{"id":"bgbl2-1988-43-1","kind":"bgbl2","year":1988,"number":43,"date":"1988-12-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1988/43#page=25","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1988-43-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1988/bgbl2_1988_43.pdf#page=25","order":1,"title":"Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Zolltarifverordnung (Zweite Erhöhung des Zollkontingents 1988 für Bananen)","law_date":"1988-12-07T00:00:00Z","page":1125,"pdf_page":25,"num_pages":13,"content":["Nr. 43 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1988                                             1125\n.                      .\nancienne est prise en consideration pour determiner la date du          beider Registrierungsdaten erneuert, so ist das ältere Datum für\nrenouvellement.                                                         die Festsetzung des Erneuerungsdatums maßgebend.\n2) Si le renouvellement n'est effectue dans les delais requis            (2) Wird die Erneuerung nur für die Länder, auf die sich das\nqu'en ce qui concerne les pays auxquels s'applique la date              jüngere Registrierungsdatum bezieht, fristgerecht vorgenommen,\nd'enregistrement la plus recente, cette derniere est prise en           so ist dieses Datum für die Festsetzung des Erneuerungsdatums\nconsideration pour determiner la date du renouvellement.                maßgebend.\n3) Si dans un enregistrement international dont le renouvelle-           (3) Sind bei einer internationalen Registrierung, deren Erneue-\nment est demande les produits et les services ne sont pas               rung beantragt wird, die Waren und Dienstleistungen nicht nach\ngroupes dans l'ordre des classes de la classification internationale    den Klassen der internationalen Klassifikation der Waren und\ndes produits et des services, le Bureau international procede cea       Dienstleistungen gruppiert, so nimmt das Internationale Büro\ngroupement en liaison avec le titulaire, ou avec l'administration       diese Gruppierung vor nach Konsultierung des Inhabers oder der\nnationale si celle-ci a paye les emoluments requis pour le renou-       nationalen Behörde, wenn diese die für die Erneuerung erforder-\na\nvellement, dans la mesure ou les delais vises la regle 27 .2) le        lichen Gebühren gezahlt hat, soweit die in Regel 27 Absatz 2\npermettent. Ce groupement ne constitue pas une modification             genannten Fristen dies gestatten. Diese Gruppierung bedeutet\nselon l'article 7.2) de !'Arrangement.                                  keine Änderung gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Abkommens.\nSechzehnte Verordnung\nzur Änderung der Zolltarifverordnung\n(Zweite Erhöhung des Zollkontingents 1988 für Bananen)\nVom 7. Dezember 1988\nAuf Grund des§ 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c des Zollgesetzes in der Fassung\nder Bekanntmachung vom 18. Mai 1970 (BGBI. 1 S. 529), der durch Artikel 30\ndes Gesetzes vom 24. April 1986 (BGBI. 1 S. 560) neu gefaßt worden ist,\nwird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft\nund Forsten verordnet:\nArtikel 1\nIn der Anlage zu § 1 der Zolltarifverordnung vom 24. September 1986 (BGBI. II\n-s. 896), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. November 1988\n(BGBI. II S. 1077), wird im Abschnitt „Zollkontingente\" bei den Codenum-\nmern 0803 00 10 und 0803 00 90 (Bananen usw.) die Angabe „640 000 t\"\ngeändert in „ 750 000 t\".\nArtikel 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Ver-\nbindung mit § 89 des Zollgesetzes auch im Land Berlin.\nArtikel 3\nDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1988 in Kraft.\nBonn, den 7. Dezember 1988\nDer Bundesminister der Finanzen\nStoltenberg","1126                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II\nSiebzehnte Verordnung\nzur Änderung der Zolltarifverordnung\n(Änderungen zum 1. Januar 1989)\nVom 7. Dezember 1988\nAuf Grund des § 77 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 und 5 des Zollgesetzes in der Fassung\nder Bekanntmachung vom 18. Mai 1970 (BGBI. 1S. 529), der durch Artikel 30 des\nGesetzes vom 24. April 1986 (BGBI. 1 S. 560) neu gefaßt worden ist, wird\nverordnet:\nArtikel 1\nIn der Anlage zu § 1 der Zolltarifverordnung vom 24. September 1986 (BGBI. II\nS. 896), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Dezember 1988\n(BGBI. II S. 1125), wird der Abschnitt „Besondere Zollsätze gegenüber Spanien-\nEGKS\" wie aus der Anlage ersichtlich gefaßt.\nArtikel 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbin-\ndung mit§ 89 des Zollgesetzes auch im Land Berlin.\nArtikel 3\nDiese Verordnung tritt am 1. Januar 1989 in Kraft.\nBonn, den 7. Dezember 1988\nDer Bundesminister der Finanzen\nStoltenberg","Nr. 43 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1988                                      1127\nAnlage\n(zu Artikel 1)\nBesondere Zollsätze gegenüber Spanien - EKGS\nFür Waren, die dem Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) unterliegen, gelten im\nRahmen der Besonderen Zollsätze gegenüber dem Königreich Spanien folgende Zollsätze:\nCodenummer                                        Warenbezeichnung                                          Zollsatz\n2                                                      3\nSteinkohle, auch in Pulverform, jedoch nicht agglomeriert:\nAnthrazit (EGKS):\n2701 11 10       mit einem Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von 1O Raumhundertteilen (RHT)\noder weniger (bezogen auf die trockene, mineralstofffreie Substanz) (EGKS) .....          2,80 DM\nfür 1 000 kg Eigengewicht\n2701 11 90       andere (EGKS) .................................................... .                      2,80 DM\nfür 1 000 kg Eigengewicht\nBitumenhaltige Steinkohle (EGKS):\n2701 12 10       Kokskohle (EGKS) .................................................. .                     2,80 DM\nfür 1 000 kg Eigengewicht\n2701 12 90       andere (EGKS) .................................................... .                      