{"id":"bgbl2-1989-9-6","kind":"bgbl2","year":1989,"number":9,"date":"1989-03-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1989/9#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1989-9-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1989/bgbl2_1989_9.pdf#page=16","order":6,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 147 der Internationalen Arbeitsorganisation über Mindestnormen auf Handelsschiffen","law_date":"1989-02-13T00:00:00Z","page":208,"pdf_page":16,"num_pages":2,"content":["208                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil II\nren und Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft       die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Landes Berlin bevorzugt\nkeine Maßnahmen, welche die Beteiligung der Verkehrsunterneh-            genutzt werden.\nmen mit Sitz im deutschen Geltungsbereich dieses Abkommens\nArtikel 6\nausschließen oder erschweren und erteilt gegebenenfalls die für\neine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen                   Dieses Abkommen gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die\nGenehmigungen.                                                           Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der\nRegierung der Republik Togo innerhalb von drei Monaten nach\nArtikel 5                                  Inkrafttreten des Abkommens eine gegenteilige Erklärung abgibt.\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt besonde-\nArtikel 7\nren Wert darauf, daß bei den sich aus der Gewährung des\nFinanzierungsbeitrags ergebenden Lieferungen und Leistungen                  Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.\nGeschehen zu Lome am 13. Januar 1989 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und französischer Sprache, wobei jeder Wort-\nlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nH. Wersdörfer\nDer Botschafter\nS. Lengl\nDer Staatssekretär\nim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit\nFür die Regierung der Republik Togo\nYaovi Adodo\nDer Minister\nfür Auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 147\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber Mindestnormen auf Handelsschiffen\nVom 13. Februar 1989\nDas Übereinkommen Nr. 147 der Internationalen Arbeitsorganisation vom\n29. Oktober 1976 über Mindestnormen auf Handelsschiffen (BGBI. 1980 II\nS. 606) wird nach seinem Artikel 6 Abs. 3 für die\nVereinigten Staaten                                                      am 15. Juni 1989\nnach Maßgabe der folgenden Erklärungen sowie der nachstehend wiedergege-\nbenen Mitteilung in Kraft treten:\n1. Im Zusammenhang mit der Eintragung der Ratifikation dieses Übereinkom-\nmens haben die Vereinigten Staaten folgende Erklärungen abgegeben:\n(Übersetzung)\n\"(1) lt is the understanding of the United States that its obliga-        ,.(1) Die Vereinigten Staaten gehen davon aus, daß sich ihre\ntions under Article 1 of this Convention do not extend to uninspect-      Verpflichtungen nach Artikel 1 dieses Übereinkommens nicht auf\ned ships, including tugboats, of less than 300 tons;                     nicht inspizierte Schiffe - einschließlich Schlepper - von weniger\nals 300 Tonnen erstrecken.\n(2) lt is the understanding of the United States that Article 1,         (2) Die Vereinigten Staaten gehen davon aus, daß zu den\nparagraph 4(b), of the Convention includes fish-processing ves-           Schiffen, die zur Fischerei oder zum Walfang oder zu ähnlichen\nsels of not more than 5.000 tons and fish tender vessels of not           Zwecken verwendet werden, im Sinne des Artikels 1 Absatz 4\nmore than 500 tons as ships engaged in fishing or in whaling or in        Buchstabe b des Übereinkommens auch fischverarbeitende Fahr-\nsimilar pursuits;                                                         zeuge von höchstens 5000 Tonnen sowie Fischereibegleitfahr-\nzeuge von höchstens 500 Tonnen gehören.\n(3) lt is the understanding of the United States that the term           (3) Die Vereinigten Staaten gehen davon aus, daß der Begriff\n'substantially equivalent' as it appears in Article 2 (a) requires the   ,im wesentlichen gleichwertig' in Artikel 2 Buchstabe a von dem\nratifying State to take account of the general goal of the instru-        ratifizierenden Staat verlangt, das allgemeine Ziel der Überein-\nments in the Appendix, but does not require it to adhere to the           kommen im Anhang zu berücksichtigen, jedoch nicht die einzel-\nprecise terms of these instruments. This means that national laws         nen Bestimmungen dieser Übereinkommen zu erfüllen. Das heißt,","Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. März 1989                                                209\nand regulations may be different in detail, if the ratifying State has    daß die innerstaatliche Gesetzgebung im einzelnen unterschied-\nsatisfied itself that the general goals of the instruments in the          lich sein kann, sofern sich der ratifizierende Staat vergewissert\nAppendix are respected;                                                    hat, daß die allgemeinen Ziele der Übereinkommen im Anhang\nbeachtet werden.\n(4) The United States Government understands and is satisfied,            (4) Die Regierung der Vereinigten Staaten geht davon aus und\nas required under Article 2 (a) of the Convention, that the substan-       hat sich nach Artikel 2 Buchstabe a des Übereinkommens ver-\ntive provisions of United States statutes and regulations are              gewissert, daß die materiellen Bestimmungen der Gesetze und\nsubstantially equivalent to the rights and responsibilities establish-     sonstigen Vorschriften der Vereinigten Staaten den Rechten und\ned in the instruments enumerated in the Appendix; and                      Verantwortlichkeiten im wesentlichen gleichwertig sind, die in den\nim Anhang aufgeführten Übereinkommen festgelegt sind.