{"id":"bgbl2-1990-37-1","kind":"bgbl2","year":1990,"number":37,"date":"1990-10-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1990/37#page=34","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1990-37-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1990/bgbl2_1990_37.pdf#page=34","order":1,"title":"Bekanntmachung des deutsch-ungarischen Abkommens über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arbeitsverwaltung und der Arbeitsbeziehungen","law_date":"1990-08-23T00:00:00Z","page":1310,"pdf_page":34,"num_pages":1,"content":["1310                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II\nBekanntmachung\ndes deutsch-ungarischen Abkommens\nüber die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arbeitsverwaltung\nund der Arbeitsbeziehungen\nVom 23. August 1990\nDas in Budapest am 18. Dezember 1989 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Ungarn über\ndie Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arbeitsverwal-\ntung und der Arbeitsbeziehungen ist nach seinem Artikel 9\nam 17. April 1990\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 23. August 1990\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nIm Auftrag\nJung\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Ungarn .\nüber die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der\nArbeitsverwaltung und der Arbeitsbeziehungen\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland               1. Beratung bei der Einrichtung von Arbeitsmarktzentren, die\nsich mit Arbeitskräftevermittlung, Arbeits- und Berufsberatung\nund\nund Unterstützungsleistungen befassen,\ndie Regierung der Republik Ungarn\n2. Beratung und ergänzende Hilfen bei der Einrichtung von zwei\nregionalen Zentren zur beruflichen Qualifizierung,\nsind wie folgt übereingekommen:\n3. Beratung über Grundsätze und Organisationsfragen der\nArbeitsmarktpolitik,\nArtikel 1\n4. Schulung von Mitarbeitern der Arbeitsverwaltung,\nBeide Seiten vereinbaren eine Zusammenarbeit bei Projekten\nim Bereich der Arbeitsverwaltung, der Arbeitsförderung sowie der   5. Konsultationen über arbeitsrechtliche Regelungen.\nArbeitsbeziehungen.\nArtikel 4\nArtikel 2                                Art und Umfang der Zusammenarbeit werden jeweils im gegen-\nFür die Zusammenarbeit sind zuständig                            seitigen Einvernehmen festgelegt. Insbesondere sind vorgese-\nhen:\na) auf deutscher Seite:\nder Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung                1. Aufnahme und Entsendung von Experten,\nb) auf ungarischer Seite:                                         2. Fortbildung von Fachleuten,\ndas Staatliche Amt für Arbeit und Löhne                       3. Erarbeitung von Expertisen, Austausch von Informations-\nmaterial.\nArtikel 3                                                          Artikel 5\nDie Projekte der Zusammenarbeit werden im Einvernehmen             Die Übernahme der Kosten für Maßnahmen, die nach diesem\nbeider Seiten festgelegt: sie sollen insbesondere folgende Maß-   Abkommen durchgeführt werden, wird für den Einzelfall verein-\nnahmen umfassen:                                                  bart werden."]}