{"id":"bgbl2-1987-27-2","kind":"bgbl2","year":1987,"number":27,"date":"1987-10-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1987/27#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1987-27-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1987/bgbl2_1987_27.pdf#page=2","order":2,"title":"Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an den Internationalen Weizenrat","law_date":"1987-10-22T00:00:00Z","page":670,"pdf_page":2,"num_pages":25,"content":["670                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II\nVerordnung\nüber die Gewährung von Vorrechten und lmmunitäten\nan den Internationalen Weizenrat\nVom 22. Oktober 1987\nAuf Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 22. Juni                                      §2\n1954 über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland            Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\nzum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der\ntungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 4 des in der\nSonderorganisationen der Vereinten Nationen vom\nEingangsformel genannten Gesetzes vom 22. Juni 1954,\n21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrech-\nder durch das Gesetz vom 28. Februar 1964 (BGBI. II\nten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organi-\nS. 187) neu gefaßt wurde, auch im Land Berlin.\nsationen (BGBI. 1954 II S. 639), der durch das Gesetz vom\n16. August 1980 (BGBI. II S. 941) neu gefaßt wurde, ver-\nordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundes-\nrates:                    ·                                                                §3\n§ 1                                  (1) Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem\nDie Bestimmungen des Artikels II des Abkommens über       das Weizenhandels-übereinkommen von 1986 nach sei-\ndie Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen       nem Artikel 28 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft\nder Vereinten Nationen vom 21. November 1947                 tritt.\n(BGBI. 1954 II S. 639) finden sinngemäß auf den Interna-         (2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an\ntionalen Weizenrat nach Maßgabe des Artikels 20 Abs. 1       dem das Weizenhandels-übereinkommen von 1986 für\ndes Internationalen Weizenhandels-Übereinkommens             die Bundesrepublik Deutschland außer Kraft tritt.\nvom 14. März 1986 Anwendung. Die Internationale Wei-\nzen-Übereinkunft von 1986 wird nachstehend veröffent-             (3) Der Tag des lnkrafttretens und der Tag des Außer-\nlicht.                                                        krafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.\nBonn, den 22. Oktober 1987\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\n1. Kiechle\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nGenscher\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nHans Klein","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987                                                                                671\nInternationale Weizen-Übereinkunft von 1986\nInternational Wheat Agreement, 1986\n(Übersetzung)\nTable of Contents                                                                             Inhaltsverzeichnis\nPreamble                                                                                  Präambel\nWheat Trade Convention, 1986                                                       Weizenhandels-übereinkommen von 1986\nPart 1                                                                                         Tell l\nGeneral                                                                       Allgemeine Bestimmungen\nArticle                                                                                      Artikel\nObjectives .................................. .                                   1       Zweck......................................                                            1\nDefinitions .................................. .                                  2       Begriffsbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                2\nInformation, reports and studies ................. .                              3       Informationen, Berichte und Untersuchungen . . . . . . .                              3\nConsultations on market developments ........... .                                4       Konsultationen über Marktentwicklungen . . . . . . . . . . .                          4\nCommercial purchases and special transactions .... .                              5       Kommerzielle Käufe und Sondergeschäfte . . . . . . . . . .                             5\nGuidelines relating to concessional transactions .... .                           6       Leitlinien für Vorzugsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 6\nReporting and recording ....................... .                                 7       Meldungen und Unterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     7\nDisputes and complaints ....................... .                                 8       Streitigkeiten und Beschwerden . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    8\nPart II                                                                                       Tell II\nAdministration                                                                      Verwaltungsbestimmungen\nConstitution of the Council . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           9       Zusammensetzung des Rates . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       9\nPowers and functions of the Council . . . . . . . . . . . . . . .                10       Befugnisse und Aufgaben des Rates . . . . . . . . . . . . . .                        1O\nVotes for entry into force and budgetary procedures . . .                        11       Stimmen für das Inkrafttreten und für die Haushalts-\nverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      11\nDetermination of exporting and importing members                                          Bestimmung der Ausfuhr- und Einfuhrmitglieder und\nand distribution of their votes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          12       Verteilung ihrer Stimmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               12\nSeat, sessions and quorum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              13       Sitz, Tagungen und Beschlußfähigkeit . . . . . . . . . . . . .                       13\nDecisions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  14       Beschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       14\nExecutive Committee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          15       Der Exekutivausschuß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               15\nSub-Committee on Market Conditions . . . . . . . . . . . . .                     16       Der Unterausschuß für die Marktlage . . . . . . . . . . . . . .                      16\nSecretariat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  17       Das Sekretariat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        17\nAdmission of observers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           18       Zulassung von Beobachtern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  18\nCooperation with other intergovernmental                                                  Zusammenarbeit mit anderen zwischenstaatlichen\norganizations . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    19       Organisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         19\nPrivileges and immunities . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          20       Vorrechte und lmmunitäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  20\nFinance. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21       Finanzfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         21\nEconomic provisions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        22       Wirtschaftliche Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   22\nPart III                                                                                     Tell III\nFinal Provisions                                                                         Schlußbestlmmungen\nDepositary . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   23      Verwahrer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      23\nSignature . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24      Unterzeichnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           24\nRatification, acceptance, approval . . . . . . . . . . . . . . .                25      Ratifikation, Annahme, Genehmigung . . . . . . . . . . . . .                         25\nProvisional application . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       26      Vorläufige Anwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               26\nAccession . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27      Beitritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27\nEntry into force . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  28      Inkrafttreten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      28\nWithdrawal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  29      Rücktritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    29\nExclusion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30      Ausschluß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      30","672                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 11\nSettlement of accounts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        31      Kontenabrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              31\nAmendment . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     32      Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        32\nDuration, extension and termination . . . . . . . . . . . . . . .               33      Geltungsdauer, Verlängerung und Außerkraftsetzung .                                   33\nRelationship of Preamble to Convention . . . . . . . . . . . .                  34      Verhältnis der Präambel zum Übereinkommen . . . . . .                                 34\nVotes of members under Article 11 . . . . . . . . . . . . . . . .               Annex   Stimmen der Mitglieder nach Artikel 11 . . . . . . . . . . . . . Anlage\nFood Aid Convention, 1986                                                   Nahrungsmittelhilfe-übereinkommen von 1986\nPart 1                                                                                        Teil 1\nObjective and Definitions                                                              Zweck und Begriffsbestimmungen\nArticle                                                                                       Artikel\nObjective .................................. .                                           Zweck ..................................... .\nDefinitions .................................. .                                II       Begriffsbestimmungen                                                                  II\nPart II                                                                                        Tell II\nMain provlsions                                                                   Grundlegende Bestimmungen\nContributions of members . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          III      Beiträge der Mitglieder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             III\nTerms of fooc:I aid contributions . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         IV       Bedingungen der Nahrungsmittelhilfe-Beiträge . . . . . .                              IV\nChannelling of contributions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          V        Verteilung der Beiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             V\nWheat equivalents . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       VI       Weizen-Äquivalente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              VI\nImpact on trade and agricultural production and con-                                     Auswirkung auf den Handel und die Agrarerzeugung\nduct of aid transactions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      VII      sowie Durchführung von Nahrungsmittelhilfe-Geschäf-\nten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   VII\nSpecial provision for emergency needs . . . . . . . . . . . .                   VIII     Sonderbestimmung für den Bedarf in Notfällen . . . . . .                              VIII\nFood Aid Committee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        IX       Nahrungsmittelhilfe-Ausschuß . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    IX\nPowers and functions of the Committee . . . . . . . . . . . .                   X        Befugnisse und Aufgaben des Ausschusses . . . . . . . .                               X\nSeat, sessions and quorum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             XI       Sitz, Tagungen und Beschlußfähigkeit . . . . . . . . . . . . .                        XI\nDecisions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XII      Beschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        XII\nAdmission of observers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          XIII     Zulassung von Beobachtern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   XIII\nAdministrative provisions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         XIV      Verwaltungsbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     XIV\nDefaults and disputes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       XV       Versäumnisse und Streitigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . .                     XV\nPart III                                                                                      Teil III\nFinal Provisions                                                                         Schlußbestlmmungen\nDepositary                                                                      XVI      Verwahrer .................................. .                                        XVI\nSignature . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XVII     Unterzeichnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            XVII\nRatification, acceptance or approval . . . . . . . . . . . . . . .              XVIII    Ratifikation, Annahme oder Genehmigung . . . . . . . . . .                            XVIII\nProvisional application . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       XIX      Vorläufige Anwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                XIX\nAccession . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XX       Beitritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  XX\nEntry into force . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  XXI      Inkrafttreten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       XXI\nDuration, extension and termination . . . . . . . . . . . . . . .               XXII     Geltungsdauer, Verlängerung und Außerkraftsetzung .                                   XXII\nWithdrawal and rejoining . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          XXIII    Rücktritt und Wiederzulassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   XXIII\nRelationship of this Convention to the International                                     Verhältnis dieses Übereinkommens zu der Internatio-\nWheat Agreement, 1986 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           XXIV     nalen Weizen-Übereinkunft von 1986 . . . . . . . . . . . . . .                        XXIV\nNotification by depositary . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        XXV      Notifikation des Verwahrers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 XXV\nAuthentie texts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   XXVI     Verbindliche Wortlaute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              XXVI","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987                                            673\nPreamble                                                                Präambel\nThe signatories to this Agreement                                        Die Unterzeichner dieser Übereinkunft -\nConsidering that the International Wheat Agreement, 1949 was             in der Erwägung, daß das Internationale Weizen-übereinkom-\nrevised, renewed or extended on successive occasions leading to          men von 1949 mehrmals revidiert, erneuert oder verlängert wurde\nthe conclusion of the International Wheat Agreement, 1971,               und zum Abschluß der Internationalen Weizen-Übereinkunft von\n1971 führte,\nConsidering that the provisions of the International Wheat Ag-           in der Erwägung, daß die Internationale Weizen-Übereinkunft\nreement, 1971, consisting of the Wheat Trade Convention, 1971,          von 1971 , bestehend aus dem Weizenhandels-übereinkommen\non the one hand, and the Food Aid Convention, 1980, on the               von 1971 einerseits und dem Nahrungsmittelhilfe-übereinkom-\nother, as extended by Protocol, will expire on 30th June 1986, and       men von 1980 andererseits in der durch Protokoll geänderten\nthat it is desirable to conclude an agreement for a new period,          Fassung, am 30. Juni 1986 außer Kraft treten wird und daß es\nwünschenswert ist, eine Übereinkunft für einen neuen Zeitab-\nschnitt zu schließen -\nHave agreed that the International Wheat Agreement, 1971                 sind übereingekommen, daß die Internationale Weizen-Über-\nshall be updated and renamed the International Wheat Agree-             einkunft von 1971 auf den neuesten Stand gebracht und in\nment, 1986, which shall consist of two separate legal instruments,       Internationale Weizen-Übereinkunft von 1986 umbenannt wird,\nbestehend aus zwei getrennten rechtsförmlichen Urkunden, näm-\nlich\n(a) the Wheat Trade Convention, 1986 and                                a) dem Weizenhandels-übereinkommen von 1986 und\n(b) the Food Aid Convention, 1986,                                      b) dem Nahrungsmittelhilfe-übereinkommen von 1986,\nand that each of these two Conventions, or either of them as            und daß jedes dieser beiden übereinkommen oder gegebenen-\nappropriate, shall be submitted for signature and ratification,         falls eines von ihnen den beteiligten Regierungen zur Unterzeich-\nacceptance or approval, in conformity with their respective con-        nung und Ratifikation, Annahme oder Genehmigung nach Maß-\nstitutional or institutional procedures, by the Governments con-        gabe ihrer verfassungsrechtlichen oder institutionellen Verfahren\ncerned.                                                                 