\n(5) lt is the understanding of the United States that the legal           (5) Die Vereinigten Staaten gehen davon aus, daß die Rechts-\nstatus of the terms of collective bargaining agreements relating to        wirkung der Bestimmungen der Gesamtarbeitsverträge über die\nshipboard conditions of employment and living arrangements                 Beschäftigungs- und Aufenthaltsbedingungen an Bord nicht grö-\nhave no greater effect than that accorded such terms under                 ßer ist, als sie diesen Bestimmungen nach der arbeitsrechtlichen\nUnited States labor statutes.\"                                            Gesetzgebung der Vereinigten Staaten zukommt.\"\nII. Vor Eintragung dieser Ratifikation übersandte der Generaldirektor des Inter-\nnationalen Arbeitsamts der Regierung der Vereinigten Staaten eine Mitteilung\nvom 15. Juni 1988 mit folgendem Wortlaut:\n(Übersetzung)\n''1 would wish to bring to your Governments's attention that I have       „Ich möchte Ihre Regierung darauf aufmerksam machen, daß ich\ncaused the understandings which accompany the United States                die der Ratifikation des Übereinkommens Nr. _147 durch die\nratification of Convention No. 147 tobe examined in the light of the       Vereinigten Staaten beigefügten Klarstellungen im Hinblick auf\nestablished principles that international labour Conventions may           die feststehenden Grundsätze, wonach internationale Arbeits-\nnot be ratified subject to reservations and that their interpretation      übereinkünfte nicht mit Vorbehalten ratifiziert werden dürfen und\nis a matter exclusively for the International Court of Justice.            ihre Auslegung ausschließlich Sache des Internationalen Ge-\nrichtshofs ist, habe prüfen lassen.\nlt appears from this examination that the first three understand-          Diese Prüfung hat ergeben, daß die ersten drei Klarstellungen den\nings accurately reflect the meaning of the Convention, having              Sinn des Übereinkommens richtig wiedergeben, zieht man seine\nregard to its terms, to the preparatory work and to the practice of        Bestimmungen, die vorbereitenden Arbeiten und die Übung der\nthe supervisory bodies in examining the reports of States which            Aufsichtsgremien bei der Prüfung der Berichte der Staaten, die\nhave ratified the Convention.                                              das Übereinkommen ratifiziert haben, in Betracht.\nThe fourth understanding is simply a declaration that the United           Die vierte Klarstellung ist einfach eine Erklärung, daß die Vereinig-\nStates is satisfied that Article 2 (a) of the Convention is implement-     ten Staaten sich vergewissert haben, daß Artikel 2 Buchstabe a\ned by United States statutes and regulations and accordingly does          des Übereinkommens durch die Gesetze und sonstigen Vorschrif-\nnot directly affect the terms of the Convention.                           ten der Vereinigten Staaten durchgeführt wird, und berührt daher\ndie Bestimmungen des Übereinkommens nicht unmittelbar.\nThe fifth concerns the legal status of collective bargaining agree-        Die fünfte betrifft die Rechtswirkung von Gesamtarbeitsverträgen.\nments. There is nothing in the Convention which appears capable            Es gibt im Übereinkommen keine Bestimmung, die so ausgelegt\nof being construed as giving to the terms of such agreements a             werden könnte, als verleihe sie den Bestimmungen eines solchen\ngreater effect than is accorded to them under national legislation.        Vertrags größere Wirksamkeit, als ihnen aufgrund innerstaatlicher\nAccordingly this understanding also does not appear to raise any           Rechtsvorschriften zuerkannt wird. Daher wirft auch diese Klar-\nproblem relating to the interpretation of the Convention.                  stellung keine Probleme in bezug auf die Auslegung des Überein-\nkommens auf.\nIn these circumstances, 1have concluded that the understandings            Unter diesen Umständen bin ich zu dem Schluß gelangt, daß die\nto which the United States ratification of the Convention is stated        Klarstellungen, an welche die Ratifikation durch die Vereinigten\nto be subject do not constitute an obstacle to the registration of         Staaten geknüpft wird, kein Hindernis für die Eintragung dieser\nthis ratification. In doing so, however, 1 consider it necessary to        Ratifikation darstellen. Dabei halte ich es jedoch für erforderlich,\nplace on record that this is on the basis that these understandings        aktenkundig zu machen, daß die Eintragung unter der Vorausset-\ndo not in any way qualify the acceptance by the United States of           zung geschieht, daß diese Klarstellungen die Übernahme der\nthe obligation to make effective the provisions of the Convention,         Verpflichtung durch die Vereinigten Staaten, die Bestimmungen\nbut simply constitute a formal record of the interpretation which          des Übereinkommens in Kraft zu setzen, in keiner Weise ein-\nthe United States attaches to the Convention; and that the appli-          schränken, sondern lediglich eine förmliche Darstellung der Aus-\ncation of the Convention by the United States, as in all cases of          legung sind, welche die Vereinigten Staaten dem Übereinkom-\nratified Conventions, will be subject to the supervision procedures        men geben, und ferner, daß die Anwendung des Übereinkom-\nof the International Labour Organisation.\"                                 mens durch die Vereinigten Staaten wie in allen Fällen ratifizierter\nÜbereinkünfte den Überwachungsverfahren der Internationalen\nArbeitsorganisation unterliegen wird.\"\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n14. Juli 1987 (BGBI. II S. 405).\nBonn, den 13. Februar 1989\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. 0 e s t e r h e I t"]}