{"id":"bgbl2-1987-29-13","kind":"bgbl2","year":1987,"number":29,"date":"1987-11-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1987/29#page=20","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1987-29-13/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1987/bgbl2_1987_29.pdf#page=20","order":13,"title":"Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über kooperative Flüge des Abbildenden Weltraumradars (SIR) mit dem X-Band-Radar mit Synthetischer Apertur (X-SAR)","law_date":"1987-10-27T00:00:00Z","page":736,"pdf_page":20,"num_pages":5,"content":["736                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 11\nBekanntmachung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung\nüber kooperative Flüge des Abbildenden Weltraumradars (SIR)\nmit dem X-Band-Radar mit Synthetischer Apertur (X-SAR)\nVom 27. Oktober 1987\nIn Bonn ist am 6. Oktober 1987 eine Vereinbarung\nzwischen dem Bundesministerium für Forschung und\nTechnologie der Bundesrepublik Deutschland und der\nNationalen Luft- und Raumfahrtbehörde der Vereinigten\nStaaten von Amerika über kooperative Flüge des Abbil-\ndenden Weltraumradars (SIR) mit dem X-Band-Radar mit\nSynthetischer Apertur (X-SAR) unterzeichnet worden. Die\nVereinbarung ist nach ihrem Artikel 19\nam 6. Oktober 1987\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 27. Oktober 1987\nDer Bundesminister\nfür Forschung und Technologie\nIm Auftrag\nLoosch\nVereinbarung\nzwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie\nder Bundesrepublik Deutschland\nund der Nationalen Luft- und Raumfahrtbehörde\nder Vereinigten Staaten\nüber kooperative Flüge des Abbildenden Weltraumradars (SIR)\nmit dem X-Band-Radar mit synthetischer Apertur (X-SAR)\nDer Bundesminister für Forschung und Technologie (BMFT)        sowie über die Bedingungen fest, zu denen sie an dem Programm\nder Bundesrepublik Deutschland und die Nationale Luft- und       Abbildendes Weltraumradar (SIR)/X-Band-Radar mit synthe-\nRaumfahrtbehörde (NASA) der Vereinigten Staaten von Amerika      tischer Apertur (X-SAR) zusammenarbeiten werden.\nals Vertragsparteien dieser Vereinbarung -\neingedenk der umfangreichen bisherigen Zusammenarbeit zwi-\nschen ihnen auf den Gebieten der Weltraumwissenschaft und der                               Artikel 2\nGeowissenschaft, die sie mit Befriedigung zur Kenntnis nehmen,                               Mission\nin dem Wunsch, die bei früheren Weltraumprojekten ent-            (1) Der BMFT und die NASA haben ein beiderseitiges Interesse\nwickelte fruchtbare Zusammenarbeit auszuweiten,                  an Entwicklung und Flug eines X-SAR-lnstruments in Verbindung\nmit zwei Flügen im Rahmen der Mission C des Abbildenden\nüberzeugt, daß diese Zusammenarbeit auch weiterhin beiden     Weltraumradars (SIR-C). Die kombinierte SIR-C/X-SAR Mission\nVertragsparteien zum Nutzen gereichen wird -                     wird gegenwärtig für einen Mitflug mit dem Raumtransporter im\nlaufe der Jahre 1991 und 1992 und nochmals etwa 6 oder 18\nsind wie folgt übereingekommen:                               Monate später geplant, wobei die Möglichkeit - entsprechend\ngegenseitiger Vereinbarung - eines oder mehrerer zusätzlicher\nArtikel 1                            Raumtransporter-Flüge zu einem späteren Zeitpunkt besteht.\nZweck                                  (2) Die beiden Vertragsparteien dieser Vereinbarung erklären\nDer BMFT und die NASA legen in dieser Vereinbarung ihre        darüber hinaus ihre Absicht, die Aussichten für eine langfristige\nAbsprachen über die allgemeinen Aufgaben der Vertragsparteien    Zusammenarbeit zwischen dem SIR-Programm der NASA und","Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. November 1987                                         737\ndem X-SAR-Programm des BMFT zu prüfen, bei der die Möglich-                                      Artikel 5\nkeit des späteren Einsatzes einer künftigen Generation des abbil-\nAufgaben der NASA\ndenden Radargeräts der NASA und eines weiterentwickelten X-\nSAR zusammen als SAR im Erdbeobachtungssystem (EOS) auf              Zur Durchführung dieses Gemeinschaftsprojekts wird sich die\neiner polaren Plattform der NASA besteht.                         