{"id":"bgbl2-1990-11-5","kind":"bgbl2","year":1990,"number":11,"date":"1990-04-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1990/11#page=32","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1990-11-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1990/bgbl2_1990_11.pdf#page=32","order":5,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen","law_date":"1990-03-16T00:00:00Z","page":236,"pdf_page":32,"num_pages":1,"content":["236                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II\noder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die für eine Beteili-                             Artikel 6\ngung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen Genehmigun-             Dieses Abkommen gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die\ngen.                                                                Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der\nArtikel 5                                 Regierung der Demokratischen Republik Somalia innerhalb von\ndrei Monaten nach Inkrafttreten des Abkommens eine gegen-\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt besonde-\nteilige Erklärung abgibt.\nren Wert darauf, daß bei den sich aus der Gewährung des\nFinanzierungsbeitrags ergebenden Lieferungen die wirtschaft-                                  Artikel 7\nlichen Möglichkeiten des Landes Berlin bevorzugt genutzt wer-\nden.                                                                   Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.\nGeschehen zu Mogadischu am 30. Dezember 1989 in zwei\nUrschriften, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nAnna-Margareta Peters\nFür die Regierung der Demokratischen Republik Somalia\nAbdurahman Jama Barre\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Montrealer Protokolls\nüber Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen\nVom 16. März 1990\nDas Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 über\nStoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen\n- BGBI. II 1988 S. 1014 -, ist nach seinem Artikel 16 Abs. 3\nfür\nSri Lanka                                  am 15. März 1990\nSyrien, Arabische Republik                 am 12. März 1990\nin Kraft getreten.\nEs wird ferner für die\nVereinigten Arabischen Emirate             am 22. März 1990\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 13. Februar 1990 (BGBI. II S. 138).\nBonn, den 16. März 1990\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. 0 e s t e r h e lt"]}