{"id":"bgbl2-1988-7-5","kind":"bgbl2","year":1988,"number":7,"date":"1988-02-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1988/7#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1988-7-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1988/bgbl2_1988_7.pdf#page=10","order":5,"title":"Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des deutsch-österreichischen Handelsabkommens","law_date":"1988-01-26T00:00:00Z","page":166,"pdf_page":10,"num_pages":1,"content":["166                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil -11\nBekanntmachung\nüber das Außerkrafttreten des deutsch-österreichischen Handelsabkommens\nVom 26. Januar 1988\nDurch Notenwechsel vom 11 116. Dezember 1987 ist\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Österreich eine Vereinba-\nrung über die Beendigung der Geltung des in Wien am\n13. Mai 1954 unterzeichneten Handelsabkommens zwi-\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder österreichischen Bundesregierung samt den Zusatz-\nvereinbarungen und Anlagen geschlossen worden.\nDas Abkommen ist damit samt den Zusatzvereinbarun-\ngen und Anlagen\nam 16. Dezember 1987\naußer Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 21. Mai 1954 (BAnz. Nr. 99/54).\nBonn, den 26. Januar 1988\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Oesterhelt\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\nüber die Vorrechte und lmmunltäten der Vereinten Nationen\nVom 27. Januar 1988\nD o m i n i ca hat dem Generalsekretär der Vereinten\nNationen am 24. November 1987 notifiziert, daß es sich\nauch nach Erlangung der Unabhängigkeit am 3. Novem-\nber 1978 an das Übereinkommen vom 13. Februar 1946\nüber die Vorrechte und lmmunitäten der Vereinten Natio-\nnen (BGBI. 1980 II S. 941) gebunden betrachtet, dessen\nAnwendung vor Erlangung der Unabhängigkeit durch das\nVereinigte Königreich auf sein Hoheitsgebiet erstreckt wor-\nden war.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 1. Dezember 1986 (BGBI. II\ns. 1132).\nBonn, den 27. Januar 1988\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Oesterhelt"]}