{"id":"bgbl2-1988-9-7","kind":"bgbl2","year":1988,"number":9,"date":"1988-03-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1988/9#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1988-9-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1988/bgbl2_1988_9.pdf#page=14","order":7,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau","law_date":"1988-02-05T00:00:00Z","page":218,"pdf_page":14,"num_pages":1,"content":["218                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II\nrigen nicht Staatsangehörige der Republik Sudan sind, das                 das Goethe-Institut Khartoum, der frühestens nach Ablauf\nRecht, jederzeit und abgabenfrei ein- und auszureisen,                    der gesetzlich vorgeschriebenen Frist veräußert und durch\nein Neufahrzeug ersetzt werden darf), die zur Erfüllung der\nb) stellt den unter Buchstabe a genannten Fachkräften und                     unter Nummer 1 genannten Aufgaben des Instituts ein-\nihren Familienangehörigen einen besonderen Ausweis                        geführt werden;\naus, der dem Ausweisinhaber für seine Tätigkeit die Unter-\nstützung und den besonderen Schutz der staatlichen                    h) stellt sicher, daß derartige Gegenstände unverzüglich ent-\nsudanesischen Stellen zusagt,                                             zollt werden.\nc) erteilt gebührenfrei die notwendigen Arbeits- und Aufent-        5. Erforderlichenfalls gewährt die Regierung der Republik Sudan\nhaltsgenehmigungen für die gesamte Dauer des dienst-                  den Fachkräften weitergehende Vorrechte entsprechend der\nlichen Aufenthaltes der Fachkräfte in der Republik Sudan,             Artikeln 6 und 7 des zwischen der Regierung der Republik\nSudan und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nd) unterwirft die aus öffentlichen Mitteln der Bundesrepublik             1972 abgeschlossenen Rahmenabkommens.\nDeutschland besoldeten Fachkräfte keinerlei Steuern oder\nsonstiger Abgabenpflicht,                                       6. Diese Vereinbarung gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht\ndie Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber\ne) befreit die Fachkräfte und ihre Familienangehörigen von                der Regierung der Republik Sudan innerhalb von drei Mona-\nallen Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und sonstigen Abga-                 ten nach Inkrafttreten der Vereinbarung eine gegenteilige\nben in bezug auf ihr Übersiedlungsgut einschließlich eines            Erklärung abgibt.\nKraftfahrzeugs für jeden Haushalt - vorausgesetzt, daß\nalle diese Gegenstände innerhalb von zwölf Monaten nach         7. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen,\nBegründung des gewöhnlichen Wohnsitzes in der Repu-                   sie kann insgesamt oder in Teilen von jeder Vertragspartei mit\nblik Sudan eingeführt und mit dem Ende der dienstlichen               sechsmonatiger Frist gekündigt werden.\nTätigkeit der Fachkraft wieder ausgeführt werden,                   Falls sich die Regierung der Republik Sudan mit den Vorschlä-\nf)  gewährt den Fachkräften das Recht, im Einklang mit den          gen unter den Nummern 1 bis 7 dieser Note einverstanden erklärt,\njeweils geltenden sudanesischen Bestimmungen Gegen-             bilden diese Note und Ihre das Einverständnis Ihrer Regierung\nstände des persönlichen Bedarfs, z. B. Arzneimittel, nicht      erklärende Antwortnote eine Vereinbarung zwischen unseren bei-\nauf dem örtlichen Markt erhältliche Artikel (z. B. Nahrungs-    den Regierungen, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft\nmittel, Möbel) zu importieren,                                  tritt.\nDiese Note ist abgefaßt in deutscher und englischer Sprache.\ng) befreit das Goethe-Institut Khartoum von allen Lizenzen-,\nBei unterschiedlicher Auslegung ist der englische Wortlaut maß-•\nHafen-, Ein- und Ausfuhr- sowie sonstigen öffentlichen\ngebend.\nAbgaben und Lagergebühren für Ausstattungsgegen-\nstände (wie z.B. Möbel, Bücher, Zeitschriften, belichtete          Genehmigen Sie, Exzellenz, die Versicherung meiner aus-\nFilme, Bild- und Tonmaterial sowie einen Dienstwagen für       gezeichneten Hochachtung.\nDr. Simon\nSeiner Exzellenz\ndem Außenminister\nder Republik Sudan\nKhartoum\n..                     Bekanntmachun~\nuber den Geltungsbereich des Ubereinkommens\nzur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau\nVom 5. Februar 1988\nDas Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur\nBeseitiung jeder Form von Diskriminierung der Frau\n(BGBI. 1985 II S. 647) ist nach seinem Artikel 27 Abs. 2 für\nBurkina Faso                            am 13. November 1987\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 15. Januar 1988 (BGBI. II S. 109).\nBonn, den 5. Februar 1988\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. 0 e s t e r h e I t"]}