{"id":"bgbl2-1991-12-22","kind":"bgbl2","year":1991,"number":12,"date":"1991-04-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1991/12#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1991-12-22/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1991/bgbl2_1991_12.pdf#page=2","order":22,"title":"Vierunddreißigste Verordnung zur Änderung der Zolltarifverordnung (Zollpräferenzen 1991 gegenüber Entwicklungsländern - EGKS)","law_date":"1991-04-08T00:00:00Z","page":630,"pdf_page":2,"num_pages":13,"content":["630                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil II\nVierunddreißigste Verordnung\nzur Änderung der Zolltarifverordnung\n(Zollpräferenzen 1991 gegenüber Entwicklungsländern - EGKS)\nVom 8. Aprll 1991\nAuf Grund des §     n  Abs. 2 Nr. 1 des Zollgesetzes in der Fassung der\nBekanntmachung vom 18. Mai 1970 (BGBI. 1 S. 529), der durch Artikel 30 des\nGesetzes vom 24. April 1986 (BGBI. 1 S. 560) neu gefaßt worden ist, verordnet\nder Bundesminister der Finanzen:\nArtikel 1\nIn der Anfage zu § 1 der Zolltarifverordnung vom 24. September 1986 (BGBI. II\nS. 896), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. März 1991\n(BGBI. II S. 579), wird der Abschnitt „Zollpräferenzen gegenüber Entwicklungs-\nländern - EGKS\" wie aus der Anlage ersichtlich gefaßt.\nArtikel 2\nDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1991 in Kraft.\nBonn, den 8. April 1991\nDer Bundesminister der Finanzen\nTheo Waigel","Nr. 12 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. April 1991                           631\nAnlage\n(zu Artikel 1)\nZollpräferenzen gegenüber Entwlcklungalindern - EGKS\n1. Vom 1. Januar 1991 bis 31. Dezember 1991 gilt für die dem Vertrag über die\nGründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) unter-\nliegenden Waren tarifliche Zollfreiheit\na) für die Waren der Nummern 2, 3, 5 und 6 des Anhangs A mit Ursprung in\nden in Spalte 4 bezeichneten Ländern im Rahmen der in Spalte 4 auf-\ngeführten Zollkontingente (deutscher Anteil an Gemeinschaftszollkontin-\ngenten),\nb) für die Waren der Nummern 1 bis 6 des Anhangs A mit Ursprung in den\nim Anhang B genannten Ländern und Gebieten - ausgenommen die in\nSpalte 4 des Anhangs A bezeichneten Länder sowie Jugoslawien und\nRumänien - im Rahmen der in Spalte 5 aufgeführten Gemeinschafts-\nplafonds (nicht auf die Mitgliedstaaten aufgeteilte gemeinschaftliche\nLänderhöchstbeträge),\nc) für die Waren der Nummern 7 bis 11 des Anhangs A mit Ursprung in den\nim Anhang B genannten Ländern und Gebieten - ausgenommen Jugo-\nslawien - jeweils bis zur Höhe eines Gemeinschaftsplafonds, der 102 v. H.\ndes größten Höchstbetrages der für das Jahr 1980 eröffneten Zollpräferen-\nzen entspricht.\n2. Die tarifliche Zollfreiheit wird gewährt, wenn der Warenursprung nach-\ngewiesen und das vorgeschriebene Ursprungszeugnis spätestens am Tage\nvor der Wiedereinführung des regelmäßigen Zollsatzes vorgelegt wird.\n3. Wird für eine Ware der Nummern 1 bis 11 des Anhangs A ein Gemeinschafts-\nplafond durch Einfuhren aus einem einzelnen Land oder Gebiet erreicht, so\ntritt die Zollfreiheit gegenüber dem betreffenden Land oder Gebiet vor dem\n31. Dezember 1991 außer Kraft, wenn die Mitgliedstaaten der Europäischen\nGemeinschaft für Kohle und Stahl Einvernehmen darüber erzielen. Dies wird\ndurch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften mitgeteilt mit der Wirkung, daß die regel-\nmäßigen Zollsätze von dem in dieser Mitteilung genannten Tag an wieder\nangewendet werden.\n4. Nummer 3 gilt nicht\na) für die am wenigsten fortgeschrittenen Entwicklungsländer, die im Anhang C\naufgeführt sind,\nb) für Bolivien, Ecuador, Kolumbien und Peru.","632                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil II\nAnhang A\nListe der Waren, die Gegenstand von zollfreien Gemeinschaftszollkontingenten und Gemelnschattsplafonds sind\nZollkontingent 1991 Gemeinschafts-\n(deutscher Anteil   plafond 1991\nLfd.\nCodenummer                          Warenbezeichnung                         an Gemeinschafts-        je Land\nNr.\nzollkontin~nten)     oder Gebiet\n(in EC ) 1)       (in ECU) 1 )\n1            2                                      3                                         4                  5\nP)       72071119       Halbzeug aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl                                        3 324 600\n72071211       - mit einem KohlenstoffgehaJt von weniger als 0,25 GHT\n7207 12 19\n- - mit quadratischem Querschnitt oder mit rechteckigem\n7207 20 15\nQuerschnitt und einer Breite von weniger als dem\n7207 20 31\nZweifachen der Dicke\n7207 20 33\n- - - warm vorgewalzt oder stranggegossen\n- - - - anderes\n- - anderes, mit rechteckigem (nicht quadratischem)\nQuerschnitt\n- - - warm vorgewalzt oder stranggegossen\n- mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr\n- - mit quadratischem Querschnitt oder mit rechteckigem\nQuerschnitt und einer Breite von weniger als dem\nZweifachen der Dicke\n- - - warm vorgewalzt oder stranggegossen\n- - - - anderes, mit einem Kohlenstoffgehalt von\n- - - - - 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als\n0,6 GHT\n- - mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt\n- - - warm vorgewalzt oder stranggegossen\n22)3)      720811 00     Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem . je 809 363 für Waren       3 237 451\n7208 12 10    Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warm-       mit Ursprung in\n7208 12 91    gewalzt, weder plattiert noch überzogen                   Brasilien\n7208 12 95    - in Rollen (Coils), nur warmgewalzt mit einer Dicke von  Republik Korea\n720812 98        weniger als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze von     Venezuela\n72081310         275 MPa oder mit einer Dicke von 3 mm oder mehr und\n720813 91        einer Mindeststreckgrenze von 355 MPa\n720813 95\n- andere, in Rollen (Coils), nur warmgewalzt\n7208 13 98\n72081410\n720814 91\n720814 99\n7208 2110\n7208 21 90\n7208 2210\n7208 22 91\n7208 22 95\n72082298\n7208 2310\n7208 23 91\n7208 23 95\n7208 2398\n7208 2410\n7208 24 91\n7208 24 99\n72111210       Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem\n72111910       Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, weder\n7211 2210      plattiert noch überzogen\n7211 2910     - nur warmgewalzt, mit einer Dicke von weniger als 3 mm\nund einer Mindeststreckgrenze von 275 MPa oder mit\neiner Dicke von 3 mm oder mehr und einer Mindest-\nStreckgrenze von 355 MPa\n- - andere, mit einer Dicke von 4, 75 mm oder mehr\n- - - mit einer Breite von mehr als 500 mm","Nr. 12 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. April 1991\nZollkontingent 1991 Gemeinschafts-\n{deutscher Anteil  plafond 1991\nLfd.\nCodenummer                      Warenbezeichnung                            an Gemeinschafts-      je Land\nNr.\nzollkonti~nten)    oder Gebiet\n{in EC ) 1 )     (in ECU) 1 )\n1         2                                  3                                           4                 5\nnoch              - - andere\n22)3)             - - - mit einer Breite von mehr als 500 mm\n- andere, nur warmgewalzt\n- - andere, mit einer Dicke von 4, 75 mm oder mehr\n- - - mit einer Breite von mehr als 500 mm\n- - andere\n32)3)  7207 19 15  Halbzeug aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl               je 501 623 für Waren      2006493\n7207 20 55 - mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT      mit Ursprung in\nArgentinien\n- - anderes\nBrasilien\n- - - mit rundem oder vieleckigem Querschnitt               Venezuela\n- - - - warm vorgewalzt oder stranggegossen\n- - - - - anderes\n- mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr\n- - mit rundem oder vieleckigem Querschnitt\n- - - warm vorgewalzt oder stranggegossen\n- - - - anderes\n- - - - - mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT\noder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT\n721310 00   Walzdraht aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl\n7213 31 00 - mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen\n7213 39 00    (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen\n7213 41 00\n- anderer, mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als\n7213 49 00\n0,25 GHT\n- anderer, mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT\noder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT\n7214 20 00  Anderer Stabstahl aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur\n7214 40 10  geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder\n7214 40 91  nur warmstranggepreßt, auch nach dem Walzen ver-\n7214 40 99  wunden\n7214 50 10 - mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen\n7214 50 91    (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen oder nach\n7214 50 99    dem Walzen verwunden\n- anderer, mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als\n0,25 GHT\n- anderer, mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT\noder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT\n72159010   Anderer Stabstahl aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl\n- anderer\n- - warmgewalzt, warmgezogen          oder    warmstrang-\ngepreßt, nur plattiert\n7228 8090  Stabstahl und Profile, aus anderem legiertem Stahl; Hohl-\nbohrerstäbe aus legiertem oder nichtlegiertem Stahl\n- Hohlbohrerstäbe\n- - aus nichtlegiertem Stahl\n43)   720719 31  Halbzeug aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl                                         1908 900\n7207 2071  - mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT\n- - anderes\n- - - vorprofiliertes Halbzeug\n- - - - warm vorgewalzt oder stranggegossen\n- mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr\n- - vorprofiliertes Halbzeug\n- - - warm vorgewalzt oder stranggegossen","634                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil II\nZollkontingent 1991 Gemeinschafts-\n(deutscher Anteil   plafond 1991\nLfd.\nCodenummer                       Warenbezeichnung                          an Gemeinschafts-        je Land\nNr.