{"id":"bgbl2-1991-6-1","kind":"bgbl2","year":1991,"number":6,"date":"1991-03-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1991/6#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1991-6-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1991/bgbl2_1991_6.pdf#page=7","order":1,"title":"Bekanntmachung des deutsch-tansanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1991-01-24T00:00:00Z","page":455,"pdf_page":7,"num_pages":1,"content":["Nr. 6 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. März 1991                                            455\nBekanntmachung\ndes deutsch-tansanischen Abkommens\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 24. Januar 1991\nDas in Daressalam am 26. September 1990 unter-\nzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ver-\neinigten Republik Tansania über Finanzielle Zusammen-\narbeit ist nach seinem Artikel 7\nam 26. September 1990\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 24. Januar 1991\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nSchweiger\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Vereinigten Republik Tansania\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\n(Wasserversorgung Arusha und andere Vorhaben)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                - Studien- und Fachkräftefonds IV (1 084 706,33 DM)\nund                                   - Kraftwerk Mtera - Netzleitwarte (2 500 000,00 DM)\ndie Regierung der Vereinigten Republik Tansania -             - Instandsetzung der Straße Same-Segera (42 000 000,00 DM)\n- Rehabilitierung von Eisenbahnbrücken der Tanzania Railways\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen               Corporation, Phase IV (10 000 000,00 DM)\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten\nRepublik Tansania,                                                     - National Bank of Cornmerce-Kreditlinie III (3 000 000,00 DM)\n- Zellstoff- und Papierfabrik Mufindi (10 000 000,00 DM)\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu       - Notprogramm            Abwasserbeseitigung/Sanitärmaßnahmen\nvertiefen,                                                                 Arusha (2 500 000,00 DM)\n- Strukturhilfe (10 000 000,00 DM)\nim Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Beziehungen\ndie Grundlage dieses Abkommens ist,                                    - Sektorbezogenes Programm Straßengüterverkehr, Phase III\n(9 000 000,00 DM)\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in   - Notprogramm          Abwasserbeseitigung     Stadt    Sansibar\nder Vereinigten Republik Tansania beizutragen,                             (1 000 000,00 DM)\n- Übertragungsleitung Kidatu-Morogoro (2 500 000,00 DM)\nunter Bezugnahme auf das Protokoll über die Regierungsver-\nhandlungen 1990 -                                                      Finanzierungsbeiträge bis zu insgesamt 96 084 706,33 DM (in\nWorten sechsundneunzig Millionen vierundachtzigtausend Deut-\nsind wie folgt übereingekommen:                                     sche Mark und dreiundreißig Pfennige) zu erhalten, wenn nach\nPrüfung die Förderungswürdigkeit festgestellt worden ist.\nArtikel 1                                   (2) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der\n( 1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht        Regierung der Vereinigten Republik Tansania zu einem späteren\nes der Regierung der Vereinigten Republik Tansania, von der            Zeitpunkt ermöglicht, weitere Finanzierungsbeiträge zur Vorberei-\nKreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main,                     tung oder für notwendige Begleitmaßnahmen zur Durchführung\nund Betreuung der in Absatz 1 angeführten Vorhaben von der\nfür die Vorhaben\nKreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, zu erhalten,\n- Wasserversorgung Arusha (2 500 000,00 DM)                            findet dieses Abkommen Anwendung."]}