{"id":"bgbl2-1991-8-3","kind":"bgbl2","year":1991,"number":8,"date":"1991-03-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1991/8#page=61","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1991-8-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1991/bgbl2_1991_8.pdf#page=61","order":3,"title":"Bekanntmachung der Verlängerung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über technischen Austausch und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Behandlung und Beseitigung von radioaktiven Abfällen","law_date":"1991-02-18T00:00:00Z","page":573,"pdf_page":61,"num_pages":4,"content":["Nr. 8 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. März 1991          573\nBekanntmachung\nder Verlängerung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung\nüber technischen Austausch und Zusammenarbeit\nauf dem Gebiet der Behandlung und Beseitigung von radioaktiven Abfällen\nVom 18. Februar 1991\nDie Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für\nForschung und Technologie (BMFT) und der Atomenergie-\nKommission der Vereinigten Staaten von Amerika über\ntechnischen Austausch und Zusammenarbeit auf dem\nGebiet der Behandlung und Beseitigung von radioaktiven\nAbfällen vom 20. Dezember 1974 (BGBI. 1975 II S. 268),\nergänzt und verlängert durch die Vereinbarung zwischen\ndem BMFT und dem nunmehr zuständigen Ministerium für\nEnergie (DOE) der Vereinigten Staaten vom 19. März\n1980 (BGBI. 1980 II S. 1418), erneut verlängert durch das\nAbkommen zwischen dem BMFT und dem DOE vom\n17. April 1985 (BGBI. 1985 II S. 870), ist wiederum verlän-\ngert worden durch den Briefwechsel zwischen dem BMFT\nund dem DOE vom 3. September/10. Oktober 1990, rück-\nwirkend in Kraft getreten zum 1. Januar 1990, und durch\nden Briefwechsel zwischen dem BMFT und dem DOE vom\n13. Dezember 1990/4. Januar 1991, rückwirkend in Kraft\ngetreten zum 30. Dezember 1990, bis zum 30. Juni 1991 .\nDie Briefwechsel werden nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 18. Februar 1991\nDer Bundesminister\nfür Forschung und Technologie\nIm Auftrag\nLoosch","574                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991. Teil II\nDer Bundesminister\nfür Forschung und Technologie\nHerrn\nJohn J. Easton, Jr.\nAssistant Secretary for\nInternational Affairs and\nEnergy Emergencies\nDepartment of Energy\n1000 lndependence Ave., S. W.\nWashington, D. C. 20585\nUSA                                                       Bonn, den 3. September 1990\nSehr geehrter Herr Easton,\nvielen Dank für Ihr Schreiben vom 7. August 1990 bezüglich der Verlängerung der\nVereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesre-\npublik Deutschland und dem U. S. Department of Energy über technischen Austausch und\nZusammenarbeit auf dem Gebiet der Behandlung und Beseitigung von radioaktiven Abfäl-\nlen. Ich stimme Ihrem Vorschlag im wesentlichen zu, möchte aber aus praktischen Gründen\neine Verlängerung um 12 Monate, d. h. bis 31. Dezember 1990 vorschlagen. Wenn Sie\ndamit einverstanden sind, stellen dieses Schreiben und Ihre zustimmende Antwort eine\nAbsprache dar, durch die die Vereinbarung über die Behandlung und Beseitigung von\nradioaktiven Abfällen entweder bis 29. oder 31. Dezember 1990 verlängert wird.\nIn Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich\nmit freundlichen Grüßen\nReinhard loosch\nU.S. Department of Energy\nHerrn\nReinhard Loosch\nUnterabteilungsleiter\nInternationale Zusammenarbeit\nBundesministerium\nfür Forschung und Technologie\nPostfach 20 02 40\nW-5300 Bonn 2\nBundesrepublik Deutschland                     Washington, D.C., den 10. Oktober 1990\nSehr geehrter Herr loosch,\nhiermit beantworte ich Ihr Schreiben vom 3. September 1990 bezüglich der vorgeschla-\ngenen Verlängerung der Vereinbarung zwischen dem U.S. Department of Energy (DOE)\nund dem Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) der Bundesrepublik\nDeutschland über technischen Austausch und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der\nBehandlung und Beseitigung von radioaktiven Abfällen.