NASA nach besten Kräften bemühen, folgende Aufgaben zu\nerfüllen:\n(3) SIR-C ist Bestandteil einer Reihe von Raumflug-Missionen\nmit abbildendem Radar. Die SIR-C-Mission wird den Einsatz mit      1. Entwurf und Entwicklung des SIR-C-lnstruments;\nunterschiedlichen Einfallswinkeln (1~ 0 ), unterschiedlichen      2. Integration und Betrieb von X-SAR mit SIR-C für zwei oder\nWellenlängen (L-Band, C-Band) und Vielfachpolarisationen              mehr gemeinsame Missionen;\nermöglichen. X-SAR wird das erste raumflugtaugliche X-Band-\nSAR für zivile wissenschaftliche Zwecke und Anwendungen sein,     3. Bereitstellung von zwei oder mehr Raumtransporter-Flügen\ndas bei 9,6 GHz mit vertikaler Polarisation (Sendung und Emp-          für die kombinierte SIR-C/X-SAR-Nutzlast, wobei die ersten\nfang) arbeitet. Es hat eine Leistungsfähigkeit, die mit SIR-C          beiden Flüge etwa 6 oder 18 Monate auseinander liegen;\nkompatibel ist und dieses ergänzt.                                 4. Bereitstellung der erforderlichen Informationen über alle rele-\nvanten Anforderungen, beispielsweise Schnittstellen, Zeit-\npläne und Testanforderungen, entsprechend denen der BMFT\nArtikel 3                                das X-SAR-lnstrument entwickeln und der NASA für die Inte-\ngration zur Verfügung stellen wird;\nWissenschaftliche und technische Ziele der Mission\n5. Beteiligung gemeinsam mit dem BMFT an der Aufstellung\n(1) Die wissenschaftlichen Ziele einer kombinierten SIR-C/X-\neines zu vereinbarenden gemeinsamen SIR-C/X-SAR-Mis-\nSAR-Mission sind (1) die Durchführung geowissenschaftlicher\nsionsdurchführungsplans, in dem die von jeder Seite durchzu-\nUntersuchungen (auf den Gebieten Geologie, Hydrologie,\nführenden spezifischen missionsunterstützenden Aktivitäten\nOzeanographie, Glaziologie, Ökologie usw.), für welche die Be-\nfür Integration und Betrieb definiert werden;\nobachtungsfähigkeit im Orbit befindlicher Mikrowellensensoren\nallein oder in Verbindung mit anderen Sensoren erforderlich ist,   6. Beteiligung gemeinsam mit dem BMFT an der Entwicklung\num zu einem besseren Verständnis der Bedingungen und Abläufe           und Durchführung eines Trainingsprogramms für die benann-\nan der Erdoberfläche für verschiedene Gebiete der Erde zu              ten Missionsexperten und/oder etwaige Nutzlastexperten zur\ngelangen; (2) die Erforschung von Regionen der Erdoberfläche,          Vorbereitung der gemeinsamen Missionen;\ndie bisher aufgrund von Wolkenbedeckung, schwieriger Zugäng-       7. Entwicklung gemeinsamer wissenschaftlicher Anforderungen\nlichkeit oder Vegetationsdecke nicht gut beschrieben sind,             in Verbindung mit dem BMFT und Koordinierung mit dem\nwodurch ein besseres Verständnis der Bedingungen und Abläufe           BMFT bei der SIR-C-Ausschreibung der NASA sowie bei der\nan der Erdoberfläche im regionalen bis globalen Maßstab erlangt        Einbindung der von der NASA ausgewählten SIR-C-Experi-\nwerden soll, und (3) die Einbeziehung dieser neuen Erkenntnisse        mentatoren in den Rahmen der gesamten wissenschaftlichen\nin globale Modelle der Prozesse, die auf der Erde und anderen          Mission. Die NASA wird zusammen mit dem BMFT einen\nPlaneten auf und unter der Oberfläche ablaufen.                        