{"id":"bgbl2-1990-45-9","kind":"bgbl2","year":1990,"number":45,"date":"1990-12-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1990/45#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1990-45-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1990/bgbl2_1990_45.pdf#page=8","order":9,"title":"Dreißigste Verordnung zur Änderung der Zolltarifverordnung (Besondere Zollsätze gegenüber Ländern des RGW)","law_date":"1990-11-29T00:00:00Z","page":1468,"pdf_page":8,"num_pages":4,"content":["1468            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II\nDreißigste Verordnung\nzur Änderung der Zolltarifverordnung\n(Besondere Zollsätze gegenüber Ländern des RGW)\nVom 29. November 1990\nAufgrund des§ 77 Abs. 1 Nr. 1 des Zollgesetzes in der\nFassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 1970 (BGBI. 1\nS. 529), der durch Artikel 30 des Gesetzes vom 24. April\n1986 (BGBI. 1S. 560) neu gefaßt worden ist, verordnet der\nBundesminister der Finanzen im Einvernehmen mit dem\nBundesminister für Wirtschaft und dem Bundesminister für\nErnährung, Landwirtschaft und Forsten:\nArtikel 1\nIn der Anlage zu § 1 der Zolltarifverordnung vom\n24. September 1986 (BGBI. II S. 896), zuletzt geändert\ndurch Artikel 1 der Verordnung vom 29. November 1990\n(BGBI. II S. 1467), wird ein neuer Abschnitt „Besondere\nZollsätze gegenüber Ländern des RGW\" mit der aus der\nAnlage ersichtlichen Fassung angefügt.\nArtikel 2\nDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 3. Oktober 1990\nin Kraft.\nBonn, den 29. November 1990\nDer Bundesminister der Finanzen\nTh. Waigel","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Dezember 1990                               1469\nAnlage\n(zu Artikel 1)\nBesondere Zollsätze gegenüber Ländern des RGW\n1. Für einem Zollsatz unterliegende Waren mit Ursprung in der Volksrepublik\nBulgarien, der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik, der\nRepublik Ungarn, der Republik Polen, Rumänien, der Union der Sozialisti-\nschen Sowjetrepubliken und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugos-\nlawien, die unter die in den Anhängen I und II aufgeführten Protokolle und\nAbkommen zwischen diesen Ländern und der vormaligen Deutschen Demo-\nkratischen Republik fallen, werden die Zölle, ausgenommen Antidumpingzölle,\nim Rahmen der in den genannten Protokollen und Abkommen festgelegten\nMengen- oder Wertgrenzen bis 31. Dezember 1990 ausgesetzt. Für die unter\nAnhang II des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemein-\nschaft fallenden Erzeugnisse gilt Satz 1 nur insoweit, als es sich um Erzeug-\nnisse handelt, für die ein Zollsatz und eine Referenzpreisregelung oder ein\nMindestpreis gelten.\n2. Nummer 1 gilt nur unter der Voraussetzung, daß\na) die betroffenen Waren im Gebiet der vormaligen DDR in den zollrechtlich\nfreien Verkehr übergeführt und dort verbraucht werden oder dort eine Be-\noder Verarbeitung erfahren, durch die sie die Eigenschaft von Ursprungs-\nwaren der Gemeinschaft erlangen,\nb) zusammen mit der Anmeldung zur Überführung der Waren in den zollrecht-\nlich freien Verkehr\n- für gewerbliche Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs eine vom\nBundesamt für Wirtschaft - Außenstelle Berlin - und\n- für Waren des Anhangs II des Vertrages zur Gründung der Europäi-\nschen Wirtschaftsgemeinschaft eine vom Bundesamt für Ernährung und\nForstwirtschaft, Frankfurt am Main,\nausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird, aus der sich ergibt, daß es sich\num Waren oder Erzeugnisse im Sinne der Nummer 1 handelt.\nDie Waren unterliegen in bezug auf ihren Verbleib sowie ihre Be- oder\nVerarbeitung zu Ursprungswaren der Gemeinschaft der zollamtlichen Über-\nwachung; die Verordnung (EWG) Nr. 4142/87 der Kommission vom 9. Dezem-\nber 1987 (ABI. EG Nr. L 387 S. 81 ), geändert durch die Verordnung {EWG)\nNr. 3124/89 der Kommission vom 13. Oktober 1989 (ABI. EG Nr. L 301 S. 10),\nist sinngemäß anzuwenden.\n3. Für die Bestimmung des Ursprungs der Waren nach Nummer 1 und Num-\nmer 2 Buchstabe a) findet die Verordnung (EWG) Nr. 802/68 des Rates vom\n27. Juni 1968 (ABI. EG Nr. L 148 S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung\n(EWG) Nr. 1769/89 des Rates vom 19. Juni 1989 (ABI. EG Nr. L 174 S. 11),\nAnwendung.\nAnhang 1\n- Protokoll zwischen der Regierung der Deutschen                 republik Polen über die gegenseitigen Warenlieferun-\nDemokratischen Republik und der Regierung der Volks-           gen und Leistungen im Jahre 1989 (30. 11. 1988)\nrepublik Bulgarien über den Warenaustausch im Jahre         - Protokoll zwischen der Regierung der Deutschen\n1990 (29. 11. 1989)                                            Demokratischen Republik und der Regierung der Sozia-\n- Protokoll Nr. 5 zum Abkommen zwischen der Regierung            listischen Republik Rumänien Ober die gegenseitigen\nder Deutschen Demokratischen Republik und der                  Warenlieferungen im Jahre 1990 (16. 11. 1989)\nRegierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen          - Protokoll zwischen der Regierung der Deutschen\nRepublik über den Warenaustausch in den Jahren                 Demokratischen Republik und der Regierung der Union\n1986-1990 (13. 