{"id":"bgbl2-1990-43-8","kind":"bgbl2","year":1990,"number":43,"date":"1990-11-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1990/43#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1990-43-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1990/bgbl2_1990_43.pdf#page=14","order":8,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen durch Schiffe und Luftfahrzeuge sowie des Zusatzprotokolls vom 2. März 1983 zur Änderung dieses Übereinkommens und über das Inkrafttreten von Änderungen der Anlagen I und II des Übereinkommens","law_date":"1990-10-25T00:00:00Z","page":1410,"pdf_page":14,"num_pages":1,"content":["1410                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II\nBekanntmachun~\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\nzur Verhütung der Meeresverschmutzung\ndurch das Einbringen durch Schiffe und Luftfahrzeuge\nsowie des Zusatzprotokolls vom 2. März 1983\nzur Änderung dieses Übereinkommens\nund über das Inkrafttreten von Änderungen der Anlagen I und II des Übereinkommens\nVom 25. Oktober 1990\n1.\nDas Vereinigte Königreich hat der Regierung von Norwegen die\nErstreckung\na) des Übereinkommens vom 15. Februar 1972 zur Verhütung der Meeres-\nverschmutzung durch das Einbringen durch Schiffe und Luftfahrzeuge\n(BGBI. 19TT II S. 165) auf Jersey am 27. Januar 1976 mit Wirkung vom\n26. Februar 1976\nund\nb) des Protokolls vom 2. März 1983 zur Änderung dieses Übereinkommens\n(BGBI. 1986 II S. 998) auf Guemsey, Insel Man, Jersey bei Hinterlegung der\nRatifikationsurkunde am 15. Mai 1987 und mit Wirkung von diesem Tag\nnotifiziert.\nII.\nNach § 4 Abs. 3 der Ersten Verordnung vom 25. Juni 1986 über die Inkraft-\nsetzung von Änderungen der Anlagen I und II des Übereinkommens vom\n15. Februar 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen\ndurch Schiffe und Luftfahrzeuge (BGBI. 1986 II S. 719) wird bekanntgemacht,\ndaß§ 1 dieser Verordnung\nam 11. Mai 1990\nin Kraft getreten ist. An diesem Tag sind die Änderungen der Anlagen I und II des\nin der Verordnung genannten Übereinkommens nach dessen Artikel 18 Abs. 2 für\ndie\nBundesrepublik Deutschland\nin Kraft getreten. Die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zu diesen\nÄnderungen ist der Regierung von Norwegen am 24. Oktober 1986 notifiziert\nworden.\nDie Änderungen sind ferner am 11. Mai 1990 für folgende Staaten in Kraft\ngetreten:\nBelgien\nDänemark\nohne Erstreckung auf die Färöer und Grönland\nFinnland\nFrankreich\nIrland\nIsland\nNiederlande\n(für das Königreich in Europa)\nNorwegen\nPortugal\nSchweden\nSpanien\nVereinigtes Königreich\nmit Erstreckung auf Guemsey, Insel Man, Jersey"]}