vereinbarten SIR-C/X-SAR-Betriebsplan aufstellen, der die\n(2) Die technischen Ziele der SIR-C/X-SAR-Mission sind (1) die      Untersuchungen des Gemeinsamen Wissenschaftlerteams\nEntwicklung und Demonstration der Möglichkeit, simultane L-, C-        enthält. Die NASA stellt allgemein Finanzmittel für die Ent-\nund X-Band-Radarbilder mit verschiedenen Polarisationen zu             wicklung, den Betrieb und die Analyseaktivitäten nach\nerhalten, und (2) entsprechend den Erfordernissen der Wissen-          Abschluß der Mission (einschließlich der Teilnahme an plan-\nschaft neue Techniken und Fernerkundungsmöglichkeiten zu ent-          mäßigen Sitzungen des Gemeinsamen Wissenschaftler-\nwickeln, welche die Einsatzmöglichkeiten von Radargeräten im           teams) zur Verfügung, soweit dies für die von der NASA\nWeltraum für Erdbeobachtungen verbessern und Experimente               ausgewählten amerikanischen SIR-C-Experimentatoren und\nwie die Verwendung von Phaseninformationen sowie die erste             die von der NASA bestätigten amerikanischen X-SAR-Experi-\nEchtzeiterprobung des Fortschrittlichen Digitalen SAR-Prozes-          mentatoren, die auf Grund der DFVLR/PSN-Ausschreibung\nsors einschließen.                                                     ausgewählt wurden, erforderlich ist;\n8. die NASA stellt dem BMFT verarbeitete SIR-C-Daten zur\nArtikel 4                                 Unterstützung der Datenanalyse durch ausgewählte Experi-\nmentatoren und auf Wunsch spezifische SIR-C-Rohdaten zur\nBetelllgung                                Verfügung.\nDa der italienische Piano Spaziale Nazionale des Consiglio                                   Artikel 6\nNazionate delle Ricerche (CNR/PSN) ebenso wie die deutsche\nSeite an diesem kooperativen Projekt stark interessiert ist, haben                         Aufgaben des BMFT\nder BMFT und der CNR/PSN die vorbereitenden Untersuchungen            Der BMFT wird sich seinerseits nach besten Kräften bemühen,\nfür die Phasen A und B für X-SAR sowie vorbereitende Maßnah-       die folgenden Aufgaben der beteiligten Stellen und insbesondere\nmen für eine Beteiligung ihrer jeweiligen Wissenschaftler an der   die Aufgaben, die der BMFT an die DFVLR delegiert, zu erfüllen:\nSIR-C/X-SAR-Mission gemeinsam durchgeführt. Angesichts der\nvielversprechenden Ergebnisse dieser gemeinsamen deutsch-            1. Abschluß einer Vereinbarung zwischen DFVLR und CNR/\nitalienischen Anstrengung ist beabsichtigt, diese Zusammenarbeit         PSN, in der die Rolle des italienischen Partners im Rahmen\nfür die Dauer des gesamten SIR-C/X-SAR-Projekts fortzusetzen.            der Zusammenarbeit bei X-SAR definiert wird, einschließlich\nX-SAR soll daher vom BMFT - durch die Deutsche Forschungs-               der Regelung für die technische Leitung und die Abwicklung\nund Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt (DFVLR) - zusam-             der Beiträge zu Hardware, Software und Datenanalyse;\nmen mit dem CNR/PSN entwickelt werden. Im folgenden wird der        2. Entwurf und Entwicklung eines X-SAR-lnstruments in\nBMFT, um eine eindeutige und funktionale Nahtstelle mit der              Zusammenarbeit mit CNR/PSN zur Integration mit SIR-C für\nNASA zu gewährleisten, als primus inter pares innerhalb der              zwei oder mehr gemeinsame Raumtransporter-Missionen;\ndeutsch-italienischen Zusammenarbeit tätig sein und als\nVertragspartei dieser Vereinbarung die Interessen und Aufgaben      3. Beteiligung gemeinsam mit der NASA an der Aufstellung\ndes italienischen Partners in allen Beziehungen und Angelegen-           eines zu vereinbarenden gemeinsamen SIR-C/X-SAR-Mis-\nheiten gegenüber der NASA vertreten. Soweit in dieser Verein-            sionsdurchführungsplans, in dem die von jeder Seite durch-\nbarung Aufgaben und/oder Rechte des BMFT beschrieben wer-                zuführenden spezifischen missionsunterstützenden Aktivitä-\nden, wird