{"id":"bgbl2-1988-20-17","kind":"bgbl2","year":1988,"number":20,"date":"1988-05-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1988/20#page=22","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1988-20-17/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1988/bgbl2_1988_20.pdf#page=22","order":17,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren und des Änderungsprotokolls","law_date":"1988-05-04T00:00:00Z","page":530,"pdf_page":22,"num_pages":1,"content":["530                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Internationalen Übereinkommens\nüber das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren\nund des Änderungsprotokolls\nVom 4. Mai 1988\nNach § 3 Abs. 3 der Verordnung vom 10. Dezember 1986 zu dem Internatio-\nnalen Übereinkommen vom 14. Juni 1983 über das Harmonisierte System zur\nBezeichnung und Codierung der Waren und zu dem Änderungsprotokoll vom\n24. Juni 1986 (BGBI. II S. 1067) wird bekanntgemacht, daß die Verordnung\nam 1. Januar 1988\nin Kraft getreten ist.\nAn diesem Tag ist das Internationale Übereinkommen nach seinem Artikel 13\nAbs. 1 und das Änderungsprotokoll nach seinem Artikel 2 Abs. A für die\nBundesrepublik Deutschland\nin Kraft getreten; die Ratifikationsurkunde war am 22. September 1987 bei dem\nGeneralsekretär des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zoll-\nwesens in Brüssel hinterlegt worden.\nDas Internationale Übereinkommen und das·Änderungsprotokoll sind ebenfalls\nam ·1 . Januar 1988 in Kraft getreten für;\nAustralien                          Neuseeland\nBelgien                             Niederlande\nBotsuana                              (für das Königreich in Europa,\nDänemark                              die Niederländischen Antillen und Aruba)\nEuropäische                         Norwegen\nWirtschaftsgemeinschaft          Österreich\nFinnland                            Pakistan\nFrankreich                          Portugal\nIndien                              Sambia\nIrland                              Schweden\nIsland                              Schweiz\nIsrael                              Simbabwe\nJapan                               Spanien\nJordanien                           Südafrika\nJugoslawien                         Swasiland\nKanada                              Tschechoslowakei\nKorea, Republik                     Tunesien\nLesotho                             Vereinigtes Königreich\nMadagaskar                            (für das Vereinigte Königreich,\nMalaysia                              Guernsey, Jersey, die Insel Man)\nMauritius                           Zaire\nDas Internationale Übereinkommen und das Änderungsprotokoll sind weiterhin\nin Kraft getreten für\nNigeria                                                am        15. März 1988;\nsie werden ferner für\nBangladesch                                            am            1. Juli 1988\nSaudi-Arabien                                          am        1. Januar 1990\nin Kraft treten.\nBonn, den 4. Mai 1988\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Oesterhelt"]}