{"id":"bgbl2-1991-33-1","kind":"bgbl2","year":1991,"number":33,"date":"1991-12-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1991/33#page=40","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1991-33-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1991/bgbl2_1991_33.pdf#page=40","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken (Umweltkriegsübereinkommen)","law_date":"1991-11-25T00:00:00Z","page":1352,"pdf_page":40,"num_pages":1,"content":["1352                                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesmini&ter der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Vertags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Vertagsges.m.b.H.. Postfach 13 20, 5300 Boon 1\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 81,48 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,56 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 9,08 DM (7,68 DM zuzüglich 1.40 DM Versandkosten), bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 10,08 DM.                                                         Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz                               Postvertriebsstück · Z 1998 A · Gebühr bezahlt\nbeträgt 7%.\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\nüber das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung\numweltverändernder Techniken\n(Umweltkriegsübereinkommen)\nVom 25. November 1991\nDas Übereinkommen vom 18. Mai 1977 über das Verbot der militärischen oder\neiner sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken (Umwelt-\nkriegsübereinkommen) - BGBI. 1983 II S. 125 - ist nach seinem Artikel IX Abs. 4\nfür\nÖsterreich                                                                    am 17. Januar 1990\nnach Maßgabe des folgenden, bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde\ngemachten Vorbehalts in Kraft getreten:\n„Auf Grund der Verpflichtungen, die sich aus ihrer Stellung als immerwährend neutraler\nStaat ergeben, erklärt die Republik Österreich einen Vorbehalt in dem Sinne, daß ihre\nMitarbeit im Rahmen des Übereinkommens nicht über die durch den Status der immer-\nwährenden Neutralität und die Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen gezogenen\nGrenzen hinausgehen kann.\"\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n9. Februar 1989 (BGBI. II S. 185).\nBonn, den 25. November 1991\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Oesterhelt"]}