{"id":"bgbl2-1991-26-1","kind":"bgbl2","year":1991,"number":26,"date":"1991-10-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1991/26#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1991-26-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1991/bgbl2_1991_26.pdf#page=14","order":1,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zur Änderung der deutsch-polnischen Vereinbarung über Vereinfachungen für die Beschäftigung entsandter Arbeitnehmer im Rahmen wirtschaftlicher Kooperation","law_date":"1991-08-30T00:00:00Z","page":1018,"pdf_page":14,"num_pages":5,"content":["1018                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil II\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zur Änderung der deutsch-polnischen Vereinbarung\nüber Vereinfachungen für die Beschäftigung entsandter Arbeitnehmer\nim Rahmen wirtschaftlicher Kooperation\nVom 30. August 1991\nDie in Warschau durch Notenwechsel vom 10. Dezem-\nber 1990/27. Februar 1991 geschlossene Vereinbarung\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Polen zur Änderung der\nVereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Volksrepublik Polen\nüber Vereinfachungen für die Beschäftigung entsandter\nArbeitnehmer im Rahmen wirtschaftlicher Kooperation\nvom 23. August 1979 (BGBI. II S. 1164), geändert durch\ndie deutsch-polnische Vereinbarung über die Entsendung\nvon Arbeitnehmern polnischer Unternehmen zur Ausfüh-\nrung von Werkverträgen vom 31. Januar 1990 (BGBI. II\nS. 602), ist nach ihrem letzten Absatz\nam 27. Februar 1991\nin Kraft getreten; sie wir nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 30. August 1991\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nIm Auftrag\nHeyden\nDer Botschafter\nder Bundesrepublik Deutschland                           Warschau, den 10. Dezember 1990\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf die in den am 16. August 1990 in Bonn geführten deutsch-polnischen\nGespräche über Fragen der Beschäftigung polnischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik\nDeutschland erzielte Einigung folgende Vereinbarung zur Änderung der Vereinbarung vom\n23. August 1979 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-\nrung der Volksrepublik Polen über Vereinfachungen für die Beschäftigung entsandter\nArbeitnehmer im Rahmen wirtschaftlicher Kooperation vorzuschlagen:\nUnter Nummer 2.1 der Vereinbarung vom 23. August 1979 wird hinter dem Buchstaben d\nfolgender Buchstabe e eingefügt:\n„e) im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Verkauf von Programmen für die\nelektronische Datenverarbeitung tätig zu werden,\".\nFalls sich die Regierung der Republik Polen mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt,\nwerden diese Note und die das Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende\nAntwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen\nbilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt. Diese Vereinbarung gilt für\ndieselbe Dauer wie die Vereinbarung vom 23. August 1979.\nGenehmigen S.ie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nKnackstedt\nSeiner Exzellenz\n{;lern Minster für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Polen\nHerrn Professor Dr. Krzysztof Skubiszewski\nWarschau","Nr. 26 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Oktober 1991                       1019\nHerr Botschafter,\nich gebe mir die Ehre, den Empfang des Schreibens Seiner Exzellenz vom 10. Dezember\n1990 zu bestätigen; das Schreiben hatte folgenden Inhalt:\n(Es folgt der Text der einleitenden Note.)\nIch habe die Ehre, hierzu die Einwilligung meiner Regierung mitzuteilen und den\nVorschlag Seiner Exzellenz anzunehmen, daß die erwähnte Note sowie diese Antwort eine\nVereinbarung darstellen, die am heutigen Tage in Kraft tritt.\n/Schlußformel/\nWarschau, den 27. Februar 1991\nKrzysztof Skubiszewski\nSeiner Exzellenz\ndem außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerrn Günter Knackstedt\nBekanntmachung\nüber das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte\nder Deutschen Demokratischen Republik mit Bulgarien\nVom 2. September 1991\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat durch eine an die Regie-\nrung der Republik Bulgarien gerichtete Verbalnote vom 24. Juli 1991 aufgrund der\nin Artikel 12 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBI. 1990 II S. 885)\nvorgesehenen Konsultationen festgestellt, daß die in der Anlage zu dieser\nBekanntmachung genannten völkerrechtlichen Übereinkünfte mit Herstellung der\nEinheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 erloschen sind.