{"id":"bgbl2-1990-2-8","kind":"bgbl2","year":1990,"number":2,"date":"1990-01-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1990/2#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1990-2-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1990/bgbl2_1990_2.pdf#page=14","order":8,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und der Nationalen Luft- und Raumfahrtbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika über den Datenaustausch über orbitale Objekte (Raumfahrttrümmer)","law_date":"1990-01-02T00:00:00Z","page":30,"pdf_page":14,"num_pages":3,"content":["30                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie\nder Bundesrepublik Deutschland\nund der Nationalen Luft- und Raumfahrtbehörde\nder Vereinigten Staaten von Amerika\nüber den Datenaustausch über orbitale Objekte\n(Raumfahrttrümmer)\nVom 2. Januar 1990\nDie durch Briefwechsel vom 8./21. September 1989 ge-\nschlossene Vereinbarung zwischen dem Bundesminister\nfür Forschung und Technologie der Bundesrepublik\nDeutschland und der Nationalen Luft- und Raumfahrt-\nbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika über den\nDatenaustausch über orbitale Objekte ist\nam 21. September 1989\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 2. Januar 1990\nDer Bundesminister\nfür Forschung und Technologie\nIm Auftrag\nLoosch\nDer Bundesminister                                                                                                 8. September 1989\nfür Forschung und Technologie\n511 - 9721 - 1/88\nRichard J. H. Barnes\nDirector of International Relations\nNational Aeronautics and Space\nAdministration (NASA)\nWashington, D.C. 0546\nU.S.A.\nSehr geehrter Herr Bames,                                             sität in Braunschweig und der Forschungsgesellschaft für ange-\nwandte Naturwissenschaften in Wachtberg-Werthhoven (FGAN)\nZweck dieses Schreibens ist es, die Absprachen zum Daten-\ndirekt per Computer zugänglich machen, um eine Zeitverzöge-\naustausch über orbitale Objekte zwischen dem BMFT und der\nrung bei der Übermittlung dieser Daten zu vermeiden. Diese\nNASA zu bestätigen. Diese Absprachen wurden erstmals auf der\nDaten werden über ein US-Datennetz wie z.B. SPAN zur Verfü-\nSitzung von BMFT und NASA im vergangenen September in\ngung gestellt. Der BMFT übernimmt die Regelung des Zugriffs auf\nBonn erörtert und dann in Fachgesprächen näher bestimmt.\ndas US-Netz sowie auch alle dabei anfallenden Kosten. Auch\nUnser beider Ziel ist es, mit Blick auf die friedliche Nutzung des  trägt der BMFT alle Kosten, die beim elektronischen Empfang der\nWeltraums das Umfeld der orbitalen Rückstände zu beschreiben.         Daten anfallen. Diese Daten können an weitere Einrichtungen zur\nDer BMFT erhält von der NASA Hartkopien (Papierkopien) der          Nutzung im Rahmen des Weltraumprogramms der Bundesrepu-\ntwo-line tracking elements von USG, die Position und Bahn der          blik Deutschland und der Europäischen Weltraumorganisation\nweitergegeben werden.\norbitalen Objekte dokumentieren. Damit diese Daten im Rahmen\ndes Weltraumprogramms der Bundesrepublik Deutschland, das\nBeiträge zu Aktivitäten der Europäischen Weltraumorganisation             Der BMFT und die NASA haben ein gemeinsames Interesse\nbeinhaltet, besser genutzt werden können, wird die NASA sie nun        daran, mehr über Größe und Form der von den two-line elements\nder ESA bzw. dem ESOC in Darmstadt, der Technischen Univer-            bestimmten Objekte zu erfahren. Beide Länder haben Radaranla-","Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Januar 1990                                            31\ngen zur Bahnverfolgung und können Daten gewinnen, die aufein-           Der BMFT und die NASA sind an einer weiteren Zusammen-\nander bezogen und miteinander verglichen werden können. Zu           arbeit zwischen Wissenschaftlern zu Problemen orbitaler Rück-\ndiesem Zweck vereinbaren der BMFT und die NASA, bei For-             stände interessiert. Es ist vorgesehen, daß Wissenschaftlergrup-\nschungsarbeiten zur Bestimmung der charakteristischen Merk-          pen der Universität Braunschweig und von NASA/JSFC eine\nmale ausgewählter Bruchstücke zusammenzuarbeiten.                    derartige Zusammenarbeit in die Wege leiten.