{"id":"bgbl2-1991-5-6","kind":"bgbl2","year":1991,"number":5,"date":"1991-02-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1991/5#page=20","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1991-5-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1991/bgbl2_1991_5.pdf#page=20","order":6,"title":"Bekanntmachung über die Erweiterung der Ausbildung am Deutsch-Französischen Hochschulinstitut für Technik und Wirtschaft Saargemünd","law_date":"1991-11-01T00:00:00Z","page":444,"pdf_page":20,"num_pages":1,"content":["444                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil II\nAnlage\nzum Abkommen vom 6. Dezember 1990\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Gambia\nüber finanzielle Zusammenarbeit\n1. Liste der Waren und Leistungen, die gemäß Artikel 1 des Abkommens vom 6. Dezember\n1990 aus dem Finanzierungsbeitrag finanziert werden können:\n- Ersatz- und Zubehörteile aller Art für Busse der GPTC.\n2. Einfuhrgüter, die in dieser Liste nicht enthalten sind, können nur finanziert werden, wenn\ndie vorherige Zustimmung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland dafür vor-\nliegt.\n3. Die Einfuhr von Luxusgütern und von Verbrauchsgütern für den privaten Bedarf sowie\nvon Gütern und Anlagen, die militärischen Zwecken dienen, ist von der Finanzierung\nausgeschlossen.\nBekanntmachung\nüber die Erweiterung der Ausbildung\nam Deutsch-Französischen Hochschulinstitut\nfür Technik und Wirtschaft Saargemünd\nVom 24. Januar 1991\nDurch Notenwechsel vom 4./18. Oktober 1990 ist nach Artikel II Abs. 2 Satz 2\ndes Abkommens vom 15. September 1978 zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die\nErrichtung des Deutsch-Französischen Hochschulinstituts für Technik und Wirt-\nschaft Saargemünd (BGBI. II S. 1245) vereinbart worden, die Ausbildung an dem\nInstitut auf einen Studiengang für Informatik auszudehnen. Diese Erweiterung\nfindet seit Beginn des Wintersemesters 1989/90 Anwendung.\nBonn, den 24. Januar 1991\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Oe ste rh e lt"]}