\nDiese Feststellung schließt nicht aus, daß auch noch andere zwischen der\nDeutschen Demokratischen Republik und Bulgarien abgeschlossene völkerrecht-\nliche Übereinkünfte mit der Herstellung der Einheit Deutschlands zum selben\nZeitpunkt erloschen sind.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n2. September 1991 (BGBI. II S. 1002).\nBonn, den 2. September 1991\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Oesterhelt","1020                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil II\nAnlage\n1. Vereinbarung vom 17. Oktober 1949 über den Austausch diplomatischer Missionen\nder Deutschen Demokratischen Republik mit der Volksrepublik Bulgarien\n2. Veterinär-Abkommen vorn 5. Juli 1956 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien\n3. Vertrag vom 16. Juli 1959 über Handel und Seeschiffahrt zwischen der Deutschen\nDemokratischen Republik und der Volksrepublik Bulgarien (GBI. II S. 787, 883)\n4. Abkommen vom 14. Dezember 1961 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die wirtschaft-\nliche und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit\n- Statut des deutsch/bulgarischen Ausschusses für wirtschaftliche und technisch-\nwissenschaftliche Zusammenarbeit -\n5. Vereinbarung vom 7. Juni 1967 zwischen dem Ministerium des Inneren der Deutschen\nDemokratischen Republik und dem Komitee für Kultur und Kunst der Volksrepublik\nBulgarien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Archivwesens\n6. Vereinbarung vom 30. November 1967 über die direkte zweiseitige wissenschaftlich-\ntechnische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens\nzwischen dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und dem Ministerium für Nachrichtenwesen der Volksrepublik\nBulgarien\n7. Vereinbarung vom 7. März 1968 zwischen dem Ministerium für Leichtindustrie der\nDeutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Leichtindustrie der\nVolksrepublik Bulgarien über die Direktbeziehungen auf dem Gebiet der wirtschaft-\nlichen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit\n8. Abkommen vom 14. April 1969 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die Zusammen-\narbeit auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes und der Pflanzenquarantäne\n9. Abkommen vom 15. April 1969 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die Zusammen-\narbeit auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens\n10. Vereinbarung vom 18. Dezember 1969 über die direkte Zusammenarbeit zwischen\ndem Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali der Deutschen Demokratischen\nRepublik und dem Ministerium für Chemie und Metallurgie der Volksrepublik Bulgarien\n11. Abkommen vom 27. Juni 1970 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die Zusammen-\narbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs\n12. Vereinbarung vom 30. Juni 1970 zwischen dem Ministerium für Elektrotechnik und\nElektronik der Deutschen Demokratischen Republik und dem Staatlichen Komitee für\nWissenschaft und technischen Fortschritt der Volksrepublik Bulgarien über die Zusam-\nmenarbeit auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung\n13. Vereinbarung vom 30. Juni 1970 zwischen dem Ministerium für Elektrotechnik und\nElektronik der Deutschen Demokratischen Republik und dem Staatlichen Komitee für\nWissenschaft und technischen Fortschritt der Volksrepublik Bulgarien über die direkte\nwirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der\nMikroelektronik\n14. Abkommen vom 29. Januar 1971 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über den visafreien und\ngrenzüberschreitenden Verkehr von Bürgern beider Staaten\n15. Vereinbarung vom 19. Februar 1971 über die direkte wirtschaftliche und wissenschaft-\nlich-technische Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Bezirksgeleitete Indu-\nstrie und Lebensmittelindustrie der Deutschen Demokratischen Republik und dem\nMinisterium für Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie der Volksrepublik Bulgarien\n- Protokoll über die Beratung zwischen Vertretern des Ministeriums für Bezirksgelei-\ntete und Lebensmittelindustrie der Deutschen Demokratischen Republik und des\nMinisteriums für Landwirtschaft und Lebensmitttelindustrie der Volksrepublik Bulgarien\nvom 15. Februar 1971 bis 19. Februar 1971 in Sofia -\n16. Vertrag vom 1. Oktober 1971 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und\nder Volksrepublik Bulgarien zur