\nzollkontingenten)    oder Gebiet\n(in ECU) 1)       (in ECU) 1)\n2                                     3                                         4                  5\nnoch  721610 00  Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl\n43)  7216 21 00 - U-, 1- oder H-Profile, nur warmgewalzt, nur warmge-\n7216 22 00    zogen oder nur warmstranggepreßt, mit einer Höhe von\n7216 31 11    weniger als 80 mm\n7216 31 19\n- L- oder T-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen\n72163191\noder nur warmstranggepreßt, mit einer Höhe von weni-\n7216 31 99\nger als 80 mm\n7216 32 11\n7216 3219  - U-, 1- oder H-Profile, nur warmgewalzt, nur warmge-\n7216 32 91    zogen oder nur warmstranggepreßt, mit einer Höhe von\n7216 32 99    80 mm oder mehr\n7216 33 10 - L- oder T-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen\n7216 33 90    oder nur warmstranggepreßt, mit einer Höhe von 80 mm\n72164010      oder mehr\n7216 40 90 - andere Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen\n72165010      oder nur warmstranggepreßt\n7216 50 90 - andere\n7216 90 10\n- - warmgewalzt, warmgezogen           oder   warmstrang-\ngepreßt, nur plattiert\n7301 10 00 Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl, auch\ngelocht oder aus zusammengesetzten Elementen her-\ngestellt; durch Schweißen hergestellte Profile aus Eisen\noder Stahl\n- Spundwanderzeugnisse\n7208 3210  Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem     je 1 375 000 für Waren     6 276000\n7208 32 30 Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warm-         mit Ursprung in\n7208 32 51 gewalzt, weder plattiert noch überzogen                     Argentinien\n7208 32 59 - nicht in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, mit einer Dicke Brasilien\n7208 32 91    von weniger als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze       Republik Korea\n7208 32 99    von 275 MPa oder mit einer Dicke von 3 mm oder mehr\n7208 33 10    und einer Mindeststreckgrenze von 355 MPa\n7208 33 91 - - andere, mit einer Dicke von mehr als 10 mm\n7208 33 99\n- - andere, mit einer Dicke von 4, 75 mm bis 10 mm\n7208 34 10\n7208 34 90 - - andere, mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch\n7208 3510        weniger als 4, 75 mm\n7208 3590  - - andere, mit einer Dicke von weniger als 3 mm\n7208 4210  - - andere, nicht in Rollen (Coils), nur warmgewalzt\n7208 42 30 - - andere, mit einer Dicke von mehr als 10 mm\n7208 42 51 - - andere, mit einer Dicke von 4, 75 mm bis 10 mm\n7208 42 59\n- - andere, mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch\n7208 42 91\nweniger als 4, 75 mm\n7208 42 99\n7208 4310  - - andere, mit einer Dicke von weniger als 3 mm\n7208 43 91 - andere\n720843 99  - - nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als qua-\n7208 4410        dratisch oder rechteckig zugeschnitten\n7208 4490\n7208 4510\n7208 45 90\n72089010\n7209 12 10  Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem\n7209 12 90  Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, kaltgewalzt,\n7209 13 10  weder plattiert noch überzogen\n7209 13 90 - in Rollen (Coils), nur kaltgewalzt, mit einer Dicke von\n72091410      weniger als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze von\n720914 90     275 MPa oder mit einer Dicke von 3 mm oder mehr und\n7209 22 10    einer Mindeststreckgrenze von 355 MPa\n7209 22 90  - - mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger\n7209 2310        als 3 mm\n7209 2390\n- - mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm\n7209 24 10\n7209 24 91  - - mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm","Nr. 12 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. April 1991                                635\nZollkontingent 1991 Gemeinschafts-\n(deutscher Anteil   plafond 1991\nLfd.\nCodenummer                      Warenbezeichnung                        an Gemeinschafts-       je Land\nNr.\nzollkontingenten)   oder Gebiet\n(in ECU) 1)      (in ECU) 1)\n1         2                                   3                                       4                 5\nnoch   7209 24 99 - andere, in Rollen (Coils), nur kaltgewalzt\n52)3)  7209 32 10 - - mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger\n7209 32 90      als 3 mm\n7209 33 10\n- - mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm\n7209 33 90\n7209 34 10 - - mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm\n7209 34 90 - nicht in Rollen (Coils), nur kaltgewalzt, mit einer Dicke\n7209 42 10    von weniger als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze\n7209 42 90   von 275 MPa oder mit einer Dicke von 3 mm oder mehr\n7209 43 10    und einer Mindeststreckgrenze von 355 MPa\n7209 43 90 - - mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger\n7209 44 10      als 3 mm\n7209 44 90 - - mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm\n7209 90 10\n- - mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm\n- andere, nicht in Rollen (Coils), nur kaltgewalzt\n- - mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger\nals 3 mm\n- - mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm\n- - mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm\n- andere\n- - nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als qua-\ndratisch oder rechteckig zugeschnitten\n72101110   Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem\n7210 12 11 Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, plattiert\n7210 12 19 oder überzogen\n7210 20 10 - verzinnt\n7210 31 10 - - mit einer Dicke von 0,5 mm oder mehr\n7210 39 10\n- - - nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als qua-\n7210 41 10\ndratisch oder rechteckig zugeschnitten\n7210 49 10\n7210 50 10 - - mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm\n7210 60 11 - - - nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als qua-\n7210 60 19         dratisch oder rechteckig zugeschnitten\n7210 70 21 - verbleit, einschließlich Ternblech oder -band\n7210 70 29 - - nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als qua-\n7210 90 31      dratisch oder rechteckig geschnitten\n7210 90 33\n- elektrolytisch verzinkt\n7210 90 35\n7210 90 39 - - aus Stahl