{"id":"bgbl2-1989-30-3","kind":"bgbl2","year":1989,"number":30,"date":"1989-09-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1989/30#page=24","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1989-30-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1989/bgbl2_1989_30.pdf#page=24","order":3,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1976 über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen","law_date":"1989-07-27T00:00:00Z","page":736,"pdf_page":24,"num_pages":1,"content":["736                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Vertags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundeadruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthalt Gesetze, Veroronungen und sonstige Veroffent-\nlichungen von wesenlllcher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthalt\na) völkerrechtffche Vereinbarungen und Vertrlge mit der DDR und die zu ihrer\nInkraftsetzung oder Dun:hsetzung erlassenen RechtsvOf'SChriften sowie damit\nzusammenhlngende Bekanntmachungen,\nb) ZoHtarifvonlchriften.\nlaufender Bezug nur Im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetz-\nblatt, Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08- 0.\nBezugspreis für Tell! und Teil II halbjAhrffch je 74,75 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,35 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzbfl, die vor dem 1. Januar 1989 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Po8lgirokomo Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 5,70 DM (4,70 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 6, 70 DM.\nBundeunalger Verlag9ges.n,.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Meti. wertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbetrigt 7%.                                                                                             Postvertriebsstück · Z 1998 A · Gebütv buahlt\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1976\nüber die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen\nVom 27. Juli 1989\nDas Übereinkommen von 1976 über die Beschränkung der Haftung für See-\nforderungen (BGBI. 1986 II S. 786) ist nach seinem Artikel 17 Abs. 3 für die\nDeutsche Demokratische Republik                                                     am 1. Juni 1989\nin Kraft getreten.\nDie Deutsche Demokratische Republik hat bei Hinterlegung der Beitritts-\nurkunde\na) den folgenden Vorbehalt zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstaben d und e des\nÜbereinkommens gemacht:\n,,Die Deutsche Demokratische Republik stellt fest, daß innerhalb ihrer Territorialgewäs-\nser und inneren Seegewässer keine Beschränkung der Haftung im Sinne dieser\nKonvention bezüglich der Beseitigung von Wracks, der Hebung, Beseitigung oder\nVernichtung eines gesunkenen, gestrandeten oder verlassenen Schiffes (einschließlich\nalles dessen, was sich an Bord befindet) besteht. Die Ansprüche, einschließlich der\nHaftung, ergeben sich aus den Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen\nRepublik.\"\nb) die folgende Erklärung zu Artikel 8 Abs. 1 des Übereinkommens abgegeben:\n,,Die Deutsche Demokratische Republik akzeptiert die Anwendung der Sonderziehungs-\nrechte lediglich als technische Rechengröße. Damit ist keine Veränderung ihrer Haltung\nzum Internationalen Währungsfonds verbunden.\"\nc) die folgende Mitteilung zu Artikel 8 Abs. 4 des Übereinkommens notifiziert:\n„Die in Sonderziehungsrechten ausgewiesenen Beträge werden über den aktuellen\nKurs des US-Dollars oder anderer frei konvertierbarer Währungen zum jeweils gültigen\nDevisenumrechnungssatz der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik in\nMark der Deutschen Demokratischen Republik umgerechnet.\"\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n23. August 1988 (BGBI. II S. 790).\nBonn, den 27. Juli 1989\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. 0 es t e r h e lt\nDer Bundesminister\nfür innerdeutsche Beziehungen\nIm Auftrag\nDr. Dobiey"]}