12. 1989)                                       der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den Waren-\n- Protokoll zwischen der Regierung der Deutschen                 austausch und Zahlungen im Jahre 1990 (22. 11. 1989)\nDemokratischen Republik und der Regierung der Repu-         - Protokoll zwischen der Regierung der Deutschen\nblik Ungarn über die gegenseitigen Warenlieferungen            Demokratischen Republik und dem Bundesexekutivrat\nund Leistungen im Jahre 1990 (19. 1. 1990)                     der Skupstina der Sozialistischen Föderativen Republik\n- Protokoll zwischen der Regierung der Deutschen                 Jugoslawien über die gegenseitigen Warenlieferungen\nDemokratischen Republik und der Regierung der Volks-           und Leistungen im Jahre 1990 (20. 12. 1989)","1470                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II\nAnhang II\n- Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen              - Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen\nDemokratischen Republik und der Regierung der Union          Demokratischen Republik und der Regierung der Union\nder Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Zusammen-           der Sozialistischen Sowjetrepubliken Ober die Zusam-\narbeit bei der Erschließung der Erdgaslagerstätte            menarbeit bei der Entwicklung der Produktion und bei\nJamburg vom 20. 1. 1986                                      der Durchführung der Lieferung von Pendelrollenlagern\n- Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen                 vom 27. 6. 1977\nDemokratischen Republik und der Regierung der Union       - Ministerabkommen über die Spezialisierung und Koope-\nder sozialistischen Sowjetrepubliken über die Zusam-         ration der Produktion von Baumwollkämmaschinen,\nmenarbeit beim Bau des Bergbau- und Aufbereitungs-           Modell 1532, vom 4. 12. 1985\nkombinates für oxidische Erze vom 28. 10. 1987 ein-\n- Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen\nschließlich dem Abkommen über die Bedingungen des\nDemokratischen Republik und der Regierung der Union\nAufenthaltes und der Tätigkeit der Auftragnehmerorga-\nder Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Zusam-\nnisationen vom 28. 10. 1987\nmenarbeit bei der Produktion von geschützten Farb-\n- Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen                 kupplern vom 14. 12. 1984\nDemokratischen Republik und der Regierung der Union\n- Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen\nder Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Zusam-\nDemokratischen Republik und der Regierung der Union\nmenarbeit auf dem Gebiet des Schiffbaus und die\nder Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Zusam-\ngegenseitigen Lieferungen von Schiffen und Schiffsaus-\nmenarbeit bei der Produktion von Futterhefe in Mosyr\nrüstungen vom 15. 4. 1985\nvom 28. 6. 1979\n- Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen\n- Ministerabkommen über die Spezialisierung und Koope-\nDemokratischen Republik und der Regierung der Union\nration von Katalysatoren vom 17. 12. 1986\nder Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Zusam-\nmenarbeit beim Bau einer 750-kV-Energieübertra-           - Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen\ngungsleitung vom 21 . 7. 1976                                Demokratischen Republik und der Regierung der Union\nder Sozialistischen Sowjetrepubliken über die weitere\n- Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen\nEntwicklung der Integrationsbeziehungen auf dem Ge-\nDemokratischen Republik und der Regierung der Union\nbiet der chemischen Industrie vom 9. 12. 1975\nder Sozialistischen Sowjetrepubliken über die lnvest-\nbeteiligung Erdgas (Objekt Orenburg) vom 21. 6. 1974       - Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen\nDemokratischen Republik und der Regierung der Union\n- Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen\nder Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Zusam-\nDemokratischen Republik und der Regierung der Union\nmenarbeit auf dem Gebiet der Schaffung einer Produk-\nder Sozialistischen Sowjetrepubliken über die lnvest-\ntions- und Anwendertechnologie von Nitrifikationsinhibi-\nbeteiligung bei Asbest (Objekt Kijembal) vom 16. 11.\ntoren für Stickstoffdüngemittel vom 18. 6. 1982\n1973\n- Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen\n- Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen\nDemokratischen Republik und der Regierung der Union\nDemokratischen Republik und der Regierung der Union\nder Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Gründung\nder Sozialistischen Sowjetrepubliken über die lnvest-\neiner internationalen ökonomischen Organisation auf\nbeteiligung bei Zellstoff (Objekt Ust-llimsk) vom 21. 6.\ndem Gebiet der fotochemischen Industrie (,,Assfoto\")\n1973\nvom 15. 6. 1973\n- Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen\n- Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen\nDemokratischen Republik und der Regierung der Union\nDemokratischen Republik und der Regierung der Union\nder Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Errich-\nder Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Zusam-\ntung von Kernkraftwerken (KKW Nord und Stendal 1)\nmenarbeit bei der Errichtung des KKW Stendal II vom\nvom 14. 