{"id":"bgbl2-1987-33-11","kind":"bgbl2","year":1987,"number":33,"date":"1987-12-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1987/33#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1987-33-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1987/bgbl2_1987_33.pdf#page=2","order":11,"title":"Bekanntmachung der deutsch-chinesischen Vereinbarung für den Bereich des Justizwesens","law_date":"1987-11-17T00:00:00Z","page":806,"pdf_page":2,"num_pages":2,"content":["806                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II\nBekanntmachung\nder deutsch-chinesischen Vereinbarung\nfür den Bereich des Justizwesens\nVom 17. November 1987\nIn Peking ist am 22. Oktober 1987 eine Vereinbarung\nzwischen dem Bundesminister der Justiz der Bundesrepu-\nblik Deutschland und dem Minister der Justiz der Volks-\nrepublik China über Austausch im Bereich des Justiz-\nwesens unterzeichnet worden. Die Vereinbarung ist nach\nihrem Abschnitt V.\nam 22. Oktober 19sr\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 17. November 1987\nDer Bundesminister der Justiz\nIm Auftrag\nKober\nVereinbarung\nzwischen dem Bundesminister der Justiz\nder Bundesrepublik Deutschland\nund dem Minister der Justiz der Volksrepublik China\nüber Austausch im Bereich des Justizwesens\nDer Bundesminister der Justiz der Bundesrepublik Deutschland      II.  Der Austausch kann zum Gegenstand haben:\nund                                    1. Gegenseitige Besuche von Personen, die eine Tätigkeit\nausüben, bei der juristische Kenntnisse erforderlich sind.\nder Minister der Justiz der Volksrepublik China -\nZu diesen Personen zählen insbesondere:\nauf der Grundlage der zwischen beiden Staaten bestehenden              (1) Hochschullehrer und Studenten der Rechtswissen-\nfreundschaftlichen Beziehungen,                                                schaft,\n(2)  sonstige Vertreter der rechtswissenschaftlichen For-\nim Bemühen, das gegenseitige Verständnis für die Rechtsord-\nschung,\nnung, die Rechtsvorschriften und die Institutionen im Justizbe-\nreich weiter zu verbessern,                                               (3)  Rechtsanwälte, einschließlich der Patentanwälte,\n(4) Juristen mit Hochschulabschluß aus dem Justizver-\nin der Überzeugung, daß eine Förderung und Vertiefung des                   waltungsbereich.\ngegenseitigen Rechtsverständnisses einen Beitrag zur Weiterent-\nwicklung der freundschaftlichen Verbindungen leistet -                 2. Die Durchführung von Seminaren über Rechtsvorschrif-\nten beider Staaten, insbesondere auf dem Gebiet des\nsind wie folgt übereingekommen:                                         Handels- und Wirtschaftsrechts.\n3. Die Übermittlung von Informationen und Materialien auf\n1.    Die Justizminister beider Staaten werden den gegenseitigen\ndem Gebiet des Rechts, insbesondere von Dokumenta-\nAustausch von Informationen auf dem Gebiet des Rechts mit\ntionen über bestehende Rechtsvorschriften und von\ndem Ziel des besseren Verständnisses der Rechtssysteme\nwichtigen gerichtlichen Entscheidungen.\ndes anderen Landes fördern. Sie werden bemüht sein, die\nVoraussetzungen dafür zu schaffen, daß ein solcher Aus-          4. Gespräche führender Persönlichkeiten aus beiden Justiz-\ntausch in der nachstehend zu II. beschriebenen Form durch-          ministerien über Möglichkeiten einer Förderung und Ver-\ngeführt werden kann. Es besteht Übereinstimmung darüber,            besserung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des\ndaß einzelne Vorhaben im Rahmen des Austauschs auch                 Rechts, wobei beide Seiten innerhalb eines zu vereinba-\nvon anderen Stellen im jeweiligen Hoheitsgebiet zur Durch-          renden Zeitraums eine Überprüfung und Bewertung der\nführung übernommen werden können.                                   Durchführung dieser Vereinbarung vornehmen werden.","-------    ------------- -------------------\nNr. 33 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. Dezember 1987                                            807\nIII. Für die Kostenregelung des Austauschs gelten folgende            V.  Diese Vereinbarung tritt am Tage ihrer Unterzeichnung in\nGrundsätze:                                                          Kraft. Sie gilt zunächst für die Dauer von fünf Jahren und\n1. Die Entsendeseite trägt die internationalen Reisekosten           verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht\nfür die Hin- und Rückreise.                                      mit einer Frist von drei Monaten von einer der beiden Par-\nteien zum Ablauf dieser Vereinbarung gekündigt wird.\n2. Die Empfängerseite trägt während der Dauer des Aufent-\nhalts die Kosten für Verpflegung und Unterkunft, Trans-          Die Geltungsdauer von ~ereits bestehenden gesonderten\nportkosten innerhalb des Landes sowie medizinische               Vereinbarungen, die auf der Grundlage der vorliegenden\nKosten in Notfällen.                                             Vereinbarung abgeschlossen werden oder solchen, die\n3. Der Austausch von Materialien erfolgt kostenlos.                  ebenfalls den Informationsaustausch auf dem Gebiet des\nRechts zum Gegenstand haben, bleibt von einem Auslauten\nIV.  Diese Vereinbarung gilt im Einklang mit der bestehenden              dieser Vereinbarung unberührt.\nLage auch für Berlin (West).\nGeschehen zu Beijing am 22. Oktober 1987 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und chinesischer Sprache, wobei jeder Wortlaut\ngleichermaßen verbindlich ist.\nDer Bundesminister der Justiz der Bundesrepublik Deutschland\nHans A. Engelhard\nDer Minister der Justiz der Volksrepublik China\nZou Yu\nProtokollvermerke\nzu der Vereinbarung vom 22. Oktober 1987\nzwischen dem Bundesminister der Justiz der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Minister der Justiz der Volksrepublik China\nüber Austausch Im Bereich des Justizwesens\nZur Einleitung des Austauschs ist vorgesehen:\n1. Im Anschluß an das 1987 in Peking durchgeführte Seminar über das Wirtschaftsrecht\nder Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland findet im Jahre 1988 in\nder Bundesrepublik Deutschland ein Seminar mit Schwerpunkt auf dem Gebiet des\nWirtschaftsrechts statt.\n2. Zu noch festzulegenden Terminen entsenden beide Seiten ein bis zwei Hochschullehrer\ndes Fachgebiets Rechtswissenschaft zu Kurzzeitvorlesungen an ein juristisches Institut\nder Gegenseite.\n3. Die deutsche Seite stellt für chinesische Postgraduierte 1987 zwei Jahresstipendien\nzum Studium der Rechtswissenschaft an einer Hochschule in der Bundesrepublik\nDeutschland zur Verfügung.\nDie chinesische Seite gewährt im Rahmen ihrer Möglichkeiten zwei Jahresstipendien für\neinen Studienaufenthalt an einer chinesischen Hochschule oder Forschungseinrichtung.\nDie Auswahl der Austauschteilnehmer liegt bei den Förderungsträgern. Die vorschla-\ngenden Stellen benennen jeweils mehrere Kandidaten, aus denen eine Auswahl getrof-\nfen werden kann.\nGeschehen zu Beijing am 22. Oktober 1987 in zwei Urschriften, jede in deutscher und\nchinesischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nHans A. Engelhard\nBundesminister der Justiz der Bundesrepublik Deutschland\nZou Yu\nMinister der Justiz der Volksrepublik China"]}