{"id":"bgbl2-1990-10-1","kind":"bgbl2","year":1990,"number":10,"date":"1990-03-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1990/10#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1990-10-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1990/bgbl2_1990_10.pdf#page=6","order":1,"title":"Bekanntmachung des deutsch-indischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1990-03-01T00:00:00Z","page":194,"pdf_page":6,"num_pages":1,"content":["194                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II\nBekanntmachung\ndes deutsch-Indischen Abkommens\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 1. März 1990\nDas in Neu Delhi am 16. Januar 1990 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Indien über\nFinanzielle Zusammenarbeit ist nach seinem Artikel 8\nam 16. Januar 1990\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 1. März 1990\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nZahn\nzweites Abkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Indien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 1989\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                             Artikel 2\nund                                    (1) Die Finanzierungsbeiträge nach Artikel 1 werden für die\nfolgenden Vorhaben verwendet:\ndie Regierung der Republik Indien -\na) Finanzierungsbeiträge bis zu 93 000 000,- DM (in Worten:\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen               dreiundneunzig Millionen Deutsche Mark) für die folgenden\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik                 Vorhaben der sozialen Infrastruktur, des Umweltschutzes und\nIndien,                                                                  der selbsthilfeorientierten Armutsbekämpfung, wenn nach\nPrüfung die Förderungswürdigkeit festgestellt worden ist:\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch              aa) Ländliche Wasserversorgung West Bengal\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu\nvertiefen,                                                               bb) Rehabilitierung von Wassereinzugsgebieten in Karna-\ntaka\nim Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Beziehungen            cc) Förderung von Maßnahmen indischer Selbsthilfeorgani-\nGrundlage dieses Abkommens ist,                                               sationen\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in       dd) Wiederaufforstung in West Bengal\nIndien beizutragen,                                                      ee) Erosionsschutz Changar Range\nunter Bezugnahme auf die in der Zeit vom 10. bis 12. April 1989        ff)  Abwasserentsorgung Kashipur\ngeführten Verhandlungen und auf das Verhandlungsprotokoll vom            gg) HUDCO-Bauzentren\n12. April 1989 -\nb) einen Finanzierungsbeitrag bis zu 2 000 000,- DM (in Worten:\nsind wie folgt übereingekommen:                                        zwei Millionen Deutsche Mark) für die folgende Maßnahme\nprojektbezogener Vorbereitung und Betreuung von Vorhaben\nder Finanziellen Zusammenarbeit:\nArtikel 1\nBegleitmaßnahme zur Lieferung von Zuchtrindern.\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es\nder Regierung der Republik Indien oder anderen von beiden               (2) Die in Absatz 1 Buchstaben a und b genannten Vorhaben\nRegierungen gemeinsam ausiuwählenden Empfängern, von der             können im Einvernehmen zwischen der Regierung der Bundesre-\nKreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, für die in        publik Deutschland und der Regierung der Republik Indien durch\nArtikel 2 genannten Vorhaben Finanzierungsbeiträge bis zu ins-       andere Vorhaben ersetzt werden. Soweit es sich bei diesen\ngesamt 95 000 000,-. DM (in Worten: fünfundneunzig Millionen         Vorhaben nicht um Vorhaben der sozialen Infrastruktur, des\nDeutsche Mark) zu erhalten.                                         Umweltschutzes, der selbsthilfeorientierten Armutsbekämpfung"]}