{"id":"bgbl2-1988-10-1","kind":"bgbl2","year":1988,"number":10,"date":"1988-03-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1988/10#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1988-10-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1988/bgbl2_1988_10.pdf#page=4","order":1,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Bildungsministerium des brasilianischen Bundesstaates Paraná über die Förderung des Deutschunterrichts an weiterführenden Schulen","law_date":"1988-02-02T00:00:00Z","page":224,"pdf_page":4,"num_pages":1,"content":["224                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Bildungsministerium des brasilianischen Bundesstaates Parana\nüber die Förderung des Deutschunterrichts an weiterführenden Schulen\nVom 2. Februar 1988\nDie in Curitiba am 18. Dezember 1987 unterzeichnete\nVereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Bildungsministerium des Bundes-\nstaates Paranä über die Förderung des Deutschunterrichts\nan weiterführenden Schulen des Bundestates Paranä ist\nnach ihrem Artikel 6\nam 18. Dezember 1987\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 2. Februar 1988\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Oeste rh elt\nVereinbarung\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund\ndem Bildungsministerium des Bundesstaates Paranä\nüber die Förderung des Deutschunterrichts\nan weiterführenden Schulen des Bundesstaates Paranä\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland und das                                         Artikel 2\nBildungsministerium des Bundesstaates Parana haben den\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird über die\ngemeinsamen Willen, auf der Grundlage des Kulturabkommens\nBotschaft der Bundesrepublik Deutschland in Brasma, das\nvom 9. Juni 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nGeneralkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Curitiba, das\nDeutschland und der Regierung der Föderativen Republik\nGoethe-Institut Curitiba, über Fachberater für den Deutsch-\nBrasilien bei der Förderung des Deutschunterrichts an den weiter-\nunterricht, die von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen\nführenden Schulen des Bundesstaates Paranä zusammen-\nentsandt sind, oder über anderes amtlich entsandtes oder ver-\nzuarbeiten. Sie haben zu diesem Zweck folgendes vereinbart:\nmitteltes Kulturpersonal mit dem Bildungsministerium des\nBundesstaates Parana zusammenarbeiten, indem sie gedrucktes\nund audio-visuelles Lehr- und Lernmaterial für den Deutschunter-\nArtikel 1                                richt zur Verfügung stellt und Kurse in Brasilien und/oder in der\nDas Bildungsministerium des Bundesstaates Paranä wird über       Bundesrepublik Deutschland durchführt.\ndie Zentren für Modeme Fremdsprachen (CELEM), die gemäß\nBeschluß Nr. 3.546 vom 15. August 1986 geschaffen wurden und                                    Artikel 3\nan öffentlichen Bildungseinrichtungen tätig werden sollen, für die     Das Bildungsministerium des Bundesstaates Parana trägt die\nSchüler an den öffentlichen Schulen des Bundesstaates Parana        laufenden Kosten für die Bezahlung der Lehrkräfte und für die\nim Rahmen des Angebots lebender Sprechen reguläre Deutsch-          Aufrechterhaltung des Schulbetriebs während des Deutschunter-\nklassen einrichten.                                                 richts."]}