vorgelegt wird.\nWheat Trade Convention, 1986                                     Weizenhandels-übereinkommen von 1986\nPart 1                                                                 Teil 1\nGeneral                                                     Allgemeine Bestimmungen\nArtlcle 1                                                              Artikel 1\nObjectlves                                                                Zweck\nThe objectives of this Convention are:                                   Zweck dieses Übereinkommens ist es,\n(a) To further international cooperation in all aspects of trade in      a) die internationale Zusammenarbeit in allen Aspekten des Han-\nwheat, and other grains, especially insofar as these affect the         dels mit Weizen und anderem Getreide, insbesondere soweit\nwheat situation;                                                        diese die Lage des Weizens berühren, zu fördern;\n(b) To promote the expansion of international trade in grains,           b) im Interesse aller Mitglieder, insbesondere der in der Entwick-\nand to secure the freest possible flow of this trade, including         lung befindlichen Mitglieder, die Ausweitung des internationa-\nthe elimination of trade barriers and unfair and discriminatory         len Getreidehandels zu fördern und hierbei einen möglichst\npractices, in the interest of all members, in particular develop-      freien Handelsverkehr zu sichern, einschließlich der Beseiti-\ning members;                                                           gung von Handelshemmnissen sowie unlauteren und diskrimi-\nnierenden Praktiken;\n(c)   To contribute to the fullest extent possible to the stability of   c) im Interesse aller Mitglieder möglichst weitgehend zur Stabili-\ninternational grain markets in the interests of all members, to         tät der internationalen Getreidemärkte beizutragen, die\nenhance world food security, and to contribute to the de-               Sicherheit der Versorgung der Welt mit Nahrungsmitteln zu\nvelopment of countries whose economies are heavily                      erhöhen und zur Entwicklung der Länder beizutragen, deren\ndependent on commercial sales of grain;                                 Wirtschaft in hohem Maß von kommerziellen Getreideverkäu-\nfen abhängt;\n(d) To provide a forum for exchange of information and dis-              d) ein Forum für den Informationsaustausch und die Beratung\ncussion of members' concerns regarding trade in grains; and             über Sorgen der Mitglieder bezüglich des Getreidehandels zu\nschaffen und\n(e) To provide an appropriate framework for the possible negoti-         e) einen geeigneten Rahmen für das mögliche Aushandeln einer\nation of a new international agreement or convention with              neuen internationalen Übereinkunft oder eines neuen interna-\neconomic provisions.                                                   tionalen Übereinkommens mit wirtschaftlichen Bestimmungen\nzu schaffen.","674                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II\nArtlcle 2                                                           Artikel 2\nDefinitions                                                  Begriffsbestimmungen\nFor the purposes of this Convention:                                  Im Sinne dieses Übereinkommens\n(1) (a) \"Council\" means the International Wheat Council estab-         1. a) bedeutet „Rat\" den aufgrund des Internationalen Weizen-\nlished by the International Wheat Agreement, 1949 and             Übereinkommens von 1949 eingesetzten und nach Arti-\ncontinued in being by Article 9;                                  kel 9 beibehaltenen Internationalen Weizenrat;\n(b) (i)     \"member\" means a party to this Convention:             b) i)    bedeutet „Mitglied\" eine Vertragspartei des Überein-\nkommens;\n(ii)    \"exporting member\" means a member so desig-                ii) bedeutet „Ausfuhrmitglied\" ein in Artikel 12 als solches\nnated under Article 12;                                          bezeichnetes Mitglied;\n(iii)   \"importing member\" means a member so desig-                iii) bedeutet „Einfuhrmitglied\" ein in Artikel 12 als solches\nnated under Article 12;                                          bezeichnetes Mitglied;\n(c)  \"Executive Committee\" means the Committee estab-               c) bedeutet „Exekutivausschuß\" den nach Artikel 15 einge-\nlished under Article 15;                                           setzten Ausschuß;\n(d)  \"Sub-Committee on Market Conditions\" means the Sub-            d) bedeutet „Unterausschuß für die Marktlage\" den nach\nCommittee established under Article 16;                            Artikel 16 eingesetzten Unterausschuß;\n(e)  \"grain\" or \"grains\" means wheat, wheat flour, rye, bar-        e) bedeutet „Getreide\" Weizen, Weizenmehl, Roggen, Ger-\nley, oats, maize, millet and sorghum, and such other               ste, Hafer, Mais, Hirse und Sorghum sowie alles sonstige\ngrains and products as the Council may decide;                     Getreide und alle sonstigen Getreideerzeugnisse, die der\nRat bestimmt:\n(f)  (i)    \"purchase\" means a purchase of grain for import,       f)  i)   bedeutet „Kauf\" je nach Sachlage einen Kauf von\nor the quantity of grain so purchased, as the                   Getreide für Einfuhrzwecke oder die Menge des so\ncontext requires;                                               gekauften Getreides:\n(ii)   \"sale\" means a sale of grain for export, or the            ii) bedeutet „ Verkauf\" je nach Sachlage einen Verkauf\nquantity of such grain so sold, as the context                  von Getreide für Ausfuhrzwecke oder die Menge des\nrequires;                                                       so verkauften Getreides:\n(iii)  where reference is made in this Convention to a            iii) bedeutet in dem übereinkommen „Kauf\" oder \"Ver-\npurchase or sale, it shall be understood to refer               kauf\" nicht nur Käufe oder Verkäufe zwischen den\nnot only to purchases or sales concluded between                betreffenden Regierungen, sondern auch zwischen\nthe Governments concemed, but also to pur-                      Privathändlern und zwischen einem Privathändler und\nchases or sales concluded between private trad-                 der betreffenden Regierung:\ners, and to purchases or sales concluded between\na private trader and the Government concerned;\n(g) \"special vote\" means a vote requiring at least two thirds      g) bedeutet „besondere Abstimmung\" eine Abstimmung, die\nof the votes cast by the exporting members present and             mindestens zwei Drittel der von den anwesenden und\nvoting, and at least two thirds of the votes cast by the           abstimmenden Ausfuhrmitgliedern abgegebenen Stimmen\nimporting members present and voting, counted sep-                 und mindestens zwei Drittel der von den anwesenden und\narately;                                                           abstimmenden Einfuhrmitgliedern abgegebenen und\ngetrennt gezählten Stimmen erfordert;\n(h)  \"crop year\" means the period from 1 July to 30 June;           h) bedeutet „Erntejahr\" die Zeit vom 1. Juli bis 30. Juni;\n(i)  \"working day\" means a working day at the headquarters          i)  bedeutet „Werktag\" einen Werktag am Sitz des Rates;\nof the Council.\n(2) Any reference in this Convention to a \"Government\" or           2. gilt jede Bezugnahme in dem Übereinkommen auf eine\n\"Governments\" shall be construed as including a reference to the            „Regierung\" oder „Regierungen\" auch als Bezugnahme auf\nEuropean Economic Community (hereinafter referred to as the                die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (im folgenden als\nEEC). Accordingly, any reference in this Convention to \"signa-              EWG bezeichnet). Entsprechend gilt jede Bezugnahme in\nture\" or to the \"deposit of instruments of ratification, acceptance,       dem Übereinkommen auf die „Unterzeichnung\", die „Hinterle-\nor approval\" or \"an instrument of accession\" or \"a declaration of          gung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkun-\nprovisional application\" by a Government shall, in the case of the         den\", eine „Beitrittsurkunde\" oder eine „Erklärung über die\nEEC, be construed as including signature or declaration of provi-          vorläufige Anwendung\" durch eine Regierung im Fall der\nsional application on behalf of the EEC by its competent authority          EWG auch als Bezugnahme auf die Unterzeichnung oder die\nand the deposit of the instrument required by the institutional             Erklärung über die vorläufige Anwendung im Namen der EWG\nprocedures of the EEC to be deposited for the conclusion of an              durch deren zuständige Behörde sowie die Hinterlegung der\ninternational agreement.                                                    nach den institutionellen Verfahren der EWG für den Abschluß\neiner internationalen Übereinkunft zu hinterlegenden\nUrkunde.\nArtlcle 3                                                           Artikel 3\nInformation, reports and studles                              lnformatlonen, Berichte und Untersuchungen\n( 1) To facilitate the achievement of the objectives in Article 1,    (1) Um die Verwirklichung des in Artikel 1 bezeichneten Zwek-\nmake possible a fuller exchange of views at Council sessions, and     kes zu erleichtern, einen umfassenderen Meinungsaustausch auf\nprovide information on a continuing basis to serve the general        Ratstagungen zu ermöglichen und im allgemeinen Interesse der\ninterest of members, arrangements shall be made for regular           Mitglieder für einen stetigen Informationsfluß zu sorgen, werden\nreports and exchange of information, and also special studies, as     Vorkehrungen für eine regelmäßige Berichterstattung und einen","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987                                        675\nappropriate, covering grains, focusing        primarily upon the     regelmäßigen Informationsaustausch sowie gegebenenfalls für\nfollowing:                                                            besondere Untersuchungen in bezug auf Getreide getroffen, die\nsich in erster Linie auf folgendes konzentrieren:\n(a)    supply, demand and market conditions;                         a) Angebot, Nachfrage und Marktlage;\n(b) developments in national policies and their effects on the       b) Entwicklungen in der Politik der einzelnen Staaten und ihre\ninternational market;                                              Auswirkungen auf den internationalen Markt;\n(c)    developments concerning the improvement and expansion of      c) Entwicklungen betreffend die Verbesserung und Ausweitung\ntrade, utilization, storage and transportation, especially in      des Handels, der Verwendung, der Lagerung und der Beför-\ndeveloping countries.                                               derung, insbesondere in den Entwicklungsländern.\n(2) To improve the collection and presentation of information for    (2) Um die Sammlung und Aufbereitung der Informationen für\nthose reports and studies referred to in paragraph (1) of this        die in Absatz 1 bezeichneten Berichte und Untersuchungen zu\nArticle, to make it possible for more members to participate          verbessern, mehr Mitgliedern eine unmittelbare Beteiligung an der\ndirectly in the work of the Council, and to supplement the guidance   Arbeit des Rates zu ermöglichen und die bereits vom Rat während\nalready given by the Council in the course of its sessions, there     seiner Tagungen erteilten Anweisungen zu ergänzen, wird ein\nshall be established a Sub-Committee on Market Conditions with        Unterausschuß für die Marktlage eingesetzt, der die in Artikel 16\nthe functions specified in Article 16.                                aufgeführten Aufgaben wahrnimmt.\nArticle 4                                                          Artikel 4\nConsultatlons on market developments                               Konsultationen über Marktentwicklungen\n(1) lf the Sub-Committee on Market Conditions, in the course of      (1) Gelangt der Unterausschuß für die Marktlage bei seiner\nits continuous review of the market under Article 16, is of the       ständigen Überprüfung des Marktes nach Artikel 16 zur der Auf-\nopinion that developments in the international grain market seri-     fassung, daß die Entwicklungen auf dem internationalen Getreide-\nously threaten to affect the interests of members, or if such         markt die Interessen der Mitglieder ernsthaft zu beeinträchtigen\ndevelopments are called to the Sub-Committee's attention by the       drohen, oder macht der Exekutivdirektor dem Unterausschuß von\nExecutive Director on his own initiative or at the request of any    sich aus oder auf Ersuchen eines Mitglieds des Rates eine\nmember of the Council, it shall immediately report the facts         entsprechende Mitteilung, so erstattet der Unterausschuß dem\nconcerned to the Executive Committee. The Sub-Committee, in           Exekutivausschuß umgehend über den Sachverhalt Bericht.\nso informing the Executive Committee, shall give particular regard    Dabei berücksichtigt der Unterausschuß insbesondere die\nto those circumstances which threaten to affect the interests of      Umstände, welche die Interessen der Mitglieder zu beeinträchti-\nmembers.                                                             gen drohen.\n(2) The Executive Committee shall meet within ten working            (2) Der Exekutivausschuß tritt innerhalb von zehn Werktagen\ndays to review such developments and, if it deems it appropriate,     zusammen, um diese Entwicklungen zu überprüfen und, wenn er\nrequest the Chairman of the Council to convene a session of the       dies für angezeigt hält, den Vorsitzenden des Rates zu ersuchen,\nCouncil to consider the situation.                                    eine Ratstagung zur Prüfung der Lage anzuberaumen.\nArticle 5                                                          Artikel 5\nCommercial purchases and special transactions                          Kommerzielle Käufe und Sondergeschäfte\n(1) A commercial purchase for the purposes of this Convention        (1) Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein kommerzieller\nis a purchase as defined in Article 2 which conforms to the usual    Kauf nach der Begriffsbestimmung in Artikel 2 ein Kauf, der den\ncommercial practices in international trade and which does not       internationalen Handelsbräuchen entspricht; die in Absatz 2\ninclude those transactions referred to in paragraph (2) of this      bezeichneten Geschäfte fallen jedoch nicht darunter.\nArticle.\n(2) A special transaction for the purposes of this Convention is     (2) Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Sondergeschäft\none which includes features introduced by the Government of a        ein Geschäft, das Merkmale aufweist, die ihm von der Regierung\nmember concerned which do not conform to usual commercial            eines beteiligten Mitglieds auferlegt sind und den Handelsbräu-\npractices. Special transactions include the following:               chen nicht entsprechen. Zu den Sondergeschäften gehören fol-\ngende:\n(a) Sales on credit in which, as a result of govemment interven-      a) Verkäufe gegen Kredit, bei denen aufgrund staatlicher Einfluß-\ntion, the interest rate, period of payment, or other related        nahme die Zinssätze, Zahlungsfristen oder andere einschlä-\nterms do not conform to the commercial rates, periods or            gige Bedingungen den auf dem Weltmarkt geltenden handels-\nterms prevailing in the world market;                               üblichen Zinssätzen, Fristen oder Bedingungen nicht entspre-\nchen;\n(b) Sales in which the funds for the purchase of grain are            b) Verkäufe, bei denen die Regierung des Ausfuhrmitglieds die\nobtained under a loan from the Government of the exporting         Mittel für den Kauf von Getreide in Form eines zweckgebunde-\nmember tied to the purchase of grain;                               nen Darlehens gewährt;\n(c)    Sales for currency of the importing member which is not        c) Verkäufe gegen Zahlungsmittel des Einfuhrmitglieds, die nicht\ntransferable or convertible into currency or goods for use in      transferierbar und weder im Zahlungsmittel noch in Waren zur\nthe exporting member;                                              Verwendung im Ausfuhrmitglied konvertierbar oder aus-\ntauschbar sind;\n(d) Sales under trade agreements with special payments                d) Verkäufe aufgrund von Handelsabkommen mit besonderen\narrangements which include clearing accounts for settling           Zahlungsvereinbarungen, die Verrechnungskonten zum\ncredit balances bilaterally through the exchange of goods,          gegenseitigen Ausgleich von Guthaben durch Warenaus-\nexcept where the exporting member and the importing                tausch vorsehen, sofern nicht das beteiligte Ausfuhrmitglied\nmember concerned agree that the sale shall be regarded as          und das beteiligte Einfuhrmitglied vereinbaren, daß der Ver-\ncommercial;                                                        kauf als kommerzieller Verkauf gilt;","----------- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\n676                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II\n(e)     Barter transactions:                                            e) Tauschgeschäfte,\n(i) which result from the intervention of governments where           i) die das Ergebnis staatlicher Einflußnahme sind und bei\ngrain is exchanged at other than prevailing world prices,            denen Getreide zu anderen als den üblichen Weltmarkt-\nor                                                                   preisen ausgetauscht wird, oder\n(ii) which involve sponsorship under a government purchase            ii) die im Rahmen eines staatlichen Kaufprogramms geför-\nprogramme, except where the purchase of grain results                dert werden, sofern sich der Getreidekauf nicht aus einem\nfrom a barter transaction in which the country of final              Tauschgeschäft ergibt, bei dem das letzte Bestimmungs-\ndestination was not named in the original barter contract;           land nicht in dem ursprünglichen Tauschvertrag genannt\nwar;\n(f)     A gift of grain or a purchase of grain out of a monetary grant   f)   Getreideschenkungen oder Getreidekäufe, die mit Hilfe\nby the exporting member made for that specific purpose;               zweckgebundener Geldzuwendungen des Ausfuhrmitglieds\nerfolgen;\n(g)     Any other categories of transactions, as the Council may        g) alle sonstigen vom Rat bezeichneten Arten von Geschäften,\nprescribe, that include features introduced by the Govern-            die den Handelsbräuchen nicht entsprechende, von der\nment of a member concerned which do not conform to usual              Regierung eines beteiligten Mitglieds geschaffene Merkmale\ncommercial practices.                                                 