Regelung von Fragen der doppelten Staatsbürger-\nschaft (GBI. 1972 1 S. 81, 98)\n17. Protokoll vom 1. Oktober 1971 zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Volksrepublik Bulgarien zur Regelung von Fragen der doppelten\nStaatsbürgerschaft\n18. Konsularvertrag vom 1. Juni 1972 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik\nund der Volksrepublik Bulgarien (GBI. 1 S. 159, 282)","Nr. 26 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Oktober 1991                           1021\n19. Abkommen vom 1. Dezember 1972 zwischen dem Ministerium für Bauwesen der\nDeutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Bauwesen und Bau-\nmaterialien der Volksrepublik Bulgarien über die wirtschaftliche und wissenschaftlich-\ntechnische Zusammenarbeit im Bauwesen\n20. Abkommen vom 9. Juni 1973 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf\ndem Gebiet des Gesundheitswesens\n21. Vereinbarung vom 29. September 1973 zwischen der Technischen Überwachung der\nDeutschen Demokratischen Republik und der Hauptinspektion der Technischen Über-\nwachung - KKSM beim Ministerrat der Volksrepublik Bulgarien über die wissenschaft-\nlich-technische Zusammenarbeit und das Zusammenwirken bei Prüfungen, Kontrollen\nund Abnahmen von Anlagen bzw. Anlagenteilen, die in dem Zuständigkeitsbereich der\nOrgane der Technischen Überwachung beider Ämter liegen\n22. Abkommen vom 12. Dezember 1975 zwischen dem Staatlichen Komitee für Rundfunk\nbeim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik und dem Komitee für\nFernsehen und Rundfunk beim Ministerrat der Volksrepublik Bulgarien über die\nZusammenarbeit auf dem Gebiet des Rundfunks\n23. Abkommen vom 21. Oktober 1976 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die Koordinierung\nder Entwicklung und die Kooperation der Produktion von Polyurethanen und Chemie-\nerzeugnissen zu ihrer Herstellung\n24. Vertrag vom 14. September 1977 über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseiti-\ngen Beistand zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepu-\nblik Bulgarien (GBI. 1978 11 S. 1, 33)\n25. Vertrag vom 12. Oktober 1978 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und\nder Volksrepublik Bulgarien über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familien- und Straf-\nsachen (GBI. 1979 II S. 61, 1980 II S. 30)\n26. Vereinbarung vom 20. Dezember 1979 zwischen dem Amt für Erfindungs- und\nPatentwesen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Institut für Erfindungs-\nund Rationalisierungswesen der Volksrepublik Bulgarien über die wissenschaftlich-\ntechnische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Erfindungswesens, der Neuerer-\nbewegung und der Schutzrechtsarbeit\n27. Vereinbarung vom 23. Dezember 1980 zwischen dem Ministerium für Chemische\nIndustrie der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Chemi-\nsche Industrie der Volksrepublik Bulgarien zur Verringerung der Abhängigkeit von\nImporten aus dem nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet\n28. Vereinbarung vom 22. Mai 1981 zwischen dem Ministerium für Umweltschutz und\nWasserwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik und dem Komitee für\nUmweltschutz beim Ministerrat der Volksrepublik Bulgarien über die wissenschaftlich-\ntechnische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Wasserwirt-\nschaft\n29. Protokoll vom 20. Juni 1983 über die Ergänzung der Vereinbarung vom 23. Dezember\n1980 zwischen dem Ministerium für Chemische Industrie der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und dem Ministerium für Chemische Industrie der Volksrepublik\nBulgarien zur Verringerung der Abhängigkeit von Importen aus dem nichtsozialisti-\nschen Wirtschaftsgebiet\n30. Abkomm~n vom 22. Mai 1985 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die Zusammen-\narbeit beim Schutz der zivilen Luftfahrt vor rechtswidrigen Handlungen\n- Protokoll zum Abkommen -\n31. Vereinbarung vom 20. Juni 1985 zwischen dem Ministerium für Verkehrswesen der\nDeutschen Demokratischen Republik und der Bulgarischen Assoziation für Tourismus\nund Erholung über die weitere Entwicklung des Tourismus zwischen der Deutschen\nDemokratischen Republik und der Volksrepublik Bulgarien in den Jahren 1986 bis\n1990\n32. Plan vom 16. Oktober 1985 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die kulturelle und\nwissenschaftliche Zusammenarbeit für die Jahre 1986 bis 1990\n33. Vereinbarung vom 12. November 1985 über die Zusammenarbeit zwischen den\nStaatsanwaltschaften