davon ausgegangen, daß sie die entsprechenden italie-          ten für Integration und Betrieb definiert werden;\nnischen Aufgaben und Rechte einschließen, wie sie in einer          4. Bereitstellung geeigneter Dokumentation über das X-SAR-\nVereinbarung zwischen DFVLR und CNR/PSN niedergelegt sind.               lnstrument und Unterstützung der Hardware-Entwicklung","738                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II\ngemäß den SIR-C-Spezifikationen und den Zeitplänen, die         (2) Der BMFT und die NASA richten für die ausführliche Pla-\nmit dem vorgesehenen Missionszeitplan, wie er im gemein-    nung und Abwicklung ihrer jeweiligen Aufgaben Projektbüros ein.\nsamen Missionsdurchführungsplan festgelegt wurde, verein-   Diese Projektbüros werden von Projektleitern, die von den Ver-\nbar sind;                                                   tragsparteien benannt werden, geleitet.\n5. Bereitstellung von Information, Dokumentation, benötigter       (3) Zur Definition der Missionsintegration, des Missionsbetriebs\nSoftware, wissenschaftlich-technischer Unterstützung sowie  und der Erfüllung der wissenschaftlichen Anforderungen der kom-\nvon Personal und Ausrüstung zur Unterstützung der Erpro-    binierten SIR-C/X-SAR-Mission im einzelnen wird ein gemeinsa-\nbung, der Integration, des Betriebs und der Bodenunterstüt- mer SIR-C/X-SAR-Missionsdurchführungsplan aufgestellt. Der\nzung von X-SAR in den hierfür bestimmten Einrichtungen der  Plan besteht aus einem vereinbarten gemeinsamen Schnittstel-\nNASA vor und während der Missionen und der Rückfüh-         lenkontrolldokument, weiteren in Frage kommenden Integrations-\nrungsmaßnahmen;                                             dokumenten sowie relevanten Teilen der SIR-C- und X-SAR-\n6. Lieferung der X-SAR-Flugeinheit und der dazugehörigen        Projektplanungsdokumente. Der Plan bedarf der Zustimmung\nGerätschaften an das Kennedy Space Center oder eine         durch die Programmleiter des BMFT und der NASA.\nandere von der NASA bezeichnete Stelle zur Integration mit\n(4) Es wird erwartet, daß der BMFT und die NASA Vorkehrun-\ndem SI R-C zu einer einzigen Nutzlast für einen Raumtrans-\ngen treffen für die Beteiligung ihres jeweiligen Projektpersonals an\nporter-Flug gemäß einem Zeitplan, der mit den Missions-\nplanmäßigen Projektüberprüfungen, Integrationsmaßnahmen, Sit-\nerfordemissen vereinbar ist;\nzungen zur Planung der wissenschaftlichen Experimente und des\n7. soweit erforderlich, Wiederflugtauglichmachung der X-SAR-    Missionsbetriebs sowie an der Durchführung des Missions-\nFlugeinheit zur Vorbereitung weiterer Raumtransporter-Mis-  betriebs für alle Flüge der gemeinsamen SIR-C/X-SAR-Mission.\nsionen. Der BMFT wird auch für die Rücksendung des Instru-\nments nach Europa nach der letzten Mission sorgen;\n8. Beteiligung gemeinsam mit der NASA an der Entwicklung                                      Artikel 8\nund Durchführung eines Trainingsprogramms für die                               Wlssenschaftllche Leitung\nbenannten Missionsexperten und/oder etwaige Nutzlast-\n(1) Pläne für die wissenschaftlichen Untersuchungen mit SIR-C\nexperten zur Vorbereitung der gemeinsamen Missionen;\nund X-SAR sind von der DFVLR/PSN und der NASA getrennt\n9. Entwicklung gemeinsamer wissenschaftlicher Anforderun-       veröffentlicht worden. Beide Vertragsparteien koordinieren die\ngen in Verbindung mit der NASA und Koordinierung mit der    Veröffentlichung getrennter Ausschreibungen für eine wissen-\nNASA bei der X-SAR-Ausschreibung für die wissenschaftli-    schaftliche Beteiligung, mittels deren die SIR-C- und X-SAR-\nche Beteiligung und bei der Einbindung ausgewählter X-      Experimentatoren getrennt ausgewählt werden, um dann ein\nSAR-Experimentatoren in den Rahmen der gesamten