{"id":"bgbl2-1991-3-9","kind":"bgbl2","year":1991,"number":3,"date":"1991-01-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1991/3#page=46","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1991-3-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1991/bgbl2_1991_3.pdf#page=46","order":9,"title":"Bekanntmachung der deutsch-philippinischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1991-01-03T00:00:00Z","page":398,"pdf_page":46,"num_pages":3,"content":["398                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil II\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens\nüber die Gewährung ärztlicher Betreuung an Personen bei vorübergehendem Aufenthalt\nVom 3. Januar 1991\nDas Europäische Übereinkommen vom 17. Oktober\n1980 Ober die Gewlhrung lrztlicher Betreuung an Perso-\nnen bei vorübergehendem Aufenthalt (BGBI. 1985 II S. 58;\n1986 II S. 548) ist nach seinem Artikel 13 Abs. 4 für\nNorwegen                           am 1. August 1989\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 25. Oktober 1990 (BGBI. II\ns. 1409).\nBonn, den 3. Januar 1991\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Eitel\nBekanntmachung\nder deutsch-phlllpplnlschen Vereinbarung\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 3. Januar 1991\nIn Manila ist durch Abkommen vom 12. Dezember 1990\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik der Philippinen eine Ver-\neinbarung Ober Finanzielle Zusammenarbeit getroffen\nworden.\nDie Vereinbarung ist\nam 12. Dezember 1990\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend verOffentlicht.\nBonn, den 3. Januar 1991\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag_\nSchweiger","Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. Januar 1991                                           399\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik der Philippinen\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                             Artikel 3\nund                                       Die Regierung der Republik der PhiNppinen stellt die Kredit-\ndie Regierung der Republik der Philippinen -                anstalt für Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und sonstigen\nöffentlichen Abgaben frei, die Im Zusammenhang mit dem\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen            Abschluß und der Durchführung des in Artikel 2 erwähnten Ver-\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der           trags in der Republik der Philippinen erhoben werden.\nPhilippinen,\nArtikel 4\nin dem Wunsche, diese freundschaftlichen Beziehungen durch\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu          Die Regierung der Republik der Philippinen überläßt bei den\nvertiefen,                                                             sich aus der Gewährung des Finanzierungsbeitrags ergebenden\nTransporten von Personen und Gütern im See- und Luftverkehr\nim Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Beziehungen        den Passagieren und Lieferanten die freie Wahl der Verkehrs-\ndie Grundlage dieses Abkommens ist,                                    unternehmen, trifft keine Maßnahmen, welche die gleichberech-\ntigte Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz im deutschen\nin der Absicht, zum Wiederaufbau in den durch das Erdbeben          Geltungsbereich dieses Abkommens ausschließen oder erschwe-\nbetroffenen Gebieten auf Luzon beizutragen -                           ren, und erteilt gegebenenfalls die für eine Beteiligung dieser\nUnternehmen erforderliche Genehmigung.\nsind wie folgt übereingekommen:\nArtikel 5\nArtikel 1\nDieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es\nder Regierung der Republik der Philippinen, von der Kreditanstalt\nfür Wiederaufbau, Frankfurt am Main, für das Vorhaben .Wieder-\naufbauhilfe für Erdbebenschäden auf Luzon• einen Fananzie-\nrungsbeitrag in Höhe von bis zu 1O 000 000, - DM (in Worten               Geschehen zu Manila am 12. Dezember 1990 in zwei Urschrif-\nzehn Millionen Deutsche Mark) zu erhalten.                            ten, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wort-\nlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nArtikel 2\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nDie Verwendung des in Artikel 1 genannten Betrags und die\nPeter Scholz\nBedingungen, zu denen er zur Verfügung gestellt wird, bestimmt\nder zwischen dem Empfänger des Finanzierungsbeitrags und der\nKreditanstalt für Wiederaufbau zu schließende Vertrag, der den in               Für die Regierung der Republik der Philippinen\nder Bundesrepublik geltenden Rechtsvorschriften unterliegt.                                   Paul Manglapus\nAnlage\nzum Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik der Phlllpplnen\nüber finanzielle Zusammenarbeit\n1. Liste der Waren und Leistungen, die gemlß Artikel 1 des Regierungsabkommens vom\n12. Dezember 1990 aus dem Finanzierungsbeitrag finanziert werden können:\na) Baumaterialien zur Wiederherstellung der beschädigten oder zerstörten materiellen\nund sozialen Infrastruktur·\nb) Ersatzteile und AusrOstungsgegenstlnde für beschädigte oder zerstörte Produk-\ntions- oder lnfrastruktureinrichtungen (insbesondere Verkehrseinrichtungen, Tele-\nfonverbindungen, Stromverteilungsnetze, Krankenhauseinrichtungen),\nc) Nutzfahrzeuge im Zusammenhang mit der Wiederherstellung von lnfrastruktur-\neinrichtungen.\n2. Waren und Leistungen, die in dieser Liste nicht enthalten sind, können nur finanziert\nwerden, wenn die vomerige Zustimmung der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland dafür vorliegt.\n3. Die Beschaffung von Luxusgütem und von Verbrauchsgütern für den .privaten Bedarf\nsowie von Gütern und Anlagen, die militärischen Zwecken dienen, ist von der Finanzie-\nrung aus dem Fenanzierungsbeitrag ausgeschlossen.","400                                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Ver1ag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze. Verordnungen und sonstige Verötlent-\nlichungen von wesentlieher Bedeutung\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) wlkerrechlliche Vereinbarungen und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\neetzung er1assenen Rechtsvorschrrften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolttarilvorschriften.\nLaufendef Bezug nur im Ver1agsabonnement. Postanschrift für Abonnements·\nbestelungen sowie Beslellungen bereits     erschienene(   Ausgaben:\nBundesanzeiger Vertagages.m.b.H., Posdac:h 13 20, 5300 Bonn 1\nTeleion: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Tel I halbjlhr1ich je 81,48 DM. Einzall1üc:le je angefan-\n~ , 5 6 DM zuzüglich Versandlcosten. OieNr Prä gil auch für\ner, die vor dem 1. Januar 1990 ~ IIOfden lind.\nUeferung gegen VONinlendung des Betrages auf CSU Poatgirokanlo Bundes-\ngeeetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPl'Ndieler Aulgabe: 9,08 DM (7,68 DM zuzüglich 1,40 DM Verundkmten), bei\nUeferung gegen V ~ 10,08 DM.                                                                             •\n.,. du r rzrlgrr V--- -.m.b.H. • Poattach 13 20 • 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten: der angewandle Steuersatz\nbetragt 7%.\nÜbersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 478. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 30. November 1990,\nist im Bundesanzeiger Nr. 1 vom 3. Januar 1991 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie die Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 1 vom 3. Januar 1991 kann zum Preis von 5,80 DM\n(4,30 DM + 1,50 DM Versandkosten einschl. 7% Mehrwertsteuer)\ngegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postgirokonto \"Bundesanzeiger\" Köln 834 00-502 (BL2 370 100 50)\nbezogen werden."]}