mit einer Dicke von weniger als 3 mm und\neiner Mindeststreckgrenze von 275 MPa oder mit\neiner Dicke von 3 mm oder mehr und einer Mindest-\nstreckgrenze von 355 MPa\n- - - nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als qua-\ndratisch oder rechteckig zugeschnitten\n- - andere\n- - - nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als qua-\ndratisch oder rechteckig zugeschnitten\n- anders verzinkt\n- - gewellt\n- - - nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als qua-\ndratisch oder rechteckig zugeschnitten\n- - andere\n- - - nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als qua-\ndratisc~h oder rechteckig zugeschnitten\n- mit Chromoxid oder mit Chrom und Chromoxid Ober-\nzogen\n- - nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als qua-\ndratisch oder rechteckig zugeschnitten\n- mit Aluminium überzogen\n- - nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als qua-\ndratisch oder rechteckig zugeschnitten","636                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil II\nZollkontingent 1991 Gemeinschafts-\nLfd.                                                                          (deutscher Anteil   plafond 1991\nNr.  Codenummer                       Warenbezeichnung                       an Gemeinschafts-       je Land\nzollkontingenten)   oder Gebiet\n(in ECU)')       (in ECU)')\n1         2                                  3                                        4                 5\nnoch              - mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff über-\n52)3)                zogen\n- - nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als qua-\ndratisch oder rechteckig zugeschnitten\n- andere\n- - andere\n- - - nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als qua-\ndratisch oder rechteckig zugeschnitten\n72113010   Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem\n7211 4110  Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, weder\n7211 4910  plattiert noch überzogen\n7211 90 11 - nur kaltgewalzt, mit einer Dicke von weniger als 3 mm\nund einer Mindeststreckgrenze von 275 MPa oder mit\neiner Dicke von 3 mm oder mehr und einer Mindest-\nstreckgrenze von 355 MPa\n- - mit einer Breite von mehr als 500 mm\n- andere, nur kaltgewalzt\n- - mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25\nGHT\n- - - mit einer Breite von mehr als 500 mm\n- - andere\n- - - mit einer Breite von mehr als 500 mm\n- andere\n- - mit einer Breite von mehr als 500 mm\n- - - nur oberflächenbearbeitet\n721210 10  Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem\n721210 91  Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, plattiert\n7212 2111  oder überzogen\n7212 2911  - verzinnt\n72123011\n- - Weißblech und -band, nur oberflächenbearbeitet\n72124010\n7212 40 91 - - andere\n7212 50 31 - - - mit einer Breite von mehr als 500 mm\n7212 50 51 -  - - - nur oberflächenbearbeitet\n7212 60 11 -  elektrolytisch verzinkt\n- - aus Stahl mit einer Dicke von weniger als 3 mm und\neiner Mindeststreckgrenze von 275 MPa oder mit\neiner Dicke von 3 mm oder mehr und einer Mindest-\nstreckgrenze von 355 MPa\n- - - mit einer Breite von mehr als 500 mm\n- - - - nur oberflächenbearbeitet\n- - andere\n- - - mit einer Breite von mehr als 500 mm\n- - - - nur oberflächenbearbeitet\n-  anders verzinkt\n- - mit einer Breite von mehr als 500 mm\n- - - nur oberflächenbearbeitet\n-  mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff über-\nzogen\n- - Weißblech und -band, nur lackiert\n- - andere\n- - - mit einer Breite von mehr als 500 mm\n-  - - - nur oberflächenbearbeitet\n-  anders überzogen\n-  - mit einer Breite von mehr als 500 mm\n- - - verbktit\n- - - - nur oberflächenbearbeitet","Nr. 12 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. April 1991                                    637\nZollkontingent 1991 Gemeinschafts-\nLfd.                                                                              (deutscher Anteil   plafond 1991\nNr.  Codenummer                     Warenbezeichnung                             an Gemeinschafts-       je Land\nzollkontingenten)   oder Gebiet\n(in ECU)')       (in ECU)')\n1         2                                 3                                             4                5\nnoch               - - - andere\n52)3)             - - - - nur oberflächenbearbeitet\n- plattiert\n- - mit einer Breite von mehr als 500 mm\n- - - nur oberflächenbearbeitet\n63)   7207 11 11  Halbzeug aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl                1 391 025 für Waren      5 891 400\n720719 11  - mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT       mit Ursprung in\n7207 20 11                                                              Brasilien\n- - mit quadratischem Querschnitt oder mit rechteckigem\n7207 20 17                                                              Republik Korea\nQuerschnitt und einer Breite von weniger als dem\n7207 20 51\nZweifachen der Dicke\n7207 20 57\n- - - warm vorgewalzt oder stranggegossen\n- - - - Automatenstahl\n- mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr\n- - mit quadratischem Querschnitt oder mit rechteckigem\nQuerschnitt und einer Breite von weniger als dem\nzweifachen der Dicke\n- - - warm vorgewalzt oder stranggegossen\n- - - - Automatenstahl\n- - - - anderes, mit einem Kohlenstoffgehalt von\n- - - - - 0,6 GHT oder mehr\n- - mit rundem oder vieleckigem