\nIhren Gegenvorschlag, die Vereinbarung über die Behandlung und Beseitigung radioakti-\nver Abfälle bis 29. Dezember 1990 zu verlängern, nehme ich an. Dementsprechend stellen\ndieses Sc„reiben und Ihr Schreiben vom 3. September 1990 eine Verlängerung der\nVereinbarung über die Behandlung und Beseitigung radioaktiver Abfälle dar.\nMit freundlichen Grüßer,\nJohn J. Easton, Jr.","Nr. 8 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. März 1991                          575\nDer Bundesminister\nfür Forschung und Technologie\nHerrn\nJohn Easton, Jr.\nAssistant Secretary for\nInternational Affairs and\nEnergy Emergencies\nDepartment of Energy\n1000 lndependence Ave., S. W.\nWashington, D. C. 20585\nUSA                                                       Bonn, den 13. Dezember 1990\nSehr geehrter Herr Easton,\ndieses Schreiben betrifft die Verlängerung der Vereinbarung zwischen dem U.S. Depart-\nment of Energy und dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepu-\nblik Deutschland über technischen Austausch und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der\nBehandlung und Beseitigung von radioaktiven Abfällen, die am 29. Dezember 1990 außer\nKraft tritt.\nIch schlage vor, daß wir diese Vereinbarung bis zum 30. Juni 1991 verlängern. Wenn Sie\ndamit einverstanden sind, stellen dieses Schreiben und Ihre zustimmende Antwort eine\nAbsprache zur Verlängerung der Vereinbarung über die Behandlung und Beseitigung von\nradioaktiven Abfällen bis zum 30. Juni 1991 dar.\nIn Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich\nmit freundlichen Grüßen\nReinhard Loosch\nU.S. Oepartment of Energy\nHerrn\nReinhard Loosch\nUnterabteilungsleiter\nInternationale Zusammenarbeit\nBundesministerium\nfür Forschung und Technologie\nPostfach 20 02 40\nW-5300 Bonn 2\nBundesrepublik Deutschland                          Washington, 0. C., den 4. Januar 1991\nSehr geehrter Herr Loosch,\nmit diesem Schreiben beantworte ich Ihren Vorschlag vom 13. Dezember 1990, die\nVereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesre-\npublik Deutschland und dem U.S. Department of Energy über technischen Austausch und\nZusammenarbeit auf dem Gebiet der Behandlung und Beseitigung von radioaktiven Abfäl-\nlen zu verlängern.\nDas Department of Energy nimmt Ihren Vorschlag, die Abfallvereinbarung bis 30. Juni\n1991 zu verlängern, an. Dementsprechend stellen dieses Schreiben und Ihr Schreiben vom\n13. Dezember 1990 eine Verlängerung der Abfallvereinbarung bis 30. Juni 1991 dar.\nMit freundlichen Grüßen\nJohn J. Easton, Jr.","576                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthilt\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 5300 Bonn 1\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 81,48 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,56 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblltt, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 11,64 DM (10,24 DM zuzüglich 1,40 DM Versandkosten),\nbei Lieferung gegen Vorausrechnung 12,64 DM.                                                BundHanzelger Yer1apges.m.b.H. · Poetfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz                         Postvertrlebutüctc · Z 1991 A · Gebühr bezahlt\nbeträgt 7%.\nBundesgesetzblatt-Einbanddecken 1990\nTeil 1: 30,90 DM                                               (3 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung\nTeil II: 20,60 DM                                              (2 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung\n7 % MwSt. sind enthalten\nAusführung:            Halbleinen, Rücken mit Goldschrift, wie in den vergangenen Jahren.\nHinweis:               Einbanddecken für Teil I und Teil II können jetzt auch zur Fortsetzung bestellt werden.\nAchtung:               Zur Vermeidung von Doppellieferungen bitten wir vor der Bestellung zu prüfen, ob\nSie nicht schon einen Fortsetzungsauftrag für Einbanddecken erteilt haben.\nBundesanzeiger Verlagsges. m. b. H.\nVertriebsabteilung Bundesgesetzblatt · Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1"]}