2,80 DM\nfür 1 000 kg Eigengewicht\n2701 19 00       andere Steinkohle (EGKS) ........................................... .                    2,80 DM\nfür 1 000 kg Eigengewicht\n27012000         Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe\n(EGKS) .......................................................... .                       2,80 DM\nfür 1 000 kg Eigengewicht\nRoheisen, nicht legiert, mit einem Phosphorgehalt von 0,5 GHT oder weniger\n(EGKS):\nmit einem Mangangehalt von 0,4 GHT oder mehr:\n7201 10 11       mit einem Siliciumgehalt von 1 GHT oder weniger (EGKS) ................... .                 frei\n7201 10 19       mit einem Siliciumgehalt von mehr als 1 GHT (EGKS) ....................... .                 frei\n7201 10 30       mit einem Mangangehalt von 0,1 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,4 GHT\n(EGKS) .......................................................... .                          frei\n7201 10 90       mit einem Mangangehalt von weniger als 0, 1 GHT (EGKS) ................... .                  frei\n72012000         Roheisen, nicht legiert, mit einem Phosphorgehalt von mehr als 0,5 GHT (EGKS) ..              frei\nRoheisen, legiert:\n7201 30 10       mit einem Gehalt an Titan von 0,3 bis 1 GHT und an Vanadium von 0,5 bis 1 GHT\n(EGKS) .......................................................... .                           frei\n72013090         anderes (EGKS) ................................................... .                         frei\n72014000         Spiegeleisen (EGKS) ................................................ .                       frei\nFerromangan mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 2 GHT (EGKS):\n7202 11 10       mit einer Körnung von 10 mm oder weniger und einem Mangangehalt von mehr als\n65 GHT (EGKS) .................................................... .                         frei\n7202 11 90       anderes (EGKS) ................................................... .                         frei\nFerrophosphor:\n7202 99 11       mit einem Phosphorgehalt von mehr als 3, jedoch weniger als 15 GHT (EGKS) ... .              frei\n7203 10 00       durch Direktreduktion aus Eisenerzen hergestellte Eisenerzeugnisse (EGKS) .... .             frei\n7203 90 00       andere (EGKS) .................................................... .                         frei\nAbfallblöcke:\n7204 50 10       aus legiertem Stahl (EGKS) ........................................... .                     frei\n7204 50 90       andere (EGKS) .................................................... .                         frei\n7206 10 00       Rohblöcke (Ingots) (EGKS) ........................................... .                      frei\n7206 90 00       andere (EGKS) .................................................... .                         frei\nwarm vorgewalzt oder stranggegossen (EGKS):\n7207 11 11       aus Automatenstahl (EGKS) .......................................... .                       frei\n7207 11 19       anderes (EGKS) ................................................... .                         frei","1128                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II\nCodenummer                                  Warenbezeichnung                               Zollsatz\n'\n2                                         3\nwarm vorgewalzt oder stranggegossen (EGKS):\n72071211    mit einer Dicke von 50 mm oder mehr (EGKS) ............................. .       frei\n720712 19   mit einer Dicke von weniger als 50 mm (EGKS) ............................ .      frei\nwarm vorgewalzt oder stranggegossen:\n7207 19 11  aus Automatenstahl (EGKS) .......................................... .           2,8\n7207 19 15  anderes (EGKS) ................................................... .             frei\nvorprofiliert:\n7207 19 31  warm vorgewalzt oder stranggegossen (EGKS) ........................... .         frei\nwarm vorgewalzt oder stranggegossen (EGKS):\n7207 20 11  aus Automatenstahl (EGKS) .......................................... .           frei\nanderes, mit einem Kohlenstoffgehalt von:\n7207 20 15  0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT (EGKS) ................... .      frei\n7207 20 17  0,6 GHT oder mehr (EGKS) ........................................... .           frei\nwarm vorgewalzt oder stranggegossen (EGKS):\n7207 20 31  mit einer Dicke von 50 mm oder mehr (EGKS) ............................. .       frei\n7207 20 33  mit einer Dicke von weniger als 50 mm (EGKS) ............................ .      frei\nwarm vorgewalzt oder stranggegossen:\n7207 20 51  aus Automatenstahl (EGKS) .......................................... .           2,8\nanderes (EGKS):\n7207 20 55  mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT\n(EGKS) .......................................................... .              frei\n7207 20 57  mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr (EGKS) ................. .     frei\nvorprofiliert:\n7207 20 71  warm vorgewalzt oder stranggegossen (EGKS) ........................... .         frei\n7208 11 00  mit einer Dicke von mehr als 10 mm (EGKS) .............................. .       frei\nmit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm:\n7208 12 10  zum Wiederauswalzen unter zollamtlicher Überwachung (EGKS)                       frei\nandere (EGKS):\n7208 12 91  mit Oberflächenmuster (EGKS) ........................................ .          frei\n7208 12 99  andere (EGKS) .................................................... .              frei\nmit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm:\n7208 13 10  zum Wiederauswalzen unter zollamtlicher Überwachung (EGKS)                        frei\nandere (EGKS):\n7208 13 91  mit Oberflächenmuster (EGKS) ........................................ .           frei\n7208 13 99  andere (EGKS) .................................................... .             frei\nmit einer Dicke von weniger als 3 mm:\n7208 14 10  zum Wiederauswalzen unter zollamtlicher Überwachung (EGKS) ............. .       