{"id":"bgbl2-1988-37-3","kind":"bgbl2","year":1988,"number":37,"date":"1988-10-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1988/37#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1988-37-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1988/bgbl2_1988_37.pdf#page=6","order":3,"title":"Bekanntmachung des deutsch-bolivianischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1988-10-05T00:00:00Z","page":962,"pdf_page":6,"num_pages":1,"content":["962                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II\nBekanntmachung\ndes deutsch-bolivianischen Abkommens\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 5. Oktober 1988\nDas in La Paz am 7. September 1988 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Bolivien über\nFinanzielle Zusammenarbeit ist nach seinem Artikel 7\nam 7. September 1988\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 5. Oktober 1988\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nZahn\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Bolivien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland              Wiederaufbau, Frankfurt am Main, für das Vorhaben „Rehabilitie-\nund                                rung und Umweltschutzmaßnahmen Zinnhütte Vinto\" ein Darle-\nhen bis zu 20,0 Mio. DM (in Worten: zwanzig Millionen Deutsche\ndie Regierung der Republik Bolivien -                 Mark) zu erhalten, wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit\ndes Vorhabens festgestellt worden ist.\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik               (2) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der\nBolivien,                                                           Regierung der Republik Bolivien zu einem späteren Zeitpunkt\nermöglicht, weitere Darlehen oder Finanzierungsbeiträge für not-\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch        wendige Begleitmaßnahmen zur Durchführung und Betreuung\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu    des Vorhabens „Rehabilitierung und Umweltschutzmaßnahmen\nvertiefen,                                                          Zinnhütte Vinto\" von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt\nam Main, zu erhalten, findet dieses Abkommen Anwendung.\nim Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Beziehungen         (3) Das in Absatz 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einverneh-\ndie Grundlage dieses Abkommens ist,                                  men zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Bolivien durch andere Vorhaben\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in  ersetzt werden.\nder Republik Bolivien beizutragen,\nArtikel 2\nunter Bezugnahme auf die Regierungsverhandlungen über\nFinanzielle und Technische Zusammenarbeit vom 3. bis 8. Juli           Die Verwendung des in Artikel 1 Absatz 1 genannten Betrages,\n1986 in La Paz,                                                      die Bedingungen, zu denen er zur Verfügung gestellt wird, und\ndas Verfahren der Auftragsvergabe bestimmt der zwischen der\nunter Bezugnahme auf das am 13. Mai 1985 unterzeichnete           Kreditanstalt für Wiederaufbau und dem Empfänger des Darle-\nRegierungsabkommen, das durch dieses Abkommen ersetzt                hens zu schließende Vertrag, der den in der Bundesrepublik\nwird-                                                                Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unterliegt.\nsind wie folgt übereingekommen:\nArtikel 3\nArtikel\nDie Regierung der Republik Bolivien stellt die Kreditanstalt für\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht      Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und sonstigen öffentlichen\nes der Regierung der Republik Bolivien, von der Kreditanstalt für   Abgaben frei, die im Zusammenhang mit dem Abschluß und"]}