{"id":"bgbl2-1990-2-5","kind":"bgbl2","year":1990,"number":2,"date":"1990-01-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1990/2#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1990-2-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1990/bgbl2_1990_2.pdf#page=6","order":5,"title":"Bekanntmachung des deutsch-sowjetischen Protokolls über die Hilfe für Armenien","law_date":"1989-12-20T00:00:00Z","page":22,"pdf_page":6,"num_pages":4,"content":["22                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens\nüber den Austausch therapeutischer Substanzen menschlichen Ursprungs\nVom 19. Dezember 1989\nDas Europäische Übereinkommen vom 15. Dezember\n1958 über den Austausch therapeutischer Substanzen\nmenschlichen Ursprungs (BGBI. 1962 II S. 1442; 1989 II\nS. 993, 994), geändert durch das Zusatzprotokoll vom\n29. September 1982 (BGBI. 1989 II 993, 1022), ist nach\nArtikel 1 des Zusatzprotokolls für die\nEuropäische Wirtschaftsgemeinschaft am 1. April 1987\nin Kraft getreten; es ist nach seinem Artikel 8 Abs. 2 ferner\nfür\nSpanien                                    am 1. Mai 1989\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachungen vom 6. November 1970 (BGBI. II\nS. 1190) und vom 30. November 1989 (BGBI. II S. 993).\nBonn, den 19. Dezember 1989\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Oesterhelt\nBekanntmachung\ndes deutsch-sowjetischen Protokolls\nüber die Hilfe für Armenien\nVom 20. Dezember 1989\nDas in Bonn am 13. Mai 1989 unterzeichnete Protokoll\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjet-\nrepubliken über die Hilfe für Armenien ist nach seiner\nNummer 9 und die Vereinbarung vom 23. Oktober 1989\nüber den Aufbau des Prothetikzentrums in Eriwan zur\nDurchführung des Protokolls nach ihrer Nummer 22\nam 13. Mai 1989\nin Kraft getreten; das Protokoll und die als integraler\nBestandteil des Protokolls geltende Vereinbarung werden\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 20. Dezember 1989\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. 0 e s t e r h e I t","Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Januar 1990                                                23\nProtokoll\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung\nder Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken\nüber die Hilfe für Armenien\n1 . Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, geleitet von      5. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland sorgt für die\nhumanitären Beweggründen und vom Mitgefühl für die Be-              kostenlose Lieferung der von ihr zugesagten verschiedenen\nvölkerung der von den Zerstörungen des Erdbebens vom                Materialien, Ausrüstungen und Tiere.\n7. Dezember 1988 betroffenen Regionen der Armenischen\nSozialistischen Sowjetrepublik, leistet unentgeltlich partner-  6. Die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken\nschaftliche Hilfe beim Wiederaufbau einer Gesundheitsein-           leistet ihrerseits insbesondere die erforderliche unentgeltliche\nrichtung in der Armenischen Sozialistischen Sowjetrepublik.         Unterstützung für den reibungslosen und sicheren Transport\nder Hilfeleistungen und stellt ein geeignetes Grundstück für\n2. Aus diesen Erwägungen unterstützt die Bundesregierung den            den Bau der geplanten Gesundheitseinrichtung sowie die\nWiederaufbau der Viehwirtschaft in der Armenischen Soziali-         dafür erforderlichen Versorgungsleitungen zur Verfügung.\nstischen Sowjetrepublik, und zwar insbesondere durch die\nunentgeltliche Lieferung von Zuchtvieh, darunter 1 000 Zucht-   7. Weitere Einzelheiten und Verpflichtungen werden in Verein-\nfärsen sowie 1 000 Zuchtschafe.                                     barungen der mit der praktischen Durchführung der oben\n3. Die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken         genannten Maßnahmen beauftragten Institutionen festgelegt.\nnimmt das Hilfsangebot der Regierung der Bundesrepublik             Diese zusätzlichen Vereinbarungen sind unabdingbarer\nDeutschland als humanitären Beitrag zu den Hilfsaktionen für        Bestandteil dieses Protokolls.\ndie vom Erdbeben betroffenen Regionen der Armenischen\n8. Entsprechend dem Viermächte-Abkommen vom 3. Septem-\nSozialistischen Sowjetrepublik dankbar an.\nber 1971 wird dieses Protokoll in Übereinstimmung mit den\n4. