{"id":"bgbl2-1991-20-2","kind":"bgbl2","year":1991,"number":20,"date":"1991-07-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1991/20#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1991-20-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1991/bgbl2_1991_20.pdf#page=5","order":2,"title":"Bekanntmachung der deutsch-laotischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1991-05-16T00:00:00Z","page":817,"pdf_page":5,"num_pages":3,"content":["Nr. 20 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Juli 1991                                             817\nExecutive Director entitted to cast the number of votes             abzugeben. Das Mitglied wird hierbei so gestellt, als ob\nallotted to the mernber.\"                                           es sich an der Wahl desjenigen Exekutivdirektors beteiligt\nhätte, der berechtigt ist, die dem Mitglied zugeteilten\nStimmen abzugeben.\"\n4. The following shalf be   added to paragraph 5 of Schedule D:     4. Die folgende Bestimmung wird in Absatz 5 des Anhangs D\neingefügt:\n\"(f) When an Executive Director is entitled to cast the number      \"f) Wenn ein Exekutivdirektor nach Artikel XII Abschnitt 3\nof votes allotted to a member pursuant to Article XII,             Buchstabe I Zttfer v berechtigt ist, die einem Mitglied\nSection 3 (l)(v), the Councillor appointed by the group            zustehenden Stimmen abzugeben, ist das Ratsmitglied,\nwhose members elected such Executive Director shalf be             das von der Gruppe ernannt worden Ist, dessen Mitglieder\nentitled to vote and cast the number of votes allotted to          diesen Exekutivdirektor gewählt haben, berechtigt, an\nsuch member. The member shall be deemed to have                    Abstimmungen teilzunehmen und die diesem Mitglied\nparticipated in the appointment of the Councillor entitled         zustehenden Stimmen abzugeben. Das Mitglied wird hier-\nto vote and cast the number of votes allotted to the               bei so gestellt, als ob es sich an der Ernennung des\nmember.\"                                                           Ratsmitglieds beteiligt hätte, das berechtigt ist, an Abstim-\nmungen teilzunehmen und die dem Mitglied zustehenden\nStimmen abzugeben.\"\nBekanntmachung\nder deutsch-laotischen Vereinbarung\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 16. Mal 1991\nDie in Vientiane durch Notenwechsel vom 1. Feb~ar/\n26. Februar 1991 getroffene Vereinbarung zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Laotischen Demokratischen Volksrepublik\nüber finanzielle Zusammenarbeit ist\nam 26. Februar 1991\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 16. Mai 1991\nDer Bundesminister\nf0r wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nSchweiger","a1e                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil II\nDer Botschafter\nder Bundesrepublik Deutschland\nL' Ambassadeur\nde la Repubfique federale d'Allemagne                      Vientiane, den 1. Februar 1991\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf die Abkommen zwischen unseren beiden Regierungen vom 21. Oktober\n1971 und vom 14. Juli 1975 über Kapitalhilfe und auf die Regierungskonsultationen über\nEntwicklungszusammenarbeit vom 8. bis 14. November 1990 in Vientiane folgende Verein-\nbarung über das Vorhaben „Allgemeine Warenhilfe 1990\" vorzuschlagen:\n1) Die durch Kürzung freigewordenen Darlehensmittel aus dem Vorhaben \"Stromversor-\ngung Vientiane II\" (Artikel 1 des Abkommens vom 21. Oktober 1971) in Höhe von\n335 246,13 DM sowie aus dem Vorhaben „Nam Ngum Phase II\" (Artikel 1 Buchstabe b\ndes Abkommens vom 14. Juli 1975) in Höhe von 2 178 543,06 DM werden in einen\nFinanzierungsbeitrag in Höhe von 2 513 789, 19 DM umgewandelt und zur Finanzierung\nder Devisenkosten für den Bezug von Waren und Leistungen aus der Bundesrepublik\nDeutschland zur Deckung des laufenden notwendigen zivilen Bedarfs und der im\nZusammenhang mit der finanzierten Wareneinfuhr anfallenden Devisen- und Inlands-\nkosten für Transport, Versicherung und Montage eingesetzt. Es muß sich hierbei um\nLieferungen und Leistungen gemäß der dieser Vereinbarung als Anlage beigefügten\nliste handeln, für die die Lieferverträge bzw. Leistungsverträge nach dem 1. Dezember\n1990 (Stichtag) abgeschlossen worden sind.\n2) Im übrigen gelten die Bestimmungen der eingangs erwähnten Abkommen auch für\ndiese Vereinbarung.\nFalls sich die Regierung der Laotischen Demokratischen Volksrepublik mit den unter den\nKlammem 1 und 2 enthaltenen Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und\ndie das Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzel-\nlenz eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum\nIhrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.\nDr. Helmut Arndt\nS.E.\nHerrn Phoune Sipaseuth\nMinister für Auswärtige\nAngelegenheiten\nVientiane\n(Übersetzung)\nLaotische Demokratische Volksrepublik                         Vientiane, den 26. Februar 1991\nHerr Botschafter,\nbezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 1. Februar 1991 betreffend den Vorschlag der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland, mit der Laotischen Demokratischen Vofks-\nrepublik eine Vereinbarung bezüglich des Vorhabens nAllgemeine Warenhilfe 1990\" zu\ntreffen, beehre ich mich Sie zu bitten, Ihrer Regierung mitzuteilen, daß die Regierung der\nDemokratischen Volksrepublik Laos sich mit diesem Vorschlag sowie mit der Warenliste für\ndieses Vorhaben einverstanden erklärt.\nGenehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nPhoune Sipaseuth\nVize-Präsident des Rats der Minister,\nMinister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Demokratischen Vofksrepublik Laos\nS.E.\nHerrn Dr. Helmut Arndt\nAußerordentlicher Botschafter\nund Bevollmächtigter der\nBundesrepublik Deutschland","Nr. 20 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Juli 1991                              819\nAnlage\nzur Note des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland in Vientiane\nvom 1. Februar 1991 an S. E. Herrn Phoune Sipaseuth,\nMinister für Auswärtige Angelegenheiten\nbetr. das Vorhaben „Allgemeine Warenhilfe 1990\"\nWarenliste für die Allgemeine Warenhilfe 1990\n(2 513 789,19 DM)\n1. Liste der Waren und Leistungen, die gemäß Nummer 1 der o. a. Note vom 1. Februar\n1991 aus dem Finanzierungsbeitrag finanziert werden können:\na) Ausrüstungen, Maschinen und Geräte für den Straßenbau,\nb) industrielle Ausrüstungen,\nc) Ersatz- und Zubehörteile für Industrie und Straßenbau,\nd) industrielle Roh- und Hilfsstoffe sowie Halbfabrikate,\ne) Düngemittel.\n2. Einfuhrgüter, die in dieser Liste nicht enthalten sind, können nur finanziert werden, wenn\ndie vorherige Zustimmung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland dafür vor-\nliegt.\n3. Die Einfuhr von Luxusgütern und von Verbrauchsgütern für den privaten Bedarf sowie\nvon Gütern und Anlagen, die militärischen Zwecken dienen, ist von der Finanzierung\naus dem Finanzierungsbeitrag ausgeschlossen."]}