aufweisen.\n(3) Any question raised by the Executive Director or by any             (3) Wirft der Exekutivdirektor oder ein Mitglied die Frage auf, ob\nmember as to whether a transaction is a commercial purchase as           ein Geschäft ein kommerzieller Kauf nach Absatz 1 oder ein\ndefined in paragraph (1) of this Article or a special transaction as     Sondergeschäft nach Absatz 2 ist, so entscheidet der Rat.\ndefined in paragraph (2) of this Article shall be decided by the\nCouncil.\nArtlcle 6                                                              Artikel 6\nGuidellnes relatlng to concessional transactions                                 Leitlinien für Vorzugsgeschäfte\n( 1) Members undertake to conduct any concessional transac-             (1) Die Mitglieder verpflichten sich, bei der Durchführung von\ntions in grains in such a way as to avoid harmful interference with      Vorzugsgeschäften mit Getreide darauf zu achten, daß schädi-\nnormal patterns of production and international commercial trade.       gende Eingriffe in die normalen Strukturen der Erzeugung und\ndes internationalen kommerziellen Handels vermieden werden.\n(2) To this end both supplying and recipient members shall              (2) Zu diesem Zweck treffen sowohl Liefer- als auch Empfän-\nundertake appropriate measures to ensure that concessional              germitglieder angemessene Maßnahmen, um zu gewährleisten,\ntransactions are additional to commercial sales which could             daß die Vorzugsgeschäfte zusätzlich zu den kommerziellen Ver-\nreasonably be anticipated in the absence of such transactions,          käufen getätigt werden, die in Ermangelung von Vorzugsgeschäf-\nand would increase consumption or stocks in the recipient coun-         ten normalerweise zu erwarten wären, und den Verbrauch oder\ntry. Such measures shall, for countries which are members of            die Vorräte im Empfängerland erhöhen. Diese Maßnahmen müs-\nFAQ, be consistent with the FAQ Principles of Surplus Disposal          sen bei Ländern, die Mitglieder der FAQ sind, den FAQ-Grundsät-\nand Guiding Lines and the consultative Obligations of FAQ mem-          zen und Leitlinien für die Verwendung von Überschüssen und den\nbers, and may include the requirement that a specified level of         Konsultatiwerpflichtungen von FAQ-Mitgliedern entsprechen und\ncommercial imports of grains agreed with the recipient country be       können vorschreiben, daß das Empfängerland eine mit ihm ver-\nmaintained on a global basis by that country. In establishing or        einbarte bestimmte Menge kommerzieller Getreideeinfuhren aus\nadjusting this level, full regard shall be had to the commercial        allen anderen Ländern beibehält. Bei der Festsetzung oder\nimport levels in a representative period, to recent trends in utiliza- Anpassung dieser Menge sind der Umfang der kommerziellen\ntion and imports, and to the economic circumstances of the              Einfuhren während eines typischen Zeitabschnitts, jüngste Trends\nrecipient country, including, in particular, its balance-of-payments   in bezug auf Verwendung und Einfuhren sowie die Wirtschafts-\nsituation.                                                             lage des Empfängerlands, insbesondere seine Zahlungsbilanz-\nlage, voll zu berücksichtigen.\n(3) Members, when engaging in concessional export transac-              (3) Mitglieder, die derartige Vorzugs-Ausfuhrgeschäfte tätigen,\ntions, shall consult with exporting members whose commercial            führen vor Abschluß derartiger Abmachungen mit Empfängerlän-\nsales might be affected by such transactions to the maximum             dern möglichst eingehende Konsultationen mit denjenigen Aus-\npossible extent before such arrangements are concluded with             fuhrmitgliedern, deren kommerzielle Verkäufe durch diese\nrecipient countries.                                                    Geschäfte beeinträchtigt werden könnten.\n(4) The Secretariat shall periodically report to the Council on         (4) Das Sekretariat berichtet dem Rat regelmäßig über die\ndevelopments. in concessional transactions in grains.                   Entwicklung der Vorzugsgeschäfte mit Getreide.\nArtlcle 7                                                              Artikel 7\nReportlng and recording                                              Meldungen und Unterlagen\n( 1) Members shall provide regular reports, and the Council shall       (1) Die Mitglieder legen regelmäßige Meldungen vor, und der\nmaintain records for each crop year, showing separately commer-         Rat führt für jedes Erntejahr Unterlagen, in denen kommerzielle\ncial and special transactions, of all shipments of grain by members     und Sondergeschätte getrennt ausgewiesen sind, über alle\nand all imports of grain from non-members. The Council shall also       Getreidelieferungen von Mitgliedern und alle Getreideeinfuhren\nmaintain, to the extent possible, records of all shipments between      aus Nichtmitgliedern. Der Rat führt außerdem, soweit möglich,\nnon-members.                                                            Unterlagen über alle Lieferungen zwischen Nichtmitgliedern.\n(2) Members shall provide, as far as possible, such information         (2) Die Mitglieder stellen, soweit möglich, alle vom Rat benötig-\nas the Council may require concerning their grain supply and            ten Angaben über Angebot und Nachfrage auf dem Getreidesek-\ndemand, and report promptly all changes in their national grain         tor zur Verfügung und melden umgehend alle Änderungen in ihrer\npolicies.                                                               jeweiligen Getreidepolitik.\n(3) For the purposes of this Article:                                   (3) Für die Zwecke dieses Artikels\n(a) members shall send to the Executive Oirector such informa-          a) übermitteln die Mitglieder dem Exekutivdirektor über die in\ntion concerning the quantities of grain involved in commercial        kommerziellen Verkäufen und Käufen sowie in Sonderge-","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987                                              677\nsales and purchases and special transactions as the Council             schäften verwendeten Getreidemengen alle Angaben, die der\nwithin its competence may require, including:                           Rat im Rahmen seiner Zuständigkeit benötigt; dazu gehören\n(i) in relation to special transactions, such detail of the             i)  in Verbindung mit Sondergeschäften alle diese betreffen-\ntransactions as will enable them to be classified in                   den Einzelheiten, die eine Klassifizierung nach Artikel 5\naccordance with Article 5;                                             ermöglichen;\n(ii) such information as may be available as to the type,               ii) alle verfügbaren Angaben über Type, Klasse, Gradierung\nclass, grade and quality of the grains concerned;                      und Qualität des betreffenden Getreides;\n(b)     any member when exporting grain shall send to the Execu-          b) übermitteln die Mitglieder, wenn sie Getreide ausführen, dem\ntive Director such information relating to their export prices as       Exekutivdirektor alle Angaben über ihre Ausfuhrpreise, die der\nthe Council may require;                                                Rat benötigt;\n(c)     the Council shall obtain regular information on currently         c) erhält der Rat regelmäßig Angaben über die jeweils üblichen\nprevailing grain transportation costs, and members shall                Beförderungskosten für Getreide und melden die Mitglieder\nreport such supplementary information as the Council may                alle vom Rat benötigten zusätzlichen Angaben.\nrequire.\n(4) In the case of any grain which reaches the country of final           (4) Gelangt Getreide in ein Endbestimmungsland, nachdem es\ndestination after resale in, passage through, or transshipment            in einem anderen als dem Ursprungsland wiederverkauft, durch\nfrom the ports of, a country other than that in which it originated,      das andere Land durchgeführt oder in dessen Häfen umgeschla-\nmembers shall to the maximum extent possible make available               gen worden ist, so stellen die Mitglieder im weitestmöglichen\nsuch information as will enable the shipment to be entered in the         Umfang die Angaben zur Verfügung, aufgrund deren die Liefe-\nrecords as a shipment between the country of origin and the               rung in die Unterlagen als Lieferung zwischen dem Ursprungsland\ncountry of final destination. In the case of a resale, the provisions     und dem Endbestimmungsland eingetragen werden kann. Im Fall\nof this paragraph shall apply if the grain originated in the country of   eines Wiederverkaufs findet dieser Absatz nur Anwendung, wenn\norigin during the same crop year.                                         das Getreide während des betreffenden Erntejahrs in dem\nUrsprungsland erzeugt wurde.\n(5) The Council shall make rules of procedure for the reports             (5) Der Rat schreibt Verfahrensregeln für die in diesem Artikel\nand records referred to in this Article. Those rules shall prescribe      erwähnten Meldungen und Unterlagen vor. In diesen Regeln\nthe frequency and the manner in which those reports shall be              bestimmt er, wie oft und in welcher Weise diese Meldungen zu\nmade and shall prescribe the duties of members with regard                erfolgen haben und welche Pflichten den Mitgliedern diesbezüg-\nthereto. The Council shall also make provision for the amendment          lich obliegen. Der Rat trifft ferner Vorsorge für die Änderung der\nof any records or statements kept by it, including provision for the      von ihm geführten Unterlagen und Aufstellungen sowie für die\nsettlement of any dispute arising in connection therewith. lf any         Beilegung etwaiger in diesem Zusammenhang entstehender\nmember repeatedly and unreasonably fails to make reports as               Streitigkeiten. Versäumt es ein Mitglied wiederholt und ohne\nrequired by this Article, the Executive Committee shall arrange           ausreichenden Grund, die nach diesem Artikel erforderlichen\nconsultations with that member to remedy the situation.                   Meldungen abzugeben, so führt der Exekutivausschuß Konsulta-\ntionen mit dem betreffenden Mitglied, um Abhilfe zu schaffen.\nArtlcle 8                                                                Artikel 8\nDisputes and complalnts                                              Streitigkeiten und Beschwerden\n( 1) Any dispute concerning the interpretation or application of         (1) Jede Streitigkeit über die Auslegung oder Anwendung die-\nthis Convention which is not settled by negotiation shall, at the         ses Übereinkommens, die nicht durch Verhandlungen beigelegt\nrequest of any member which is a party to the dispute, be referred        werden kann, wird auf Antrag eines Mitglieds, das in dieser\nto the Council for decision.                                              Streitigkeit Partei ist, dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.\n(2) Any member which considers that its interests as a party to          (2) Sind nach Auffassung eines Mitglieds dessen Interessen als\nthis Convention have been seriously prejudiced by actions of any          Vertragspartei dieses Übereinkommens durch Maßnahmen eines\none or more members affecting the operation of this Convention            oder mehrerer Mitglieder, welche die Wirkungsweise des Überein-\nmay bring the matter before the Council. In such a case, the              kommens berühren, ernstlich geschädigt worden, so kann es die\nCouncil shall immediately consult with the members concerned in           Angelegenheit dem Rat vorlegen. In einem solchen Fall führt der\norder to resolve the matter. lf the matter is not resolved through        Rat alsbald Konsultationen mit den beteiligten Mitgliedern, um die\nsuch consultations, the Council shall consider the matter further         Angelegenheit zu regeln. Wird durch diese Konsultationen die\nand may make recommendations to the members concemed.                     Angelegenheit nicht geregelt, so unterzieht der Rat sie einer\nweiteren Prüfung; er kann Empfehlungen an die beteiligten Mit-\nglieder richten.\nPart II                                                                  Tell II\nAdministration                                                  Verwaltungsbestimmungen\nArtlcle 9                                                                Artikel 9\nConstltutlon of the Councll                                            Zusammensetzung des Rates\n(1) The International Wheat Council, established by the Interna-         (1) Der Internationale Weizenrat, der durch das Internationale\ntional Wheat Agreement, 1949, shall continue in being for the            Weizen-übereinkommen von 1949 eingesetzt wurde, bleibt zum\npurpose of administering this Convention with the membership,            Zweck der Handhabung des vorliegenden Übereinkommens mit\npowers and functions provided in this Convention.                        den in demselben vorgesehenen Bestimmungen über die Mit-\ngliedschaft, Befugnisse und Aufgaben bestehen.\n(2) Members may be represented at Council meetings by                    (2) Die Mitglieder können auf Ratssitzungen durch Delegierte,\ndelegates, alternates and advisers.                                       Stellvertreter und Berater vertreten sein.","678                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II\n(3) The Council shall elect a Chairman and a Vice-Chairman                (3) Der Rat wählt einen Vorsitzenden und einen stellvertreten-\nwho shall hold office for one crop year. The Chairman shall have         den Vorsitzenden, die ihr Amt für die Dauer eines Erntejahres\nno vote and the Vice-Chairman shall have no vote while acting as         bekleiden. Der Vorsitzende und der den Vorsitz führende stellver-\nChairman.                                                                tretende Vorsitzende sind nicht stimmberechtigt.\nArtlcle 10                                                              Artikel 10\nPowers and functlons of the Councll                                     Befugnisse und Aufgaben des Rates\n(1) The Council shall establish its Rules of Procedure.                   (1) Der Rat gibt sich eine Geschäftsordnung.\n(2) The Council shall keep such records as are required by the            (2) Der Rat führt die in diesem Übereinkommen vorgeschriebe-\nterms of this Convention and may keep such other records as it            nen Unterlagen; er kann zusätzlich alle sonstigen Unterlagen\nconsiders desirable.                                                      führen, die er für erwünscht hält.\n(3) In order to enable the Council to discharge its functions             (3) Um seine Aufgaben aus diesem Übereinkommen wahrneh-\nunder this Convention, the Council may request, and members               men zu können, kann der Rat die für diesen Zweck notwendigen\nundertake to supply, subject to the provisions of paragraph (2) of        Statistiken und Auskünfte anfordern; die Mitglieder verpflichten\nArticle 7, such statistics and information as are necessary for this      sich vorbehaltlich des Artikels 7 Absatz 2, sie ihm zur Verfügung\npurpose.                                                                  zu stellen.\n(4) The Council may, by special vote, delegate to any of its              (4) Der Rat kann durch besondere Abstimmung die Ausübung\ncommittees, or to the Executive Director, the exercise of powers          von Befugnissen oder Aufgaben mit Ausnahme der folgenden auf\nor functions other than the following:                                    einen seiner Ausschüsse oder auf den Exekutivdirektor übertra-\ngen:\n(a)      Decisions on matters under Article 8;                           a) Beschlüsse über Angelegenheiten nach Artikel 8;\n(b)      Review, und er Article 11, of the votes of members listed in    b) Überprüfung der Stimmen der in der Anlage aufgeführten\nthe Annex;                                                              Mitglieder nach Artikel 11 ;\n(c)      Determination of exporting and importing members and dis-       c) Bestimmung der Ausfuhr- und Einfuhrmitglieder und Vertei-\ntribution of their votes under Article 12;                              lung ihrer Stimmen nach Artikel 12;\n(d)      Location of the seat of the Council under paragraph (1) of      d) Bestimmung des Sitzes des Rates nach Artikel 13 Absatz 1;\nArticle 13;\n(e)      Appointment of the Executive Director, under paragraph (2)       e) Ernennung des Exekutivdirektors nach Artikel 17 Absatz 2;\nof Article 17;\n(f)      Adoption of the budget and assessment of members' con-          f)      Annahme des Haushalts und Festsetzung der Beiträge der\ntributions under Article 21 ;                                           Mitglieder nach Artikel 21 ;\n(g)      Suspension of the voting rights of a member under paragraph     g) zeitweiliger Entzug der Stimmrechte eines Mitglieds nach\n(6) of Article 21;                                                     Artikel 21 Absatz 6;\n(h) Any request to the Secretary-General of UNCTAD to con-               h) Ersuchen an den Generalsekretär der UNCTAD, eine Ver-\nvene a negotiating Conference under Article 22;                         handlungskonferenz nach Artikel 22 anzuberaumen;\n(i)      Exclusion of a member from the Council under Article 30;        i)     Ausschluß eines Mitglieds aus dem Rat nach Artikel 30;\n(j)      Recommendation of an amendment under Article 32;               j)      Empfehlung einer Änderung nach Artikel 32;\n(k)      Extension or termination of this Convention under Article 33.   