{"id":"bgbl2-1989-10-5","kind":"bgbl2","year":1989,"number":10,"date":"1989-03-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1989/10#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1989-10-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1989/bgbl2_1989_10.pdf#page=13","order":5,"title":"Bekanntmachung der ergänzenden Vereinbarung zur deutsch-französischen Vereinbarung über die RechtssteIlung der deutsch-französischen Gymnasien","law_date":"1989-02-07T00:00:00Z","page":237,"pdf_page":13,"num_pages":3,"content":["Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. März 1989                                             237\nDie Versetzungskonferenz am Ende der Klasse 12 und Pre-             2. einen allgemeinen Durchschnitt von mindestens 6 Punk-\nmiere finden im Hinblick auf das deutsch-französische Abitur            ten erreicht hat; hierbei dürfen nicht mehr als insgesamt\ngemeinsam für die deutsche und die französische Abteilung                zwei Noten unter 6 Punkten in den wissenschaftlichen\nstatt, wobei für die Schüler der deutschen Abteilung der                 Fächern liegen, von denen nur eine in den charakteristi-\ndeutsche Direktor, für die Schüler der französischen Abtei-              schen wissenschaftlichen Fächern vorkommen darf.\nlung der französische Direktor den Vorsitz führen.\n(2)  In Ausnahmefällen kann die Versetzungskonferenz einen\n(2) Abstimmungsberechtigt sind alle Fachlehrer, die in der jewei-       Schüler, der nach Abs. 1 nicht zu versetzen wäre, mit Zwei-\nligen Klasse unterrichten und der Vorsitzende. Bei Stimmen-         drittelmehrheit versetzen, wenn sie zu der Auffassung\ngleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.                 gelangt, daß seine Leistungen nur vorübergehend nicht für\ndie Versetzung ausreichen und daß er nach einer Über-\n(3) Die Versetzungskonferenz         hat   folgende   allgemeine        gangszeit den Anforderungen der nächsthöheren Klasse\nGesichtspunkte zu beachten:                                         gewachsen sein wird. Begründung und Abstimmungsergeb-\n1. Die Entscheidung ist unter Berücksichtigung der Gesamt-          nis sind in der Niederschrift festzuhalten.\nheit der Leistungen des Schülers zu treffen.                    Diese Bestimmung darf nur einmal in der Sekundarstufe II\n2. In die nächsthöhere Klasse können nur Schüler versetzt           angewandt werden.\nwerden, die während des Schuljahres den Anforderun-\ngen der von ihnen besuchten Klasse genügt haben und        § 7 Inkrafttreten\neine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Klasse\nerwarten lassen.                                           Beginn: Schuljahr 1975/76\n3. Die Versetzung eines Schülers darf nicht von den Ergeb-\nnissen einer eigens hierfür angesetzten Prüfung abhän-\ngig gemacht werden.\n4. Versetzung auf Probe oder Versetzung durch Nachprü-\nfung ist unzulässig.                                                            Punkte- und Notenskala\n10 und 9   Punkte      Sehr gut\n§ 6 Versetzung                                                                              8  Punkte      Gut\n7  Punkte      Befriedigend\n(1) Ein Schüler ist zu versetzen, wenn er im Jahreszeugnis                                  6  Punkte      Ausreichend\n1. in allen wissenschaftlichen Fächern mindestens 6 Punkte                       5 und 4  Punkte       Mangelhaft\nerreicht hat oder                                                         3, 2 und 1  Punkte       Ungenügend\nBekanntmachung\nder ergänzenden Vereinbarung zur deutsch-französischen Vereinbarung\nüber die Rechtsstellung der deutsch-französischen Gymnasien\nVom 7. Februar 1989\nIn Bonn ist durch Notenwechsel vom 4. November 1988\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Französischen Republik eine\nergänzende Vereinbarung zu der Vereinbarung vom 6. Juli\n1976 über die Rechtsstellung der deutsch-französischen\nGymnasien (BGBI. 1977 II S. 27) geschlossen worden. Die\nVereinbarung ist\nam 4. November 1988\nin Kraft getreten. Die einleitende deutsche Note der\nVereinbarung sowie die der Note als Anlagen 1 bis 4\nbeigefügten Stundentafeln für die Sekundarstufe II der\ndeutsch-französischen Gymnasien werden nachstehend\nveröffentlicht.\nBonn, den 7. Februar 1989\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Oeste rh e lt","238                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil II\nDer Bundesminister des Auswärtigen                                                                      Bonn, den 4. November 1988\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesre-         Diese Vereinbarung gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht\npublik Deutschland und unter Bezugnahme auf die Vereinbarung       die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der\nvom 6. Juli 1976 zwischen der Regierung der Bundesrepublik         Regierung der Französischen Republik innerhalb von drei Mona-\nDeutschland und der Regierung der Französischen Republik über      ten nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung eine gegenteilige\ndie Rechtsstellung der deutsch-französischen Gymnasien als         Erklärung abgibt.\nZusatz zu dem Abkommen vom 10. Februar 1972 über die Errich-\nFalls sich die Regierung der Französischen Republik mit dem\ntung deutsch-französischer Gymnasien und die Schaffung des\nvorstehenden Vorschlag einverstanden erklärt, werden diese\ndeutsch-französischen Abiturs sowie die Bedingungen für die\nNote und Ihre dieses Einverständnis zum Ausdruck bringende\nZuerkennung des Abiturzeugnisses ergänzend vorzuschlagen,\nAntwortnote eine ergänzende Vereinbarung zwischen unseren\ndaß die von der deutsch-französischen Expertenkommission für\nbeiden Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote\ndas allgemeinbildende Schulwesen erarbeiteten und als Anlage\nin Kraft tritt.\nbeigefügten Stundentafeln für den Sekundarbereich II der\ndeutsch-französischen Gymnasien nach Artikel II Absatz 1 Satz 2        Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner aus-\nder genannten Vereinbarung in diesen Schulen Anwendung fin-        gezeichneten Hochachtung.