Querschnitt\n- - - warm vorgewalzt oder stranggegossen\n- - - - Automatenstahl\n- - - - anderes\n- - - - - mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder\nmehr\n7213 20 00 Walzdraht aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl\n7213 50 10 - aus Automatenstahl\n7213 50 90\n- anderer, mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder\nmehr\n7214 30 00 Anderer Stabstahl aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl,\n7214 60 00 nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen\noder nur warmstranggepreßt, auch nach dem Walzen\nverwunden\n- aus Automatenstahl\n- anderer, mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder\nmehr\n72189011   Nichtrostender Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen\n7218 90 13 Rohformen; Halbzeug aus nichtrostendem Stahl\n7218 90 15 - andere\n7218 90 19\n- - mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt\n7218 90 50\n- - - warm vorgewalzt oder stranggegossen\n72191110   Flachgewalzte Erzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit\n721911 90  einer Breite von 600 mm oder mehr\n7219 12 10 - nur warmgewalzt, in Rollen (Coils)\n7219 12 90\n- nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils)\n7219 1310\n721913 90  - nur kaltgewalzt\n7219 14 10 - - mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger\n721914 90       als 3 mm\n7219 21 11 - - mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm\n7219 21 19  - - mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm\n7219 21 90\n- andere\n7219 22 10\n7219 22 90  - - nur oberflächenbearbeitet, einschließlich plattiert oder\n7219 23 10       nur anders als quadratisch oder rechteckig zu-\n7219 23 90       geschnitten","638                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil II\nZollkontingent 1991 Gemeinschafts-\nLfd.                                                                            (deutscher Anteil   plafond 1991\nNr.  Codenummer                      Warenbezeichnung                          an Gemeinschafts-       je Land\nzollkontingenten)   oder Gebiet\n(in ECU) 1)      (in ECU) 1 )\n2                                     3                                       4                 5\nnoch   7219 24 10\n63)   7219 24 90\n7219 33 10\n7219 33 90\n7219 3410\n7219 34 90\n7219 3510\n7219 35 90\n7219 90 11\n7219 90 19\n722011 00   Flachgewalzte Erzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit\n722012 00   einer Breite von weniger als 600 mm\n7220 20 10  - nur warmgewalzt\n72209011\n- nur kaltgewalzt\n7220 90 31\n- - mit einer Breite von mehr als 500 mm\n- andere\n- - mit einer Breite von mehr als 500 mm\n- - - nur oberflächenbearbeitet, einschließlich plattiert\n- - mit einer Breite von 500 mm oder weniger\n- - - nur oberflächenbearbeitet, einschließlich plattiert\n- - - - warmgewalzt, nur plattiert\n72210010    Walzdraht aus nichtrostendem Stahl\n7221 0090\n72221011    Anderer Stabstahl und Profile, aus nichtrostendem Stahl\n72221019    - Stabstahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur\n722210 51      warmstranggepreßt\n722210 59\n- anderer Stabstahl\n722210 99\n7222 30 10  - - warmgewalzt, warmgezogen         oder     warmstrang-\n72224011         gepreßt, nur plattiert\n72224019    - Profile\n7222 4030   - - nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warm-\nstranggepreßt\n- - andere\n- - - warmgewalzt, warmgezogen oder warmstrang-\ngepreßt, nur plattiert\n7224 90 01  Anderer legierter Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder ande-\n7224 9009   ren Rohformen, Halbzeug aus anderem legiertem Stahl\n7224 90 15  - andere\n72249030\n- - mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt\n- - - warm vorgewalzt oder stranggegossen\n- - andere\n- - - warm vorgewalzt oder stranggegossen\n72251010    Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legiertem Stahl,\n722510 91   mit einer Breite von 600 mm oder mehr\n722510 99   - aus Silicium-Elektrostahl\n7225 20 .10\n- aus Schnellarbeitsstahl\n72252030\n72253000    - - nur warmgewalzt\n72254010    - - nur oberflächenbearbeitet, einschließlich plattiert oder\n72254030         nur anders als quadratisch oder rechteckig zu-\n72254050         geschnitten\n72254070    - andere, nur warmgewalzt, in Rollen (Coils)\n72254090    - andere, nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils)\n72255010\n7225 5090   - andere\n72259010    - - nur oberflächenbearbeitet, einschließlich plattiert oder\nnur anders als quadratisch oder _rechteckig zu-\ngeschnitten","Nr. 12 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. April 1991                                 639\nZollkontingent 1991 Gemeinschafts-\n(deutscher Anteil   plafond 1991\nLfd.\nCodenummer                     Warenbezeichnung                         an Gemeinschafts-        je Land\nNr.