frei\n7208 14 90  andere (EGKS) .................................................... .              frei\nmit einer Dicke von mehr als 10 mm (EGKS):\n7208 21 10  mit Oberflächenmuster (EGKS) ........................................ .           frei\n7208 21 90  andere (EGKS) .................................................... .              frei\nmit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm:\n7208 2210    zum Wiederauswalzen unter zollamtlicher Überwachung (EGKS)                       frei\nandere (EGKS):\n7208 22 91  mit Oberflächenmuster (EGKS) ........................................ .          frei\n7208 22 99  andere (EGKS) .................................................... .             frei","Nr. 43 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1988                      1129\nCodenummer                                 Warenbezeichnung                                Zollsatz\n2                                          3\nmit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm:\n7208 2310  zum Wiederauswalzen unter zollamtlicher Überwachung (EGKS) ............. .        frei\nandere (EGKS):\n7208 23 91 mit Oberflächenmuster (EGKS) ........................................ .           frei\n7208 23 99 andere (EGKS) .................................................... .              frei\nmit einer Dicke von weniger als 3 mm:\n7208 2410  zum Wiederauswalzen unter zollamtlicher Überwachung (EGKS) ............. .        frei\n7208 24 90 andere (EGKS) .................................................... .              frei\n7208 31 00 auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern gewalzt, mit einer Breite von\n1250 mm oder weniger und einer Dicke von 4 mm oder mehr, ohne Oberflächen-\nmuster (EGKS) .................................................... .              frei\nandere, mit einer Dicke von mehr als 10 mm (EGKS):\n7208 3210  mit Oberflächenmuster (EGKS) ........................................ .           2,3\nandere, mit einer Dicke von:\n7208 32 30 mehr als 20 mm (EGKS) ............................................. .             2,3\nmehr als 15 mm bis 20 mm, mit einer Breite von:\n7208 32 51 2050 mm oder mehr (EGKS) .......................................... .             2,3\n7208 32 59 weniger als 2050 mm (EGKS) ......................................... .            2,3\nmehr als 10 mm bis 15 mm, mit einer Breite von:\n7208 32 91 2050 mm oder mehr (EGKS) ...•.......................................              2,3\n7208 32 99 weniger als 2050 mm (EGKS) ......................................... .            2,3\nandere, mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm (EGKS):\n7208 3310  mit Oberflächenmuster (EGKS) ........................................ .           2,3\nandere, mit einer Breite von:\n7208 33 91 2050 mm oder mehr (EGKS) .......................................... .             2,3\n7208 33 99 weniger als 2050 mm (EGKS) ......................................... .            2,3\nandere, mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm (EGKS):\n7208 3410  mit Oberflächenmuster (EGKS) ........................................ .           2,3\n7208 34 90 andere (EGKS) .................................................... .              2,3\nandere, mit einer Dicke von weniger als 3 mm:\n7208 3510  mit einer Dicke von 2 mm oder mehr (EGKS) .............................. .        2,3\nmit einer Dicke von weniger als 2 mm (EGKS):\n7208 35 91 mit einer Dicke von 1 mm oder mehr, jedoch weniger als 2 mm (EGKS) ......... .    frei\n7208 35 93 mit einer Dicke von 0,5 mm oder mehr, jedoch weniger als 1 mm (EGKS) ........ .   frei\n7208 35 99 mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm (EGKS) ........................... .       frei\n7208 41 00 auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern gewalzt, mit einer Breite von\n1250 mm oder weniger und einer Dicke von 4 mm oder mehr, ohne Oberflächen-\nmuster (EGKS) .................................................... .              frei\nandere, mit einer Dicke von mehr als 10 mm (EGKS):\n7208 42 10 mit Oberflächenmuster (EGKS) ........................................ .           2,3\nandere, mit einer Dicke von:\n7208 42 30 mehr als 20 mm (EGKS) ............................................. .             2,3\nmehr als 15 mm bis 20 mm, mit einer Breite von:\n7208 42 51 2050 mm oder mehr (EGKS) .......................................... .             2,3\n7208 42 59 weniger als 2050 mm (EGKS) ......................................... .            2,3\nmehr als 10 mm bis 15 mm, bis einer Breite von:\n7208 42 91 2050 mm oder mehr............................ .                                   2,3\n7208 42 99 weniger als 2050 mm ................................................ .            2,3","1130                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II\nCodenummer                                 Warenbezeichnung                                Zollsatz\n2                                           3\nandere, mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm (EGKS):\n7208 4310  mit Oberflächenmuster (EGKS) ........................................ .           2,3\nandere, mit einer Breite von:\n7208 43 91 2050 mm oder mehr (EGKS) .......................................... .             2,3\n7208 43 99 weniger als 2050 mm (EGKS) ......................................... .            2,3\nandere, mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm (EGKS):\n7208 4410  mit Oberflächenmuster (EGKS) ........................................ .           2,3\n7208 44 90 andere (EGKS) .................................................... .              2,3\nandere, mit einer Dicke von weniger als 3 mm:\n7208 4510  mit einer Dicke von 2 mm oder mehr (EGKS) .............................. .        2,3\nmit einer Dicke von weniger als 2 mm (EGKS):\n7208 45 91 mit einer Dicke von 1 mm oder mehr, jedoch weniger als 2 mm (EGKS) ......... .    