{"id":"bgbl2-1987-8-7","kind":"bgbl2","year":1987,"number":8,"date":"1987-03-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1987/8#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1987-8-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1987/bgbl2_1987_8.pdf#page=2","order":7,"title":"Verordnung über den Amtsbereich der zusammengelegten deutschen und niederländischen Grenzabfertigungsstellen an der Straße von Emmerich nach Doetinchem","law_date":"1987-03-06T00:00:00Z","page":190,"pdf_page":2,"num_pages":2,"content":["190                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II\nVerordnung\nüber den Amtsbereich der zusammengelegten deutschen\nund niederländischen Grenzabfertigungsstellen\nan der Straße von Emmerich nach Doetlnchem\nVom 6. März 1987\nAuf Grund des Artikels 2 Abs. 1 des Gesetzes vom                                      §2\n25. August 1960 zu dem Abkommen vom 30. Mai 1958              Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem            tungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 3 des in der\nKönigreich der Niederlande über die Zusammenlegung der     Eingangsformel genannten Gesetzes auch im Land Berlin.\nGrenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemein-\nschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen. an der deutsch-\nniederländischen Grenze (BGBI. 1960 II S. 2181) wird\n§3\nverordnet:\n§ 1                                 (1) Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem\ndie Vereinbarung vom 26. November/8. Dezember 1986 in\nDer in der Vereinbarung vom 27. Oktober/8. November      Kraft tritt.\n1972 (BGBI. 1972 II S. 1617) bestimmte Amtsbereich der\nzusammengelegten deutschen und niederländischen               (2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an\nGrenzabfertigungsstellen an der Straße von Emmerich        dem die Vereinbarung vom 26. November/8. Dezember\nnach Doetinchem, der Umgehungsstraße bei ·s-Heeren-         1986 außer Kraft tritt.\nberg, wird nach Maßgabe der Vereinbarung vom 26. No-\nvember/8. Dezember 1986 geändert. Die Vereinbarung            (3) Der Tag des lnkrafttretens und der Tag des Außer-\nwird nachstehend veröffentlicht.                           krafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.\nBonn, den 6. März 1987\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nObert\nDer Bundesminister des Innern\nIn Vertretung\nNeu sei","Nr. 8 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. März 1987                                           191\nVereinbarung\nDer Bundesminister der Finanzen\n111 B 8 - Z 4415 - 4/86                                                                                       Bonn, 26. November 1986\nSeiner Exzellenz\ndem Minister der Finanzen\ndes Königreichs der Niederlande\nNL-2500 EE 's-Gravenhage\nBetr.: Abkommen vom 30. Mai 1958 zwischen der Bundesrepu-               „ 1. die zur Durchführung der Grenzabfertigung erforderlichen\nblik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über           Diensträume und Anlagen einschließlich der Rampen und\ndie Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die               Parkplätze,\"\nEinrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechsel-\nbahnhöfen an der deutsch-niederländischen Grenze;\nII.\nhier: Änderung der Vereinbarung vom 27. Oktober/8. No-\nvember 1972 über die Zusammenlegung der deut-              Diese Vereinbarung wird gemäß Artikel 1 Absatz 5 des Abkom-\nschen und der niederländischen Grenzabfertigung an      mens bestätigt und in Kraft gesetzt. Der Zeitpunkt des lnkraft-\nder Straße von Emmerich nach Doetinchem                 tretens wird in diplomatischen Noten festgelegt.\nHerr Minister!                                                                                           III.\nMit Bezug auf Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe a des oben genann-         Diese Vereinbarung kann jederzeit auf diplomatischem Wege\nten Abkommens und die Besprechungen zwischen den beteiligten            gekündigt werden. Sie tritt 6 Monate nach ihrer Kündigung außer\nVerwaltungen beehre ich mich, Ihnen - auch im Namen des Herrn           Kraft.\nBundesminister des Innern - folgende Vereinbarung vorzu-\nschlagen:                                                                  Ich werde mich nach Erklärung Ihres Einverständnisses mit\n1.                                 diesem Vereinbarungsvorschlag unverzüglich mit dem Auswärti-\ngen Amt in Verbindung setzen, damit die Vereinbarung durch den\nAbschnitt II Nr. 1 der Vereinbarung vom 27. Oktober/8. Novem-       Austausch von Noten auf diplomatischem Wege bestätigt und in\nber 1972 über die Zusammenlegung der deutschen und der                  Kraft gesetzt werden kann.\nniederländischen Grenzabfertigung an der Straße von Emmerich\nnach Doetinchem, der Umgehungsstraße bei 's-Heerenberg,                    Genehmigungen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner vor-\nerhält folgende Fassung:                                                züglichen Hochachtung.\nIm Auftrag\nWalter Schmutzer\nMinisterie van Financien\nDirectoraat-Generaal der Belastingen\nDirectie douane                                      's-Gravenhage, den 8. Dezember 1986\nSeiner Exzellenz\ndem Bundesminister der Finanzen\nder Bundesrepublik Deutschland\nBonn\nBetrifft: Abkommen vom 30. Mai 1958 Z'Nischen dem Königreich der Niederlande und der\nBundesrepublik Deutschland über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die\nEinrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der niederländisch-\ndeutschen Grenze\nOns kenmerk 28&-17731\nHerr Minister!\nIch habe die Ehre, Ihnen den Empfang Ihres Briefes vom 26. November 1986 - III B 8 -\nZ 4415 - 4/86 - zu bestätigen, der wie folgt lautet:\n(Es folgt der Wortlaut des einleitenden Briefes.)\nIch beehre mich, Ihnen auch im Namen der anderen zuständigen niederländischen\nMinisterien mitzuteilen, daß ich mit Ihrem Vereinbarungsvorschlag einverstanden bin.\nGenehmigen     Sie,   Herr    Minister, den   Ausdruck     meiner   vorzüglichen   Hoch-\nachtung,\nDer Staatssekretär der Finanzen,\nfür diesen\nder Generaldirektor der Steuern,\nBoersma"]}