7. 1965\n30. 10. 1986\n- Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen\n- Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen\nDemokratischen Republik und der Regierung der Union\nDemokratischen Republik und der Regierung der Union\nder Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Zusam-\nder sozialistischen Sowjetrepubliken über die Zusam-\nmenarbeit bei der Rekonstruktion der 210-MW-Blöcke\nmenarbeit auf dem Gebiet der Errichtung und Rekon-\nvom 3. 6. 1987\nstruktion von Kühllagerhäusern für Kartoffeln, Obst und\n- Ministerabkommen über die Spezialisierung und Koope-          Gemüse vom 9. 12. 1983\nration der Produktion und den Austausch einzelner\n- Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen\nPapier- und Kartonsorten sowie wissenschaftlich-tech-\nDemokratischen Republik und der Regierung der Union\nnische Zusammenarbeit vom 6. 6. 1980\nder Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Zusam-\n- Ministerabkommen über die Zusammenarbeit auf dem              menarbeit bei der Kooperation der Produktion von\nGebiet der Entwicklung und Produktion von Computer-          Luzernesaatgut vom 9. 12. 1983\ntomografen vom 24. 5. 1989\n- Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen\n- Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen                 Demokratischen Republik und der Regierung der Union\nDemokratischen Republik und der Regierung der Union          der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Zusam-\nder Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Zusam-         menarbeit auf dem Gebiet der Erweiterung der Produk-\nmenarbeit bei der Produktion von gummitechnischen            tion von Filterpulver (Kieselgur) für die Lebensmittel-\nErzeugnissen vom 23. 12. 1976                                industrie vom 14. 12. 1984","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Dezember 1990                             1471\n- Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen            - Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen\nDemokratischen Republik und der Regierung der Union       Demokratischen Republik und der Regierung der Volks-\nder Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Zusam-      republik Polen über den Bau und die Finanzierung einer\nmenarbeit auf dem Gebiet der Vervollkommnung, Ent-        Überquerung der Wisla bei Plock für den ersten und\nwicklung und Schaffung neuer technologischer Verfah-      zweiten Strang der Erdölleitung „ Freundschaft\" vom\nren und Anlagenkomplexe für die Abwasserreinigung         17. 8. 1983\nvon Großstädten und Industrieobjekten vom 22. 12.       - Vereinbarung zwischen der Regierung der Deutschen\n1977                                                      Demokratischen Republik und der Regierung der Volks-\nrepublik Polen über die die gemeinsame Errichtung,\n- Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen\nLeitung und Nutzung einer Baumwollspinnerei auf dem\nDemokratischen Republik, der Regierung der Volks-\nTerritorium der Volksrepublik Polen vom 12. 6. 1972\nrepublik Polen und der Regierung der Union der Sozia-\nlistischen Sowjetrepubliken über den Bau einer Erdöl-   - Vereinbarung zwischen der Regierung der Deutschen\nfernleitung UdSSR-Volksrepublik Polen-Deutsche De-        Demokratischen Republik und der Regierung der Volks-\nmokratische Republik vom 18. 12. 1959                     republik Polen über die Zusammenarbeit bei der Errich-\ntung einer Produktionsanlage der Deutschen Demokra-\n- Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen              tischen Republik zur Erzeugung von Futterhefe und die\nDemokratischen Republik und der Regierung der Volks- .    Lieferung von Futterhefe in die Volksrepublik Polen vom\nrepublik Polen über den Bau und die Finanzierung der      28. 11 1973\nErdölfernleitung aus der UdSSR in die Volksrepublik     - Vereinbarung zwischen der Regierung der Deutschen\nPolen und die Deutsche Demokratische Republik vom          Demokratischen Republik und der Regierung der Volks-\n18.1.1961 sowie die Ergänzung zu diesem Abkommen           republik Polen über die Lieferung von Schwefel bei\nvom 12. 11. 1972                                           Stundung des Aktivsaldos der DDR vom 6. 9. 1985\n- Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen            - Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen\nDemokratischen Republik und der Regierung der Volks-       Demokratischen Republik und der Regierung der CSSR\nrepublik Polen über den Bau und die Finanzierung einer     über den Transport von Erdgas aus der UdSSR in die\nzweiten Erdölleitung für den Transport von Erdöl aus der   Deutsche Demokratische Republik über das Territorium\nUdSSR in die Volksrepublik Polen und über das Territo-     der CSSR vom 2.7.1971 sowie der Protokolle über die\nrium der Volksrepublik Polen in die Deutsche Demokra-      Ergänzung dieses Abkommens vom 12. 1 . 1973 und\ntische Republik vom 18. 10. 1969                           31. 5. 1989"]}