frei\n7208 45 93 mit einer Dicke von 0,5 mm oder mehr, jedoch weniger als 1 mm (EGKS) ........ .   frei\n7208 45 99 mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm (EGKS) ........................... .       frei\nandere:\n7208 90 10 nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zuge-\nschnitten (EGKS) . .................................................. .           2,3\n720911 00  mit einer Dicke von 3 mm oder mehr (EGKS) .............................. .        frei\nmit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm:\n7209 12 10 Elektrobleche (EGKS) ............................................... .            frei\n7209 12 90 andere (EGKS) .................................................... .              frei\nmit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm:\n7209 13 10 Elektrobleche (EGKS) ............................................... .            frei\n7209 13 90 andere (EGKS) .................................................... .              2,5\nmit einer Dicke von weniger als 0,5 mm:\n7209 14 10 Elektrobleche (EGKS) ............................................... .            frei\n720914 90  andere (EGKS) .................................................... .              2,5\n7209 21 00 mit einer Dicke von 3 mm oder mehr (EGKS) ............................. .         frei\nmit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm:\n7209 2210  Elektrobleche (EGKS) ............................................... .            frei\n7209 22 90 andere (EGKS) .................................................... .              frei\nmit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm:\n7209 2310  Elektrobleche (EGKS) ............................................... .            frei\n7209 23 90 andere (EGKS) .................................................... .              2,5\nmit einer Dicke von weniger als 0,5 mm:\n7209 2410  Elektrobleche (EGKS) ............................................... .            frei\nandere (EGKS):\n7209 24 91 mit einer Dicke von 0,35 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,5 mm (EGKS) ..... .   2,5\n7209 24 99 mit einer Dicke von weniger als 0,35 mm (EGKS) .......................... .       2,5\n7209 31 00 mit einer Dicke von 3 mm oder mehr (EGKS) .............................. .        frei\nmit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm:\n7209 3210  Elektrobleche (EGKS) ............................................... .            frei\n7209 32 90 andere (EGKS) .................................................... .              frei\nmit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm:\n7209 3310  Elektrobleche (EGKS) ............................................... .            frei\n7209 33 90 andere (EGKS) .................................................... .              2,5\nmit einer Dicke von weniger als 0,5 mm:\n7209 3410  Elektrobleche (EGKS) ............................................... .            frei","Nr. 43 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1988                          1131\nCodenummer                                 Warenbezeichnung                                     Zollsatz\n2                                              3\n7209 34 90  andere (EGKS) .................................................... .                  2,5\n7209 41 00  mit einer Dicke von 3 mm oder mehr (EGKS) .............................. .            frei\nmit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm:\n7209 4210   Elektrobleche (EGKS) ............................................... .                frei\n7209 42 90  andere (EGKS) .................................................... .                  frei\nmit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm:\n7209 43 10  Elektrobleche (EGKS) ............................................... .                frei\n7209 43 90  andere (EGKS) .................................................... .                  2,5\nmit einer Dicke von weniger als 0,5 mm:\n7209 4410   Elektrobleche (EGKS) ............................................... .                frei\n7209 44 90  andere (EGKS) .................................................... .                  2,5\n7209 90 10  nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zuge-\nschnitten (EGKS) ................................................... .                 2,3\nmit einer Dicke von 0,5 mm oder mehr:\n7210 11 00  nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zuge-\nschnitten (EGKS) ................................................... .                 2,3\nmit einer Dicke von weniger als 0,5 mm:\nnur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zuge-\nschnitten:\n7210 12 11  Weißbleche (EGKS) ................................................ .                   2,3\n7210 12 19  andere (EGKS) .................................................... .                   2,3\n7210 20 10  nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zuge-\nschnitten (EGKS) ................................................... .                 2,3\n7210 31 10  nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zuge-\nschnitten (EGKS) ................................................... .                 2,3\n7210 39 10  nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zuge-\nschnitten (EGKS) ................................................... .                 2,3\n7210 41 10  nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zuge-\nschnitten (EGKS) ................................................•...                  2,3\n7210 49 10  nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zuge-\nschnitten (EGKS) ................................................... .                 2,3\n7210 50 10  nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zuge-\nschnitten (EGKS) ................................................... .                 2,3\nnur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zuge-\nschnitten (EGKS):\n7210 60 11  mit Aluminium-Zink-Legierungen überzogen (EGKS) ....................... .              