wis-        Gemeinsames SIR-C/X-SAR-Wissenschaftlerteam zu bilden. (Im\nsenschaftlichen Mission. Der BMFT wird zusammen mit der     Falle der NASA wird eine sogenannte NASA Research Announ-\nNASA einen vereinbarten SIR-C/X-SAR-Betriebsplan auf-       cement - NRA - veröffentlicht, während DFVLR/PSN eine „Appli-\nstellen, der die Untersuchungen des Gemeinsamen Wissen-     cations Notice\" veröffentlicht.) Für Angelegenheiten der Experi-\nschaftlerteams enthält. Der BMFT stellt gegebenenfalls      mentauswahl ist der Programmwissenschaftler der NASA zusam-\nzusammen mit dem italienischen Partner Finanzmittel für die men mit den X-SAR-Projektwissenschaftlern von DFVLR/PSN\nEntwicklung, den Betrieb und die Analyseaktivitäten nach    zuständig.\nAbschluß der Mission (einschließlich der Teilnahme an plan-\n(2) Der SIR-C-Projektwissenschaftler steht an der Spitze des\nmäßigen Sitzungen des Gemeinsamen Wissenschaftler-\nGemeinsamen SIR-C/X-SAR-Wissenschaftlerteams als Leiter\nteams) zur Verfügung, soweit dies für die ausgewählten\ndes Wissenschaftlerteams und ist für die Planung und Durchfüh-\ndeutschen und italienischen X-SAR-Experimentatoren und\nrung der wissenschaftlichen Missionen (SIR-C und X-SAR) ver-\nfür von deutscher und italienischer Seite bestätigte SIR-C-\nantwortlich. Der/die X-SAR-Projektwissenschaftler und der SIR-\nExperimentatoren erforderlich ist, die auf Grund der Aus-\nC-Experimentwissenschaftler sind Stellvertretende Teamleiter.\nschreibung der NASA ausgewählt wurden;\nDas Wissenschaftlerteam arbeitet zusammen bei der Koordinie-\n1O. der BMFT stellt der NASA verarbeitete X-SAR-Daten zur        rung der wissenschaftlichen Planung mit dem Missionsbetrieb\nUnterstützung der Datenanalyse durch von der NASA aus-     und bei der Koordinierung der Datenauswertung und -verteilung.\ngewählte Experimentatoren sowie auf Wunsch spezifische     Die letzte Verantwortung für die Planung und Durchführung der\nX-SAR-Rohdaten zur Verfügung.                              SIR-C/X-SAR-Wissenschaftsmissionen liegt beim Programmbüro\nder NASA-Zentrale, das in Abstimmung mit dem X-SAR-Pro-\nArtikel 7                           grammleiter des BMFT oder der von ihm dafür benannten Person\nhandelt. Die letzte Verantwortung für die Erreichung der wissen-\nProgramm- und Projektleltung                    schaftlichen Ziele des SIR-C-Projekts liegt beim Programmbüro\n(1) Der BMFT und die NASA vereinbaren, daß jede Seite der      der NASA-Zentrale, während die letzte Verantwortung für die\nanderen Kontaktpersonen für das Programm benennt, die für die     Erreichung der wissenschaftlichen Ziele des X-SAR-Projekts bei\nKoordinierung der vereinbarten Funktionen und Aufgaben der        der X-SAR-Programmleitung des BMFT liegt.\njeweiligen Stellen zuständig sind. Sie sind für die erforderliche\nKoordinierung und Abstimmung zuständig, damit gewährleistet                                     Artikel 9\nist, daß die festgelegten Aufgaben durchgeführt werden. Diese\nKontaktpersonen sind:                                                         Rechte an den wissenschaftlichen Daten\nFür den BMFT:       X-SAR-Programmleiter                             (1) Die benannten Experimentatoren haben, beginnend mit\nBMFT                                          dem Empfang der Daten in einer für die Analyse geeigneten\nReferat 523                                   Form, ein Jahr Zeit zur Verifizierung und Kalibrierung sowie zur\nPostfach 20 02 40                             Aufnahme zwischen BMFT und NASA abgestimmter wissen-\nschaftlicher Arbeiten. Die allgemeine Freigabe geeigneter X-SAR-\nD-5300 Bonn 2\nDatensätze ist durch die DFVLR vorgesehen. Die allgemeine\nBundesrepublik Deutschland\nFreigabe geeigneter SIR-C-Datensätze ist entsprechend den\nFür die NASA:       SIR-Programmleiter                            