k) Verlängerung oder Außerkraftsetzung dieses Übereinkom-\nmens nach Artikel 33.\nThe Council may at any time revoke such delegation by a majority         Der Rat kann eine solche Übertragung mit der Mehrheit der\nof the votes cast.                                                       abgegebenen Stimmen jederzeit widerrufen.\n(5) Any decision made under any powers or functions delegated             (5) Jeder Beschluß, der aufgrund einer nach Absatz 4 vom Rat\nby the Council in accordance with paragraph (4) of this Article          übertragenen Befugnis oder Aufgabe gefaßt wird, unterliegt auf\nshall be subject to review by the Council at the request of any          Antrag eines Mitglieds, der innerhalb einer vom Rat vorgeschrie-\nmember made within a period which the Council shall prescribe.           benen Frist zu stellen ist, der Überprüfung durch den Rat.\nAny decision in respect of which no request for review has been         Beschlüsse, für die ein Antrag auf Überprüfung innerhalb der\nmade within the prescribed period shall be binding on all mem-          vorgeschriebenen Frist nicht gestellt wird, sind für alle Mitglieder\nbers.                                                                   bindend.\n(6) In addition to the powers and functions specified in this              (6) Außer den in diesem Übereinkommen genannten Befugnis-\nConvention the Council shall have such other powers and perform          sen und Aufgaben hat der Rat die Befugnisse und nimmt die\nsuch other functions as are necessary to carry out the terms of this     Aufgaben wahr, die zur Durchführung des Übereinkommens not-\nConvention.                                                              wendig sind.\nArtlcle 11                                                              Artikel 11\nVotes for entry lnto force                                           Stimmen für das Inkrafttreten\nand budgetary procedures                                             und für die Haushaltsverfahren\n( 1) For the purposes of the entry into force of this Convention          (1) Für die Zwecke des lnkrafttretens dieses Übereinkommens\nunder paragraph (1) of Article 28, the votes of each Government          nach Artikel 28 Absatz 1 hat jede Regierung die ihr in der Anlage\nshall be as set out in the Annex.                                        zugeteilte Stimmenzahl.\n(2) For the purposes of the assessment of financial contribu-             (2) Für die Zwecke der Festsetzung der Finanzbeiträge nach\ntions under Article 21, the votes of members shall be based on            Artikel 21 beruhen die Stimmen der Mitglieder auf den in der\nthose set out in the Annex subject to the following:                      Anlage angegebenen Stimmen; jedoch gilt folgendes:","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987                                           679\n(a)    upon the entry into force of the Convention, the Council shall a) sobald dieses Übereinkommen in Kraft tritt, teilt der Rat die in\nredistribute the votes in the Annex among the Govemments             der Anlage aufgeführten Stimmen zwischen den Regierungen,\nwhich have deposited instruments of ratification, acceptance,        die Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitritts-\napproval or accession to the Convention, or declarations of           urkunden zu dem Übereinkommen oder Erklärungen über die\nprovisional application of it, in proportion to the number of         vorläufige Anwendung des Übereinkommens hinterlegt\nvotes held by each member listed in the Annex;                        haben, im Verhältnis der jedem in der Anlage aufgeführten\nMitglied zustehenden Stimmenzahl neu auf;\n(b) after the Convention has entered into force, whenever any          b) nachdem das Übereinkommen in Kraft getreten ist, teilt der\nGovernment becomes, or ceases to be, a party to this                  Rat, wenn eine Regierung Vertragspartei des Übereinkom-\nConvention, the Council shall redistribute the votes of the           mens wird oder aufhört, Vertragspartei des Übereinkommens\nother members in proportion to the number of votes held by            zu sein, die Stimmen der anderen Mitglieder im Verhältnis der\neach member listed in the Annex;                                      jedem in der Anlage aufgeführten Mitglied zustehenden Stim-\nmenzahl neu auf;\n(c)    three years after the entry into force of this Convention, and  c) drei Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens, und\nwhenever the Convention is extended under paragraph (2) of            sobald das Übereinkommen nach Artikel 33 Absatz 2 verlän-\nArticle 33, the Council shall review and may adjust the votes         gert wird, überprüft der Rat die Stimmen der in der Anlage\nof members listed in the Annex.                                       aufgeführten Mitglieder und kann sie angleichen.\n(3) For all other purposes regarding the administration of the         (3) Für alle anderen Zwecke im Zusammenhang mit der Hand-\nConvention, the votes to be exercised by members shall be as            habung dieses Übereinkommens richtet sich die Zahl der den\ndetermined under Article 12.                                            Mitgliedern zustehenden Stimmen nach Artikel 12.\nArtlcle 12                                                            Artikel 12\nDetermination of exportlng and lmportlng members                          Bestimmung der Ausfuhr- und Elnfuhrmltglleder\nand dlstrlbutlon of thelr votes                                        und Verteilung Ihrer Stimmen\n(1) At the first session held under this Convention, the Council         (1) Auf der ersten aufgrund dieses Übereinkommens abgehal-\nshall establish which members shall be exporting members and              tenen Tagung legt der Rat fest, welche Mitglieder Ausfuhrmitglie-\nwhich members shall be importing members for the purposes of              der und welche Mitglieder Einfuhrmitglieder im Sinne des Über-\nthe Convention. In so deciding, the Council shall take account of         einkommens sind. Dabei berücksichtigt der Rat die Weizenhan-\nthe wheat trading patterns of those members and of their own              delsstrukturen dieser Mitglieder und ihre eigenen Ansichten.\nviews.\n(2) As soon as the Council has determined which members                 (2) Sobald der Rat bestimmt hat, welche Mitglieder Ausfuhr-\nshall be exporting and which shall be importing members under            und welche Einfuhrmitglieder aufgrund dieses Übereinkommens\nthis Convention, the exporting members, on the basis of their            sind, teilen die Ausfuhrmitglieder vorbehaltlich der in Absatz 3\nvotes under Article 11 shall divide their votes among them as they       festgesetzten Bedingungen ihre Stimmen auf der Grundlage ihrer\nshall decide, subject to the conditions laid down in paragraph (3)       Stimmen nach Artikel 11 untereinander auf, und die Einfuhrmit-\nof this Article, and the importing members shall similarly divide        glieder teilen ihre Stimmen in ähnlicher Weise auf.\ntheir votes.\n(3) For the purposes of the allocation of votes under paragraph         (3) Für die Zwecke der Zuteilung von Stimmen nach Absatz 2\n(2) of this Article, the exporting members shall together hold 1,000     verfügen die Ausfuhrmitglieder und die Einfuhrmitglieder über je\nvotes, and the importing members shall together hold 1,000 votes.        1 000 Stimmen. Ein Mitglied darf nicht über mehr als 333 Stimmen\nNo member shall hold more than 333 votes as an exporting                 als Ausfuhrmitglied oder mehr als 333 Stimmen als Einfuhrmit-\nmember or more than 333 votes as an importing member. There              glied verfügen. Es gibt keine Teilstimmen.\nshall be no fractional votes.\n(4) The lists of exporting and importing members shall be              (4) Die Listen der Ausfuhr- und Einfuhrmitglieder werden vom\nreviewed by the Council, in the light of changing patterns in their      Rat aufgrund der sich ändernden Strukturen in ihrem Weizenhan-\nwheat trade, after a period of three years following the entry into      del drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens über-\nforce of the Convention. They shall also be reviewed whenever            prüft. Sie werden ferner überprüft, sobald das Übereinkommen\nthe Convention is extended under paragraph (2) of Article 33.            nach Artikel 33 Absatz 2 verlängert wird.\n(5) At the request of any member, the Council may, at the              (5) Auf Ersuchen eines Mitglieds kann der Rat zu Beginn eines\nbeginning of any crop year, agree by special vote to the transfer of     Erntejahrs durch besondere Abstimmung beschließen, daß das\nthat member from the list of exporting members to the list of            betreffende Mitglied von der Liste der Ausfuhrmitglieder auf die\nimporting members, or from the list of importing members to the          Liste der Einfuhrmitglieder bzw. von der Liste der Einfuhrmitglie-\nlist of exporting members, as appropriate.                              der auf die Liste der Ausfuhrmitglieder gesetzt wird.\n(6) The distribution of the votes of exporting and importing           (6) Die Verteilung der Stimmen der Ausfuhr- und Einfuhrmitglie-\nmembers shall be reviewed by the Council whenever the lists of          der wird vom Rat überprüft, sobald die Listen der Ausfuhr- und\nthe exporting and importing members are changed under para-              Einfuhrmitglieder nach Absatz 4 oder 5 geändert werden. Eine\ngraphs (4) or (5) of this Article. Any redistribution of votes under     Neuaufteilung der Stimmen aufgrund dieses Absatzes erfolgt\nthis paragraph shall be subject to the conditions set out in para-       unter den in Absatz 3 festgesetzten Bedingungen.\ngraph (3) of this Article.\n(7) Whenever any Government becomes, or ceases to be, a                (7) Wird eine Regierung Vertragspartei dieses Übereinkom-\nparty to this Convention, the Council shall redistribute the votes of   mens oder hört sie auf, Vertragspartei des Übereinkommens zu\nthe other exporting or importing members, as appropriate, in            sein, so teilt der Rat die Stimmen der anderen Ausfuhr- bzw.\nproportion to the number of votes held by each member, subject to       Einfuhrmitglieder im Verhältnis der jedem Mitglied zustehenden\nthe conditions set out in paragraph (3) of this Article.                Stimmenzahl vorbehaltlich der in Absatz 3 festgesetzten Bedin-\ngungen neu auf.\n(8) Any exporting member may authorize any other exporting            (8) Ein Ausfuhrmitglied kann ein anderes Ausfuhrmitglied, und\nmember, and any importing member may authorize any other               ein Einfuhrmitglied kann ein anderes Einfuhrmitglied ermächtigen,","680                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II\nImporting member, to represent Its mterests and to exercise its         auf einer oder mehreren Sitzungen des Rates seine Interessen zu\nvotes at any meeting or meetings of the Council. Satisfactory           vertreten und sein Stimmrecht auszuüben. Ein ausreichender\nev1dence of such authorization shall be submitted to the Council.       Nachweis der Ermächtigung 1st dem Rat vorzulegen.\n(9) lf at any meeting of the Council a member is not represented        (9) Ist auf einer Ratssitzung ein Mitglied nicht durch einen\nby an accredited delegate and has not authorized another                beglaubigten Delegierten vertreten, und hat es kein anderes\nmember to exercise its votes in accordance with paragraph (8) of        Mitglied ermächtigt, sein Stimmrecht nach Absatz 8 auszuüben,\nthis Article, or if at the date of any meeting any member has           oder hat im Zeitpunkt einer Sitzung ~in Mitglied aufgrund einer\nforfeited, has been deprived of, or has recovered its votes under       Bestimmung dieses Übereinkommens sein Stimmrecht verwirkt,\nany provisions of this Convention, the total votes to be exercised      verloren oder zurückerhalten, so wird die Gesamtstimmenzahl der\nby the exporting members at that meeting shall be adjusted to a         auf dieser Sitzung ihr Stimmrecht ausübenden Ausfuhrmitglieder\nfigure equal to the total of votes to be exercised at that meeting by   der Gesamtstimmenzahl der auf dieser Sitzung ihr Stimmrecht\nthe importing members and redistributed among exporting                 ausübenden Einfuhrmitglieder angeglichen und sodann auf die\nmembers in proportion to their votes.                                   Ausfuhrmitglieder im Verhältnis ihrer Stimmenzahl neu aufgeteilt.\nArtlcle 13                                                            Artikel 13\nSeat, sesslons and quorum                                        Sitz, Tagungen und Beschlußfähigkeit\n(1) The seat of the Council shall be in London unless the              (1) Der Sitz des Rates ist London, sofern der Rat nicht etwas\nCouncil decides otherwise.                                             anderes beschließt.\n(2) The Council shall meet at least once during each half of           (2) Der Rat tritt mindestens einmal in jedem halben Erntejahr\neach crop year and at such other times as the Chairman may             und außerdem zu jedem anderen vom Vorsitzenden bestimmten\ndecide, or as otherwise required by this Convention. _                 oder sonst aufgrund dieses Übereinkommens erforderlichen Zeit-\npunkt zusammen.\n(3) The Chairman shall convene a session of the Council if so          (3) Der Vorsitzende beraumt eine Ratstagung an, wenn dies a)\nrequested by (a) five members or (b) one or more members               von fünf Mitgliedern oder b) von einem oder mehreren Mitgliedern,\nholding a total of not less than 10 per cent of the total votes or (c) denen insgesamt mindestens 10 v. H. der Gesamtstimmen zuste-\nthe Executive Committee.                                               hen, oder c) vom Exekutivausschuß beantragt wird.\n(4) The presence of delegates with a majority of the votes held        (4) Der Rat ist beschlußfähig, wenn die auf einer Sitzung\nby the exporting members and a majority of the votes held by the       anwesenden Delegierten vor etwaiger Angleichung des Stimmen-\nimporting members prior to any adjustment of votes under para-         verhältnisses nach Artikel 12 Absatz 9 über mehr als die Hälfte\ngraph (9) of Article 12 shall be necessary to constitute a quorum at   der den Ausfuhrmitgliedern und mehr als die Hälfte der den\nany meeting of the Council.                                            Einfuhrmitgliedern zustehenden Stimmen verfügen.\nArticle 14                                                           Artikel 14\nDeclsions                                                           Beschlüsse\n(1) Except where otherwise specified in this Convention, deci-        (1) Soweit in diesem Übereinkommen nichts anderes bestimmt\nsions of the Council shall be by a majority of the votes cast by the  ist, bedürfen die Beschlüsse des Rates der Mehrheit der von den\nexporting members and a majority of the votes cast by the             Ausfuhrmitgliedern und der Mehrheit der von den Einfuhrmitglie-\nimporting members, counted separately.                                dern abgegebenen und getrennt gezählten Stimmen.\n(2) Without prejudice to the complete liberty of action of any        (2) Unbeschadet der vollen Handlungsfreiheit jedes Mitglieds\nmember in the determination and administration of its agricultural    bei der Festlegung und Durchführung seiner Agrar- und Preispoli-\nand price policies, each member undertakes to accept as binding       t_\\k verpflichtet sich jedes Mitglied, sämtliche aufgrund dieses\nall decisions of the Council under the provisions of this Conven-     Ubereinkommens vom Rat gefaßten Beschlüsse als bindend\ntion.                                                                 anzuerkennen.\nArticle 15                                                           Artikel 15\nExecutlve Committee                                                  Der Exekutivausschuß\n(1) The Council shall establish an Executive Committee consist-        (1) Der Rat setzt einen Exekutivausschuß ein, der aus höch-\ning of not more than six exporting members elected annually by         stens sechs jährlich von den Ausfuhrmitgliedern zu wählenden\nthe exporting members and not more than eight importing mem-           Ausfuhrmitgliedern und höchstens acht jährlich von den Einfuhr-\nbers elected annually by the importing members. The Council            mitgliedern zu wählenden Einfuhrmitgliedern besteht. Der Rat\nshall appoint the Chairman of the Executive Committee and may          ernennt den Vorsitzenden des Exekutivausschusses und kann\nappoint a Vice-Chairman.                                               einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen.\n(2) The Executive Committee shall be responsible to and work           (2) Der Exekutivausschuß ist dem Rat verantwortlich und arbei-\nunder the general direction of the Council. lt shall have such         tet nach dessen allgemeinen Weisungen. Er hat die Befugnisse\npowers and functions as are expressly assigned to it under this        und nimmt die Aufgaben wahr, die ihm in diesem Übereinkommen\nConvention and such other powers and functions as the Council          ausdrücklich zugewiesen sind oder ihm zusätzlich vom Rat nach\nmay delegate to it under paragraph (4) of Article 10.                  Artikel 10 Absatz 4 übertragen werden.\n(3) The exporting members on the Executive Committee shall             (3) Die Ausfuhrmitglieder im Exekutivausschuß haben dieselbe\nhave the same total number of votes as the importing members.          Gesamtstimmenzahl wie die Einfuhrmitglieder. Die Stimmen der\nThe votes of the exporting members on the Executive Committee          Ausfuhrmitglieder im Exekutivausschuß werden so unter diese\nshall be divided among them as they shall decide, provided that       Mitglieder aufgeteilt, wie sie es beschließen, mit der Maßgabe,\nno such exporting member shall have more than 40 per cent of the       daß kein Ausfuhrmitglied über mehr als 40. v„ H. der Gesamtstim-\ntotal votes of those exporting members. The votes of the importing    men der Ausfuhrmitglieder verfügen darf. Die Stimmen der Ein-\nmembers on the Executive Committee shall be divided among             fuhrmitglieder im Exekutivausschuß werden so unter diese Mit-\nthem as they shall decide, provided that no such importing            glieder aufgeteilt, wie sie es beschließen, mit der Maßgabe, daß\nmember shall have more than 40 per cent of the total votes of         kein Einfuhrmitglied über mehr als 40 v. H. der Gesamtstimmen\nthose importing members.                                              