{"id":"bgbl2-1988-5-2","kind":"bgbl2","year":1988,"number":5,"date":"1988-02-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1988/5#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1988-5-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1988/bgbl2_1988_5.pdf#page=14","order":2,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Weltorganisation für Meteorologie","law_date":"1988-01-20T00:00:00Z","page":138,"pdf_page":14,"num_pages":1,"content":["138                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II\ndie deutsch-französische Zusammenarbeit und dem              4. Finanzierung\nMinister für nationale Erziehung nach den Verfahren der          Jede Partei trägt die sie betreffenden Sach- und Personal-\njeweiligen Seite für vier Jahre ernannt werden, und zwar         kosten des Kollegs.\njeweils fünf Hochschullehrer und vier aufgrund ihrer Sach-\nBeide Parteien stellen Mittel zur Durchführung der Programme\nkunde ausgewählte Persönlichkeiten.\ndes Kollegs bereit.\nDas Kolleg kann einen oder mehrere Experten aus wissen-          Ergänzende Mittel können von verschiedenen öffentlichen\nschaftlicher ober beruflicher Praxis beratend hinzuziehen.       und privaten Einrichtungen sowie auf deutscher Seite von den\nLändern und auf französischer Seite von den Gebietskörper-\nb) Das Kolleg faßt die Entscheidungen, die in seinen Zustän-\nschaften zur Verfügung gestellt werden.\ndigkeitsbereich fallen, mit Zweidrittelmehrheit der anwe-\nsenden Mitglieder. Es gibt sich seine eigene Geschäftsord-       Das Kolleg entscheidet über die Vergabe der ihm zur Verfü-\nnung.                                                            gung stehenden Mittel und berücksichtigt dabei die Richt-\nlinien, die gegebenenfalls von den zur Durchführung des\nc) Das Kolleg wählt aus seiner Mitte für vier Jahre einen           Programms beitragenden Parteien festgelegt werden.\nPräsidenten und einen Vizepräsidenten, wobei der eine        5. Berlin-Klausel\nDeutsche und der andere Franzose ist. Sie tauschen ihre\nDiese Vereinbarung gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht\nÄmter nach der Hälfte ihrer Amtszeit.\ndie Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber\nDer Präsident sorgt für die Vorbereitung und Ausführung          der Regierung der Französischen Republik innerhalb von drei\nder Entscheidungen des Kollegs. Er wird vom Vizepräsi-           Monaten nach Inkrafttreten der Vereinbarung eine gegentei-\ndenten unterstützt, der für die Umsetzung d_er Entschei-         lige Erklärung abgibt.\ndungen in seinem Land insoweit beauftragt wird.\nFalls der vorstehende Vorschlag die Zustimmung der Regie-\nd) Das Kolleg verfügt über ein Sekretariat in jedem Land, sei   rung der Französischen Republik findet, werden diese Note und\nes bei einer Hochschule, sei es bei einer besonders mit der  Ihre dieses Einverständnis zum Ausdruck bringende Antwortnote\nEntwicklung der deutsch-französischen Hochschulzusam-        eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden,\nmenarbeit befaßten Einrichtung.                              die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nDie Sekretariate führen die Weisungen des Präsidenten          Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner aus-\nbzw. des Vizepräsidenten nach Buchstabe c Absatz 2 aus.      gezeichneten Hochachtung.\nGenscher\nSeiner Exzellenz\ndem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten\nder Französischen Republik\nHerrn Jean Bernard Raimond\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\nüber die Weltorganisation für Meteorologie\nVom 20. Januar 1988\nDas Übereinkommen vom 11. Oktober 1947 über die\nWeltorganisation für Meteorologie (BGBI. 1970 II S. 18;\n1977 II S. 92) ist nach seinem Artikel 35 Abs. 1 für die\nVereinigten Arabischen Emirate          am 16. Januar 1987\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 13. März 1986 (BGBI. II S. 546).\nBonn, den 20. Januar 1988\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Oe ste rh e lt"]}