amerikanischen Rechtsvorschriften für die Freigabe experimen-\nEarth Science and Applications Division       teller Daten durch die NASA vorgesehen. Bezüglich der allgemei-\nCode EE                                       nen Verteilung der Daten nach der Bearbeitung durch die Experi-\nNASA Headquarters                             mentatoren wird davon ausgegangen, daß die NASA für eine\nWashington, D. C. 20546                       Verbreitung der SIR-C-Daten und der BMFT für eine entspre-\nUSA                                           chende Verbreitung der X-SAR-Daten sorgt. Der BMFT und die","Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. November 1987                                            739\nNASA können, falls sie dies wünschen, weitere Daten von SIR-C       Befreiung von der Haftung auf Kunden/Nutzer der anderen Ver-\nund X-SAR für experimentelle Zwecke austauschen.                   tragspartei und auf die Auftragnehmer und Unterauftragnehmer\nder Kunden/Nutzer der anderen Vertragspartei als Drittbegün-\n(2) Daten, die den benannten Experimentatoren im Rahmen\nstigte auszudehnen und die erforderlichen und zumutbaren Maß-\ndieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, dürfen nur für\nnahmen zu ergreifen, um sie vor solchen Ansprüchen einschließ-\nexperimentelle Zwecke benutzt und nicht Dritten zur Verfügung\nlich Ansprüchen aus „Produkthaftung\" zu schützen, die der BMFT\ngestellt werden. Für den Fall, daß Berichte oder Veröffentlichun-\noder seine Partner oder die NASA oder ihre Auftragnehmer und\ngen urheberrechtlich geschützt sind, haben der BMFT und die\nUnterauftragnehmer, ihre Kunden/Nutzer oder die Auftragnehmer\nNASA ein gebührenfreies Recht im Rahmen des Urheberrechts,\nund Unterauftragnehmer ihrer Kunden/Nutzer etwa erheben soll-\nsolche urheberrechtlich geschützten Arbeiten für eigene Zwecke\nten. Zu diesem Zweck gelten die Auftragnehmer und Unterauf-\nzu reproduzieren und zu nutzen.\ntragnehmer des BMFT und seiner Partner als Auftragnehmer/\nUnterauftragnehmer von Nutzern.\nArtikel 10\n(2) Bei Personen- oder Sachschäden an Dritten, für die eine\nNormen, Spezifikationen, Informationsaustausch              Haftung nach dem Völkerrecht oder den Grundsätzen des Über-\n(1) Die beiden Programmleiter von NASA und BMFT oder die        einkommens über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch\nvon ihnen benannten Vertreter prüfen und vereinbaren miteinan-      Weltraumgegenstände besteht, werden der BMFT und die Nasa\nder, welche Normen und Spezifikationen als Anforderungen für       - im eigenen Namen und im Namen ihrer Partner - einander\nKontrollzwecke bei dem Projekt gelten sollen.                      umgehend über eine gerechte Aufteilung der Zahlungen, die zur\nSchadensregulierung vereinbart worden sind oder vereinbart wer-\n(2) Es ist die Absicht der Vertragsparteien, den Austausch      den, konsultieren.\ntechnischer Informationen zur Erreichung der Projektziele ein-\nschließlich der erforderlichen Informationen für Schnittstellen,    (3) Die NASA erteilt hiermit die Genehmigung und Zustimmung\nSicherheit und Raumtransporter-Startdienste und -Operationen        der Regierung der Vereinigten Staaten (unbeschadet etwaiger\nohne die Einbeziehung unter Geheimschutz stehender oder recht-      Rechte auf Haftungsfreistellung) zur Benutzung und zum Nach-\nlich geschützter Informationen durchzuführen. Für den Fall, daß     bau jeder durch ein Patent der Vereinigten Staaten geschützten\nder Austausch unter Geheimschutz stehender oder rechtlich           Erfindung bei der Erfüllung der Aufgaben des BMFT im Rahmen\ngeschützter Informationen für erforderlich erachtet wird, kommen    dieser Vereinbarung, einschließlich der Erfüllung dieser Aufgaben\ndie Vertragsparteien überein, einander zu konsultieren und für     durch die Partner des BMFT (DFVLR und CNR/PSN) sowie seine\nangemessene Schutzbedingungen für einen solchen Austausch           Auftragnehmer und Unterauftragnehmer.