der Einfuhrmitglieder verfügen darf.","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987                                             681\n(4) The Council shall prescribe rules of procedure regarding            (4) Der Rat setzt die Verfahrensregeln für Abstimmungen im\nvoting in the Executive Committee and may make such other                 Exekutivausschuß fest und kann nach seinem Ermessen sonstige\nprovision regarding rules of procedure in the Executive Committee         Verfahrensregeln für diesen beschließen. Ein Beschluß des\nas it thinks fit. A decision of the Executive Committee shall require     Exekutivausschusses bedarf der gleichen Stimmenmehrheit, die\nthe same majority of votes as this Convention prescribes for the          in diesem Übereinkommen für den Rat vorgeschrieben ist, wenn\nCouncil when making a decision on a similar matter.                       er in einer ähnlichen Sache einen Beschluß faßt.\n(5) Any member of the Council which is not a member of the              (5) Jedes Mitglied des Rates, das nicht Mitglied des Exekutiv-\nExecutive Committee may participate, without voting, in the dis-          ausschusses ist, kann ohne Stimmrecht an dessen Erörterungen\ncussion of any question bef ore the Executive Committee whenev-           über eine Frage teilnehmen, die nach Ansicht des Exekutivaus-\ner the latter considers that the interests of that member are             schusses die Interessen dieses Mitglieds berührt.\naffected.\nArtlcle 16                                                              Artikel 16\nSub-Committee on Market Conditions                                      Der Unterausschuß für die Marktlage\n( 1) The Executive Committee shall establish a Sub-Committee            (1) Der Exekutivausschuß setzt einen Unterausschuß für die\non Market Conditions consisting of representatives of not more            Marktlage ein, der aus Vertretern von höchstens sechs Ausfuhr-\nthan six exporting and six importing members. The Chairman of             mitgliedern und höchstens sechs Einfuhrmitgliedern besteht. Der\nthe Sub-Committee shall be appointed by the Executive Com-                Vorsitzende des Unterausschusses wird vom Exekutivausschuß\nmittee.                                                                  ernannt.\n(2) The Sub-Committee shall keep under continuous review,              (2) Der Unterausschuß prüft ständig alle Umstände, welche die\nand report to members on, all matters affecting the world grain          Weltgetreidewirtschaft beeinflussen, und berichtet den Mitglie-\neconomy. The Sub-Committee shall take account, in its review, of         dern darüber. Der Unterausschuß berücksichtigt bei seiner Prü-\nrelevant information supplied by any member of the Council.              fung alle von einem Mitglied des Rates vorgelegten einschlägigen\nAngaben.\n(3) The Sub-Committee shall supplement the guidance given by           (3) Der Unterausschuß ergänzt die Anweisungen des Rates zur\nthe Council to assist the Secretariat in carrying out the work           Unterstützung des Sekretariats bei der Ausführung der in Artikel 3\nenvisaged in Article 3.                                                  vorgesehenen Arbeiten.\n(4) The Sub-Committee shall make special efforts to involve            (4) Der Unterausschuß bemüht sich besonders, andere Mitglie-\nother members of the Council in its discussion of questions that         der des Rates an der Erörterung von Fragen zu beteiligen, die ihre\ndirectly affect their interests, such as their national grain policies,  Interessen unmittelbar berühren, wie ihre nationale Getreidepolitik\nor particularly in the case of developing countries, their import        oder insbesondere im Fall der Entwicklungsländer ihre Einfuhrbe-\nrequirements. Any member of the Council which is not a member            dürfnisse. Ein Mitglied des Rates, das nicht Mitglied des Unter-\nof the Sub-Committee may attend its meetings as an observer.             ausschusses ist, kann an dessen Sitzungen als Beobachter teil-\nnehmen.\n(5) The Sub-Committee shall advise in accordance with the             (5) Der Unterausschuß nimmt nach Maßgabe der einschlägigen\nrelevant Articles of the Convention and on any matters which the        Artikel dieses Übereinkommens sowie zu allen Fragen Stellung,\nCouncil or the Executive Committee may refer to it.                     die der Rat oder der Exekutivausschuß an ihn verweist.\nArticle 17                                                               Artikel 17\nSecretarlat                                                           Das Sekretariat\n(1) The Council shall have a Secretariat consisting of an Execu-       (1) Dem Rat steht ein Sekretariat zur Verfügung; es besteht aus\ntive Director, who shall be its chief administrative officer, and such   einem Exekutivdirektor, der sein höchster Verwaltungsbeamter\nstatt as may be required for the work of the Council and its             ist, sowie dem für die Arbeiten des Rates und seiner Ausschüsse\nCommittees.                                                              erforderlichen Personal.\n(2) The Council shall appoint the Executive Director who shall           (2) Der Rat ernennt den Exekutivdirektor; dieser ist für die\nbe responsible for the performance of the duties devolving upon          Wahrnehmung der dem Sekretariat bei der Handhabung dieses\nthe Secretariat in the administration of this Convention and for the     Übereinkommens zufallenden Aufgaben und aller anderen ihm\nperformance of such other duties as are assigned to him by the           vom Rat und seinen Ausschüssen zugewiesenen Aufgaben ver-\nCouncil and its Committees.                                              antwortlich.\n(3) The statt shall be appointed by the Executive Director in          (3) Das Personal wird vom Exekutivdirektor nach den vom Rat\naccordance with regulations established by the Council.                  aufgestellten Vorschriften ernannt.\n(4) lt shall be a condition of employment of the Executive             (4) Die Beschäftigung des Exekutivdirektors und des Personals\nDirector and of the statt that they do not hold or shall cease to hold  ist an die Bedingung geknüpft, daß sie am Getreidehandel nicht\nfinancial interest in the grain trade and that they shall not seek or   finanziell beteiligt sind oder derartige Beteiligungen aufgeben und\nreceive instructions regarding their duties under this Convention       daß sie bezüglich ihrer aufgrund dieses Übereinkommens wahr-\nfrom any Government or from any other authority external to the         zunehmenden Aufgaben von keiner Regierung und keiner ande-\nCouncil.                                                                ren Stelle außerhalb des Rates Weisungen erbitten oder entge-\ngennehmen.\nArtlcle 18                                                              Artikel 18\nAdmission of observers                                                Zulassung von Beobachtern\nThe Council may invite any non-member State, and any inter-           Der Rat kann jeden Nichtmitgliedstaat und jede zwischenstaatli-\ngovernmental organization, to attend any of its meetings as an          che Organisation einladen, als Beobachter an seinen Sitzungen\nobserver.                         ·                                     teilzunehmen.","682                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II\nArtlcle 19                                                              Artikel 19\nCooperatlon wlth other lntergovernmental organlzatlons                                           Zusammenarbeit\nmit anderen zwischenstaatlichen Organisationen\n(1) The Council may make whatever arrangements are approp-               (1) Der Rat kann alle zweckdienlichen Abmachungen zur Kon-\nriate for consultation or cooperation with the United Nations and          sultation oder Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und\nits organs, in particular the United Nations Conference on Trade           ihren Organen, insbesondere der Konferenz der Vereinten Natio-\nand Development, and with the Food and Agriculture Organization            nen für Handel und Entwicklung, sowie mit der Ernährungs- und\nand such other specialized agencies of the United Nations and              Landwirtschaftsorganisation und allen sonstigen Sonderorganisa-\nintergovernmental organizations as may be appropriate.                     tionen der Vereinten Nationen und zwischenstaatlichen Organisa-\ntionen treffen, wie es jeweils in Betracht kommt.\n(2) The Council, bearing in mind the particular role of the United        (2) Eingedenk der besonderen Rolle der Konferenz der Verein-\nNations Conference on Trade and Development in international               ten Nationen für Handel und Entwicklung im internationalen Han-\ncommodity trade, will, as it considers appropriate, keep the United        del mit Grundstoffen wird der Rat die Organisation der Vereinten\nNations Conference on Trade and Development informed of its                Nationen für Handel und Entwicklung über seine Tätigkeiten und\nactivities and programmes of work.                                         Arbeitsprogramme auf dem laufenden halten, soweit er dies für\nangemessen hält.\n(3) lf the Council finds that any terms of this Convention are           (3) Stellt der Rat fest, daß eine Bestimmung dieses Überein-\nmaterially inconsistent with such requirements as may be laid              kommens sachlich mit den Erfordernissen der Vereinten Nationen\ndown by the United Nations through its appropriate organs or by            oder ihrer zuständigen Organe oder ihrer Sonderorganisationen in\nits specialized agencies regarding intergovernmental commodity             bezug auf zwischenstaatliche Grundstoff-Übereinkünfte nicht ver-\nagreements, the inconsistency shall be deemed to be a circum-              einbar ist, so gilt diese Unvereinbarkeit als ein Umstand, der die\nstance affecting adversely the operation of this Convention and            Durchführung des Übereinkommens behindert; in diesem Fall\nthe procedure prescribed in Article 32 shall be applied.                   findet das Verfahren nach Artikel 32 Anwendung.\nArtlcle 20                                                              Artikel 20\nPrlvlleges and lmmunltles                                               Vorrechte und lmmunltäten\n( 1) The Council shall have legal personality. lt shall in particular    ( 1) Der Rat besitzt Rechtspersönlichkeit. Er hat insbesondere\nhave the capacity to contract, acquire and dispose of movable and          die Fähigkeit, Verträge zu schließen, bewegliches und unbeweg-\nimmovable property and to institute legal proceedings.                     liches Vermögen zu erwerben und zu veräußern sowie vor Gericht\nzu stehen.\n(2) The status, privileges and immunities of the Council in the           (2) Die Rechtsstellung, Vorrechte und lmmunitäten des Rates\nterritory of the United Kingdom shall continue to be governed by           im Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs bestimmen sich\nthe Headquarters Agreement between the Government of the                   weiterhin nach dem am 28. November 1968 in London unterzeich-\nUnited Kingdom of Great Britain and Northern lreland and the               neten Abkommen über den Sitz zwischen der Regierung des\nInternational Wheat Council signed at London on 28 November                Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und dem\n1968.                                                                      Internationalen Weizenrat.\n(3) The Agreement referred to in paragraph (2) of this Article            (3) Das in Absatz 2 genannte Abkommen ist von diesem\nshall be independent of the present Convention. lt shall however           Übereinkommen unabhängig. Es endet jedoch\nterminate:\n(a)     by agreement between the Government of the United King-            a) durch Vereinbarung zwischen der Regierung des Vereinigten\ndom of Great Britain and Northern lreland and the Council, or           Königreichs Großbritannien und Nordirland und dem Rat,\n(b)     in the event of the seat of the Council being moved from the       b) wenn der Sitz des Rates aus dem Vereinigten Königreich\nUnited Kingdom, or                                                     verlegt wird oder\n(c)      in the event of the Council ceasing to exist.                     c) wenn der Rat zu bestehen aufhört.\n(4) In the event of the seat of the Council being moved from the         (4) Wird der Sitz des Rates aus dem Vereinigten Königreich\nUnited Kingdom, the Government of the member in which the seat             verlegt, so schließt die Regierung des Mitglieds, in dem sich der\nof the Council is situated shall conclude with the Council an              Sitz des Rates befindet, mit diesem ein internationales Abkom-\ninternational agreement relating to the status, privileges and im-         men über die Rechtsstellung, Vorrechte und lmmunitäten des\nmunities of the Council, its Executive Director, its staff and rep-        Rates, seines Exekutivdirektors, seines Personals sowie der Ver-\nresentatives of members at meetings convened by the Council.               treter der Mitglieder, die an den vom Rat anberaumten Sitzungen\nteilnehmen.\nArtlcle 21                                                               Artikel 21\nFlnance                                                               Finanzfragen\n( 1) The expenses of delegations to the Council and of represen-         (1) Die Ausgaben für die Delegationen beim Rat sowie für die\ntatives on its Committees and Sub-Committees shall be met by               Vertreter in seinen Ausschüssen und Unterausschüssen werden\ntheir respective Governments. The other expenses necessary for             von den betreffenden Regierungen getragen. Die anderen für die\nthe administration of this Convention shall be met by annual               Handhabung dieses Übereinkommens erforderlichen Ausgaben\ncontributions from all members. The contribution of each member            werden aus jährlichen Beiträgen aller Mitglieder bestritten. Der\nfor each crop year shall be in the proportion which the number of          Beitrag eines Mitglieds für jedes Erntejahr richtet sich nach dem\nits votes in the Annex bears to the total of the votes of members in      Verhältnis der ihm nach der Anlage zustehenden Stimmenzahl\nthe Annex, as adjusted under paragraph (2) of Article 11 to reflect        zur Gesamtstimmenzahl der in der Anlage aufgeführten Mitglie-\nthe membership of the Convention at the time when the budget for          der, dabei wird die jedem Mitglied zustehende Stimmenzahl nach\nthat crop year is adopted.                                                Artikel 11 Absatz 2 entsprechend der Zusammensetzung des\nRates zu dem Zeitpunkt, zu dem der Haushaltsplan für das\nbetreffende Erntejahr angenommen wird, angeglichen.","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987                                              683\n(2) At its first session after this Convention comes into force, the      (2) Auf seiner ersten Tagung nach Inkrafttreten dieses Überein-\nCouncil shall approve its budget for the crop year ending 30 June           kommens genehmigt der Rat seinen Haushaltsplan für das am\n1987, and assess the contribution to be paid by each member.               30. Juni 1987 endende Erntejahr und setzt den von jedem Mit-\nglied zu zahlenden Beitrag fest.\n(3) The Council shall, at a session during the second half of              (3) Auf einer in der zweiten Hälfte jedes Erntejahrs stattfinden-\neach crop year, approve its budget for the following crop year and           den Tagung genehmigt der Rat seinen Haushaltsplan für das\nassess the contribution to be paid by each member for that crop              folgende Erntejahr und setzt den von jedem Mitglied für das\nyear.                                                                        betreffende Erntejahr zu zahlenden Beitrag fest.\n(4) The initial contribution of any member acceding to this                (4) Den ersten Beitrag eines Mitglieds, das diesem überein-\nConvention L:nder paragraph (1) of Article 27 shall be assessed by           kommen nach Artikel 27 Absatz 1 beitritt, setzt der Rat auf der\nthe Council on the basis of the votes to be distributed to it under          Grundlage der diesem Mitglied nach Artikel 11 Absatz 2 Buch-\nparagraph (2) (b) of Article 11 and the period remaining in the              stabe b zuzuteilenden Stimmenzahl und des für das laufende\ncurrent crop year, but the assessments made upon other mem-                  Erntejahr verbleibenden Zeitabschnitts fest, ohne jedoch die für\nbers for the current crop year shall not be altered.                        das laufende Erntejahr für die anderen Mitglieder festgesetzten\nBeiträge zu ändern.\n(5) Contributions shall be payable immediately upon assess-                (5) Die Beiträge sind sofort nach Festsetzung zu zahlen.\nment.\n(6) lf, at the end of six months following the date on which its          (6) Hat ein Mitglied binnen sechs Monaten nach dem Tag, an\ncontribution is due in accordance with paragraph (5) of this Article,     dem sein Beitrag nach Absatz 5 fällig ist, seinen vollen Beitrag\na member has not paid its full contribution, the Executive Director       nicht gezahlt, so ersucht der Exekutivdirektor das Mitglied, die\nshall request the member to make payment as quickly as poss-              Zahlung so bald wie möglich zu leisten. Hat das Mitglied seinen\nible. lf, at the expiration of six months after the request of the        Beitrag binnen sechs Monaten nach dem Ersuchen des Exekutiv-\nExecutive Director, the member has still not paid its contribution,       direktors noch nicht gezahlt, so wird sein Stimmrecht im Rat und\nits voting rights in the Council and in the Executive Committee           im Exekutivausschuß so lange entzogen, bis der volle Beitrag\nshall be suspended until such time as it has made full payment of         entrichtet ist.\nthe contribution.