{"id":"bgbl2-1989-10-6","kind":"bgbl2","year":1989,"number":10,"date":"1989-03-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1989/10#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1989-10-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1989/bgbl2_1989_10.pdf#page=16","order":6,"title":"Bekanntmachung der ergänzenden Vereinbarung zur deutsch-französischen Vereinbarung über die Befreiung der Absolventen zweisprachiger deutsch-französischer Züge an Sekundarschulen von den Sprachprüfungen zur Aufnahme von Studien an den Universitäten des Partnerlands","law_date":"1989-02-07T00:00:00Z","page":240,"pdf_page":16,"num_pages":2,"content":["240                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil II\nAnlage 4\nStundentafeln für deutsch-französische Gymnasien, Sekundarstufe II\n55 Minuten-Stunden\nSeconde/Klasse 11             Premiere/Klasse 12        Terminale/Klasse 13    Sekundarbereich II insg.\nZweig A         Zweig CD      Zweig     Zweig    Zweig    Zweig  Zweig    Zweig      A          C           D\nFrz.     Dt.     Frz.     Dt.       A        C         D       A       C        D\nMuttersprache     4        5       4        5        4        3         3       4       3        3    12/13             10/11\nPartnersprache    5        4       5        4        4        4         4       4       4        4    13/12             13/12\nEnglisch          3        3       3        3        4       (3)      (3)       3      (2)     (2)     10              3 + (5)\nPhilosophie                                          3        2         2       3       2        2       6          4           4\nMathematik        3        3        5       5        3        7,5       5       3       9        5       9       21,5         15\nHumanwiss.        4        4        4       4        4        3         3       5       4        4     13         11          11\nBiologie          2        2        2       2                           3       2       2        3       5          5           8\nPhysik            1,5      1,5      3       3                 4         2               4        3       1,5      11            8\nChemie            1,5      1,5      2       2                 2         3                        3       1,5        5           8\nLeibesübungen     2        2        2       2        2        2         2       2       2        2       6          6           6\nMusik            (2)      (2)     (2)      (2)      (2)      (2)       (2)     (2)     (2)      (2)     (6)       (6)          (6)\nZeichnen         (2)      (2)     (2)      (2)      (2)      (2)       (2)     (2)     (2)      (2)     (6)        (6)         (6)\nLatein           (3)      (3)     (2)      (2)      (3)      (2)       (2)     (3)     (2)      (2)     (9)        (6)         (6)\nReligion/Ethik            (1,5)            (1,5)    (1,5)    (1,5)     (1,5)   (1,5)   (1,5)    (1,5)        (gilt nur für\ndeutsche Klassen)\nWochenstunden\ninsgesamt        26       26      30       30      25        28,5     27       26      31      29\nBekanntmachung\nder ergänzenden Vereinbarung zur deutsch-französischen Vereinbarung\nüber die Befreiung der Absolventen zweisprachiger deutsch-französischer Züge\nan Sekundarschulen von den Sprachprüfungen\nzur Aufnahme von Studien an den Universitäten des Partnerlands\nVom 7. Februar 1989\nIn Bonn ist durch Notenwechsel vom 4. November 1988\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Französischen Republik eine\nergänzende Vereinbarung zu der Vereinbarung vom\n10. Juli 1980 über die Befreiung der Absolventen zwei-\nsprachiger deutsch-französischer Züge an Sekundarschu-\nlen von den Sprachprüfungen zur Aufnahme von Studien\nan den Universitäten des Partnerlands (BGBI. 1980 II\nS. 917) geschlossen worden. Die Vereinbarung ist\nam 4. November 1988\nin Kraft getreten. Die deutsche Antwortnote der Verein-\nbarung wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 7. Februar 1989\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. 0 es t e r h e I t","Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. März 1989                                          241\nDer Bundesminister des Auswärtigen                                                                     Bonn, den 4. November 1988\nHerr Minister,\nich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom heutigen Tage          Rahmen des Erwerbs der allgemeinen Hochschulreife im Lei-\nzu bestätigen, die in vereinbarter deutscher Fassung wie folgt         stungsfach Französisch eine mindestens ausreichende Note\nlautet:                                                                erzielt hat, von den Sprachprüfungen für die Einschreibung an\nden französischen Universitäten befreit.·\n,,Ich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Französi-\nschen Republik und unter Bezugnahme auf die von der deutsch-      3. Diese Vereinbarung gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht\nfranzösischen Expertenkommission für das allgemeinbildende             die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber\nSchulwesen am 11. Dezember 1987 geführten Verhandlungen                der Regierung der Französischen Republik innerhalb von drei\nfolgendes vorzuschlagen:                                               Monaten nach Inkrafttreten der Vereinbarung eine gegen-\nteilige Erklärung abgibt.\n1. Die am 10. Juli 1980 in Bonn unterzeichnete Vereinbarung\nüber die Befreiung der Absolventen zweisprachiger deutsch-     Falls dieser Vorschlag die Zustimmung der Regierung der\nfranzösischer Züge an Sekundarschulen von den Sprachprü-    Bundesrepublik Deutschland findet, werden diese Note und Ihre\nfungen zur Aufnahme von Studien an den Universitäten des    dieses Einverständnis zum Ausdruck bringende Antwortnote eine\nPartnerlands gilt auch für Inhaber des Zeugnisses der all-  ergänzende Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen\ngemeinen Hochschulreife, die im Leistungsfach Französisch   bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\"\neine mindestens ausreichende Note erzielt haben.               Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß die Regierung der\n2. Auf dem Abiturzeugnis oder in einer besonderen Beschei-        Bundesrepublik Deutschland mit den in Ihrer Note enthaltenen\nnigung wird von den zuständigen Behörden folgender Ver-     Vorschlägen einverstanden ist; Ihre Note und diese Antwortnote\nmerk angebracht:                                            bilden somit eine ergänzende Vereinbarung zwischen unseren\nbeiden Regierungen, die heute in Kraft tritt.\n,Aufgrund der Vereinbarung vom 4. November 1988 zwischen\nder Regierung der Französischen Republik und der Regierung     Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner aus-\nder Bundesrepublik Deutschland ist der Inhaber/die Inhaberin gezeichneten Hochachtung.\ndieses Abiturzeugnisses/dieser Bescheinigung, der/die im                                         i.V. 1. Adam-Schwaetzer\nSeiner Exzellenz\ndem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten\nder Französischen Republik\nHerrn Roland Dumas"]}