{"id":"bgbl2-1990-32-2","kind":"bgbl2","year":1990,"number":32,"date":"1990-09-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1990/32#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1990-32-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1990/bgbl2_1990_32.pdf#page=3","order":2,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Verkehr, Nachrichten und Bauwesen der Republik Ungarn über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auf den Gebieten des Bauwesens, des Städtebaus und der Raumordnung","law_date":"1990-07-04T00:00:00Z","page":839,"pdf_page":3,"num_pages":3,"content":["Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. September 1990                                        839\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau\nder Bundesrepublik Deutschland\nund dem Ministerium für Verkehr, Nachrichten und Bauwesen\nder Republik Ungarn\nüber die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit\nauf den Gebieten des Bauwesens, des Städtebaus und der Raumordnung\nVom 4. Jull 1990\nDie in Budapest am 31. Oktober 1989 geschlossene\nVereinbarung zwischen dem Bundesminister für Raumord-\nnung, Bauwesen und Städtebau der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Ministerium für Verkehr, Nachrich-\nten und Bauwesen der Republik Ungarn über die wissen-\nschaftlich-technische Zusammenarbeit auf den Gebieten\ndes Bauwesens, des Städtebaus und der Raumordnung\nist nach ihrem Artikel 8\nam 10. Mai 1990\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 4. Juli 1990\nDer Bundesminister\nfür Raumordnung, Bauwesen und Städtebau\nIm Auftrag\nRemling\nVereinbarung\nzwischen dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau\nder Bundesrepublik Deutschland\nund dem Ministerium für Verkehr, Nachrichten und Bauwesen\nder Republik Ungarn\nüber die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit\nauf den Gebieten des Bauwesens, des Städtebaus und der Raumordnung\nDer Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau          unter Bezugnahme auf Artikel 3 Absatz 1 des Abkommens vom\nder Bundesrepublik Deutschland                   7. Oktober 1987 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik\nund\nüber Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen Forschung und\ndas Ministerium für Verkehr, Nachrichten und Bauwesen der        technologischen Entwicklung -\nRepublik Ungarn -\nhaben folgendes vereinbart:\nvon dem Wunsch geleitet, die wissenschaftlich-technischen\nBeziehungen zwischen beiden Seiten zu erleichtern, zu ent-                                   Artikel 1\nwickeln und zu vertiefen,\nZweck der Vereinbarung ist die Zusammenarbeit von Experten,\nin der Überzeugung, daß die Zusammenarbeit zur Festigung       um - zum beiderseitigen Vorteil und unter Vermeidung von paral-\nder beiderseitigen Beziehungen beitragen wird,                   lelen nationalen Arbeiten - fachliche Probleme zu lösen sowie die\nwissenschaftliche Forschung und die technologische Entwicklung\nin Anbetracht ihres gemeinsamen Interesses an Fortschritten in auf den in Artikel 5 genannten Gebieten zu fördern.\nder wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwick-\nlung,                                                                                        Artikel 2\nim Bewußtsein der Vorteile, die aus einer direkten engen wis-     Zur Realisierung der durch diese Vereinbarung angestrebten\nsenschaftlich-technischen Zusammenarbeit für beide Seiten        beiderseitigen Vorteile dienen folgende Maßnahmen:\nerwachsen,                                                       a) gegenseitiger Informationsaustausch,","840                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II\nb) Festlegung von Projekten der Zusammenarbeit in der For-                 - Wohnungs- und Bauwirtschaft\nschung auf den Fachgebieten, die im Artikel 5 dieser Verein-           - Konventionelles Bauen\nbarung benannt sind,                                                   - Baumaschinen\nc) Organisation und Durchführung von gemeinsamen wissen-\nschaftlich-technischen Veranstaltungen,                          b) Raumordnung\nd) Austausch von Delegationen, wissenschaftlichem und son-                 - Instrumente der Raumordnung\nstigem Fachpersonal.                                                 - Verbesserung der Situation im ländlichen Raum\nBeide Seiten werden Kontakte und Zusammenarbeit zwischen                   - Raumordnung und Umweltschutz\nihren wissenschaftlichen Forschungs- und Entwicklungsinstitutio-           - Raumordnung und Verkehr\nnen sowie Wissenschaftlern herstellen, fördern und erleichtern.            - Raumordnung und Wirtschaft\nDie bereits bestehende Kooperation zwischen der dem Bundes-\nminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau der Bun-\nc) Städtebau\ndesrepublik Deutschland nachgeordneten Bundesforschungs-\nanstalt für Landeskunde und Raumordnung und dem Ungari-                   - Städtebau und Wirtschaft\nschen Institut für Städtebau und Raumordnung (VATI) wird fortge-          - Städtebau und Verkehr\nsetzt.                                                                    - Stadtplanung und Umweltschutz, umweltgerechtes Bauen\nArtikel 3                                    - Städtebauliche Dorferneuerung\nEin erstes abgestimmtes Durchführungsprogramm gemein-                 - Städtebauliche Stadterneuerung.\nsamer Projekte ist dieser Vereinbarung als Anlage beigefügt und\ntritt gleichzeitig mit ihr in Kraft. Weitere Projekte werden die\nProjektkoordinatoren nach dem Muster des ersten Durchfüh-\nrungsprogramms vereinbaren.                                                                        Artikel 6\nDie Zusammenarbeit erfolgt nach den Bestimmungen des\nArtikel 4                                Abkommens vom 7. Oktober 1987 zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ungarischen\nJede Seite ernennt einen Programmkoordinator, der für die\nVolksrepublik über Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen\nOrganisation, Koordination und den Gesamtablauf der Zusam-\nForschung und technologischen Entwicklung, soweit nicht in die-\nmenarbeit verantwortlich ist. Die Programmkoordinatoren sind\nser Vereinbarung etwas anderes geregelt ist.\nberechtigt,\na) gegebenenfalls eine Arbeitsgruppe der jeweiligen Seite zu\nbenennen,\nArtikel 7\nb) Projektvereinbarungen zu erarbeiten,\nEntsprechend dem Viermächte-Abkommen vom 3. September\nc) Kontakte mit der jeweils anderen Seite zwecks Realisierung          1971 wird diese Vereinbarung in Übereinstimmung mit den fest-\nder Zielsetzungen herzustellen.                                  gelegten Verfahren auf Berlin (West) ausgedehnt.\nDie Programmkoordinatoren stellen das gesamte Programm\nsowie die Bewertung der erzielten Ergebnisse und die Einschät-\nzung der eventuellen Hindernisse jährlich einmal zusammen.\nArtikel 8\nArtikel 5                                  Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem beide\nBei der Aufnahme der Zusammenarbeit werden die folgenden         Seiten einander notifiziert haben, daß die innerstaatlichen Voraus-\nFachgebiete von gemeinsamem Interesse festgesetzt:                   setzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Sie wird für die Dauer\nvon fünf Jahren geschlossen. Sie verlängert sich jeweils still-\na) Bauwesen und Bauwirtschaft                                         schweigend um weitere fünf Jahre, sofern sie nicht von einer der\n- Erweiterung und Vertiefung der Zusammenarbeit auf dem          beiden Seiten spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen\nBausektor in der Republik Ungarn und in Drittländern         Geltungsdauer schriftlich gekündigt wird.\nGeschehen zu Budapest am 31. Oktober 1989, in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher und ungarischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nDer Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau\nder Bundesrepublik Deutschland\nGerda Hasselfeldt\nFür das Ministerium für Verkehr, Nachrichten und Bauwesen\nder Republik Ungarn\nAndräs Derzsi","Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn. den 6. September 1990                                   841\n1. Programm\nzur Durchführung gemeinsamer Projekte\nin den Bereichen des Bauwesens, des Städtebaus und der Raumordnung\nin den Jahren 1989/90\nAnlage gemäß Artikel 3 der Vereinbarung\nLfd.                                                                                               Form und Ziel\nThema                                   Kooperationspartner\nNr.                                                                                             der Zusammenarbeit\n1.  Sanierung von Altlasten in ehemaligen Indu-    auf deutscher Seite:                      Wissenschaftliches\nstriegebieten                                                                            Seminar\nProf. Dr. H. Wollmann\nInstitut für Stadtforschung und Struktur-\npolitik,\nLützowstr. 93, Berlin 30\nProf. Dr. E.-U. von Weizsäcker\nInstitut für Europäische Umweltpolitik,\nBonn\nProf. Dr. K. Ganser\nISA-Emscher-Park GmbH,\nGelsenkirchen\nauf ungarischer Seite:\n2.  Abbau technischer Handelshemmnisse durch       auf deutscher Seite:                      Seminare\ngeeignete Angleichungsmaßnahmen der tech-\nProf. Dr. A. Planck\nnischen Bauvorschriften und technischen\nPostfach\nRegeln. Auswirkungen der Bauproduktenricht-\nBerlin 45\nlinie der EG auf den Handelsaustausch von\nBauprodukten mit Ungarn. Erarbeitung von       Institut für Bautechnik (lfBT)\nVorschlägen.                                   N.N.\nReichpietschufer 72-76\nBerlin 30\nauf ungarischer Seite:"]}