{"id":"bgbl2-1989-10-9","kind":"bgbl2","year":1989,"number":10,"date":"1989-03-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1989/10#page=20","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1989-10-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1989/bgbl2_1989_10.pdf#page=20","order":9,"title":"Bekanntmachung der deutsch-ungarischen Vereinbarung über die Beschäftigung ungarischer Arbeitnehmer auf der Grundlage von Werkverträgen","law_date":"1989-02-17T00:00:00Z","page":244,"pdf_page":20,"num_pages":3,"content":["244                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil II\nvon Personen und Gütern im See- und Luftverkehr den Passagie-                                    Artikel 6\nren und Lieferanten die f~eie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft\nMit Ausnahme der Betimmungen des Artikels 4 hinsichtlich des\nkeine Maßnahme, welche die Beteiligung der Verkehrsunterneh-\nLuftverkehrs gilt dieses Abkommen auch für das Land Berlin,\nmen mit Sitz im deutschen Geltungsbereich dieses Abkommens\nsofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nausschließen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die für\ngegenüber dem Exekutivrat der Republik Zaire innerhalb von drei\neine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen\nMonaten nach Inkrafttreten des Abkommens eine gegenteilige\nGenehmigungen. Detailfragen werden durch Briefwechsel\nErklärung abgibt.\nzwischen den Vertragsparteien geregelt.\nArtikel 5                                                           Artikel 7\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt besonde-             Dieses Abkommen tritt rückwirkend mit dem Tage seiner Unter-\nren Wert darauf, daß bei den sich aus der Darlehensgewährung          zeichnung in Kraft, sobald der Exekutivrat der Republik Zaire der\nund der Gewährung der Finanzierungsbeiträge ergebenden Liefe-         Regierung der Bundesrepublik Deutschland mitgeteilt hat, daß die\nrungen und Leistungen die wirtschaftlichen Möglichkeiten des          für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen innerstaat-\nLandes Berlin bevorzugt genutzt werden.                               lichen Voraussetzungen aufseiten der Republik Zaire erfüllt sind.\nGeschehen zu Kinshasa am 21. April 1988 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und französischer Sprache, wobei jeder Wort-\nlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nDietrich Venzlaff\nBotschafter der Bundesrepublik Deutschland\nFür den Exekutivrat der Republik Zaire\nMobutu Nyiwa\nStaatssekretär für Internationale Zusammenarbeit\nBekanntmachung\nder deutsch-ungarischen Vereinbarung\nüber die Beschäftigung ungarischer Arbeitnehmer\nauf der Grundlage von Werkverträgen\nVom 17. Februar 1989\nDie in Budapest am 3. Januar 1989 unterzeichnete\nVereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Ungarischen Volks-\nrepublik über die Entsendung ungarischer Arbeitnehmer\naus in der Ungarischen Volksrepublik ansässigen Unter-\nnehmen zur Beschäftigung auf der Grundlage von Werk-\nverträgen wird nach ihrem Artikel 12 Abs. 1\nam 3. April 1989\nin Kraft treten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nGleichzeitig treten nach Artikel 12 Abs. 3 der Vereinba-\nrung die Punkte III und IV der deutsch-ungarischen Verein-\nbarung über Erleichterungen bei der Arbeitsaufnahme im\nRahmen wirtschaftlicher Kooperation vom 23. Juli 1981\n(BGBI. II S. 904) außer Kraft.\nBonn, den 17. Februar 1989\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nIm Auftrag\nHeyden","Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. März 1989                                             245\nVereinbarung\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Ungarischen Volksrepublik\nüber die Entsendung ungarischer Arbeitnehmer\naus in der Ungarischen Volksrepublik ansässigen Unternehmen\nzur Beschäftigung auf der Grundlage von Werkverträgen\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                           Artikel 4\nund                                    (1) Die in Artikel 2 Abs. 1 festgelegten Höchstzahlen werden\ndie Regierung der Ungarischen Volksrepublik -             wie folgt an die weitere Entwicklung des Arbeitsmarkts angepaßt:\nBei einer Verbesserung der Arbeitsmarktlage erhöhen sich die\nin Würdigung des beiderseitigen Nutzens der bestehenden           bei Inkrafttreten der Vereinbarung festgelegten Höchstzahlen um\nwirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit,      jeweils fünf vom Hundert für jeden vollen Prozentpunkt, um den\nsich die Arbeitslosenquote in den letzten zwölf Monaten verringert\nin dem Willen, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des       hat. Bei einer Verschlechterung der Arbeitsmarktlage verringern\nArbeitsmarkts