\nzu sorgen.                                                              (4) Falls die Regierung der Vereinigten Staaten für die Verwer-\nArtikel 11                            tung von durch private US-Patente geschützten Erfindungen ent-\nweder für Lizenzgebühren aufgrund einer bestehenden Lizenz der\nFinanzierungsregelungen                         Regierung der Vereinigten Staaten oder für die unerlaubte Nut-\nDer BMFT und die NASA tragen jeweils die bei der Erfüllung      zung solcher Patente (Patentverletzung) haftbar gemacht wird\nihrer Aufgaben entstehenden Kosten einschließlich der Reise-        und falls eine solche Haftung als Folge der Erfüllung von Aufga-\nund Aufenthaltskosten ihres Personals sowie der Transportkosten     ben durch den BMFT und/oder einen seiner Partner, Auftragneh-\nfür alle Ausrüstungsgegenstände, für die sie verantwortlich sind.   mer oder Unterauftragnehmer im Rahmen dieser Vereinbarung\noder als Folge der Benutzung der im Rahmen dieser Vereinba-\nArtikel 12                             rung vom BMFT zur Verfügung gestellten Gegenstände oder\nVerfahren durch die NASA aufgrund dieser Vereinbarung ent-\nZollfragen                             steht, erklärt sich der BMFT einverstanden, die Regierung der\nDer BMFT und die NASA werden sich nach besten Kräften um        Vereinigten Staaten von einer solchen Haftung einschließlich der\nZollfreiheit für die bei diesem Projekt benötigten Ausrüstungs-    Kosten einer Patentverletzung und der Erstattung solcher Lizenz-\ngegenstände und Daten bemühen.                                     gebühren freizustellen. Der BMFT stellt der Regierung der Verei-\nnigten Staaten auch die ihm zugänglichen Informationen und die\nihm mögliche Unterstützung bei der Abwehr von Ansprüchen auf\nArtikel 13                            solche Lizenzgebühren bzw. von Klagen wegen Patentverletzung\nUnterrichtung der Öffentlichkeit                  zur Verfügung.\nDer BMFT und die NASA können Informationen über ihre\njeweiligen Arbeiten in Zusammenhang mit diesem gemeinsamen                                        Artikel 15\nProjekt an die Öffentlichkeit geben. Der BMFT und die NASA\nBegrenzung der Verpflichtungen\nerklären sich jedoch einverstanden, derartige Informationsaktivi-\ntäten, die sich auf die Aufgaben oder die Leistung der anderen           Es besteht Einvernehmen, daß die Fähigkeit des BMFT und der\nSeite beziehen, vorher mit dieser abzustimmen.                      NASA, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, von den jeweiligen Ver-\nfahren der Mittelbereitstellung abhängt. Bei Finanzierungsschwie-\nArtikel 14                              rigkeiten auf einer der beiden Seiten sollen die Vertragsparteien\nso bald wie möglich in Konsultationen eintreten.\nHaftung\n(1) Der BMFT - im eigenen Namen und im Namen seiner\nPartner (DFVLR und CNR/PSN) - und die NASA kommen über-                                           Artikel 16\nein, daß bei Maßnahmen im Rahmen dieser Vereinbarung weder                                     Geltungsbereich\nder BMFT oder seine Partner noch die NASA Ansprüche wegen\nder Verletzung oder des Todes von eigenen Beschäftigten oder             Diese Vereinbarung gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht\nwegen der Beschädigung oder des Verlusts ihres Eigentums            die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der\ngeltend machen werden, die durch den BMFT, seine Partner, die       Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika innerhalb von\nNASA oder die Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer der             drei Monaten nach Inkrafttreten der Vereinbarung eine gegentei-\nanderen Vertragspartei verursacht werden, gleichviel ob die Ver-    lige Erklärung abgibt.