der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik\nBulgarien\n34. Rahmenvereinbarung vom 14. November 1985 über die wissenschaftlich-technische\nZusammenarbeit auf dem Gebiet der industriellen Formgestaltung\n35. Plan vom 11. Dezember 1985 zwischen dem Ministerium für Gesundheitswesen der\nDeutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Gesundheitswesen der\nVolksrepublik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheits-\nwesens und der medizinischen Wissenschaft in den Jahren 1986 bis 1990","1022                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil II\n36. Protokoll vom 1. Februar 1986 über die Ergänzung der Vereinbarung vom 23. Dezem-\nber 1980 zwischen dem Ministerium für Chemische Industrie der Deutschen Demokra-\ntischen Republik und dem Ministerium für Chemische Industrie der Volksrepublik\nBulgarien zur Verringerung der Abhängigkeit von Importen aus dem nichtsozialisti-\nschen Wirtschaftsgebiet\n37. Vereinbarung vom 13. Februar 1986 zwischen dem Ministerium für Hoch- und Fach-\nschulwesen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Volks-\nbildung der Volksrepublik Bulgarien über die Grundsätze für die direkte Forschungs-\nzusammenarbeit zwischen den Hochschulen der Deutschen Demokratischen Republik\nund der Volksrepublik Bulgarien\n38. Vereinbarung vom 13. Februar 1986 zwischen dem Ministerium für Hoch- und Fach-\nschulwesen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Volks-\nbildung der Volksrepublik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des\nAustausches von Geräten, Materialien und Informationen für die Lehre und Forschung\n39. Maßnahmeplan vom 13. Februar 1986 für die Zusammenarbeit zwischen dem Ministe-\nrium für Hoch- und Fachschulwesen der Deutschen Demokratischen Republik und\ndem Ministerium für Volksbildung der Volksrepublik Bulgarien für die Jahre 1986 bis\n1990\n40. Programm vom 24. September 1987 der Erweiterung und Vertiefung der wirtschaft-\nlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zwischen der Deutschen\nDemokratischen Republik und der Volksrepublik Bulgarien bis zum Jahre 2000\n41. Vereinbarung vom 11 . November 1987 zwischen dem Ministerium für Verkehrswesen\nder Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Verkehrswesen der\nVolksrepublik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Durchführung des Abkom-\nmens zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der\nRegierung der Volksrepublik Bulgarien über die Zusammenarbeit beim Schutz der\nzivilen Luftfahrt vor rechtswidrigen Handlungen\n42. Abkommen vom 29. März 1988 über die Zusammenarbeit zwischen dem Staatlichen\nAmt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der Deutschen Demokratischen Republik\nund dem Komitee für die friedliche Anwendung der Atomenergie beim Ministerrat der\nVolksrepublik Bulgarien\n43. Protokoll vom 27. Ma, 1988 über die Beratung des Vorsitzenden des Ministerrats der\nDeutschen Demokratischen Republik und dem Vorsitzenden des Ministerrats der\nVolksrepublik Bulgarien\n44. Protokoll vom 16. November 1988 der XXIII. Tagung des Ausschusses für wirtschaft-\nliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Deutschen\nDemokratischen Republik und der Volksrepublik Bulgarien\n45. Protokoll vom 27. April 1989 über die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für\nHandel und Versorgung der Deutschen Demokratischen Republik und der Assoziation\n„Nationaler Agrar-Industrie-Verband\" der Volksrepublik Bulgarien für die Jahre 1989\nbis 1990\n46. Abkommen vom 22. Mai 1989 zwischen dem Staatlichen Komitee für Fernsehen beim\nMinisterrat der Deutschen Demokratischen Republik und dem Komitee für Fernsehen\nund Rundfunk der Volksrepublik Bulgarien über Zusammenarbeit auf dem Gebiet des\nFernsehens\n47. Vereinbarung vom 20. September 1989 über die bilaterale Zusammenarbeit zwischen\ndem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne der Deutschen Demokratischen Republik\nund dem Ministerium für Wirtschaft und Planung der Volksrepublik Bulgarien\n48. Protokoll vom 8. Dezember 1989 über die wissenschaftlich-technische Zusammen-\narbeit zwischen dem Ministerium für Handel und Versorgung der Deutschen Demokra-\ntischen Republik und dem Ministerium für Binnenhandel der Volksrepublik Bulgarien\n49. Vereinbarung vom 8 Dezember 1989 über den Konsumgüteraustausch 1990 zwi-\nschen dem Ministerium für Handel und Versorgung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und dem Ministerium für Binnenhandel der Volksrepublik Bulgarien"]}