{"id":"bgbl2-1991-16-13","kind":"bgbl2","year":1991,"number":16,"date":"1991-06-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1991/16#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1991-16-13/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1991/bgbl2_1991_16.pdf#page=16","order":13,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Europäischen Übereinkommens zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere","law_date":"1991-05-27T00:00:00Z","page":740,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["740                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 5300 Bonn 1\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 81,48 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,56 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 3,56 DM (2,56 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 4,56 DM.                                                        Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz                             Postvertriebsstück • Z 1998 A • Gebühr bezahlt\nbeträgt 7%.\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes Europäischen Übereinkommens zum Schutz\nder für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke\nverwendeten Wirbeltiere\nVom 27. Mal 1991\nNach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 11 . Dezember 1990 zu dem Euro-\npäischen Übereinkommen vom 18. März 1986 zum Schutz der für Versuche\nund andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere (BGBI. 1990 II\nS. 1486) wird bekanntgemacht, daß das Übereinkommen nach seinem Artikel 32\nAbs. 2 für\nDeutschland                                                              am 1. November 1991\nin Kraft treten wird; die Ratifikationsurkunde ist am 19. April 1991 bei der\nGeneralsekretärin des Europarats hinterlegt worden.\nBei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat De u t s c h I a n d den folgenden\nVorbehalt gemacht:\n,,Die Bundesrepublik Deutschland erklärt, gestützt auf Artikel 34 Absatz 1 des Euro-\npäischen Übereinkommens zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche\nZwecke verwendeten Wirbeltiere, daß sich die Vertragsbeziehungen zwischen ihr und\nden übrigen Vertragsparteien dieses Übereinkommens nicht auf Artikel 27 Absatz 2 Buch-\nstabe b (statistische Angaben zu der Anzahl der Tiere, die in Verfahren verwendet worden\nsind, die unmittelbar medizinischen Zwecken und der Bildung und Ausbildung dienen) in\nVerbindung mit Artikel 28 Absatz 1 (Übermittlung der statistischen Angaben) und Artikel 28\nAbsatz 2 (Veröffentlichen der statistischen Angaben) dieses Übereinkommens erstrecken\nwerden.\"\nDas Übereinkommen ist ferner für folgende Staaten bereits in Kraft getreten:\nFinnland                                                                     am 1. Januar 1991\nNorwegen                                                                     am 1. Januar 1991\nSchweden                                                                     am 1. Januar 1991\nSpanien                                                                      am 1. Januar 1991.\nBonn, den 27. Mai 1991\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Oesterhelt"]}