{"id":"bgbl2-1991-7-4","kind":"bgbl2","year":1991,"number":7,"date":"1991-03-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1991/7#page=34","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1991-7-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1991/bgbl2_1991_7.pdf#page=34","order":4,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen","law_date":"1991-02-18T00:00:00Z","page":506,"pdf_page":34,"num_pages":1,"content":["506                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil II\nProtokoll\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                    finanziert werden soll und das mit einem Projekt der Techni-\nschen Zusammenarbeit verbunden wird.\nund\ndie Regierung der Demokratischen Volksrepublik Äthiopien             Die Gegenwertmittel können auch in anderen Projekten des\nUmweltschutzes eingesetzt werden, falls sich die äthiopische und\nhaben anläßlich der Unterzeichnung des Abkommens vom 7. De-          die deutsche Seite hierüber einig sind.\nzember 1990 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Demokratischen Volksrepu-             Im Rahmen der vorbezeichneten Projekte können die Gegen-\nblik Äthiopien über Finanzielle Zusammenarbeit in Durchführung       wertmittel für folgende Zwecke verwendet ·werden:\ndes Artikels 3 Satz 2 des Abkommens folgendes vereinbart:            - Betriebsmittel\n- Baumaßnahmen\nBeide Regierungen sind sich darüber einig, daß Artikel 3 des\nAbkommens wie folgt ausgefüllt wird:                                 - Infrastruktur\n- einheimisches Personal\nDie Regierung der Demokratischen Volksrepublik Äthiopien\nwird einen wesentlichen Teil der durch den Schuldenerlaß freiwer-    - Trägerförderung, z.B. Ausbildung von Personal.\ndenden Mittel in Landeswährung für Maßnahmen des Umwelt-\nDie Regierung der Demokratischen Volksrepublik Äthiopien\nund Ressourcenschutzes in Äthiopien verwenden. Die Höhe der\nwird der Regierung der Bundesrepublik Deutschland im voraus\nhierfür jährlich aufzuwendenden Beträge orientiert sich an den\neine Liste der im folgenden äthiopischen Haushaltsjahr zu för-\nSchuldendienstzahlungen, die ohne den Schuldenerlaß zu zahlen\ndernden Maßnahmen zusammen mit einer Erläuterung übersen-\nwären.\nden, erstmals für das Haushaltsjahr 1990/91. Auf Wunsch einer\nder beteiligten Regierungen finden Konsultationen statt.\nDie Gegenwertmittel sollen in erster Linie für folgende Projekte\nauf dem Forstsektor verwendet werden:                                   Nach Abschluß jedes Haushaltsjahres unterrichtet die Regie-\n- Erweiterung des laufenden deutsch-äthiopischen Aufforstungs-       rung der Demokratischen Volksrepublik Äthiopien die Regierung\nvorhabens (Technische Zusammenarbeit),                            der Bundesrepublik Deutschland über die Verwendung der Mittel.\n- Forstprojekt im Rahmen der deutsch-äthiopischen Finanziellen          Nach dreijähriger Laufzeit werden beide Regierungen gemein-\nZusammenarbeit, das aus der 10 Mio. DM Sonderzusage 1988          sam das vorstehend festgelegte Verfahren überprüfen.\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Abkommens\nüber strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen\nVom 18. Februar 1991\nDas Abkommen vom 14. September 1963 über straf-\nbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen\nbegangene Handlungen (BGBI. 1969 II S. 121) ist nach\nseinem Artikel 22 Abs. 2 für die\nMongolei                              am     22. Oktober 1990\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 21. März 1990 (BGBI. II S. 243).\nBonn, den 18. Februar 1991\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Oe ste rh e lt"]}