{"id":"bgbl2-1991-23-20","kind":"bgbl2","year":1991,"number":23,"date":"1991-08-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1991/23#page=29","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1991-23-20/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1991/bgbl2_1991_23.pdf#page=29","order":20,"title":"Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen Republik mit Vereinigten Königreich","law_date":"1991-08-01T00:00:00Z","page":929,"pdf_page":29,"num_pages":2,"content":["Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. August 1991                       929\n9. Vereinbarung durch Notenwechsel vom 10. Dezember 1986/27. Februar 1987 über\nden Handel mit Baumwolltextilerzeugnissen\n10. Vereinbarung durch Notenwechsel vom 14. April 1987 über ein akademisches Aus-\ntauschprogramm\n11. Vereinbarung durch Notenwechsel vom 14. Januar/12. April 1988 zur Ergänzung und\nVerlängenmg des Abkommens vom 13. April 1983 zwischen der Regierung der\nDeutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika über die Fischerei vor den Küsten der Vereinigten Staaten von Amerika\n12. Vereinbarung vom 22. Juni 1988 zwischen dem Ministerium für Hoch- und Fachschul-\nwesen der Deutschen Demokratischen Republik und der United States Information\nAgency auf der Grundlage des Fulbright-Programms für die Studienjahre 1988/89 und\n1989/90\n13. Vereinbarung vom 16. Januar 1990 zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Abkom-\nmens vom 13. April 1983 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Fischerei\nvor den Küsten der Vereinigten Staaten von Amerika\nBekanntmachung\nüber das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte\nder Deutschen Demokratischen Republik mit Rumänien\nVom 1. August 1991\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat durch eine an die Regie-\nrung der Sozialistischen Republik Rumänien gerichtete Verbalnote vom 18. April\n1991 aufgrund der in Artikel 12 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990\n(BGBI. 1990 II S. 885) vorgesehenen Konsultationen festgestellt, daß die in der\nAnlage zu dieser Bekanntmachung genannten völkerrechtlichen Übereinkünfte\nmit Herstellung der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 erloschen sind.\nDiese Feststellung schließt nicht aus, daß auch noch andere zwischen der\nDeutschen Demokratischen Republik und Rumänien abgeschlossene völker-\nrechtliche Übereinkünfte mit der Herstellung der Einheit Deutschlands zum\nselben Zeitpunkt erloschen sind.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n1. August 1991 (BGBI. II S. 928).\nBonn, den 1. August 1991\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Oeste rhelt","930                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil II\nAnlage\n1. Vereinbarung vom 22. Oktober 1949 über Austausch diplomatischer Missionen\n2. Kommunique der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regie-\nrung der Rumänischen Volksrepublik vom 17. Oktober 1953 über die Umwandlung der\ndiplomatischen Missionen in Botschaften und den Austausch von Botschaftern\n3. Vereinbarung vom 30. Januar 1959 durch Verbalnotenaustausch bezüglich der\nGewährleistung des unentgeltlichen ärztlichen Beistands für das diplomatische Perso-\nnal\n4. Statut vom 18. Dezember 1962 der Gemeinsamen Kommission für wirtschaftliche\nZusammenarbeit der Regierungen der Deutschen Demokratischen Republik und der\nRumänischen Volksrepublik\n5. Abkommen vom 23. November 1971 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über\ndie Aufhebung der Visapflicht\nnebst Zusatzprotokoll vom selben Tag\n6. Vertrag vom 20. April 1979 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der\nSozialistischen Republik Rumänien zur Beseitigung bestehender und Verhinderung\nkünftiger Fälle doppelter Staatsbürgerschaft (GBI. 1980 II S. 49)\n7. Protokoll vom 6. Juni 1980 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die Bildung\neiner gemeinsamen Kommission für kulturelle Zusammenarbeit\n8. Abkommen vom 27. Juni 1980 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die\nkulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit\n9. langfristiges Programm vom 12. März 1981 zwischen der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Sozialistischen Republik Rumänien der Hauptrichtungen der Ent-\nwicklung der wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit, der\nSpezialisierung und der Kooperation nebst Protokoll vom selben Tag über die offiziel-\nlen Beratungen zwischen dem Vorsitzenden des Ministerrats der Deutschen Demokra-\ntischen Republik und dem Premierminister der Regierung der Sozialistischen Republik\nRumänien\n10. Protokoll vom 30. Oktober 1985 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik\nund der Sozialistischen Republik Rumänien über die Ergebnisse der Koordinierung der\nVolkswirtschaftspläne für den Zeitraum 1986 bis 1990\n11. Programm vom 4. Dezember 1985 zur Realisierung des „Abkommens zwischen der\nRegierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Sozialisti-\nschen Republik Rumänien über die kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit\"\nfür die Jahre 1986 bis 1990\n12. Protokoll vom 3. Oktober 1986 der XII. Tagung der Gemeinsamen Regierungskommis-\nsion für wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Sozialistischen Republik Rumänien\n13. Protokoll vom 2. November 1988 der 6. Tagung der Gemeinsamen Regierungskom-\nmission für kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Sozialistischen Republik Rumänien"]}