\nletzung, der Tod, die Beschädigung oder der Verlust fahrlässig\noder ohne Fahrlässigkeit verursacht werden. Bezüglich Personen                                    Artikel 17\noder Eigentum, die nur an im Rahmen dieser Vereinbarung durch-\nÄnderungen\ngeführten geschützten Raumtransportsystem-Operationen betei-\nligt sind, kommen der BMFT - im eigenen Namen und im Namen               Jede Vertragspartei kann der anderen schriftlich Änderungen\nseiner Partn~r - und die NASA ferner überein, diese gegenseitige    dieser Vereinbarung vorschlagen. Solche Änderungen werden","740                                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften\nsowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement.\nAbbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie\nBestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach\n13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - 0.\nBezugaprela: Für Tel11 und Teil II halbjährlich je 62,80 DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Seiten 1,97 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt\nauch für Bundesgesetzblätter, die vordem 1. Juli 1987 ausgegeben worden\nsind. Lieferung gegen Vonrinsendung des Betrages auf das Postgirokonto\nBundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis cleNr Ausgabe: 4,74 DM (3,94 DM zuzüglich 0,80 DM Versand-\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,54 DM.\nBundesanzeiger Verlagages.m.b.H. • Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuer-\nsatz beträgt 7 % .                                                                                      Postvertriebsstück · Z 1998 A · Gebühr bezahlt\ndurch gegenseitige schriftliche Übereinkunft zwischen den Ver-                          einer polaren Plattform der NASA. Beide Vertragsparteien sind\ntragsparteien in Kraft gesetzt.                                                         sich einig, daß diese Vereinbarung im gegenseitigen Einverständ-\nnis durch Einbeziehung der für eine solche Erweiterung vereinbar-\nArtikel 18                                          ten Bedingungen geändert werden kann.\nErweiterung der Vereinbarung\nfür eine langfristige Zusammenarbeit\nArtikel 19\nSowohl der BMFT als auch die NASA bezeugen ihr starkes\nInteresse an einer Erkundung der Möglichkeiten für eine weitere                                             Inkrafttreten und Kündigung\nlangfristige Zusammenarbeit nach dem erfolgreichen Abschluß                                Diese Vereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft\nder SIR-C/X-SAR-Missionen. Eine solche Zusammenarbeit                                   und bleibt bis zum Ablauf eines Jahres nach Abschluß der letzten\nkönnte erweitert werden mit dem Ziel der Entwicklung und des                            SIR-C/X-SAR-Raumtransporter-Mission in Kraft. Sie kann durch\nEinsatzes einer künftigen Generation raumflugtauglicher abbil-                          das oben beschriebene Verfahren erweitert oder geändert wer-\ndender Radargeräte der NASA zusammen mit einem weiterent-                               den. Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung schriftlich\nwickelten X-SAR als SAR im Erdbeobachtungssystem (EOS) auf                              unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr kündigen.\nGeschehen zu Bonn am 6. Oktober 1987 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut\ngleichermaßen verbindlich ist.\nDer Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland\nDr. H e i n z R i es e n h u b e r\nFür die Nationale Luft- und Raumfahrtbehörde der Vereinigten Staaten\nDr. J a m e s C . F I etc h e r"]}