{"id":"bgbl2-1991-31-9","kind":"bgbl2","year":1991,"number":31,"date":"1991-12-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1991/31#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1991-31-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1991/bgbl2_1991_31.pdf#page=15","order":9,"title":"Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen Republik mit Bulgarien","law_date":"1991-11-25T00:00:00Z","page":1151,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Dezember 1991                          1151\nBekanntmachung\nüber das Erlöschen völkerrechtlicher ÜbereinkünJte\nder Deutschen Demokratischen Republik mit Bulgarien\nVom 25. November 1991\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat durch eine an die Regie-\nrung der Republik Bulgarien gerichtete Verbalnote vom 6. November 1991 auf-\ngrund der in Artikel 12 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBI. 1990\nII S. 885) vorgesehenen Konsultationen festgestellt, daß die in der Anlage zu\ndieser Bekanntmachung genannten völkerrechtlichen Übereinkünfte mit Herstel-\nlung der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 erloschen sind.\nDiese Feststellung schließt nicht aus, daß auch noch andere zwischen der\nDeutschen Demokratischen Republik und Bulgarien abgeschlossene völkerrecht-\nliche Übereinkünfte mit der Herstellung der Einheit Deutschlands zum selben\nZeitpunkt erloschen sind.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachungen vom\n2. September 1991 (BGBI. II S. 1019) und vom 25. November 1991 (BGBI. II\ns. 1150).\nBonn, den 25. November 1991\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. 0 es t er h e I t\nAnlage\n1. Abkommen vom 10. Oktober 1961 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die Aufnahme und\nden Austausch von Hochschulabsolventen, Studenten und Fachschülern\n2. Abkommen vom 13. Oktober 1966 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über den Zahlungsver-\nkehr in den Jahren 1966 bis 1970\n3. Abkommen vom 25. Oktober 1966 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über den internatio-\nnalen Verkehr mit Kraftfahrzeugen nebst Protokoll vom selben Tag\n4. Abkommen vom 26. November 1971 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über den Luft-\nverkehr\nAnlage 1 vom 15. Februar 1980 zum Abkommen zwischen der Regierung der Deut-\nschen Demokratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über\nden Luftverkehr\n5. Protokoll vom 11. Juli 1975 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die Äquivalenz der\nDokumente der Bildung und der akademischen Grade und Titel, die in der Deutschen\nDemokratischen Republik und in der Volksrepublik Bulgarien ausgestellt beziehungs-\nweise verliehen werden\n6. Abkommen vom 14. September 1977 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die kulturelle\nund wissenschaftliche Zusammenarbeit\n7. Hauptrichtungen vom 22. Juni 1983 zwischen der Deutschen Demokratischen Repu-\nblik und der Volksrepublik Bulgarien für die Erweiterung und Vertiefung der ökonomi-\nschen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit und zur weiteren Entwick-\nlung der sozialistischen ökonomischen Integration im Zeitraum bis 1990 und die\nweitere Perspektive","1152                                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesenUicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnemtints-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 5300 Bonn 1\nTelefon: (0228) 38208·0, Tefefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 81,48 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,56 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben woroen sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 3,56 DM (2,56 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 4,56 DM.                                               Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Pcmfach 13 20 • 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis Ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz                    Postvertriebsstück · Z 1998 A · Gebühr bezahlt\nbeträgt 7%.\n8. Vereinbarung vom 24. April 1985 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die Anwendung\npräzisierter Zuschläge (Abschläge) zum offiziellen Kurs der Mark der Deutschen\nDemokratischen Republik und des Lew für die nichtkommerziellen Zahlungen\n9. Vereinbarung vom 30. Mai 1985 zwischen der Staatsbank der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Bulgarischen Nationalbank über die bankseitige Durchführung\nder zwischenstaatlichen Verrechnungen von nichtkommerziellen Zahlungen zwischen\nder Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Bulgarien\n1o. Abkommen vom 15. Juni 1987 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die Nutzung des\nHöhentrainingszentrums „Freundschaft\" Belmeken in der Volksrepublik Bulgarien"]}