{"id":"bgbl2-1991-30-8","kind":"bgbl2","year":1991,"number":30,"date":"1991-12-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1991/30#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1991-30-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1991/bgbl2_1991_30.pdf#page=12","order":8,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur einheitlichen Feststellung von Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen","law_date":"1991-11-04T00:00:00Z","page":1132,"pdf_page":12,"num_pages":1,"content":["1132                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991 , Teil II\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\nzur einheitlichen Feststellung von Regeln\nüber den Zusammenstoß von Schiffen\nVom 4. November 1991\nDas Übereinkommen vom 23. September 1910 zur einheitlichen Feststellung\nvon Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen sowie das Unterzeichnungs-\nprotokoll hierzu (RGBI. 1913 S. 49, 84) sind nach Artikel 15 des Übereinkommens\nfür\nLuxemburg                                                     am 18. März 1991\nin Kraft getreten.\nSt. Lu c i a hat am 21. März 1990 der belgischen Regierung notifiziert, daß es\nsich auch nach Erlangung der Unabhängigkeit am 22. Februar 1979 an das\nÜbereinkommen sowie an das Unterzeichnungsprotokoll hierzu gebunden\nbetrachtet, deren Anwendung vor Erlangung der Unabhängigkeit durch das\nVereinigte Königreich auf sein Hoheitsgebiet erstreckt worden war.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n30. Dezember 1981 (BGBI. 1982 II S. 68).\nBonn, den 4. November 1991\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Eitel\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens\nzur Vereinheitlichung von Regeln\nüber die zivilgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen\nVom 4. November 1991\nDas Internationale Übereinkommen vom 10. Mai 1952 zur Vereinheitlichung\nvon Regeln über die zivilgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen\n(BGBI. 1972 II S. 653, 663) ist nach seinem Artikel 13 Abs. 3 für folgende weitere\nStaaten in Kraft getreten:\nIrland                                                am         17. April 1990\nLuxemburg                                             am      18. August 1991\nMarokko                                               am      11. Januar 1991.\nSt. Lu c i a hat am 21 . März 1990 der belgischen Regierung notifiziert, daß es\nsich auch nach Erlangung der Unabhängigkeit am 22. Februar 1979 an das\nÜbereinkommen gebunden betrachtet, dessen Anwendung vor Erlangung der\nUnabhängigkeit durch das Vereinigte Königreich auf sein Hoheitsgebiet erstreckt\nworden war.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n9. September 1986 (BGBI. II S. 918).\nBonn, den 4. November 1991\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Eitel"]}