die Entsendung und Beschäftigung der Arbeitneh-        sich die Höchstzahlen entsprechend. Für die Anpassung sind\nmer aus ungarischen Unternehmen zur Absicherung der wirt-            jeweils die Arbeitslosenquoten - getrennt nach Gesamtquoten\nschaftlichen Zusammenarbeit auf eine dauerhafte Grundlage zu         und Unterquoten für den Baubereich - am 30. Juni des laufenden\nstellen und                                                          Jahres und des Vorjahres zu vergleichen. Die Änderungen sind\nvom 1. Oktober des laufenden Jahres an zu berücksichtigen. Die\nin der Absicht, für die auf der Grundlage von Werkverträgen       neuen Höchstzahlen sind so aufzurunden, daß sie durch die Zahl\nzusammenarbeitenden deutschen und ungarischen Unternehmen            zehn ohne Rest teilbar sind.\nklare Bedingungen zu schaffen, um die Möglichkeiten der Ent-\n(2) Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung der Bun-\nsendung und Beschäftigung ungarischer Arbeitnehmer zu verbes-\ndesrepublik Deutschland teilt die nach Absatz 1 errechneten\nsern -\nHöchstzahlen dem Staatlichen Amt für Arbeit und Löhne der\nUngarischen Volksrepublik jeweils bis zum 31. August eines\nsind wie folgt übereingekommen:\nJahres mit.\nArtikel 1                                                           Artikel 5\nUngarischen Arbeitnehmern, die auf der Grundlage eines               ( 1) Die Arbeitserlaubnis wird nur erteilt, soweit\nWerkvertrags zwischen einem ungarischen Arbeitgeber und              a) der Werkvertragsarbeitnehmer die erforderliche Aufenthalts-\neinem im deutschen Geltungsbereich dieser Vereinbarung ansäs-             erlaubnis besitzt,\nsigen Unternehmen für eine vorübergehende Tätigkeit entsandt\nwerden (Werkvertragsarbeitnehmer), wird die Arbeitserlaubnis         b) die Entlohnung des Werkvertragsarbeitnehmers einschließlich\nunabhängig von der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarkts                 des Teils, der wegen der auswärtigen Beschäftigung gezahlt\nerteilt, unter Berücksichtigung des Artikels 4 Abs. 1 dieser Verein-      wird, dem Lohn entspricht, welchen die einschlägigen deut-\nbarung.                                                                   schen Tarifverträge für vergleichbare Tätigkeiten vorsehen.\n(2) Im übrigen finden die einschlägigen Rechtsvorschriften über\nArtikel 2                              die Erteilung und Versagung sowie über das Erlöschen der\n( 1) Die Zahl der Werkvertragsarbeitnehmer wird auf höchstens     Arbeitserlaubnis Anwendung. Ein Abdruck des Werkvertrags ist\n2 500 festgesetzt, davon im Baugewerbe bis zu 500 Arbeitneh-         rechtzeitig beim zuständigen Landesarbeitsamt einzureichen.\nmer.\n(3) Beide Seiten werden die mit der Durchführung befaßten\n(2) Die Arbeitserlaubnis wird Arbeitnehmern nur für die Ausfüh-   Stellen über das Verfahren bei der Erteilung der Arbeits- und\nrung von Werkverträgen erteilt, deren Erfüllung überwiegend          Aufenthaltserlaubnis unterrichten.\nArbeitnehmer mit beruflicher Qualifikation erfordert. Arbeitneh-\nmern ohne berufliche Qualifikation wird die Arbeitserlaubnis                                      Artikel 6\nerteilt, soweit dies zur Ausführung der Arbeiten unerläßlich ist.       (1) Die Arbeitserlaubnis wird für die voraussichtliche Dauer der\nArbeiten zur Erfüllung des Werkvertrags erteilt. Die Höchstdauer\nArtikel 3                              der Arbeitserlaubnis beträgt in der Regel zwei Jahre. Sofern die\n(1) Um die Einhaltung der festgelegten Höchstzahl der Werk-       Ausführung eines Werkvertrags infolge eines unvorhersehbaren\nvertragsarbeitnehmer sicherzustellen, wird von der ungarischen       Ereignisses länger als zwei Jahre dauert, wird die Arbeitserlaub-\nSeite eine Organisation bestimmt, die die einzelnen Werkverträge     nis bis zu sechs Monaten verlängert. Steht von vornherein fest,\nregistriert und gegenzeichnet.                                       daß die Ausführung des Werkvertrags länger als zwei Jahre\ndauert, wird die Arbeitserlaubnis bis zur Höchstdauer von drei\n(2) Die Bundesanstalt für Arbeit der Bundesrepublik Deutsch-      Jahren erteilt.\nland achtet bei der Durchführung der Vereinbarung in Zusammen-\narbeit mit dem Staatlichen Amt für Arbeit und Löhne der Ungari-         (2) Nach Fertigstellung eines Werkes kann zur Ausführung\nschen Volksrepublik und der entsprechenden ungarischen Orga-         eines anderen Werkvertrags auf Antrag eine neue Arbeitserlaub-\nnisation darauf, daß es nicht zu einer regionalen oder sektoralen    nis im Rahmen der zugelassenen Höchstdauer von zwei Jahren\nKonzentration von Werkvertragsarbeitnehmern in einem Wirt-           erteilt werden.