{"id":"bgbl2-1988-7-14","kind":"bgbl2","year":1988,"number":7,"date":"1988-02-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1988/7#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1988-7-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1988/bgbl2_1988_7.pdf#page=15","order":14,"title":"Bekanntmachung über die Weiteranwendung des deutsch-britischen Auslieferungsvertrags im Verhältnis zu den Seschellen","law_date":"1988-02-01T00:00:00Z","page":171,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. Februar 1988                                            171\nBekanntmachung\nüber die Weiteranwendung des deutsch-britischen Auslie'ferungsvertrags\nim Verhältnis zu den Seschellen\nVom 1. Februar 1988\nDurch Notenwechsel vom 7. August/24. November                      Bundesrepublik Deutschland und den Seschellen unter\n1987 ist zwischen der Regierung der Bundesrepublik                    den in dem Notenwechsel näher bezeichneten Vorausset-\nDeutschland und der Regierung der Republik Seschellen                 zungen und Bedingungen weiter anzuwenden. Die Verein-\nvereinbart worden, den deutsch-britischen Auslieferungs-              barung ist\nvertrag vom 14. Mai 1872 (RGBI. 1872 S. 229) in der                                        am 24. November 1987\nFassung der deutsch-britischen Vereinbarung vom\n23. Februar 1960 über die Auslieferung flüchtiger Verbre-             in Kraft getreten. Die einleitende deutsche Note wird nach-\ncher (BGBI. 1960 II S. 2191) im Verhältnis zwischen der               stehend veröffentlicht.\nBonn, den 1. Februar 1988\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Oesterhelt\nBotschaft\nder Bundesrepublik Deutschland\nNairobi\nRK 531 SES\nNo. 11/87\nVerbalnote\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, auf         abweichende Gesetze zu erlassen und daß, falls eine der\ndie Verbalnote Nr. 13/86 vom 17. Juni 1986 des Ministeriums für          beiden Regierungen ein solches Gesetz einzuführen beab-\nPlanung und Auswärtige Beziehungen der Seschellen Bezug zu               sichtigt, sie die andere Regierung so bald wie möglich davon\nnehmen und namens der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-              unterrichten und erforderlichenfalls Verhandlungen über die\nland folgende Vereinbarung über die Weitergeltung der deutsch-           Änderung dieser Vereinbarung aufnehmen wird.\nbritischen Übereinkünfte über den Auslieferungsverkehr, wie sie\nim Zeitpunkt der Unabhängigkeit der Republik Seschellen am            3. Diese Vereinbarung gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht\n28. Juni 1976 in Kraft waren, vorzuschlagen:                             die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber\n1. Der Auslieferungsvertrag vom 14. Mai 1872 zwischen dem                der Regierung der Republik Seschellen innerhalb von drei\nDeutschen Reich und Großbritannien in der Fassung der                Monaten nach Inkrafttreten der Vereinbarung eine gegentei-\nVereinbarung vom 23. Februar 1960 zwischen der Regierung             lige Erklärung abgibt.\nder Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Ver-\neinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über die        Falls sich die Regierung der Republik Seschellen mit diesen\nAuslieferung flüchtiger Verbrecher findet im Verhältnis zwi-     Vorschlägen einverstanden erklärt, beehrt sich die Botschaft vor-\nschen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik            zuschlagen, daß diese Note und die das Einverständnis der\nSeschellen mit folgender Maßgabe weiter Anwendung:               seschellischen Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote\nDie Gebiete, auf die der Vertrag vom 14. Mai 1872         eine Vereinbarung zwischen beiden Regierungen bildet, die mit\nAnwendung findet, sind auf der einen Seite die Republik      dem Datum der seschellischen Antwortnote in Kraft tritt.\nSeschellen und auf der anderen Seite die Bundesrepublik\nDeutschland. Alle Hinweise in dem Vertrag von 1872 und         Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen\nder Vereinbarung von 1960 auf Gebiete der Vertragspar-       Anlaß, das Ministerium für Planung· und Auswärtige Beziehungen\nteien werden in diesem Sinne verstanden.                     der Republik Seschellen ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu\n2. Es besteht Übereinstimmung, daß durch diese Vereinbarung           versichern.\nder Gesetzgeber beider Vertragsparteien nicht gehindert wird,                                         Nairobi, den 7. August 1987\nAn das\nMinisterium für Planung\nund Auswärtige Beziehungen\nder Republik Seschellen                                           L.S.\nVictoria, Mahe\nSeschellen","172                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu ihrer\nInkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit\nzusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetz-\nblatt, Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - 0.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 62,80 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 1,97 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1987 ausgegeben worden sind. Lieferung\ngegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln\n3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 2,87 DM (1,97 DM zuzüglich 0,90 DM\nVersandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,67 DM.\nPreis des Anlagebandes: 9,18 DM (7,88 DM zuzüglich 1,30 DM Versandkosten),\nbei Lieferung gegen Vorausrechnung 10,08 DM.\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.                                                                                          Postvertriebsstück • Z 1998 A • Gebühr bezahlt\nBundesgesetzblatt-Einbanddecken 1987\nAuslieferung ab Februar 1988\nTeil 1: 18,50 DM                                                (2 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung\nTeil II:                     9,25 DM                            (1 Einbanddecke) einschließlich Porto und Verpackung\n7 % MwSt. sind enthalten\nAusführung:             Halbleinen, Rücken mit Goldschrift, wie in den vergangenen Jahren.\nHinweis:                Einbanddecken für Teil I und II können jetzt auch zur Fortsetzung bestellt werden.\nAchtung:                Zur Vermeidung von Doppelbelieferungen bitten wir vor Bestellaufgabe zu prüfen,\nob Sie nicht schon einen Fortsetzungsauftrag auf Einbanddecken erteilt haben.\nDie Titelblätter mit den Hinweisen für das Einbinden, die Zeitlichen Übersichten und die Sachverzeich-\nnisse für den Jahrgang 1987 des Bundesgesetzblattes Teil I wurden der Ausgabe BGBI. 1 Nr. 3 vom\n3. Februar 1988,\ndas Titelblatt, die Zeitliche Übersicht und das Sachverzeichnis für den Jahrgang 1987 des Bundes-\ngesetzblattes Teil II wurden der Ausgabe BGBI. II Nr. 3 vom 26. Januar 1988\nim Rahmen des Abonnements beigelegt.\nBundesanzeiger Verlagsges. m. b. H.\nVertriebsabteilung Bundesgesetzblatt · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1"]}