2,3\n7210 60 19  andere (EGKS) .................................................... .                   2,3\nnur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zuge-\nschnitten:\n7210 70 11  Weißbleche, lackiert (EGKS) .......................................... .              2,3\n7210 70 19  andere (EGKS) ....................................................•                   2,3\nnur oberflächenbearbeitet (einschließlich plattiert) oder nur anders als quadratisch\noder rechteckig zugeschnitten (EGKS):\n7210 90 31  plattiert (EGKS) .............•.......................................                2,3\n7210 90 33  verzinnt und bedruckt (EGKS) ......................................... .              2,3\n7210 90 35  vernickelt oder verchromt (EGKS) ...................................... .             2,3\n7210 90 39  andere (EGKS) .................................................... .                  2,3\n7211 11 00  auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern gewalzt, mit einer Breite von mehr\nals 150 mm und einer Dicke von 4 mm oder mehr, nicht in Rollen (Coils), ohne\nOberflächenmuster (EGKS) ............................. : ............. .              frei","1132                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II\nCodenummer                                  Warenbezeichnung                                  Zollsatz\n2                                             3\nandere, mit einer Dicke von 4, 75 mm oder mehr:\n7211 12 10 mit einer Breite von mehr als 500 mm (EGKS) ............................. .          frei\n72111290   mit einer Breite von 500 mm oder weniger (EGKS) .................. .- ...... .       2,3\nandere:\n7211 19 10 mit einer Breite von mehr als 500 mm (EGKS) ............................. .          frei\nmit einer Breite von 500 mm oder weniger (EGKS):\n7211 19 91 mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4, 75 mm (EGKS) ....... .     2,3\n7211 19 99 mit einer Dicke von weniger als 3 mm (EGKS) ............................. .          2,3\n7211 21 00 auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern gewalzt, mit einer Breite von mehr\nals 150 mm und einer Dicke von 4 mm oder mehr, nicht in Rollen (Coils), ohne\nOberflächenmuster (EGKS) ........................................... .               frei\nandere, mit einer Dicke von 4, 75 mm oder mehr:\n7211 22 10 mit einer Breite von mehr als 500 mm (EGKS) ............................. .          frei\n72112290   mit einer Breite von 500 mm oder weniger (EGKS) ......................... .          2,3\nandere:\n7211 29 10 mit einer Breite von mehr als 500 mm (EGKS) ............................. .          frei\nmit einer Breite von 500 mm oder weniger (EGKS):\n7211 29 91 mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4, 75 mm (EGKS) ....... .     2,3\n72112999   mit einer Dicke von weniger als 3 mm (EGKS) ............................. .          2,3\n72113010   mit einer Breite von mehr als 500 mm (EGKS) ............................. .          frei\nmit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT:\n7211 4110  mit einer Breite von mehr als 500 mm (EGKS) ................•.............           frei\nmit einer Breite von 500 mm oder weniger:\n7211 41 91 in Rollen (Coils), zum Herstellen von Weißblechen oder -bändern (EGKS) ....... .     2,5\nandere:\n7211 49 10 mit einer Breite von mehr als 500 mm (EGKS) ............................. .          frei\nmit einer Breite von mehr als 500 mm:\n7211 90 11 nur oberflächenbearbeitet (EGKS) ..................................... .             2,3\n7212 10 10 Weißbleche und -bänder, nur oberflächenbearbeitet (EGKS) ................. .         2,3\nandere:\nmit einer Breite von mehr als 500 mm:\n7212 10 91 nur oberflächenbearbeitet (EGKS) ..................................... .             2,3\nmit einer Breite von mehr als 500 mm:\n7212 2111  nur oberflächenbearbeitet (EGKS) ..................................... .             2,3\nmit einer Breite von mehr als 500 mm:\n7212 29 11 nur oberflächenbearbeitet (EGKS) ..................................... .             2,3\nmit einer Breite von mehr als 500 mm:\n7212 30 11  nur oberflächenbearbeitet (EGKS) .....................................•             2,3\n7212 40 10  Weißbleche und -bänder, nur lackiert (EGKS) ............................. .         2,3\nandere:\nmit einer Breite von mehr als 500 mm:\n7212 40 91  nur oberflächenbearbeitet (EGKS)                                                     2,3\nverbleit:\n7212 50 31  nur oberflächenbearbeitet (EGKS)                                                     2,3\nandere:\n7212 50 51  nur oberflächenbearbeitet (EGKS)                                                     2,3","Nr. 43 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1988                      1133\nCodenummer                                 Warenbezeichnung                                Zollsatz\n2                                          3\nmit einer Breite von mehr als 500 mm:\n7212 60 11 nur oberflächenbearbeitet (EGKS) ..................................... .          2,3\nnur oberflächenbearbeitet:\n7212 60 91 warmgewalzt, nur plattiert (EGKS) ...................................... .        2,3\n7213 10 00 mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder\nErhöhungen (EGKS) ................................................ .              2,3\n7213 20 00 aus Automatenstahl (EGKS) ............•..............................             2,3\nanderer, mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT:\n7213 31 00 mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von weniger als 14 mm\n(EGKS) .......................................................... .               2,3\n7213 39 00 anderer (EGKS) .................................................... .             2,3\nanderer, mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als\n0,6 GHT:\n7213 41 00 mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von weniger als 14 mm\n(EGKS) .......................................................... .               