{"id":"bgbl2-1989-10-3","kind":"bgbl2","year":1989,"number":10,"date":"1989-03-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1989/10#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1989-10-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1989/bgbl2_1989_10.pdf#page=8","order":3,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zum deutsch-französischen Abkommen über die Errichtung deutsch-französischer Gymnasien und die Schaffung des deutsch-französischen Abiturs sowie die Bedingungen für die Zuerkennung des Abiturzeugnisses","law_date":"1989-02-07T00:00:00Z","page":232,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["232                                      Bundesgesetzblatt! Jahrgang 1989, Teil II\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zum deutsch-französischen Abkommen\nüber die Errichtung deutsch-französischer Gymnasien\nund die Schaffung des deutsch-französischen Abiturs\nsowie die Bedingungen für die Zuerkennung des Abiturzeugnisses\nVom 7. Februar 1989\nIn Bonn ist durch Notenwechsel vom 4. November 1988\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Französischen Republik eine Ver-\neinbarung über die Ergänzung des Abkommens vom\n1O. Februar 1972 über die Errichtung deutsch-französi-\nscher Gymnasien und die Schaffung des deutsch-französi-\nschen Abiturs sowie die Bedingungen für die Zuerkennung\ndes Abiturzeugnisses (BGBI. 1972 II S. 569) geschlossen\nworden. Die Vereinbarung ist\nam 4. November 1988\nin Kraft getreten. Die einleitende deutsche Note der Ver-\neinbarung sowie die der Note als Anlage beigefügten\nBestimmungen über die Einrichtung eines Büros für die\nDurchführung des deutsch-französischen Abiturs an den\ndeutsch-französischen Gymnasien werden nachstehend\nveröffentlicht.\nBonn, den 7. Februar 1989\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Oeste rhelt\nDer Bundesminister des Auswärtigen                                                                   Bonn, den 4. November 1988\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesre-    fung des deutsch-französischen Abiturs sowie die Bedingungen\npublik Deutschland und unter Bezugnahme auf die von der          für die Zuerkennung des Abiturzeugnisses\", die mit dem in Karls-\ndeutsch-französischen Expertenkommission für das allgemeinbil-   ruhe am 12. November 1987 vollzogenen Notenwechsel verein-\ndende Schulwesen geführten Verhandlungen vorzuschlagen, daß      bart wurden, die Anlage 1 bilden.\ndas Abkommen vom 1O. Februar 1972 zwischen der Regierung\nDiese Vereinbarung gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht\nder Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französi-\ndie Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der\nschen Republik über die Errichtung deutsch-französischer Gym-\nRegierung der Französischen Republik innerhalb von drei Mona-\nnasien und die Schaffung des deutsch-französischen Abiturs\nten nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung eine gegenteilige\nsowie die Bedingungen für die Zuerkennung des Abiturzeugnis-\nErklärung abgibt.\nses gemäß Artikel 34 des Abkommens durch die dieser Note\nbeiligenden Bestimmungen über die Einrichtung eines Büros für       Falls sich die Regierung der Französischen Republik mit dem\ndie Durchführung des deutsch-französischen Abiturs ergänzt       vorstehenden Vorschlag einverstanden erklärt, werden diese\nwird.                                                            Note und Ihre dieses Einverständnis zum Ausdruck bringende\nAntwortnote eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regie-\nDiese Bestimmungen bilden die Anlage 2 zu dem genannten\nrungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nAbkommen, während die „Bestimmungen zur Durchführung des\nAbkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik                 Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner aus-\nDeutschland und der Regierung der Französischen Republik über   gezeichneten Hochachtung.\ndie Errichtung deutsch-französischer Gymnasien und die Schaf-                                       i. V. 1. Adam-Schwaetzer\nSeiner Exzellenz\ndem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten\nder Französischen Republik\nHerrn Roland Dumas"]}