{"id":"bgbl2-1990-41-4","kind":"bgbl2","year":1990,"number":41,"date":"1990-11-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1990/41#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1990-41-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1990/bgbl2_1990_41.pdf#page=23","order":4,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens","law_date":"1990-10-11T00:00:00Z","page":1383,"pdf_page":23,"num_pages":2,"content":["Nr. 41 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. November 1990                                               1383\nBeteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen Geneh-                                       Artikel 6\nmigungen.                                                                  Dieses Abkommen gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der\nArtikel 5\nRegierung der Republik Bolivien innerhalb von drei Monaten nach\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt besonde-            Inkrafttreten des Abkommens eine gegenteilige Erklärung abgibt.\nren Wert darauf, daß bei den sich aus der Darlehensgewährung\nund der Gewährung der Finanzierungsbeiträge ergebenden Liefe-\nArtikel 7\nrungen und Leistungen die wirtschaftlichen Möglichkeiten des\nLandes Berlin bevorzugt genutzt werden.                                    Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.\nGeschehen zu La Paz am 30. August 1990 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut\ngleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nDr. H. Saumweber\nFür die Regierung der Republik Bolivien\nlic. C. 1tu r r a I d e\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Abkommens\nüber die Gründung eines Rates\nfür die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens\nVom 11. Oktober 1990\nDas Abkommen vom 15. Dezember 1950 über die Grün-\ndung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem\nGebiete des Zollwesens (BGBI. 1952 II S. 1, 19) ist nach\nseinem Artikel XVIII Buchstabe c für\nIrak                                              am 6. Juni 1990\nin Kraft getreten.\nDas V e r e i n i g t e K ö n i g r e i c h hat die Erstreckung\ndes Abkommens auf Bermuda notifiziert. Gemäß Artikel II\nBuchstabe a Ziffer ii des Abkommens ist die Erstreckung\nauf Bermuda am 1. Juli 1990 wirksam geworden. ·\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 18. Juni 1990 (BGBI. II S. 634).\nBonn, den 11 . Oktober 1990\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Eitel","1384                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, Postfach 1320, 5300 Bonn 1, Telefon: (0228) 38208-0\nTelefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 81,48 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,56 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 6, 12 DM (5, 12 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 7, 12 DM.                                               Bul\"ldHanzeigef Ver1agsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz                      Postvertriebsstück · Z 1998 A · Gebühr bezahlt\nbeträgt 7%.\nÜbersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 476. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 30. September 1990,\nist im Bundesanzeiger Nr. 193 vom 16. Oktober 1990 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie die Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 193 vom 16. Oktober 1990 kann zum Preis von 5,80 DM\n(4,30 DM + 1,50 DM Versandkosten einschl. 7% Mehrwertsteuer)\ngegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postgirokonto „Bundesanzeiger\" Köln 834 00-502 (BLZ 370 100 50)\nbezogen werden."]}