\n(7) A member whose voting rights have been suspended under               (7) Ein Mitglied, dem sein Stimmrecht nach Absatz 6 zeitweilig\nparagraph (6) of this Article shall not be deprived of any of its other   entzogen worden ist, geht dadurch seiner sonstigen Rechte nicht\nrights or relieved of any of its obligations under this Convention,       verlustig und wird von seinen Verpflichtungen aus diesem Über-\nunless the Council so decides by special vote. lt shall remain            einkommen nicht entbunden, sofern der Rat dies nicht durch\nliable to pay its contribution and to meet any other of its financial     besondere Abstimmung beschließt. Es bleibt zur Zahlung seines\nobligations under this Convention.                                        Beitrags verpflichtet und hat weiterhin alle sonstigen finanziellen\n(8) The Council shall, each crop year, publish an audited            Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zu erfüllen.\nstatement of its receipts and expenditures in the previous crop               (8) Der Rat veröffentlicht in jedem Erntejahr eine von Rech-\nyear.                                                                     nungsprüfern beglaubigte Aufstellung über seine Einnahmen und\n(9) The Council shall, prior to its dissolution, provide for the     Ausgaben im vorangegangenen Erntejahr.\nsettlement of its liabilities and the disposal of its records and             (9) Bevor der Rat aufgelöst wird, sorgt er für die Regelung\nassets.                                                                   seiner Verbindlichkeiten und verfügt über seine Unterlagen und\nVermögenswerte.\nArticle 22                                                             Artikel 22\nEconomic provislons                                              Wirtschaftliche Bestimmungen\nIn order to assure supplies of wheat and other grains to import-           Um den Einfuhrmitgliedern die Versorgung mit Weizen und\ning members and markets for wheat and other grains to exporting             anderem Getreide und den Ausfuhrmitgliedern den Absatz von\nmembers at equitable and stable prices, the Council shall at an             Weizen und anderem Getreide zu angemessenen und stabilen\nappropriate time examine the possibility of the negotiation of a            Preisen zu gewährleisten, prüft der Rat zu gegebener Zeit die\nnew international agreement or convention with economic provi-              Möglichkeit, eine neue internationale Übereinkunft oder ein neues\nsions. When it is judged that such a negotiation could be success-          internationales Übereinkommen mit wirtschaftlichen Bestimmun-\nfully concluded, the Council shall request the Secretary-General            gen auszuhandeln. Gelangt man zu der Auffassung, daß eine\nof the United Nations Conference on Trade and Development to                solche Verhandlung erfolgreich abgeschlossen werden könnte, so\nconvene a negotiating conference.                                           ersucht der Rat den Generalsekretär der Konferenz der Vereinten\nNationen für Handel und Entwicklung, eine Verhandlungskonfe-\nrenz anzuberaumen.\nPart III                                                               Tell III\nFinal Provisions                                                    Schlußbestlmmungen\nArtlcle 23                                                            Artlkel 23\nDeposltary                                                             Verwahrer\n( 1) The Secretary-General of the United Nations is hereby                 (1) Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird hiermit\ndesignated as the depositary of this Convention.                           zum Verwahrer dieses Übereinkommens bestimmt.\n(2) The depositary shall notify all signatory and acceding Gov-             (2) Der Verwahrer notifiziert allen Unterzeichnerregierungen\nernments of each signature, ratification, acceptance, approval,            und beitretenden Regierungen jede Unterzeichnung, Ratifikation,\nprovisional application of, and accession to, this Convention, as          Annahme, Genehmigung und vorläufige Anwendung dieses Über-\nweil as each notification and notice received under Articles 29 and        einkommens und jeden Beitritt zu demselben sowie alle nach den\n32.                                                                        Artikeln 29 und 32 eingegangenen Notifikationen und Anzeigen.","684                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II\nArtlcle 24                                                          Artikel 24\nSlgnature                                                        Unterzeichnung\nThis Convention shall be open for signature at United Nations       Dieses Übereinkommen liegt für die in der Anlage aufgeführten\nHeadquarters from 1 May 1986 until and including 30 June 1986        Regierungen sowie für jede Regierung, die Mitglied der Konferenz\nby the Governments listed in the Annex and any Government            der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung ist, vom\nmember of the United Nations Conference on Trade and Develop-        1. Mai 1986 bis zum 30. Juni 1986 am Sitz der Vereinten Nationen\nment.                                                                zur Unterzeichnung auf.\nArtlcle 25                                                           Artikel 25\nRatlflcatlon, acceptance, approval                                 Ratifikation, Annahme, Genehmigung\n(1) This Convention shall be subject to ratification, acceptance    (1) Dieses Übereinkommen bedarf der Ratifikation, Annahme\nor approval by each signatory Government in accordance with its      oder Genehmigung durch jede Unterzeichnerregierung nach\nrespective constitutional procedures.                                Maßgabe ihrer verfassungsrechtlichen Verfahren.\n(2) Instruments of ratification, acceptance or approval shall be    (2) Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden\ndeposited with the depositary not later than 30 June 1986. The       werden bis zum 30. Juni 1986 beim Verwahrer hinterlegt. Der Rat\nCouncil may, however, grant one or more extensions of time to        kann jedoch einer Unterzeichnerregierung, die ihre Urkunde nicht\nany signatory Government which is unable to deposit its instru-      bis zu diesem Zeitpunkt hinterlegen kann, eine oder mehrere\nment by that date. The Council shall inform the depositary of all    Fristverlängerungen gewähren. Der Rat unterrichtet den Verwah-\nsuch extensions of time.                                             rer von allen solchen Fristverlängerungen.\nArtlcle 26                                                           Artikel 26\nProvlslonal appllcatlon                                              Vorläufige Anwendung\nAny signatory Government and any other Government eligible          Jede Unterzeichnerregierung und jede andere Regierung, wel-\nto sign this Convention, or whose application for accession is       che die Voraussetzungen für die Unterzeichnung dieses Überein-\napproved by the Council, may deposit with the depositary a           kommens erfüllt oder deren Beitrittsersuchen vom Rat genehmigt\ndeclaration of provisional application. Any Government depositing    ist, kann beim Verwahrer eine Erklärung über die vorläufige\nsuch a declaration shall provisionally apply this Convention and     Anwendung hinterlegen. Jede Regierung, die eine solche Erklä-\nbe provisionally regarded as a party thereto.                        rung hinterlegt, wendet das Übereinkommen vorläufig an und gilt\nals vorläufige Vertragspartei desselben.\nArtlcle 27                                                           Artikel 27\nAccesslon                                                              Beitritt\n( 1) Any Government listed in the Annex and any Government           ( 1) Jede in der Anlage aufgeführte Regierung und jede Regie-\nmember of the United Nations Conference on Trade and Develop-        rung, die Mitglied der Konferenz der Vereinten Nationen für Han-\nment may accede to the present Convention until and including 30     del und Entwicklung ist, kann diesem Übereinkommen bis zum\nJune 1986, except that the Council may grant one or more              30. Juni 1986 beitreten; jedoch kann der Rat einer Regierung, die\nextensions of time to any Government which has not deposited its      ihre Urkunde nicht bis zu diesem Zeitpunkt hinterlegt hat, eine\ninstrument by that date.                                             oder mehrere Fristverlängerungen gewähren.\n(2) This Convention shall be open for accession after 30 June        (2) Dieses Übereinkommen liegt nach dem 30. Juni 1986 für die\n1986 by the Governments of all States upon such conditions as        Regierungen aller Staaten zu Bedingungen zum Beitritt auf, die\nthe Council considers appropriate. Accession shall be effected by     der Rat für angemessen hält. Der Beitritt erfolgt durch Hinter-\nthe deposit of an instrument of accession with the depositary.        legung einer Beitrittsurkunde beim Verwahrer. In den Beitritts-\nSuch instruments of accession shall state that the Government        urkunden ist darzulegen, daß die Regierung alle vom Rat festge-\naccepts all the conditions established by the Council.               setzten Bedingungen annimmt.\n(3) Where, for the purposes of the operation of this Convention,     (3) Wird zwecks Durchführung dieses Übereinkommens auf\nreference is made to members listed in the Annex, any member         Mitglieder Bezug genommen, die in der Anlage aufgeführt sind, so\nthe Government of which has acceded to this Convention on            gilt jedes Mitglied, dessen Regierung dem übereinkommen unter\nconditions prescribed by the Council in accordance with this         den vom Rat nach diesem Artikel vorgeschriebenen Bedingungen\nArticle shall be deemed to be listed in the Annex.                   beigetreten ist, als in der Anlage aufgeführt.\nArtlcle 28                                                            Artikel 28\nEntry lnto force                                                       Inkrafttreten\n( 1) This Convention shall enter into force on 1 July 1986 if        (1) Dieses übereinkommen tritt am 1. Juli 1986 in Kraft, wenn\ninstruments of ratification, acceptance, approval or accession, or    bis zum 30. Juni 1986 Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs-\ndeclarations of provisional application have been deposited not       oder Beitrittsurkunden oder Erklärungen über die vorläufige\nlater than 30 June 1986 on behalf of Governments holding, at          Anwendung für Regierungen hinterlegt worden sind, die über\nleast, 60 per cent of votes set out in the Annex.                     mindestens 60 v. H. der in der Anlage angegebenen Stimmen\nverfügen.\n(2) lf this Convention does not enter into force in accordance      (2) Tritt dieses Übereinkommen nicht nach Absatz 1 in Kraft, so\nwith paragraph ( 1) of this Article, the Govemments which have       können die Regierungen, die Ratifikations-, Annahme-, Genehmi-\ndeposited instruments of ratification, acceptance, approval or       gungs- oder Beitrittsurkunden oder Erklärungen über die vorläu-\naccession, or declarations of provisional application may decide    fige Anwendung hinterlegt haben, in gegenseitigem Einverneh-\nby mutual consent that it shall enter into force between them-      men beschließen, daß es zwischen ihnen in Kraft treten soll, oder\nselves, or may take whatever action they consider the situation     andere Maßnahmen treffen, die sie aufgrund der Lage für erfor-\nrequires.                                                           derlich halten.","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987                                                685\nArticle 29                                                                Artikel 29\nWithdrawal                                                                  Rücktritt\nAny member may withdraw from this Convention at the end of                Jedes Mitglied kann am Ende jedes Erntejahrs durch eine\nany crop year by giving written notice of withdrawal to the deposi-      mindestens neunzig Tage vor Ablauf dieses Erntejahrs an den\ntary at least ninety days prior to the end of that crop year, but shall  Verwahrer gerichtete schriftliche Rücktrittsanzeige von diesem\nnot thereby be released from any obligations under this Conven-          Übereinkommen zurücktreten; es wird dadurch nicht von den\ntion which have not been discharged by the end of that crop year.        Verpflichtungen aus dem Übereinkommen befreit, die bis zum\nThe member shall simultaneously inform the Council of the action         Ende des betreffenden Erntejahrs noch nicht erfüllt sind. Das\nit has taken.                                                            Mitglied unterrichtet den Rat gleichzeitig von der von ihm getroffe-\nnen Maßnahme.\nArticle 30                                                                Artikel 30\nExcluslon                                                                Ausschluß\nlf the Council finds that any member is in breach of its obliga-           Stellt der Rat fest, daß ein Mitglied seine Verpflichtungen aus\ntions under this Convention and decides further that such breach         diesem übereinkommen verletzt hat, und beschließt er ferner, daß\nsignificantly impairs the operation of this Convention, it may, by       diese Verletzung die Durchführung des Übereinkommens erheb-\nspecial vote, exclude such member from the Council. The Council          lich beeinträchtigt, so kann er dieses Mitglied durch besondere\nshall immediately notify the depositary of any such decision.            Abstimmung aus dem Rat ausschließen. Der Rat notifiziert diesen\nNinety days after the date of the Council's decision, that member        Beschluß umgehend dem Verwahrer. Das Mitglied verliert seine\nshall cease to be a member of the Council.                               Mitgliedschaft im Rat neunzig Tage nach dem Beschluß des\nRates.\nArtlcle 31                                                                Artikel 31\nSettlement of accounts                                                       Kontenabrechnung\n( 1) The Council shall determine any settlement of accounts               (1) Der Rat regelt in einer von ihm für angemessen erachteten\nwhich it finds equitable with a member which has withdrawn from         Weise die Kontenabrechnung mit einem Mitglied, das von diesem\nthis Convention or which has been excluded from the Council, or         Übereinkommen zurückgetreten oder vom Rat ausgeschlossen\nhas otherwise ceased to be a party to this Convention. The              worden ist oder auf andere Weise aufgehört hat, Vertragspartei\nCouncil shall retain any amounts already paid by such member.           des Übereinkommens zu sein. Der Rat behält die von diesem\nSuch member shall be bound to pay any amounts due from it to            Mitglied bereits eingezahlten Beträge ein. Das Mitglied ist zur\nthe Council.                                                            Zahlung der an den Rat zu zahlenden Beträge verpflichtet.\n(2) Upon termination of this Convention, any member referred              (2) Bei Außerkrafttreten dieses Übereinkommens hat ein in\nto in paragraph (1) of this Article shall not be entitled to any share  Absatz 1 bezeichnetes Mitglied keinen Anspruch auf Beteiligung\nof the proceeds of the liquidation or the other assets of the           am Liquidationserlös oder an anderen Vermögenswerten des\nCouncil; nor shall it be burdened with any part of the deficit, if any, Rates; es hat auch etwaige Fehlbeträge des Rates nicht mit zu\nof the Council.                                                         tragen.\nArtlcle 32                                                                Artikel 32\nAmendment                                                                   Änderung\n( 1) The Council may by special vote recommend to members an              ( 1) Der Rat kann durch besondere Abstimmung den Mitgliedern\namendment of this Convention. The amendment shall become                eine Änderung dieses Übereinkommens empfehlen. Die Ände-\neffective 100 days after the depositary has received notifications      rung wird einhundert Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem die\nof acceptance from exporting members which hold two thirds of           Annahmenotifikationen von Ausfuhrmitgliedern, die über zwei\nthe votes of the exporting members and by importing members             Drittel der Stimmen der Ausfuhrmitglieder verfügen, und von\nwhich hold two thirds of the votes of the importing members, or on      Einfuhrmitgliedern, die über zwei Drittel der Stimmen der Einfuhr-\nsuch later date as the Council may have determined by special           mitglieder verfügen, beim Verwahrer eingegangen sind, oder zu\nvote. The Council may fix a time within which each member shall         einem vom Rat durch besondere Abstimmung zu beschließenden\nnotify the depositary of its acceptance of the amendment and, if        späteren Zeitpunkt wirksam. Der Rat kann eine Frist festlegen,\nthe amendment has not become effective by such time, it shall be        innerhalb deren jedes Mitglied dem Verwahrer die Annahme der\nconsidered withdrawn. The Council shall provide the depositary          Änderung zu notifizieren hat; ist die Änderung bis zum Ablauf\nwith the information necessary to determine whether the notifica-       dieser Frist nicht wirksam geworden, so gilt sie als zurückgenom-\ntions of acceptance received are sufficient to make the amend-          men. Der Rat macht dem Verwahrer die notwendigen Mitteilungen\nment effective.                                                         zu der Feststellung, ob die eingegangenen Annahmenotifikatio-\nnen ausreichen, um die Änderung wirksam zu machen.\n(2) Any member on behalf of which notification of acceptance of           (2) Ein Mitglied, für das bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine\nan amendment has not been made by the date on which such                Änderung wirksam wird, deren Annahme nicht notifiziert worden\namendment becomes effective shall as of that date cease to be a         ist, hört mit diesem Zeitpunkt auf, Vertragspartei dieses Überein-\nparty to this Convention, unless such member has satisfied the          kommens zu sein, sofern es nicht dem Rat überzeugend darge-\nCouncil that acceptance could not be secured in time owing to           legt hat, daß die Annahme wegen Schwierigkeiten bei der Durch-\ndifficulties in completing its constitutional procedures and the        führung seiner verfassungsrechtlichen Verfahren nicht rechtzeitig\nCouncil decides to extend for such member the period fixed for          herbeigeführt werden konnte, und d~r Rat beschließt, die für die\nacceptance. Such member shall not be bound by the amendment             Annahme festgesetzte Frist für dieses Mitglied zu verlängern. Ein\nbefore it has notified its acceptance thereof.                          