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die                 festgelegten Verfahren auf Berlin (West) ausgedehnt.\nRegierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken\nbetrachten diese Vereinbarung als einen Beitrag zur Festi-      9. Dieses Protokoll tritt nach Vorliegen der innerstaatlichen Vor-\ngung des Vertrauens und weiteren Entwicklung der Beziehun-          aussetzungen zu einem gegenseitig durch Notenwechsel zu\ngen zwischen den beiden Ländern.                                    vereinbarenden Zeitpunkt in Kraft.\nGeschehen zu Bonn am 13. Mai 1989 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und russischer Sprache, wobei jeder Wortlaut\ngleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nHans-Dietrich Genscher\nFür die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken\nSchewardnadse","24                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II\nVereinbarung\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung\nder Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken\nüber den Aufbau des Prothetikzentrums in Eriwan\nzur Durchführung des Protokolls vom 13. Mai 1989\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung\nder Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken\nüber die Hilfe für Armenien\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                d) das Personal für die Bauleitung und die Bauarbeiter,\nund                                       soweit sie nicht von der armenischen Seite gestellt\nwerden.\ndie Regierung der Union\nder Sozialistischen Sowjetrepubliken -\n4. Die Seite der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken\nin Erfüllung des Protokolls vom 13. Mai 1989 zwischen der           wird unentgeltlich\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung            a) das Baugrundstück mit einer Größe von ca. 1,0 Hektar an\nder Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Hilfe für          der jetzigen Uliza Dekabristow in Eriwan gegenüber dem\nArmenien in dem Teil betreffend die Vereinbarung über partner-             alten und neuen Krankenhaus zur Verfügung stellen,\nschaftliche unentgeltliche Hilfe beim Aufbau des Prothetik-                erschließen sowie sämtliche Ver- und Entsorgungsleitun-\nzentrums in Eriwan -                                                       gen an das Gebäude heranführen;\nsind wie folgt übereingekommen:                                     b) das Fundament einschließlich des Kellers bis zu den\nOberkanten außer den nach Nummer 3 von der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland zu erbringenden\n1. Die Zuständigkeit für das Vorhaben liegt auf der Seite der\nLeistungen bauen;\nBundesrepublik Deutschland beim Auswärtigen Amt, das mit\nder Erfüllung seiner im folgenden festgelegten Verpflichtun-     c) die erforderlichen Baumaschinen und -geräte, insbeson-\ngen andere Institutionen, private Firmen oder Personen                dere einen Turmkran, Lastkraftwagen, Kompressoren\nbeauftragen kann.                                                     und Preßlufthämmer und das dafür erforderliche Bedie-\nnungspersonal sowie die erforderlichen, fachlich qualifi-\nAuf der Seite der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken\nzierten Bauarbeiter zur Verfügung stellen;\nliegt die Zuständigkeit für das Vorhaben beim Staatlichen\nBaukomitee der Armenischen Sozialistischen Sowjetrepublik        d) während der Bauzeit Strom und Wasser liefern sowie\nund beim Ministerium für Sozialfürsorge der Armenischen               Telefonverbindungen einrichten;\nSozialistischen Sowjetrepublik.                                  e) Unterkunft und Verpflegung für die Bauleitung aus der\nBundesrepublik Deutschland zur Verfügung stellen;\n2. Die nach Nummer 1 beauftragter:, Stellen können weitere\nEinzelheiten der Durchführung des Vorhabens in einem Ope-        f)   zwei Dolmetscher stellen;\nrationsplan oder in anderer geeigneter Weise festlegen und,      g) Beton und Baustahl gemäß Spezifikation in der nach\nfalls nötig, der Entwicklung des Vorhabens anpassen.                  Nummer 3 erarbeiteten Projektdokumentation (nur für\ndas Fundament des Gebäudes des Zentrums) liefern;\n3. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird den\noberirdischen Gebäudeteil des Zentrums für angewandte            h) einen Bauzaun errichten;\nProthetik und Lehre (mit einer Fläche von 1 200 m2 ) mit der     i)   für die Bewachung der Baustelle sorgen;\nerforderlichen Ausstattung unentgeltlich schlüsselfertig\nerrichten, wozu sie folgendes zur Verfügung stellt:              j)   die Außenanlagen anlegen und ausführen (Gestaltung\ndes Geländes, Treppenanlagen, Parkplätze).