{"id":"bgbl2-1991-23-1","kind":"bgbl2","year":1991,"number":23,"date":"1991-08-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1991/23#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1991-23-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1991/bgbl2_1991_23.pdf#page=7","order":1,"title":"Bekanntmachung der deutsch-tschadischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1991-07-17T00:00:00Z","page":907,"pdf_page":7,"num_pages":1,"content":["Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. August 1991                                         907\nBekanntmachung\nder deutsch-tschadischen Vereinbarung\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 17. Juli 1991\nDie in N'Djamena durch Notenwechsel vom 2. MaV\n27. Juni 1991 getroffene Vereinbarung zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Tschad über Finanzielle Zusam-\nmenarbeit ist\nam 27. Juni 1991\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 17. Juli 1991\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nSchweiger\n(Übersetzung)·\nRepublik Tschad                       Einheit- Arbeit- Fortschritt\nAußenministerium\nStaatssekretariat\nDer Botschafter                                                    Generaldirektion\nder Bundesrepublik Deutschland                                     Direktion für Europa/Amerika                   Der Außenminister\nNr. 2416/MAE/SE/DG/0041 /DEA/91\nN'Djamena, den 2. Mai 1991\nN'Djamena, den 27. Juni 1991\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundes-           Unter Bezugnahme auf das Schreiben Nr. 1339/MPC/SE/DG/\nrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf das Protokoll der         361/COOP des Ministeriums für Planung und Zusammenarbeit\ndeutsch-tschadischen Konsultationen vom 16. März 1990 und in        vom 4. Juni 1991 beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, daß die\nAusführung des Abkommens vom 7. Oktober 1988 zwischen               tschadische Regierung den unter Absatz 1 und 2 Ihres Schrei-\nunseren beiden Regierungen über Finanzielle Zusammenarbeit          bens vom 2. Mai 1991 betreffend das Vorhaben \"Pistenerneue-\nfolgende Vereinbarung über das Vorhaben „Pistenerneuerung im        rung im Wadai und Beltine\" aufgeführten Vorschlägen der Regie-\nWadai und Beltine\" vorzuschlagen:                                   rung der Bundesrepublik Deutschland zustimmt.\n1) Von den in Artikel 1 des vorgenannten Abkommens genann-            In diesem Sinne bitte ich Sie, die vorliegende Note sowie die\nten Mitteln werden Finanzbeiträge in Höhe von 8 Mio. DM (in    Note Eurer Exzellenz als eine Vereinbarung zu betrachten, die mit\nWorten: acht Millionen Deutsche Mark) reprogrammiert und       dem Datum der vorliegenden Note in Kraft tritt.\nfür das Vorhaben \"Pistenerneuerung im Wadai und Beltine\"\neingesetzt.\n2) Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten\nAbkommens vom 7. Oktober 1988 auch für diese Vereinba-\nrung.\nFalls sich die Regierung der Republik Tschad mit den unter den\nNummern 1 und 2 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt,\nwerden diese Note und die das Einverständnis Ihrer Regierung\nzum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Ver-\neinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die mit\ndem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner aus-        Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Botschafter, den Ausdruck\ngezeichnetsten Hochachtung.                                         meiner vorzüglichen Hochachtung.\nDr. Hans-Lothar Steppan                                                       Soungui Ahmed\nSeiner Exzellenz                                                    Herrn\nHerrn Soungui Ahmed                                                 Botschafter der Bundesrepublik Deutschland im Tschad\nMinister für Auswärtige Angelegenheiten                             N'Djamena\nder Republik Tschad\nN'Djamena"]}