\nIn einem noch zu bestimmenden Rahmen und vorbehaltlich der           Es findet kein Austausch finanzieller Mittel zwischen dem BMFT\nVerfügbarkeit finanzieller Mittel wird der BMFT bestimmte Radar-     und der NASA statt.\nBahnverfolgungsarbeiten durch FGAN unterstützen. Ziel dieser            Diese Vereinbarung gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht\nArbeiten ist die Bestimmung von Größe und ggf. auch Form von         die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der\nausgewählten orbitalen Bruchstücken. Die NASA wird ihrerseits        Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika innerhalb von\ndie Daten über die orbitalen Elemente zur Verfügung stellen, die     drei Monaten nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung eine gegen-\nzur Bahnverfolgung dieser Bruchstücke benötigt werden, und wird      teilige Erklärung abgibt.\naußerdem parallel zu den deutschen Arbeiten optische Messun-\ngen sowie Infrarot- und Radarmessungen an diesen Bruchstük-             Diese Vereinbarung bleibt drei Jahre lang nach dem Tag des\nken vornehmen.                                                       lnkrafttretens gültig und kann in gegenseitigem Einvernehmen\nverlängert werden.\nEin Vergleich von bundesdeutschen und amerikanischen Mes-\nsungen soll Antworten auf wichtige Fragen zum Zusammenhang              Wenn Sie mit dem Vorstehenden einverstanden sind, bildet\nzwischen tatsächlicher Form und Größe der Rückstände und             dieses Schreiben zusammen mit Ihrem Antwortschreiben die\nihren optischen sowie Infrarot- und Radarsignaturen liefern. Diese   Vereinbarung zwischen dem BMFT und der NASA, die mit dem\nMessungen werden zu Zeiten durchgeführt, die beiden Parteien         Tag in Kraft tritt, auf den Ihr Antwortschreiben datiert ist.\ngenehm sind. Der BMFT/die FGAN und die NASA geben die von\nder jeweils anderen Partei bereitgestellten Daten nur nach vor-      Mit freundlichen Grüßen\nheriger schriftlicher Zustimmung durch die bereitstellende Partei    Im Auftrag\nan Dritte weiter.                                                    Dr. Strub\nNASA\nNational Aeronautics and Space Administration\nWashington, D.C.\n20546\nXIB                                                                    21. September 1989\nHerrn\nDr. Hermann Strub\nLeiter der Unterabteilung Luft- und Raumfahrt\nBundesministerium für Forschung und Technologie\nHeinemannstraße 2\n5300 Bonn 2\nBundesrepublik Deutschland\nSehr geehrter Herr Strub,\nhiermit beantworte ich Ihr Schreiben vom 8. September 1989, in dem sie eine Zusam-\nmenarbeit zwischen dem BMFT und der NASA bezüglich orbitaler Rückstände vorschlagen.\nMit den in Ihrem Schreiben dargelegten Bedingungen ist die NASA einverstanden. Ihr\nSchreiben bildet zusammen mit diesem Antwortschreiben eine Vereinbarung, diese Zusam-\nmenarbeit zu beginnen. Ich begrüße diese neue Zusammenarbeit zwischen dem BMFT und\nder NASA.\nMit freundlichen Grüßen\nPeter Garath i.V. für\nRichard J. H. Barnes\nDirector of International Relations","32                                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu ihrer\nInkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit\nzusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, Postfach 1320, 5300 Bonn 1, Telefon: (0228) 38208-0\nTelefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II hafbjährlich je 81,48 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,56 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben wOf'den sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen VOf'ausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 3,56 DM (2,56 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 4,56 DM.                                                Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz                     Postvertriebsstück · Z 1998 A • Gebühr bezahlt\nbeträgt 7%.\nÜbersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 467. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 31. Dezember 1989,\nist im Bundesanzeiger Nr. 8 vom 12. Januar 1990 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie die Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 8 vom 12. Januar 1990 kann zum Preis von 5,80 DM\n(4,30 DM + 1,50 DM Versandkosten einschl. 7% Mehrwertsteuer)\ngegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postgirokonto „Bundesanzeiger\" Köln 834 00-502 (BLZ 370 100 50)\nbezogen werden."]}