\na) die Projektdokumentation, die mit dem Staatlichen Bau-\nkomitee der Armenischen Sozialistischen Sowjetrepublik\nund dem Ministerium für Sozialfürsorge der Armenischen   5. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird Maschi-\nSozialistischen Sowjetrepublik abgestimmt wird;             nen und Ausrüstungen für 24 Plätze (12 zur Ausbildung von\nb) die Verschalung für das Betonfundament;                       Orthopädie-Technikern und 12 Arbeitsplätze für die Herstel-\nlung und Abgabe von orthopädischen Hilfsmitteln) sowie die\nc) die erforderlichen in die Sowjetunion einzuführenden          sonstige Einrichtung für das Prothetikzentrum unentgeltlich\nBauteile, Materialien und Ausrüstungen für das Gebäude      frei Neubau liefern und aufstellen.\nab Oberkante des Fundaments, zusätzlich zu dem Bau-\nmaterial, das von der armenischen Seite unentgeltlich       Eine Liste wird von den nach Nummer 13 benannten Exper-\ngestellt wird;                                              ten vorgelegt.","Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Januar 1990                                               25\n6. In der Anfangsphase des Betriebs des Zentrums leistet die     13. Die Lehrpläne der von der Regierung der Bundesrepublik\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland Beratungdienste          Deutschland durchzuführenden Aus- oder Fortbildungskurse\nvon bis zu 24 Fachkräftemonaten der Leitungsebene.                werden gemeinsam von zwei Experten aus der Bundesrepu-\nblik Deutschland und zwei Experten der Stellen der Armeni-\n7. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland stellt unent-        schen Sozialistischen Sowjetrepublik erarbeitet.\ngeltlich drei, für einfachere Reparaturen an Prothesen aus-\nDie Experten vereinbaren unverzüglich ein Arbeitspro-\ngerüstete stationäre Werkstätten zur Verfügung, die zur\ngramm, aufgrund dessen sie bis zum 31. Oktober 1989\nBetreuung der Prothesenträger in den Erdbebengebieten\nkonkrete und realistische Vorschläge einbringen.\naufgebaut werden. Sie sollen eine Unterstützung zur Errich-\ntung von Außenstellen des Zentrums sein. Die Seitenverein-        Jede Seite trägt die Kosten nur der Hin- und Rückreise ihrer\nbaren miteinander, wo diese Werkstätten untergebracht wer-        Experten. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung\nden sollen.                                                       sowie die Fahrtkosten, die im unmittelbaren Zusammenhang\nmit den Arbeiten entstehen, werden von der gastgebenden\nDie Verantwortung für den Bau der Fundamente, für die\nSeite, d. h. vom Auswärtigen Amt der Bundesrepublik\nVersorgungsleitungen zu den Werkstätten und für ihren\nDeutschland und von dem Ministerium für Sozialfürsorge der\nBetrieb obliegt der Seite der Union der Sozialistischen\nArmenischen Sozialistischen Sowjetrepublik getragen.\nSowjetrepubliken.\nDie konkreten Standorte der Werkstätten im Erdbebengebiet     14. Die Aus- und Fortbildung soll nach Möglichkeit bereits im\nwerden von den mit der Durchführung des Vorhabens be-             Jahre 1989 beginnen und sich zunächst auf das Leitungs-\nauftragten Stellen der Armenischen Sozialistischen Sowjet-        team des Zentrums, das aus\nrepublik bestimmt.\na) einem geeigneten Arzt,\n8. Die Seite der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken          b) einem Orthopädiemeister,\nübernimmt sämtliche Kosten für das sowjetische Personal\nc) einem Verwaltungsfachmann\nsowie die Kosten für den Unterhalt und Betrieb des Prothetik-\nzentrums sowie der diesem nach Nummer 7 angegliederten            bestehen soll, konzentrieren.\nWerkstätten.\n15. Die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubli-\nZu der für den Dauerbetrieb des Zentrums erforderlichen           ken erkennt Abschlußzeugnisse oder Diplome über die Aus-\nPersonalausstattung erarbeiten die nach Nummer 13 be-             oder Fortbildung der anderen Seite an und wird diese Absol-\nnannten Experten rechtzeitig Vorschläge.                          venten der durchgeführten Aus- und Fortbildungsmaßnah-\n9. Im Falle einer etwaigen Änderung der Zweckbestimmung              men in ihrem System der Besoldung hoch einstufen.