2,3\n7213 49 00 anderer (EGKS) .................................................... .             2,3\n7213 50 00 anderer, mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr (EGKS) .......... .    2,3\n7214 20 00 mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder\nErhöhungen oder nach dem Walzen verwunden (EGKS) .................... .           frei\n7214 30 00 aus Automatenstahl (EGKS) .......................................... .            frei\nanderer, mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT (EGKS):\n7214 40 10 mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt, auf vier Flächen gewalzt\n(EGKS) .......................................................... .               frei\nanderer, mit einer größten Querschnittsabmessung von:\n7214 40 91 80 mm oder mehr (EGKS) ............................................ .             frei\n7214 40 99 weniger als 80 mm (EGKS) ........................................... .            frei\nanderer, mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als\n0,6 GHT (EGKS):\n7214 50 10 mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt, auf vier Flächen gewalzt\n(EGKS) .......................................................... .               frei\nanderer, mit einer größten Querschnittsabmessung von:\n7214 50 91 80 mm oder mehr (EGKS) ............................................ .             frei\n7214 50 99 weniger als 80 mm (EGKS) ........................................... .            frei\n7214 60 00 anderer, mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr (EGKS) .......... .    frei\nanderer:\n7215 90 10 warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepreßt, nur plattiert (EGKS)             frei\n7216 10 00 U-, 1- oder H-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstrang-\ngepreßt mit einer Höhe von weniger als 80 mm (EGKS) ..................... .       frei\nL- oder T-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstrang-\ngepreßt, mit einer Höhe von weniger als 80 mm:\n7216 21 00 L-Profile (EGKS) ................................................... .            frei\n7216 22 00 T-Profile (EGKS) ................................................... .            frei\nU-, 1- oder H-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstrangge-\npreßt, mit einer Höhe von 80 mm oder mehr:\n7216 31 00 U-Profile (EGKS) ................................................... .            frei\n7216 32 00 I-Profile (EGKS) .................................................... .           frei\n7216 33 00 H-Profile (EGKS) ................................................... .            frei\nL- oder T-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstrang-\ngepreßt, mit einer Höhe von 80 mm oder mehr (EGKS):\n7216 40 10 L-Profile (EGKS) ................................................... .           frei\n7216 40 90 T-Profile (EGKS) ................................................... .           frei","1134                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II\nCodenummer                                  Warenbezeichnung                                  Zollsatz\n2                                             3\nandere Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepreßt\n(EGKS):\n7216 50 10 mit einem Querschnitt, der in ein Quadrat mit einer Seite von 80 mm paßt (EGKS) ..   frei\n7216 50 90 andere (EGKS) .................................................... .                 frei\nandere:\n7216 90 10 warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepreßt, nur plattiert (EGKS)                frei\n7218 10 00 Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen (EGKS) ........................ .            frei\nandere, mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt:\nwarm vorgewalzt oder stranggegossen (EGKS):\nmit einer Breite von weniger als dem Zweifachen der Dicke, mit einem Nickelgehalt\nvon:\n7218 90 11 2,5 GHT oder mehr (EGKS) ........................................... .               frei\n7218 90 13 weniger als 2,5 GHT (EGKS) .......................................... .              frei\nandere, mit einem Nickelgehalt von:\n7218 90 15 2,5 GHT oder mehr (EGKS) ........................................... .               frei\n7218 90 19 weniger als 2,5 GHT (EGKS) .......................................... .              frei\nanderes:\n7218 90 50 warm vorgewalzt oder stranggegossen (EGKS) ........................... .             2,8\nmit einer Dicke von mehr als 10 mm (EGKS):\n7219 11 10 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr (EGKS) ..................... .          2,8\n72191190   mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT (EGKS) .................... .         2,8\nmit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm (EGKS):\n7219 12 10 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr (EGKS) ..................... .          2,8\n7219 12 90 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT (EGKS) .................... .         2,8\nmit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm (EGKS):\n7219 13 10 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr (EGKS) ..................... .          2,8\n7219 13 90 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT (EGKS) .................... .         2,8\nmit einer Dicke von weniger als 3 mm (EGKS):\n7219 14 10 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr (EGKS) ..................... .          2,8\n721914 90  mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT (EGKS) .................... .         2,8\nmit einer Dicke von mehr als 10 mm (EGKS):\n7219 21 10 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr (EGKS) ..................... .          2,8\n7219 21 90 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT (EGKS) .................... .         2,8\nmit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm (EGKS):\n7219 2210  mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr (EGKS) ..................... .          