\nschaftszweig oder in einem bestimmten Bereich eines Wirt-              (3) Die Arbeitserlaubnis wird für eine bestimmte berufliche\nschaftszweigs kommt.                                                 Tätigkeit zur Ausführung eines bestimmten Werkvertrags erteilt.","246                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil II\nIn begründeten Ausnahmefällen kann die Arbeitserlaubnis für           einbarung eng zusammen. Bei Bedarf wird auf Antrag einer Seite\nmehrere Werkverträge erteilt werden. Das ungarische Unterneh-         eine Gemischte deutsch-ungarische Arbeitsgruppe gebildet, um\nmen kann den Arbeitnehmer innerhalb der vorgesehenen Gel-             Fragen zu erörtern, die mit der Durchführung dieser Vereinbarung\ntungsdauer der Arbeitserlaubnis vorübergehend zur Ausführung          zusammenhängen.\neines anderen Werkvertrags umsetzen, wenn mit der Ausführung\ndieses Werkvertrags bereits begonnen wurde. Es hat die Umset-                                      Artikel 10\nzung dem zuständigen Landesarbeitsamt unverzüglich mitzutei-             Arbeitnehmern, die bei ungarischen Arbeitgebern beschäftigt\nlen. Das Landesarbeitsamt veranlaßt, daß eine entsprechende           werden sollen, die ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit\nArbeitserlaubnis erteilt wird.                                        der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmer Dritten gewerbs-\n(4) Einzelnen Arbeitnehmern mit führender oder Verwaltungs-        mäßig zur Arbeitsleistung überlassen haben, wird keine Arbeits-\ntätigkeit wird die Arbeitserlaubnis bis zu einer Höchstdauer von      erlaubnis erteilt. Gleiches gilt für Arbeitnehmer von ungarischen\nvier Jahren erteilt. Diese Arbeitserlaubnisse werden je nach          Arbeitgebern, die mehr Werkvertragsarbeitnehmer beschäftigen,\nGröße des Projekts bis zu vier Arbeitnehmern erteilt.                 als ihnen nach Artikel 3 Abs. 1 zugeteilt sind, oder die Arbeitneh-\nmer beschäftigen, die keine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis\nbesitzen.\nArtikel 7\nArtikel 11\nEin Werkvertragsarbeitnehmer, der nach Beendigung seiner\nTätigkeit den deutschen Geltungsbereich dieser Vereinbarung              Entsprechend dem Viermächte-Abkommen vom 3. September\nverlassen hat, kann im Rahmen eines neuen Werkvertrags eine           1971 wird diese Vereinbarung in Übereinstimmung mit den fest-\nArbeitserlaubnis wieder erhalten, wenn er sich nach Beendigung        gelegten Verfahren auf Berlin (West) ausgedehnt.\nseiner Tätigkeit mindestens so lange außerhalb dieses Geltungs-\nbereichs aufgehalten hat, wie er zuletzt dort tätig war.                                           Artikel 12\n(1) Diese Vereinbarung tritt drei Monate nach ihrer Unterzeich-\nArtikel 8                               nung in Kraft.\n( 1) Die Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks ist       (2) Die Vereinbarung kann bis zum 30. Juni mit Wirkung zum\nvor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertre-        31. Dezember eines jeden Jahres schriftlich gekündigt werden.\ntung der Bundesrepublik Deutschland zu beantragen. Sobald der         Die aufgrund der Vereinbarung erteilten Arbeitserlaubnisse blei-\nSichtvermerk erteilt ist, kann der Arbeitnehmer einreisen. Er hat    ben von einer Kündigung unberührt.\nsich unverzüglich bei der für seinen Aufenthaltsort zuständigen\nAusländerbehörde zu melden.                                             (3) Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung treten die Regelungen\nüber die Beschäftigung von Werkvertragsarbeitnehmern in den\n(2) Die Arbeitserlaubnis ist nach der Einreise unverzüglich bei    Punkten III und IV der deutsch-ungarischen Vereinbarung vom\ndem Arbeitsamt zu beantragen, in dessen Bezirk der Werkvertrag       23. Juli 1981 über Erleichterungen bei der Arbeitsaufnahme im\nausgeführt wird oder das ungarische Unternehmen einen                Rahmen wirtschaftlicher Zusammenarbeit außer Kraft.\nBetriebssitz oder eine Betriebsniederlassung hat.\n(4) Soweit Werkverträge bei Inkrafttreten der Vereinbarung\nbereits bei der Bundesanstalt für Arbeit der Bundesrepublik\nArtikel 9\nDeutschland eingereicht worden sind, werden diese Werkverträge\nDer Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung der Bundes-        nach den bisherigen Regelungen abgewickelt, wobei die beschäf-\nrepublik Deutschland und das Staatliche Amt für Arbeit und Löhne     tigten Arbeitnehmer auf die vereinbarte Höchstzahl angerechnet\nder Ungarischen Volksrepublik arbeiten im Rahmen dieser Ver-         werden.\nGeschehen zu Budapest am 3. Januar 1989 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und ungarischer Sprache, wobei jeder Wortlaut\ngleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nDr. H. A. Steger\nFür die Regierung der Ungarischen Volksrepublik\nDr. Csaba H almos"]}