\noder des Umbaus oder einer Erweiterung des Gebäudes des\n16. Beide Seiten sind sich darüber einig, daß das Zentrum eine\nZentrums wird die Seite der Union der Sozialistischen\nstarke Ausbildungskomponente in Anlehnung an das duale\nSowjetrepubliken die Regierung der Bundesrepublik\nSystem der gewerblichen Berufsbildung der Bundesrepublik\nDeutschland konsultieren.\nDeutschland erhalten soll. Anzustrebendes Ausbildungsziel\n10. Für die Aus- und Fortbildung des für das Prothetikzentrum         ist der zur Leitung einer Arbeitseinheit, die sich die Betreuung\nbenötigten Personals stellt die Regierung der Bundesrepu-         von Prothesenträgern zur Aufgabe macht, befähigte Hand-\nblik Deutschland bis zu 200 Fachkräftemonate zur Verfügung        werksmeister. Vorschläge für den Ausbildungsgang an dem\nund übernimmt die Kosten für die Unterbringung, Verpfle-          Prothetikzentrum sowie .die Lehrpläne werden von den nach\ngung, Ausbildung und für Lehrmittel der Aus- und Fortbil-         Nummer 13 dieser Vereinbarung benannten Experten er-\ndungsteilnehmer in der Bundesrepublik Deutschland.                arbeitet.\nDie Stellen der Armenischen Sozialistischen Sowjetrepublik    17. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird in der\ntragen die Kosten der Reisen ihrer zur Ausbildung entsand-        Anfangsphase von zwei Jahren unentgeltlich die vom Zen-\nten Fachkräfte zum Bestimmungsort und zurück. Die Reisen          trum benötigten Prothesenteile und Halbfabrikate liefern.\nder Fachkräfte werden mit Flugzeugen der sowjetischen             Hierzu erstellen die unter Nummer 13 genannten Fachleute\nLuftfahrtgesellschaft durchgeführt.                               unverzüglich eine Bedarfsliste.\n11. Zwischen beiden Seiten besteht Einvernehmen darüber, daß          Dabei ist darauf zu achten, daß geeignete Paßteile, die in der\ndie Anforderungen an die Bewerber hoch anzusetzen sind.           Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken hergestellt wer-\nUnerläßlich sind                                                  den, im Beschaffungsprogramm berücksichtigt werden.\na) ausreichende deutsche Sprachkenntnisse;                        Die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubli-\nken übernimmt den Lufttransport der Prothesenteile und der\nb) Grundkenntnisse in Anatomie und Pathologie;\nHalbfabrikate von Flughäfen der Bundesrepublik Deutsch-\nc) ausreichende Ausbildung und Erfahrung im Prothesen-            land nach Eriwan.\nbau oder vorzugsweise abgeschlossene Ausbildung und\nErfahrung als KrankengymnasVin oder Ausbildung und        18. Die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubli-\nErfahrung in der präzisen Bearbeitung von Holz, Kunst-        ken übernimmt die Kosten des Transports ab Grenze der\nstoff, Metall oder Leder.                                     Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken der in dieser\nVereinbarung genannten Güter aus der Bundesrepublik\nEtwaige Kosten für die Herste!lung dieser Eingangsvoraus-\nDeutschland, soweit nichts anderes vereinbart ist.\nsetzungen trägt nicht die Bundesrepublik Deutschland.\nBewerber müssen sich verpflichten, nach ihrer Aus- oder       19. Das Eigentum der auf Grund dieser Vereinbarung von der\nFortbildung mindestens fünf Jahre in dem Prothetikzentrum         Regierung der Bundesrepublik Deutschland gelieferten\nzu arbeiten.                                                      Güter und Waren geht mit deren Übergang über die sowjeti-\nsche Grenze auf die Armenische Sozialistische Sowjetrepu-\n12. Die Auswahl der Bewerber wird von einer gemischten, paritä-       blik über. Die Güter und Waren bleiben jedoch bis zur offiziel-\ntisch von beiden Seiten besetzten Kommission in Eriwan            len Übergabe in der vollen Verfügung der die Leistungen aus\ngetroffen. Dieser Kommission gehören die nach Nummer 13           dieser Vereinbarung für die Regierung der Bundesrepublik\nbenannten Experten, der 1. Stellvertretende Minister für          Deutschland erfüllenden Institutionen, Firmen und Personen.\nSozialfürsorge der Armenischen Sozialistischen Sowjet-\nrepublik sowie ein Vertreter der Wirtschaftsabteilung der     20. Die Seite der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken\nBotschaft der Bundesrepublik Deutschland in Moskau an.            garantiert die Befreiung aller Lieferungen von Gütern und"]}