2,8\n7219 22 90 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT (EGKS) .................... .         2,8\nmit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm (EGKS):\n7219 23 10 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr (EGKS) ..................... .          2,8\n7219 23 90 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT (EGKS) .................... .         2,8\nmit einer Dicke von weniger als 3 mm (EGKS):\n7219 24 10  mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr (EGKS) ..................... .         2,8\n7219 24 90 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT (EGKS) .................... .         2,8\nmit einer Dicke von 4,75 mm oder mehr (EGKS):\n7219 31 10  mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr (EGKS) ..................... .          frei\n7219 31 90  mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT (EGKS) .................... .        frei\nmit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm (EGKS):\n7219 32 10  mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr (EGKS) ..................... .          frei","Nr. 43 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1988                          1135\nCodenummer                                  Warenbezeichnung                                     Zollsatz\n2                                              3\n7219 32 90 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT (EGKS) .................... .           frei\nmit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm (EGKS):\n7219 3310   mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr (EGKS) ..................... .           2,8\n7219 33 90 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT (EGKS) .................... .           2,8\nmit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm (EGKS):\n7219 34 10  mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr (EGKS) ..................... .            2,8\n7219 34 90 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT (EGKS) .................... .           2,8\nmit einer Dicke von weniger als 0,5 mm (EGKS):\n7219 35 10  mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr (EGKS) ..................... .            2,8\n7219 35 90  mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT (EGKS) .................... .           2,8\nnur oberflächenbearbeitet (einschließlich plattiert) oder nur anders als quadratisch\noder rechteckig zugeschnitten (EGKS):\n7219 90 11  mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr (EGKS) ..................... .            2,8\n7219 90 19  mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT (EGKS) .................... .           2,8\nnur warmgewalzt:\n7220 11 00  mit einer Dicke von 4, 75 mm oder mehr (EGKS) ........................... .            2,8\n7220 12 00  mit einer Dicke von weniger als 4, 75 mm (EGKS) .......................... .           2,8\nnur kaltgewalzt:\n7220 20 10  mit einer Breite von mehr als 500 mm (EGKS) ............................. .            frei\nandere:\nmit einer Breite von mehr als 500 mm:\n7220 90 11  nur oberflächenbearbeitet, einschließlich plattiert (EGKS) .................... .      2,8\nmit einer Breite von 500 mm oder weniger:\nnur oberflächenbearbeitet einschließlich plattiert:\n7220 90 31  warmgewalzt, nur plattiert (EGKS) ...................................... .             2,8\nWalzdraht aus nichtrostendem Stahl (EGKS):\n7221 00 10  mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr (EGKS) ..................... .            2,8\n72210090    mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT (EGKS) .................... .           2,8\nStabstahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepreßt\n(EGKS):\nmit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von 80 mm oder mehr, rnit\neinem Nickelgehalt von:\n72221011    2,5 GHT oder mehr (EGKS) ........................................... .                2,8\n7222 10 19  weniger als 2,5 GHT (EGKS) .......................................... .               2,8\nanderer, mit einem Nickelgehalt von:\n7222 10 91  2,5 GHT oder mehr (EGKS) ........................................... .                2,8\n722210 99   weniger als 2,5 GHT (EGKS) .......................................... .               2,8\nanderer Stabstahl:\n7222 30 10  warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepreßt, nur plattiert (EGKS)                 2,3\nProfile:\nnur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepreßt (EGKS):\n7222 40 11  mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr (EGKS) ..................... .           2,8\n7222 40 19  mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT (EGKS) .................... .          2,8\nandere:\n7222 40 30  warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepreßt, nur plattiert (EGKS)                 2,3\n7224 10 00  Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen (EGKS) ........................ .             frei","1136                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II\nCodenummer                                   Warenbezeichnung                                    Zollsatz\n2                                               3\nandere:\nmit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt:\n7224 90 11  warm vorgewalzt oder stranggegossen (EGKS) ........................... .               frei\nandere:\n7224 90 30  warm vorgewalzt oder stranggegossen (EGKS) ........................... .               2,8\naus Silicium-Elektrostahl (EGKS):\n7225 10 10  warmgewalzt (EGKS) ............................................... .                   2,8\nkaltgewalzt:\n7225 10 91  komorientiert (EGKS) ...............................................•                  2,8\n722510 99   nicht kornorientiert (EGKS) ........................................... .              2,8\naus Schnellarbeitsstahl:\nnur gewalzt (EGKS):\n7225 20 11  nur warmgewalzt (EGKS) ............................................ .                  