solches Mitglied wird durch die Änderung nicht gebunden, bis es\nderen Annahme notifiziert hat.\nArtlcle 33                                                               Artikel 33\nDuratlon, extension and termlnation                             Geltungsdauer, Verlängerung und Außerkraftsetzung\n( 1) This Convention shall remain in force until 30 June 1991 ,          (1) Dieses Übereinkommen bleibt bis zum 30. Juni 1991 in\nunless extended under paragraph (2) of this Article, or terminated      Kraft, sofern es nicht nach Absatz 2 verlängert, nach Absatz 3","686                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II\nearlier under paragraph (3) of this Article, or replaced before     früher außer Kraft gesetzt oder nach Artikel 22 vor diesem Zeit-\nthat date by a new agreement or convention negotiated under         punkt durch eine neue Übereinkunft oder ein neues Übereinkom-\nArticle 22.                                                         men ersetzt wird.\n-(2) The Council may, by special vote, extend this Convention       (2) Der Rat kann durch besondere Abstimmung dieses überein-\nbeyond 30 June 1991 for successive periods not exceeding two        kommen über den 30. Juni 1991 hinaus um Zeitabschnitte von\nyears on each occas1on. Any member which does not accept such       jeweils höchstens zwei Jahren verlängern. Ein Mitglied, das eine\nextension of th1s Convention shall so inform the Council and shall  solche Verlängerung des Übereinkommens nicht annimmt, unter-\ncease to be a party to this Convention from the beginning of the    richtet den Rat davon und hört mit Beginn der Verlängerungsfrist\nperiod of extens1on.                                                auf, Vertragspartei des Übereinkommens zu sein.\n(3) The Council may at any time decide, by special vote, to        (3) Der Rat kann jederzeit durch besondere Abstimmung\nterminate this Convention with effect from such date and subject    beschließen, dieses Übereinkommen von dem Tag an und zu den\nto such conditions as it may determine.                             Bedingungen, die er beschließt, außer Kraft zu setzen.\n(4) Upon termination of this Convention, the Council shall         (4) Bei Außerkrafttreten dieses Übereinkommens bleibt der Rat\ncontinue in being for such time as may be required to carry out its so lange weiter bestehen, wie es zu seiner Auflösung notwendig\nliquidation and shall have such powers and exercise such func-      ist; er hat alle Befugnisse und nimmt alle Aufgaben wahr, die für\ntions as may be necessary for that purpose.                         diesen Zweck erforderlich sind.\n(5) The Council shall notify the depositary of,any action taken    (5) Der Rat notifiziert dem Verwahrer alle nach Absatz 2 oder 3\nunder paragraph (2) or paragraph (3) of this Article.               getroffenen Maßnahmen.\nArtlcle 34                                                           Artikel 34\nRelatlonshlp of Preamble to Conventlon                           Verhältnis der Präambel zum Übereinkommen\nThis Convention includes the Preamble to the International         Die Präambel der Internationalen Weizen-Übereinkunft von\nWheat Agreement, 1986.                                              1986 ist Bestandteil dieses Übereinkommens.\nIn witness whereof the undersigned, having been duly au-           Zu Urkund dessen haben die von ihren Regierungen hierzu\nthorized to this effect by their respective Governments, have       gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen an\nsigned this Convention on the dates appearing opposite their        dem jeweils neben ihrer Unterschrift vermerkten Tag unterschrie-\nsignatures.                                                         ben.\nDone at London, this fourteenth day of March, One Thousand      Geschehen zu London am 14. März 1986; der englische, französi-\nNine Hundred and Eighty-Six, the texts of this Convention in the    sche, russische und spanische Wortlaut dieses Übereinkommens\nEnglish, French, Russian and Spanish languages being equally        ist gleichermaßen verbindlich.\nauthentic.","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987                           687\nAnnex                                                         Anlage\nVotes of members under Article 11                            Stimmen der Mitglieder nach Artikel 11\nAlgeria                                                   14  Ägypten, Arabische Republik                           71\nArgentina                                                 88  Algerien                                              14\nAustralia                                                129  Argentinien                                           88\nAustria                                                    1  Australien                                           129\nBarbados                                                   1  Barbados                                               1\nBolivia                                                    5  Bolivien                                               5\nBrazil                                                    70  Brasilien                                             70\nCanada                                                   286  Costa Rica                                             3\nCosta Rica                                                 3  Dominikanische Republik                                1\nCuba                                                       2  Ecuador                                                3\nDominican Republic                                         1  EI Salvador                                            2\nEcuador                                                    3  Europäische Wirtschaftsgemeinschaft                 424\nEgypt (Arab Republic of)                                  71  Finnland                                               2\nEI Salvador                                                2  Ghana                                                  2\nEuropean Economic Community                              424  Guatemala                                              3\nFinland                                                    2  Indien                                                39\nGhana                                                      2  Irak                                                   5\nGuatemala                                                  3  Iran                                                   2\nlndia                                                     39  Israel                                                 5\nIran                                                       2  Japan                                                185\nlraq                                                       5  Jemen, Arabische Republik                              2\nIsrael                                                     5  Kanada                                              286\nJapan                                                    185  Kenia                                                  4\nKenya                                                      4  Korea, Republik                                       20\nKorea, Republic of                                        20  Kuba                                                   2\nLebanon                                                   10  Libanon                                               10\nLibyan Arab Jamahiriya                                     5  Libysch-Arabische Dschamahirija                        5\nMalta                                                      2  Malta                                                  2\nMauritius                                                  2  Marokko                                               10\nMorocco                                                   10  Mauritius                                              2\nNigeria                                                    8  Nigeria                                                8\nNorway                                                    15  Norwegen                                              15\nPakistan                                                  18  Österreich                                             1\nPanama                                                     2  Pakistan                                              18\nPeru                                                      19  Panama                                                 2\nSaudi Arabia                                              12  Peru                                                  19\nSouth Africa                                              11  Saudi-Arabien                                         12\nSweden                                                    10  Schweden                                              10\nSwitzerland                                               18  Schweiz                                               18\nSyrian Arab Republic                                       5  Südafrika                                             11\nTrinidad and Tobago                                        4  Syrien, Arabische Republik                             5\nTunisia                                                    5  Trinidad und Tobago                                    4\nTurkey                                                     4  Tunesien                                               5\nUnion of Soviet Socialist Republics                      129  Türkei                                                 4\nUnited States of America                                 311  Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken          129\nVatican City                                               1  Vatikanstadt                                           1\nVenezuela                                                 30  Venezuela                                             30\nYeman Arab Republic                                        2  Vereinigte Staaten von Amerika                      311\n2000\n2,000","688                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II\nFood Aid Convention, 1986                                Nahrungsmittelhilfe-übereinkommen von 1986\nPart 1                                                                  Teil 1\nObjective and Definitions                                          Zweck und Begriffsbestimmungen\nArtlcle 1                                                               Artikel 1\nObjectlve                                                                Zweck\nThe objective of this Convention is to secure, through a joint          Zweck dieses Übereinkommens ist es sicherzustellen, daß das\neffort by the international community, the achievement of the           Ziel der Welternährungskonferenz in Höhe von mindestens\nWorld Food Conference target of at least 10 million tonnes of food      10 Millionen Tonnen Nahrungsmittelhilfe jährlich für Entwick-\naid annually to developing countries in the form of grain suitable      lungsländer in Form von für den menschlichen Verzehr geeigne-\nfor human consumption, and as determined by the provisions of           tem Getreide durch gemeinsame Anstrengungen der internationa-\nthis Convention.                                                        len Gemeinschaft erreicht wird, wie dies durch das Übereinkom-\nmen festgelegt ist.\nArticle II                                                             Artikel II\nDefinitions                                                      Begriffsbestimmungen\n(1) For the purposes of this Convention:                               (1) Im Sinne dieses Übereinkommens\n(a)    \"Committee\" means the Food Aid Committee referred to in         a) bedeutet „Ausschuß\" den in Artikel IX bezeichneten Nah-\nArticle IX;                                                           rungsmittelhilfe-Ausschuß;\n(b)    \"member\" means a party to this Convention;                      b) bedeutet „Mitglied\" eine Vertragspartei des Übereinkommens;\n(c)    \"Executive Director\" means the Executive Director of the        c) bedeutet „Exekutivdirektor\" den Exekutivdirektor des Interna-\nInternational Wheat Council;                                          tionalen Weizenrats;\n(d)    \"Secretariat\" means the secretariat of the International        d) bedeutet „Sekretariat\" das Sekretariat des Internationalen\nWheat Council;                                                        Weizenrats;\n(e)    \"grain\" or \"grains\" means wheat, barley, maize. millet, oats,   e) bedeutet „Getreide\" Weizen, Gerste, Mais, Hirse, Hafer, Rog-\nrye, sorghum and rice, and any other type of grain suitable for       gen, Sorghum und Reis sowie jede andere Art von für den\nhuman consumption that the Committee may decide, or                   menschlichen Verzehr geeignetem Getreide, die der Aus-\nproducts derived therefrom, including products of secondary           schuß bestimmt, oder daraus gewonnene Erzeugnisse ein-\nprocessing, as defined in the Rules of Procedure, subject to          schließlich Verarbeitungserzeugnisse, wie in den Verfahrens-\nthe provisions of paragraph (1) of Article III;                       regeln festgelegt, vorbehaltlich des Artikels III Absatz 1;\n(f)    \"f.o.b.\" means free on board;                                   f)    bedeutet „fob\" frei an Bord;\n(g)    \"c.i.f.\" means cost, insurance and freight;                     g) bedeutet „cif\" Kosten, Versicherung und Fracht;\n(h)    \"tonne\" means 1,000 kilogrammes;                                h) bedeutet „Tonne\" 1 000 kg;\n(i)    \"year\" means the period from 1 July to 30 June, unless          i)    bedeutet „Jahr\" den Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Juni, sofern\notherwise stated.                                                     nichts anderes bestimmt ist.\n(2) Any reference in this Convention to a \"Government\" or              (2) Jede Bezugnahme in diesem Übereinkommen auf eine\n\"Governments\" shall be construed as including a reference to the       „Regierung\" oder „Regierungen\" gilt auch als Bezugnahme auf\nEuropean Economic Community (hereinafter referred to as the            die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (im folgenden als EWG\nEEC). Accordingly, any reference in this Convention to \"signa-         bezeichnet). Entsprechend gilt jede Bezugnahme in dem überein-\nture\" or to the \"deposit of instruments of ratification, acceptance or kommen auf die „Unterzeichnung\", die „Hinterlegung der Ratifika-\napproval\" or \"an instrument of accession\" or to a \"declaration of      tions-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden\", eine „Beitritts-\nprovisional application\" by a Government shall, in the case of the     urkunde\" oder eine „Erklärung über die vorläufige Anwendung\"\nEEC, be construed as including signature or declaration of provi-      durch eine Regierung im Fall der EWG auch als Bezugnahme auf\nsional application on behalf of the EEC by its competent authority,    die Unterzeichnung oder die Erklärung über die vorläufige Anwen-\nand the deposit of the instrument required by the institutional        dung im Namen der EWG durch deren zuständige Behörde sowie\nprocedures of the EEC to be deposited for the conclusion of an         die Hinterlegung der nach den institutionellen Verfahren der EWG\ninternational agreement.                                               für den Abschluß einer internationalen Übereinkunft zu hinterle-\ngenden Urkunde.\nPart II                                                                 Teil II\nMain Provisions                                                 Grundlegende Bestimmungen\nArticle III                                                             Artikel III\nContributlons of members                                                  Beiträge der Mitglieder\n(1) The members of this Convention agree to contribute to              ( 1) Die Mitglieder dieses Übereinkommens erklären sich bereit,\ndeveloping countries grains as food aid, as defined in Article II,      als Nahrungsmittelhilfe für Entwicklungsländer Getreide im Sinne\nparagraph (1) (e), suitable for human consumption and of an             des Artikels II Absatz 1 Buchstabe e, das für C:en menschlichen\nacceptable type and quality, or the cash equivalent thereof. in the     Verzehr geeignet und von annehmbarer Type und Qualität ist,\nminimum annual amounts specified in paragraph (3) below.               oder dessen Gegenwert in Geld in den in Absatz 3 bezeichneten\njährlichen Mindestmengen zur Verfügung zu stellen.","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987                                              689\n(2) To the rnaxirnurn extent possible, contributions shall be              (2) Im weitestmöglichen Umfang werden die Beitragsleistungen\nmade by members on a forward planning basis, so that recipient              der Mitglieder vorausgeplant, so daß die Empfängerländer vor-\ncountries may be able to take account, in their development                 aussichtliche Nahrungsmittelhilfe, die sie während der Geltungs-\nprogrammes, of the likely flow of food aid they will receive during         dauer dieses Übereinkommens jährlich erhalten werden, in ihren\neach year of this Convention. Furthermore, members should, to               Entwicklungsprogrammen berücksichtigen können. Ferner sollen\nthe extent possible, indicate the arnount of their contributions to be      die Mitglieder die Höhe ihrer in Form von Schenkungen vorgese-\nmade In the form of gifts, and the grant element of any aid which is        henen Beiträge und den als Zuschuß gewährten Bestandteil einer\nnot in the form of gifts.                                                   Hilfe, die nicht in Form einer Schenkung geleistet wird, soweit wie\nmöglich anzeigen.