{"id":"bgbl2-1988-5-5","kind":"bgbl2","year":1988,"number":5,"date":"1988-02-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1988/5#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1988-5-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1988/bgbl2_1988_5.pdf#page=15","order":5,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Neulauterburg/Lauterbourg","law_date":"1988-01-25T00:00:00Z","page":139,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Februar 1988           139\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung\nüber die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen\nam Grenzübergang Neulauterburg/Lauterbourg\nVom 25. Januar1988\nAuf Grund des § 3 Abs. 3 der Verordnung vom 11. November 1987 über die\nErrichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen am\nGrenzübergang Neulauterburg/Lauterbourg (BGBI. 1987 II S. 751) wird hiermit\nbekanntgemacht, daß die Verordnung nach ihrem§ 3 Abs. 1\nam 1. Februar 1988\nin Kraft tritt.\nAm selben Tag tritt auf Grund des Notenwechsels vom 22. Oktober/\n21 . Dezember 1987 die Vereinbarung vom 15. September 1987 über die Errich-\ntung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen am Grenz-\nübergang Neulauterburg/Lauterbourg (BGBI. 1987 II S. 752) in Kraft.\nBonn, den 25. Januar 1988\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nObert\nDer Bundesminister des Innern\nIn Vertretung\nNeusel","140                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdr1Jckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen ur.d sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu ihrer\nInkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit\nzusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetz-\nblatt, Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - 0.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 62,80 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 1,97 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1987 ausgegeben worden sind. Lieferung\ngegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln\n3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 2,87 DM (1,97 DM zuzüglich 0,90 DM Versandkosten), bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 3,67 DM.\nBundesanzeiger Y.tagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.                                                                                    Postvertriebsstück · Z 1998 A · Gebühr bezahlt\nFundstellennachweis A\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1987 - Format DIN A4 - Umfang 448 Seiten\nDie Neuauflage 1987 weist folgende Vorschriften mit den inzwischen eingetretenen\nÄnderungen nach:\na) die im Bundesgesetzblatt Teil III enthaltenen,\nb) (von völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verträgen mit der DDR abgesehen) die\nnach dem 31. Dezember 1963 im Bundesgesetzblatt Teil I und II sowie im Bundes-\nanzeiger verkündeten,\nsoweit sie noch gültig sind.\nFundstellennachweis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1987 - Format DIN A4 - Umfang 512 Seiten\nDer Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren\nRechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie die\nVerträge mit der DDR, die im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und deren Vor-\ngängern veröffentlicht wurden und die - soweit ersichtlich - noch in Kraft sind oder\nsonst noch praktische Bedeutung haben können.\nHerausgegeben vom Bundesminister der Justiz\nEinzelstücke können zum Preis von je 34,50 DM zuzüglich 3,50 DM Porto und Verpackungsspesen\ngegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto \"Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99-509 be-\nzogen werden. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 0/o."]}