2,8\n72252019    nur kaltgewalzt (EGKS) .............................................. .                frei\nandere:·\n7225 20 30  nur oberflächenbearbeitet (einschließlich plattiert) oder nur anders als quadratisch\noder rechteckig zugeschnitten (EGKS) ..................................•               2,8\n7225 30 00  andere, nur warmg~walzt, in Rollen (Coils) (EGKS) ........................ .           2,8\nandere, nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils) (EGKS):\n7225 40 10  mit einer Dicke von mehr als 20 mm (EGKS) .............................. .             2,8\n7225 40 30  mit einer Dicke von mehr als 15 mm bis 20 mm (EGKS) .....................•             2,8\n7225 40 50  mit einer Dicke von 4, 75 mm bis 15 mm (EGKS) ............................ .           2,8\n7225 40 70  mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4, 75 mm (EGKS) ....... .       2,8\n7225 40 90  mit einer Dicke von weniger als 3 mm (EGKS) ............................. .            2,8\n7225 50 00  andere, nur kaltgewalzt (EGKS) ....................................... .               frei\nandere:\n72259010    nur oberflächenbearbeitet (einschließlich plattiert) oder nur anders als quadratisch\noder rechteckig zugeschnitten (EGKS) ..................................•               2,8\naus Silicium-Elektrostahl:\n7226 10 10  nur warmgewalzt (EGKS) ............................................ .                  2,8\nandere:\n722610 30   mit einer Breite von mehr als 500 mm (EGKS) .............................•             2,8\naus Schnellarbeitsstahl:\n72262010    nur warmgewalzt (EGKS) ............................................ .                  2,8\nnur kaltgewalzt:\n7226 20 31  mit einer Breite von mehr als 500 mm (EGKS) ............................. .            frei\nandere:\nmit einer Breite von mehr als 500 mm:\n7226 20 51  nur oberflächenbearbeitet, einschließlich plattiert (EGKS) ....................•       2,8\nmit einer Breite von 500 mm oder weniger:\nnur oberflächenbearbeitet, einschließlich plattiert:\n7226 20 71  warmgewalzt, nur plattiert (EGKS) ...................................... .             2,8\nandere:\n7226 91 00  nur warmgewalzt (EGKS) ............................................ .                 2,8\nnur kaltgewalzt:\n7226 9210   mit einer Breite von mehr als 500 mm (EGKS) ............................. .            frei","Nr. 43 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1988                        1137\nCodenummer                                Warenbezeichnung                                   Zollsatz\n2                                           3\nandere:\nmit einer Breite von mehr als 500 mm:\n7226 99 11 nur oberflächenbearbeitet, einschließlich plattiert (EGKS) .................... .   2,8\nmit einer Breite von 500 mm oder weniger:\nnur oberflächenbearbeitet einschließlich plattiert:\n7226 99 31 warmgewalzt, nur plattiert (EGKS) ...................................... .          2,8\n722710 00  aus Schnellarbeitsstahl (EGKS) ....................................... .            2,8\n7227 20 00 aus Mangan-Silicium-Stahl (EGKS) ..................................... .            2,8\nanderer (EGKS):\n7227 90 10 mit einem Borgehalt von 0,0008 GHT oder mehr, ohne daß ein anderes Element\nden in der Anmerkung 1 f) zu Kapitel 72 angegebenen Mindestanteil erreicht\n(EGKS) .......................................................... .                 2,8\n7227 9090  andere (EGKS) .................................................... .                2,8\nStabstahl aus Schnellarbeitsstahl:\n7228 10 10 nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepreßt (EGKS) ...... .         2,8\nanderer:\n7228 10 30 warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepreßt, nur plattiert (EGKS)               2,3\nStabstahl aus Mangan-Silicium-Stahl:\nnur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepreßt (EGKS):\n7228 20 11 mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt, auf vier Flächen gewalzt\n(EGKS) .......................................................... .                 2,8\n7228 20 19 anderer (EGKS) .................................................... .               2,8\nanderer:\n7228 20 30 warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepreßt, nur plattiert (EGKS)               2,3\nanderer Stabstahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstrang-\ngepreßt (EGKS):\n7228 30 10 mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von 80 mm oder mehr\n(EGKS) .......................................................... .                 2,8\n7228 30 90 anderer (EGKS) .................................................... .               2,8\nanderer Stabstahl:\n72286010   warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepreßt, nur plattiert (EGKS)               2,3\nProfile:\n7228 70 10 nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepreßt (EGKS) ...... .         2,8\nandere:\n7228 70 31 warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepreßt, nur plattiert (EGKS)               2,3\nHohlbohrerstäbe:\n72288010   aus legiertem Stahl (EGKS) ........................................... .            2,8\n7228 8090  aus nichtlegiertem Stahl (EGKS) ....................................... .           frei\n730110 00  Spundwanderzeugnisse (EGKS) ....................................... .               frei\nSchienen:\nneu (EGKS):\n7302 10 31 mit einem Gewicht von 20 kg oder mehr je Meter (EGKS) .................... .        frei\n730210 39  mit einem Gewicht von weniger als 20 kg je Meter (EGKS) ................... .       frei\n730210 90  gebraucht (EGKS) .................................................. .               frei\n7302 20 00 Bahnschwellen (EGKS) .............................................. .               frei\nLaschen und Unterlagsplatten:\n7302 40 10 gewalzt (EGKS) .................................................... .               frei\nandere:\n7302 90 10 Leitschienen (EGKS) ................................................ .              frei"]}