\nzollkontingenten)    oder Gebiet\n(in ECU) 1 )      (in ECU) 1)\n2                                    3                                      4                  5\n7226 10 10 Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legiertem Stahl,\n722610 30  mit einer Breite von weniger als 600 mm\n7226 20 10 - aus Silicium-Elektrostahl\n7226 20 31\n- - nur warmgewalzt\n7226 20 51\n7226 20 71 - - andere\n7226 91 10 - - - mit einer Breite von mehr als 500 mm\n7226 91 90 - aus Schnellarbeitsstahl\n7226 92 10 - - nur warmgewalzt\n7226 9911\n- - nur kaltgewalzt\n7226 99 31\n- - - mit einer Breite von mehr als 500 mm\n- - andere\n- - - mit einer Breite von mehr als 500 mm\n- - - - nur oberflächenbearbeitet, einschließlich plattiert\n- - - mit einer Breite von 500 mm oder weniger\n- - - - - nur oberflächenbearbeitet, einschließlich plat-\ntiert\n- - - - - warmgewalzt, nur plattiert\n- andere\n- - nur warmgewalzt\n- - nur kaltgewalzt\n- - - mit einer Breite von mehr als 500 mm\n- - andere\n- - - mit einer Breite von mehr als 500 mm\n- - - - nur oberflächenbearbeitet, einschließlich plattiert\n- - - mit einer Breite von 500 mm oder weniger\n- - - - nur oberflächenbearbeitet, einschließlich plattiert\n- - - - - warmgewalzt, nur plattiert\n- - andere\n- - - warmgewalzt, warmgezogen oder warmstrang-\ngepreßt, nur plattiert\n- Hohlbohrerstäbe\n- - aus legiertem Stahl\n7227       Walzdraht aus anderem legiertem Stahl\n7228 10 10 Stabstahl und Profile, aus anderem legiertem Stahl; Hohl-\n7228 10 30 bohrerstäbe aus legiertem oder nichtlegiertem Stahl\n7228 20 11 - Stabstahl aus Schnellarbeitsstahl\n7228 20 19\n- - nur warmgewalzt, warmgezogen oder warmstrang-\n7228 2030\ngepreßt\n7228 30 10\n7228 30 30 - - anderer\n7228 3080  - - - warmgewalzt, warmgezogen oder warmstrang-\n7228 60 10         gepreßt, nur plattiert\n72287010   - Stabstahl aus Mangan-Silicium-Stahl\n7228 70 31 - - nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warm-\n7228 80 10      stranggepreßt\n- - anderer\n- - - warmgewalzt, warmgezogen oder warmstrang-\ngepreßt, nur plattiert\n- anderer Stabstahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen\noder nur warmstranggepreßt\n- - anderer Stabstahl\n- - warmgewalzt, warmgezogen         oder   warmstrang-\ngepreßt, nur plattiert\n- Profile\n- - nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder warm-\nstranggepreßt","640                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil II\nZollkontingent 1991 Gemeinschafts-\n(deutscher Anteil   plafond 1991\nLfd.\nCodenummer                      Warenbezeichnung                       an Gemeinschafts-        je Land\nNr.                                                                          zollkontingenten)    oder Gebiet\n(in ECU) 1 )      (in ECU) 1 )\n1        2                                      3                                    4                  s\nnoch              - - andere\n63)              - - - warmgewalzt, warmgezogen oder warmstrang-\ngepreßt, nur plattiert\n- Hohlbohrerstäbe\n- - aus legiertem Stahl\n73)4)  720831 00  Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem\n720841 00  Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warm-\ngewalzt, weder plattiert noch überzogen\n- nicht in Rollen, nur warmgewalzt, mit einer Dicke von\nweniger als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze von\n275 MPa oder mit einer Dicke von 3 mm oder mehr und\neiner Mindeststreckgrenze von 355 MPa\n- - auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern\ngewalzt, mit einer Breite von 1 250 mm oder weniger\nund einer Dicke von 4 mm oder mehr, ohne Ober-\nflächenmuster\n- andere, nicht in Rollen (Coils), nur warmgewalzt\n- - auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern\ngewalzt, mit einer Breite von 1 250 mm oder weniger\nund einer Dicke von 4 mm oder mehr, ohne Ober-\nflächenmuster\n7211 11 00 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem\n7211 21 00 Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, weder\nplattiert noch überzogen\n- nur warmgewalzt, mit einer Dicke von weniger als 3 mm\nund einer Mindeststreckgrenze von 275 MPa oder mit\neiner Dicke von 3 mm oder mehr und einer Mindest-\nstreckgrenze von 355 MPa\n- - auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern\ngewalzt, mit einer Breite von mehr als 150 mm und\neiner Dicke von 4 mm oder mehr, nicht in Rollen\n(Coils), ohne Oberflächenmuster\n- andere, nur warmgewalzt\n- - auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern\ngewalzt, mit einer Breite von mehr als 150 mm und\neiner Dicke von 4 mm oder mehr, nicht in Rollen\n(Coils), ohne Oberflächenmuster\n83)4)  7211 12 90  Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem\n7211 19 91  Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm\n721119 99  - nur warmgewalzt, mit einer Dicke von weniger als 3 mm\n7211 2290     und einer Mindeststreckgrenze von 275 MPa oder mit\n72112991      einer Dicke von 3 mm oder mehr und einer Mindest-\n72112999      streckgrenze von 355 MPa\n7211 41 91 - - andere, mit einer Dicke von 4, 75 mm oder mehr\n7212 60 91\n- - - mit einer Breite von 500 mm oder weniger\n- - andere\n- - - mit einer Breite von 500 mm oder weniger\n- - - - mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch\nweniger als 4, 75 mm\n- - - - mit einer Dicke von weniger als 3 mm\n- andere, nur warmgewalzt\n- - andere, mit einer Dicke von 4, 75 mm oder mehr\n- - - mit einer Breite von 500 mm oder weniger\n-  andere, nur warmgewalzt\n-  - andere\n-  - - mit einer Breite von 500 mm oder weniger\n-  - - - mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch\nweniger als 4,75 mm\n- - - - mit einer Dicke von weniger als 3 mm","Nr. 12 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. April 1991                                 641\nZollkontingent 1991 Gemeinschafts-\n(deutscher Anteil   plafond 1991\nLfd.\nCodenummer                                    Warenbezeichnung                       an Gemeinschafts-        je Land\nNr.