\nden.                                                                                                   i. V. 1. Adam-Schwaetzer\nSeiner Exzellenz\ndem Außenminister\nder Französischen Republik\nHerrn Roland Dumas\nAnlage 1\nDeutsch-französische Gymnasien, Sekundarstufe II\nStundentafeln sprachlicher Zweig\n(A-Zwelg) - 45 Minuten-Stunden\nFach                                                              Ober-             vorletzte            letzte      zusammen\nsekunda              Klasse             Klasse        Oberstufe\nMuttersprache                                                         5                  5                   5            15\nPartnersprache                                                        5                  5                   5            15\nEnglisch oder Latein                                                  4                  4                   4            12\nPhilosophie                                                                              3                   4              7\nMathematik                                                            4                  4                   3            11\nGesellschaftswissenschaften                                           5                  5                   5            15\n(Geschichte, Geographie, Staatsbürgerkunde)                    [2 + 2 + 1)         [2 + 2 + 1)      [2 + 2 + 1)\nBiologie                                                              2                  2                   2              6\nPhysik                                                                2                                                     2\nChemie                                                                2                                                     2\nLeibesübungen                                                         2                  2                   2              6\nKunsterziehung (Musik - Kunst)                                       (2)                (2)                (2)            (6)\nReligion/Ethik (deutsche Abteilung)                                   2                  2                   2              6\nLatein oder Englisch                                                 (3)                (3)                 (3)            (9)\nMindestwochenstundenzahl                                            31                 30                  30\n(deutsche Abteilung)                                                33                 32                  32\n()=    Wahlfächer","Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. März 1989                              239\nAnlage 2\nDeutsch-französische Gymnasien, Sekundarstufe II\nStundentafeln mathematisch-naturwissenschaftlicher Zweig mit Physik\n(C-Zwelg) - 45 Minuten-Stunden\nFach                                                             Ober-         vorletzte       letzte  zusammen\nsekunda         Klasse        Klasse    Oberstufe\nMuttersprache + philos. Texte                                        4              4              4        12\nPartnersprache                                                       5              5              5        15\nEnglisch                                                             3             (3)            (3)    3 (+ 6)\nMathematik                                                           6              9        9 + [2*]   24 + [2*]\nGesellschaftswissenschaften                                          5              4              4        13\n(Geschichte, Geographie, Staatsbürgerkunde)                   [2 + 2 + 1]       [2+2]         [2 + 2]\nBiologie                                                             2              2              2         6\nPhysik                                                               4              5              4        13\nChemie                                                               2              2              2         6\nLeibesübungen                                                        2              2              2         6\nKunsterziehung (Musik - Kunst)                                      (2)            (2)            (2)       (6)\nLatein                                                              (2)            (2)            (2)       (6)\nPhilosophie (nur französische Abteilung)                                            2              2         4\nReligion (deutsche Abteilung)                                        2              2              2         6\nMindestwochenstundenzahl                                           33             35         34 + (2)\n(deutsche Abteilung normal kein C-Zweig)                           35             35         34 + (2)\n• Wahlpflichtfachstunden\n( ) = Wahlfächer\nAnlage 3\nDeutsch-französische Gymnasien, Sekundarstufe II\nStundentafeln mathematisch-naturwissenschaftlicher Zweig mit Biologie und Chemie\n(D-Zwelg) - 45 Minuten-Stunden\nFach                                                              Ober-        vorletzte       letzte  zusammen\nsekunda         Klasse        Klasse   Oberstufe\nMuttersprache + philos. Texte                                         4              4              4        12\nPartnersprache                                                       5              5              5        15\nEnglisch                                                             3             (3)            (3)    3 (+ 6)\nMathematik                                                            6              6              6        18\nGesellschaftswissenschaften                                           5              4              4        13\n(Geschichte, Geographie, Staatsbürgerkunde)                    [2 + 2 + 1]       [2 + 2]       [2 + 2]\nBiologie                                                              2         3 + (1 *)     3 + (1*)    8 + (2*)\nPhysik                                                                4              3              3        10\nChemie                                                                2              4              4        10\nLeibesübungen                                                         2              2              2         6\nKunsterziehung (Musik - Kunst)                                       (2)            (2)           (2)        (6)\nLatein                                                               (2)            (2)           (2)        (6)\nPhilosophie (nur französische Abteilung)                                             2              2         4\nReligion (deutsche Abteilung)                                         2              2              2         6\nMindestwochenstundenzahl                                            33         33 + (1)       33 + (1)\n35         33 + (1)       33 + (1)\n*  Wahlpraktikum\n(  ) = Wahlfächer"]}