{"id":"bgbl2-1989-37-12","kind":"bgbl2","year":1989,"number":37,"date":"1989-11-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1989/37#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1989-37-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1989/bgbl2_1989_37.pdf#page=15","order":12,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-niederländischen Abkommens über die Schifffahrtsordnung in der Emsmündung","law_date":"1989-10-20T00:00:00Z","page":847,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. November 1989               847\nProtokollvermerke\nzu der Vereinbarung vom 22. August 1989\nzwischen dem Bundesminister der Justiz der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Justizministerium des Staates Israel\nüber Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Rechts\nZur Einleitung der Zusammenarbeit innerhalb der Geschäfts-\nbereiche beider Ministerien ist vorgesehen:\n1. Für die Planung und Durchführung aller Veranstaltungen im\nRahmen dieser Vereinbarung ist ein gemeinsamer Lenkungs-\nausschuß zuständig.\n2. Inhalt, Form, Häufigkeit und Umfang der Veranstaltungen im\nRahmen dieses Abkommens werden entsprechend dem\nBedarf und den Interessen beider Seiten und unter Berück-\nsichtigung der jeder Seite zur Verfügung stehenden finanziel-\nlen Mittel festgelegt.\nDer Bundesminister der Justiz\nder Bundesrepublik Deutschland\nIn Vertretung\nDr. Klaus Kinkel\nDer Generaldirektor des Justizministeriums\ndes Staates Israel\nHaim Klugman\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des deutsch-niederländischen Abkommens\nüber die Schiffahrtsordnung In der Emsmündung\nVom 20. Oktober 1989\nDas in Den Haag am 22. Dezember 1986 unterzeich-\nnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepu-\nblik Deutschland und der Regierung des Königreichs der\nNiederlande über die Schiffahrtsordnung in der Emsmün-\ndung (BGBI. 1987 II S. 141) ist nach seinem Artikel 7\nam 1. Oktober 1989\nin Kraft getreten.\nBonn, den 20. Oktober 1989\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Eitel","848                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu ihrer\nInkraftsetzung oder Durohsetzung erlassenen RechtsVO(schriften sowie damit\nzusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvol'schriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetz-\nblatt, Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - 0.\nBezugspreis für Teif I und Teil II halbjährlich je 74,75 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,35 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1989 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, Bl2 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 3,35 DM (2,35 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 4,35 DM.\nBundeunzelger Verlagegea.m.b.H. • Poetfach 13 20 • 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.                                                                                   Postvertrlebutück · Z 1991 A · Gebühr bezahtt\nÜbersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 464. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 30. September 1989,\nist im Bundesanzeiger Nr. 197 vom 18. Oktober 1989 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie die Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 197 vom 18. Oktober 1989 kann zum Preis von 5,80 DM\n(4,30 DM + 1,50 DM Versandkosten einschl. 7% Mehrwertsteuer)\ngegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postgirokonto „Bundesanzeiger\" Köln 834 00-502 (BLZ 370 100 50)\nbezogen werden."]}