\nzollkontingenten)    oder Gebiet\n(in ECU)')        (in ECU)')\n2                                                 3                                    4                 5\n-  plattiert\n-  - mit einer Breite von 500 mm oder weniger\n-  - - nur oberflächenbearbeitet\n-  - - - warmgewalzt, nur plattiert\n9 3)      7209 11   00        Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem\n7209 21   00        Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, kaltgewalzt,\n7209 31   00        weder plattiert noch überzogen\n7209 41   00       - in Rollen (Coils), nur kaltgewalzt, mit einer Dicke von\nweniger als 3 mm oder einer Mindeststreckgrenze von\n275 MPa oder mit einer Dicke von 3 mm oder mehr und\neiner Mindeststreckgrenze von 355 MPa\n- - mit einer Dicke von 3 mm oder mehr\n- andere, in Rollen (Coils), nur kaltgewalzt\n- - mit einer Dicke von 3 mm oder mehr\n- nicht in Rollen (Coils), nur kaltgewalzt, mit einer Dicke\nvon weniger als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze\nvon 275 MPa oder mit einer Dicke von 3 mm oder mehr\nund einer Mindeststreckgrenze von 355 MPa\n- - mit einer Dicke von 3 mm oder mehr\n- andere, nicht in Rollen (Coils), nur kaltgewalzt\n- - mit einer Dicke von 3 mm oder mehr\n10 3)     7219 31 10           Flachgewalzte Erzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit\n7219 31 90           einer Breite von 600 mm oder mehr\n7219 3210           - nur kaltgewalzt\n7219 32 90          - - mit einer Dicke von 4, 75 mm oder mehr\n- - - mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr\n- - - mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT\n- - mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger\nals 4,75 mm\n- - - mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr\n- - - mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT\n1 P) 4 )   7302 10 31          Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, Schie-\n730210 39           nen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen,\n730210 90            Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes\n7302 2000            Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen,\n73024010            Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten,\n7302 90 10          Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen und anderes\nfür das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von\nSchienen besonders hergerichtetes Material\n- Schienen\n- - andere\n---neu\n- - - - mit einem Gewicht von 20 kg oder mehr je Meter\n- - - - mit einem Gewicht von weniger als 20 kg je\nMeter\n- - - gebraucht\n- Bahnschwellen\n- Laschen und Unterlagsplatten\n- - gewalzt\n- andere\n- - Leitschienen\n1)   1 ECU (Europll9che Wlhrungseinheit) '\"' 2,o6694 DM.\n2) Für W.an mit Urep,ung in China wird de Zclprlleretrz nicht gewlhrl\n3) Für Waren mit Ursprung in der Republik Korea wird die Gewlhrung der Zollprlfenlnz ausgesetzt.\n4 ) Für Wa,en mit Ursprung in Rumlnien wird die ZOllp,lferenz nicht gewlhrt.","642                                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil II\nAnhang B\nListe der Entwlcklungalinder und -gebiete, denen allgemeine Zollpräferenzen gewährt werden 1)\n1. Unabhängige Länder\n048  Jugoslawien                                        373  Mauritius                                        612 Irak\n066  Rumänien                                           375  Komoren 2)                                       616 Iran\n204  Marokko                                            378   Sambia                                          628 Jordanien\n208  Algerien                                           382   Simbabwe                                        632 Saudi-Arabien\n212  Tunesien                                           386  Malawi2)                                         636 Kuwait\n216  Libyen                                             391  Botsuana 2)                                      640 Bahrain\n220  Ägypten                                            393   Swasiland                                       644 Katar\n224  Suclan 2)                                          395   Lesotho 2)                                      647 Vereinigte Arabische Emirate\n228  Mauretanien 2)                                     412  Mexiko                                           649 Oman\n232  Mali 2)                                            416  Guatemala                                        653 Jemen2)\n236  Burkina Faso 2)                                    421  Belize                                           660 Afghanistan 2)\n240  Niger2)                                            424   Honduras                                        662 Pakistan\n244  Tschad 2)                                          428   EI Salvador                                     664 Indien\n247  Republik Kap Verde 2)                              432   Nicaragua                                       666 Bangladesch 2)\n248 Senegal                                             436   Costa Rica                                      667 Malediven 2)\n252 Gambia 2)                                           442   Panama                                          669 Sri Lanka\n257 Guinea-Bissau 2)                                    448   Kuba                                            672 Nepal2)\n260 Guinea 2)                                           449   St. Christopher und Nevis                       675 Bhutan 