{"id":"bgbl2-1989-35-3","kind":"bgbl2","year":1989,"number":35,"date":"1989-10-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1989/35#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1989-35-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1989/bgbl2_1989_35.pdf#page=13","order":3,"title":"Bekanntmachung des deutsch-lesothischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1989-09-26T00:00:00Z","page":813,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Oktober 1989                                          813\nBekanntmachung\ndes deutsch-lesothischen Abkommens\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 26. September 1989\nDas in Maseru am 21 . August 1989 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung des Königreichs Lesotho\nüber finanzielle Zusammenarbeit ist nach seinem Artikel 7\nam 21. August 1989\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 26. September 1989\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nZahn\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung des Königreichs Lesotho\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                1000000,- DM (in Worten: eine Million Deutsche Mark) zu erhal-\nten.\nund\n(2) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der\ndie Regierung des Königreichs Lesotho\nRegierung des Königreichs Lesotho zu einem späteren Zeitpunkt\nermöglicht, weitere Darlehen oder Finanzierungsbeiträge zur Vor-\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen\nbereitung oder weitere Finanzierungsbeiträge für notwendige\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich\nBegleitmaßnahmen zur Durchführung und Betreuung des Vorha-\nLesotho,\nbens „Industriepark Ha Nyenye\" von der Kreditanstalt für Wieder-\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch         aufbau, Frankfurt am Main, zu erhalten, findet dieses Abkommen\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu     Anwendung.\nvertiefen,                                                              (3) Das in Absatz 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einverneh-\nmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nim Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Beziehungen       und der Regierung des Königreichs Lesotho durch andere Vorha-\ndie Grundlage dieses Abkommens ist,                                  ben ersetzt werden. Finanzierungsbeiträge für Vorbereitungs- und\nBegleitmaßnahmen gemäß Absatz 1 und 2 werden in Darlehen\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung im  umgewandelt, wenn sie nicht für solche Maßnahmen verwendet\nKönigreich Lesotho beizutragen                                       werden.\nsind wie folgt übereingekommen:                                                               Artikel 2\nDie Verwendung der in Artikel 1 genannten Beträge, die Bedin-\nArtikel 1                              gungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden, sowie das\nVerfahren der Auftragsvergabe bestimmt der zwischen der Kredit-\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht       anstalt für Wiederaufbau und dem Empfänger der Finanzierungs-\nes der Regierung des Königreichs Lesotho, von der Kreditanstalt      beiträge zu schließende Vertrag, der den in der Bundesrepublik\nfür Wiederaufbau, Frankfurt am Main, für das Vorhaben „Indu-         Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unterliegt.\nstriepark Ha Nyenye\", wenn nach Prüfung die Förderungswürdig-\nkeit festgestellt worden ist, einen Finanzierungsbeitrag bis zu\ninsgesamt 8 750 000,- DM (in Worten: acht Millionen sieben-                                      Artikel 3\nhundertfünfzigtausend Deutsche Mark) sowie für eine Be-                 Die Regierung des Königreichs Lesotho stellt die Kreditanstalt\ngleitmaßnahme einen Finanzierungsbeitrag bis zu insgesamt            für Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und sonstigen öffent-"]}