{"id":"bgbl2-1989-40-6","kind":"bgbl2","year":1989,"number":40,"date":"1989-12-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1989/40#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1989-40-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1989/bgbl2_1989_40.pdf#page=14","order":6,"title":"Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabfertigung am Grenzübergang s-Heerenberg-West/Abfertigungsstelle Heerenberg an der Straße von Emmerich nach s-Heerenberg","law_date":"1989-11-20T00:00:00Z","page":902,"pdf_page":14,"num_pages":3,"content":["902                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil II\nVerordnung\nüber die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabfertigung\nam Grenzübergang 's-Heerenberg-West/Abfertlgungsstelle Heerenberg\nan der Straße von Emmerich nach 's-Heerenberg\nVom 20. November 1989\nAuf Grund des Artikels 2 Abs. 1 des Gesetzes vom                                     §2\n25. August 1960 zu dem Abkommen vom 30. Mai 1958\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem\nleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 3 des in der\nKönigreich der Niederlande über die Zusammenlegung der\nEingangsformel genannten Gesetzes auch im Land Berlin.\nGrenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemein-\nschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-\nniederländischen Grenze (BGBI. 1960 II S. 2181) wird ver-\nordnet:                                                                                  §3\n§ 1                                  (1) Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem\ndie Vereinbarung in Kraft tritt.\nAm Grenzübergang 's-Heerenberg-West/Abfertigungs-\nstelle Heerenberg an der Straße von Emmerich nach              (2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an\n's-Heerenberg werden die deutsche und die niederlän-        dem die Vereinbarung außer Kraft tritt.\ndische Grenzabfertigung nach Maßgabe der Vereinbarung\nvom 13. September/6. Oktober 1989 zusammengelegt.              (3) Der Tag des lnkrafttretens und der Tag des Außer-\nDie Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.           krafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.\nBonn, den 20. November 1989\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nKlemm\nDer Bundesminister des Innern\nIn Vertretung\nNeusel","Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Dezember 1989                                      903\nVereinbarung\nDer Bundesminister der Finanzen\nIII B 8 - Z 4415 - 1/88                                                                      Bonn, den 13. September 1989\nSeiner Exzellenz\ndem Minister der Finanzen\ndes Königreichs der Niederlande\nNL - 2500 EE 's-Gravenhage\nBetr.: Abkommen vom 30. Mai 1958 zwischen der Bundesrepublik           Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze mit der Achse der\nDeutschland und dem Königreich der Niederlande über die                Straße.\nZusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung\nvon Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der                                          III.\ndeutsch-niederländischen Grenze;                                      Die Vereinbarung vom 18. September/18. Oktober 1973 über\nhier: Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen       die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen\nGrenzabfertigung am Grenzübergang 's-Heerenberg-West/Ab-          Grenzabfertigung am Grenzübergang 's-Heerenberg-West/Hee-\nfertigungsstelle Heerenberg an der Straße von Emmerich nach       renbergerbrücke an der Straße von Emmerich nach 's-Heeren-\n's-Heerenberg                                                     berg, die am 21. Dezember 1973 durch den Austausch diploma-\ntischer Noten bestätigt und in Kraft gesetzt wurde, wird auf-\nHerr Minister!                                                    gehoben.\nMit Bezug auf Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe a des oben genann-                                 IV.\nten Abkommens und die Besprechungen zwischen den beteilig-\nten Verwaltungen beehre ich mich, Ihnen - auch im Namen des           Diese Vereinbarung wird gemäß Artikel 1 Absatz 5 des Ab-\nHerrn Bundesministers des Innern - folgende Vereinbarung vor-     kommens bestätigt und in Kraft gesetzt. Der Zeitpunkt des lnkraft-\nzuschlagen:                                                       tretens wird in diplomatischen Noten festgelegt.\n1.\nV.\nAm Grenzübergang 's-Heerenberg-West/Abfertigungsstelle\nDiese Vereinbarung kann jederzeit auf diplomatischem Wege\nHeerenberg an der Straße von Emmerich nach 's-Heerenberg\ngekündigt werden. Sie tritt 6 Monate nach ihrer Kündigung außer\nwerden die deutsche und die niederländische Grenzabfertigung\nKraft.\nauf niederländischem Gebiet zusammengelegt.\nIch werde mich nach Erklärung Ihres Einverständnisses mit\ndiesem Vereinbarungsvorschlag unverzüglich mit dem Auswär-\nII.                             tigen Amt in Verbindung setzen, damit die Vereinbarung durch\nden Austausch von Noten auf diplomatischem Wege bestätigt und\nDie Zone im Sinne des Artikels 3 des Abkommens umfaßt\nin Kraft gesetzt werden kann.\n1. die zur Durchführung der Grenzabfertigung erforderlichen\nDiensträume einschließlich des Abfertigungskiosks, der An-\nlagen und Parkplätze,\nGenehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner vorzüg-\n2. einen Abschnitt der Straße von Emmerich nach 's-Heerenberg    lichen Hochachtung.\nvc-n der gemeinsamen Grenze bis zu einer Entfernung von                                                      Im Auftrag\n310 Metern, gemessen in Richtung 's-Heerenberg, vom                                                    Eberhard Dorsch","904                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil II\nMinisterie van Financiän\nDirectoraat-Generaal der Belastingen\nDirectie Douane                                        's-Gravenhage, den 6. Oktober 1989\nSeiner Exzellenz\ndem Bundesminister der Finanzen\nder Bundesrepublik Deutschland\nBonn\nOns kenmerk: D 89/3698\nBetr.: Abkommen vom 30. Mai 1958 zwischen dem Königreich der Niederlande und der\nBundesrepublik Deutschland über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über\ndie Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-\nniederländischen Grenze.\nhier: Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabfertigung am\nGrenzübergang 's-Heerenberg-West/Abfertigungsstelle Heerenberg an der Straße von\nEmmerich nach 's-Heerenberg\nHerr Minister!\nIch habe die Ehre, Ihnen den Empfang Ihres Briefes vom 13. September 1989 III B 8 - Z\n4415 - 1/88 zu bestätigen, der wie folgt lautet:\n(Es folgt der Wortlaut des einleitenden Briefes.)\nGenehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.\nDer Staatssekretär der Finanzen,\nfür diesen\nder Generaldirektor der Steuern,\nBoersma"]}