2)\n264 Sierra Leone 2)                                     452   Haiti2)                                         676 Birma (Myanmar) 2)\n268 Liberia                                             453   Bahamas                                         680 Thailand\n272 Elfenbeinküste                                      456   Dominikanische Republik                         684 Laos 2)\n276 Ghana                                               459   Antigua und Barbuda                             690 Vietnam\n280 Togo 2)                                             460   Dominica                                        696 Kambodscha\n284 Benin 2)                                            464   Jamaika                                         700 Indonesien\n288 Nigeria                                             465   St. Lucia                                       701 Malaysia\n302 Kamerun                                             467   St. Vincent                                     703 Brunei Darussalam\n306 Zentralafrikanische Republik 2)                     469   Barbados                                        706 Singapur\n310 Äquatorialguinea 2)                                 472   Trinidad und Tobago                             708 Philippinen\n311 Säo Tome und Principe 2)                            473   Grenada                                         716 Mongolei\n314 Gabun                                               480   Kolumbien                                       720 China\n318 Kongo                                               484   Venezuela                                       728 Südkorea\n322 Zaire                                               488   Guyana                                          801 Papua-Neuguinea\n324 Ruanda 2)                                           492   Surinam                                         803 Nauru\n328 Burundi 2 )                                         500   Ecuador                                         806 Salomonen\n330 Angola                                              504   Peru                                            807 Tuvalu 2)\n334 Äthiopien 2)                                        508   Brasilien                                       808 Föderierte Staaten von Mikronesien\n338 Dschibuti 2)                                        512   Chile                                           808 Republik der Marshall-lnseln\n342 Somalia 2)                                          516   Bolivien                                        808 Republik Palau\n346 Kenia                                               520   Paraguay                                        812 Kiribati2)\n350 Uganda 2)                                           524   Uruguay                                         815 Fidschi\n352 Tansania 2)                                         528   Argentinien                                     816 Wanuatu\n355 Seychellen und zugehörige Gebiete                   600   Zypern                                          817 Tonga 2)\n366 Mosambik 2)                                         604   Libanon                                         819 Westsamoa2)\n370 Madagaskar                                          608   Syrien\nII. Länder und Gebiete,\ndie von Mitgliedstaaten der Gemeinschaft oder von dritten Ländern abhängen oder verwaltet werden oder deren auswärtige\nBeziehungen ganz oder teilweise von Mitgliedstaaten der Gemeinschaft oder von dritten Ländern wahrgenommen werden\n044  Gibraltar                                                                    529 Falklandinseln und zugehörige Gebiete\n329  St. Helena und zugehörige Gebiete                                            740 Hongkong\n357  Britisches Gebiet im Indischen Ozean                                         743 Macau\n377  Mayotte                                                                      802 Australisch-Ozeanien (Weihnachtsinsel, Cocosinseln\n406  Grönland                                                                               [Keelingsinseln],      Heard und McDonald, Norfolk)\n408  St. Pierre und Miquelon                                                      808    Amerikanisch-Ozeanien\n413  Bermuda                                                                      809    Neukaledonien und dazugehörige Gebiete\n446  Anguilla                                                                     811    Wallis und Futuna\n454  Turks- und Caicosinseln                                                      813    Pitcairn-lnseln\n457  Amerikanische Jungferninseln                                                 814    Neuseeländisch-Ozeanien (Cook-lnseln, Niue,\n461   Britische Jungferninseln und Montserrat                                               Tokelau-lnseln)\n463   Kaimaninseln                                                                822    Französisch-Polynesien\n474   Aruba                                                                       890    Polargebiete (Australische Antarktik, Britische\n478   Niederländische Antillen                                                               Antarktik, Französische Antarktik)\n1) Die Code-Nummer vor der Benennung des einzelnen begünstigten Landes und Gebietes ist der Geonomenklatur entnommen (Verordnung [EWG) Nr. 3639/86 - ABI. Nr. L 336\nvom 29.11.1986 S. 46).\n2) Dieses Land ist ebenfalls in Anhang C aufgeführt."]}