\n(3) The minimum annual contribution, in wheat equivalent, of                (3) Der jährliche Mindestbeitrag der Mitglieder in Weizen-Äqui-\neach member towards the achievement of the objective of Article 1           valent zur Erreichung des in Artikel I festgelegten Zieles ist wie\nis as follows:                                                              folgt:\nMember                                                             Tonnes   Mitglied                                                    Tonnen\nArgentina                                                           35,000  Argentinien                                                  35000\nAustralia                                                         400,000   Australien                                                 400 000\nAustria                                                             20,000\nEuropäische Wirtschaftsgemeinschaft\nCanada                                                            600,000\nund ihre Mitgliedstaaten                              1670000\nEuropean Economic Community\n1,670,000   Finnland                                                     25000\nand its member States\nFinland                                                             25,000  Japan                                                      300 000\nJapan                                                             300,000   Kanada                                                     600 000\nNorway                                                              30,000  Norwegen                                                     30000\nSweden                                                              40,000\nÖsterreich                                                  20000\nSwitzerland                                                         27,000\nUnited States of America                                        4,470,000   Schweden                                                     40000\nSchweiz                                                     27000\nVereinigte Staaten von Amerika                           4 470 000\n(4) For the purposes of the operation of this Convention, any              (4) Für die Anwendung dieses Übereinkommens gilt jedes\nmember which has acceded to this Convention pursuant to para-              Mitglied, das dem Übereinkommen nach Artikel XX Absatz 2 bei-\ngraph (2) of Article XX shall be deemed to be listed in paragraph          getreten ist, zusammen mit seinem nach Artikel XX festgesetzten\n(3) of this Article together with its minimum contribution as              Mindestbeitrag als in Absatz 3 dieses Artikels aufgeführt.\ndetermined under the provisions of Article XX.\n(5) In the case of the inability of a member to fulfil its obligations      (5) Kann ein Mitglied seinen Verpflichtungen aus diesem Über-\nunder this Convention in any one year, the obligations of that              einkommen in einem bestimmten Jahr nicht nachkommen, so\nmember shall be increased in the following year by the residual             erhöhen sich die Verpflichtungen dieses Mitglieds im folgenden\namount remaining from the preceding year.                                   Jahr um den aus dem vorhergehenden Jahr verbliebenen Restbe-\ntrag.\n(6) Contributions in the form of grains shall be placed in a f.o.b.        (6) Die Getreidebeiträge der Mitglieder werden fob als Termin-\nforward position by members. However, donors are encouraged,               lieferungen bereitgestellt. Jedoch werden die Geber ermutigt,\nas appropriate, to bear the costs of transporting their grain con-         gegebenenfalls die Kosten für die Beförderung ihrer Getreidebei-\ntributions under this Convention beyond the f.o.b. stage, es-              träge aufgrund dieses Übereinkommens über das tob-Stadium\npecially in emergency situations or in the case of shipments to            hinaus zu tragen, insbesondere in Notlagen oder bei Lieferungen\nlow-income, food deficit countries. Due reference to the payment           an Länder mit niedrigem Einkommen und Nahrungsmittelmangel.\nof such contributions shall be made in any reviews of the perform-          Bei allen Überprüfungen der Leistungen der Mitglieder aufgrund\nance of members under this Convention.                                     des Übereinkommens wird die Zahlung solcher Beförderungsko-\nsten gebührend vermerkt.\n(7) Grain purchases under paragraph (1) (a) of Article IV shall             (7) Die Getreidekäufe nach Artikel IV Absatz 1 Buchstabe a\nbe made from members of the Food Aid Convention, 1986, and                  werden in den Mitgliedern des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkom-\nthe Wheat Trade Convention in force, with preference accorded to            mens von 1986 und des geltenden Weizenhandels-Übereinkom-\ndeveloping members of both Conventions, with a view to facilitat-           mens getätigt, wobei die in der Entwicklung befindlichen Mitglie-\ning exports of, or processing by, developing members of both                der beider Übereinkommen bevorzugt werden, um die Ausfuhren\nConventions. In making purchases it shall be the general aim that           oder die Verarbeitung durch diese Mitglieder zu fördern. Bei der\nthe major part of such purchases shall come from developing                 Tätigung von Käufen ist das allgemeine Ziel, daß der Hauptteil\ncountries, with priority being given to developing members of the           solcher Käufe in den Entwicklungsländern abgewickelt wird,\nFood Aid Convention. These provisions shall not however exclude             wobei den in der Entwicklung befindlichen Mitgliedern des Nah-\nthe purchase of grain from a developing country, not a member of            rungsmittelhilfe-Übereinkommens Vorrang eingeräumt wird.\nthis Convention or the Wheat Trade Convention. In all purchases             Diese Bestimmungen schließen jedoch den Kauf von Getreide in\nunder this paragraph, special regard shall be given to the quality,         einem Entwicklungsland, das nicht Mitglied dieses Übereinkom-\nthe c.i.f. price advantages and the possibilities of speedy delivery        mens oder des Weizenhandels-Übereinkommens ist, nicht aus.\nto the recipient country and the specific requirements of the               Bei allen Käufen nach diesem Absatz sind die Qualität, die cif-\nrecipient countries themselves. Cash contributions shall not nor-           Preisvorteile und die Möglichkeiten einer raschen Lieferung an\nmally be used in any year to purchase grain from a country which            das Empfängerland sowie die besonderen Bedürfnisse der Emp-\nis the same type of grain as that country has received as bilateral         fängerländer selbst besonders zu berücksichtigen. Geldbeiträge\nor multilateral food aid during the same year, or during previous           werden in der Regel nicht dazu verwendet, in einem bestimmten\nyears, if the grain so provided is still being used.                        Jahr in einem Land Getreide zu kaufen, das von der gleichen\nType ist wie das Getreide, das dieses Land während desselben\nJahres oder vorhergehender Jahre als bilaterale oder multilaterale\nNahrungsmittelhilfe erhalten hat, wenn das auf diese Weise zur\nVerfügung gestellte Getreide noch verwendet wird.","690                                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II\nArtlcle IV                                                                                  Artikel IV\nTerms of food ald contrlbutlons                                                  Bedingungen der Nahrungsmittelhilfe-Beiträge\nFood aid under this Convention may be supplied on any of the                                Die Nahrungsmittelhilfe im Rahmen dieses Übereinkommens\nfollowing terms:                                                                            kann zu jeder der folgenden Bedingungen geleistet werden:\n(a)     gifts of grain or gifts of cash to be used to purchase grain for                    a) Getreideschenkungen oder Geldschenkungen zum Kauf von\nthe recipient country;                                                                    Getreide für das Empfängerland;\n(b)     sales for the currency of the recipient country which is not                       b) Verkäufe gegen Zahlungsmittel des Empfängerlands, die nicht\ntransferable and is not convertible into currency or goods and                            transferierbar und weder in Zahlungsmittel noch in Waren und\nservices for use by the donor members 1 );                                                Dienstleistungen zur Verwendung durch die Gebermitglieder\nkonvertierbar oder austauschbar sind; 1 )\n(c)     sales on credit, with payment to be made in reasonable                            c) Verkäufe gegen Kredit, wobei die Zahlung in zumutbaren\nannual amounts over periods of 20 years or more and with                                Jahresbeträgen über Zeitspannen von 20 Jahren oder mehr\ninterest at rates which are below commercial rates prevailing                           zu Zinssätzen erfolgt, die unter den auf den Weltmärkten\nin world markets 2);                                                                    geltenden handelsüblichen Zinssätzen liegen; 2)\non the understanding that such aid shall be supplied to the                               dabei wird davon ausgegangen, daß diese Hilfe möglichst weitge-\nmaximum extent possible by way of gifts, especially in the c-.ase of                      hend in Form von Schenkungen geleistet wird, insbesondere bei\nleast developed countries, low per capita income countries and                            den am wenigsten entwickelten Ländern, den Ländern mit niedri-\nother developing countries in serious economic difficulties.                              gem Pro-Kopf-Einkommen und anderen Entwicklungsländern mit\nernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten.\nArtlcle V                                                                                   Artikel V\nChannelllng of contrlbutlons                                                                   Verteilung der Beiträge\n(1) Members may, in respect of their contributions under this                              (1) Die Mitglieder können für ihre Beiträge nach diesem Über-\nConvention, specify a recipient country or countries.                                      einkommen ein oder mehrere Empfängerländer bestimmen.\n(2) Members may make their contributions bilaterally or through                            (2) Die Mitglieder können ihre Beiträge bilateral oder über\nintergovemmental organizations and/or non-govemmental organ-                               internationale Organisationen und/oder nichtstaatliche Organisa-\nizations.                                                                                  tionen leisten.\n(3) Members shall give full consideration to the advantages of                             (3) Die Mitglieder werden die Vorteile voll berücksichtigen, die\ndirecting a greater proportion of food aid through multilateral                            mit der Lieferung eines größeren Anteils der Nahrungsmittelhilfe\nchannels, in particular the World Food Programme.                                          auf multilateralem Weg, insbesondere durch das Welternährungs-\nprogramm, verbunden sind.\nArtlcle VI                                                                                  Artikel VI\nWheat equlvalents                                                                        Weizen-Äquivalente\n(1) The Committee shall establish Rules of Procedure for the                              (1) Der Ausschuß legt Verfahrensregeln für die Berechnung des\npurposes of evaluating a member's contribution shipped in grain                           Beitrags eines Mitglieds fest, der in anderem Getreide als Weizen\nother than wheat, or in grain products, taking into account, where                        oder in Getreideerzeugnissen geliefert wird, wobei gegebenen-\nappropriate, the grain content of products and the commercial                             falls der Getreidegehalt der Erzeugnisse und der Handelswert des\nvalue of the grain or product relative to wheat.                                          Getreides oder Erzeugnisses im Verhältnis zu Weizen berück-\nsichtigt wird.\n(2) For the purposes of evaluating a member's contribution,                               (2) Zur Bewertung des Beitrags eines Mitglieds werden die für\ncash provided for the purchase of grain shall be evaluated at                             den Kauf von Getreide bereitgestellten Geldmittel nach den gel-\nprevailing international market prices for wheat. For th~ purposes                        tenden internationalen Marktpreisen für Weizen bewertet. Für die\nof this paragraph, the Committee shall annually determine the                             Zwecke dieses Absatzes setzt der Ausschuß den geltenden inter-\nprevailing international market price for the following year on the                       nationalen Marktpreis für das folgende Jahr auf der Grundlage\nbasis of the average monthly price of wheat for the preceding                             des monatlichen Durchschnittspreises für Weizen im vorherge-\ncalendar year. The Committee shall establish a Rule of Procedure                           henden Kalenderjahr alljährlich fest. Der Ausschuß legt eine Ver-\nfor the determination of the average monthly price of wheat.                               fahrensregel für die Festsetzung des monatlichen Durchschnitts-\npreises für Weizen fest.\n(3) In determining the prevailing international market price                               (3) Bei der Festsetzung des geltenden internationalen Markt-\nunder paragraph (2) of this Article, the Committee shall pay due                          preises nach Absatz 2 berücksichtigt der Ausschuß gebührend\nconsideration to any significant increase or decrease in the annual                       jeden wesentlichen Anstieg oder Rückgang des jährlichen Durch-\naverage price. A significant increase or decrease shall be consi-                          schnittspreises. Ein wesentlicher Anstieg oder Rückgang gilt als\ndered to have taken place when the annual average price referred                           erfolgt, wenn der jährliche Durchschnittspreis nach Absatz 2 um\nto in paragraph (2) of this Article rises more than 20 per cent                            mehr als 20 v. H. über den des vorhergehenden Kalenderjahrs\nabove, or falls mor than 20 per cent below, that of the previous                           steigt bzw. um mehr als 20 v. H. unter den des vorhergehenden\ncalendar year, respectively. In that regard, the prevailing interna-                       Kalenderjahrs fällt. In diesem Zusammenhang darf der für die\ntional market price actually used to evaluate a member's contribu-                         Bewertung des Beitrags eines Mitglieds tatsächlich verwendete\n1) Under exceptional circumstances an exemption of not more than 10 per cent may be       1) Unter außergewöhnlichen Umständen können bis zu 10 v. H. erlassen werden. Von\ngranted. This limitation may be waived for transactions which are to be used for the       dieser Begrenzung kann abgesehen werden bei Geschäften, die zur Ausweitung der\nexpanison of economic development activity in the recip1ent country. provided that         wirtschaftlichen Entwicklungstätigkeit in dem Empfängerland verwendet werden\nthe currency of the recipient coontry is not transferable or convertible in less than      sollen, sofern die Zahlungsmittel des Empfängerlands nicht in weniger als 10 Jahren\n10 years.                                                                                 transferierbar oder konvertierbar sind.\n2) The credit sales agreement may provide for payment of up to 15 per cent of principal    2)  Das Abkommen über Verkäufe gegen Kredit kann vorsehen, daß bis zu 15 v.H. des\nupon delivery of the grain                                                                Kapitals bei Lieferung des Getreides gezahlt werden.","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987                                            691\ntion shall not be more than 20 per cent above nor more than              geltende internationale Marktpreis nicht mehr als 20 v. H. über\n20 per cent below that of the previous year.                             oder mehr als 20 v. H. unter dem des vorhergehenden Jahres\nliegen.\nArtlcle VII                                                         Artikel VII\nImpact on trade and agrlcultural productlon                      Auswirkung auf den Handel und die Agrarerzeugung\nand conduct of ald transactlons                        sowie Durchführung von Nahrungsmittelhilfe-Geschäften\n( 1) All aid transactions under this Convention shall be carried        (1) Alle Hilfegeschäfte aufgrund dieses Übereinkommens wer-\nout in a way consistent with the concerns expressed in the current       den im Einklang mit den in den FAQ-Grundsätzen und Leitlinien\nFAQ principles of Surplus Disposal and Guiding Lines. Members            für die Verwendung von Überschüssen niedergelegten Gesichts-\nundertake to conduct all aid transactions under this Convention in       punkten durchgeführt. Die Mitglieder verpflichten sich, bei der\nsuch a way as to avoid harmful interference with normal patterns         Durchführung von Hilfegeschäften aufgrund des Übereinkom-\nof production and international commercial trade.                        mens darauf zu achten, daß schädigende Eingriffe in die norma-\nlen Strukturen der Erzeugung und des internationalen kommer-\nziellen Handels vermieden werden.\n(2) Members shall, as appropriate, act in accordance with the          (2) Die Mitglieder handeln gegebenenfalls im Einklang mit den\nGuidelines and Criteria for Food Aid, approved by the Committee        vom Ausschuß für Nahrungsmittelhilfepolitik und -programme des\non Food Aid Policies and Programmes of the World Food Pro-              Welternährungsprogramms gebilligten Richtlinien und Kriterien.\ngramme.\nArtlcle VIII                                                        Artikel VIII\nSpecial provlsion for emergency needs                             Sonderbestimmung für den Bedarf In Notfällen\nlt in any year there is a substantial food grain production            Kommt es in einem Jahr in den in der Entwicklung befindlichen\nshortfall in low income developing countries in a particular region     Niedrigeinkommensländern in einer bestimmten Region oder in\nor regions, the Chairman of the Committee, after considering           bestimmten Regionen zu einem beträchtlichen Produktionsdefizit\ninformation received from the Executive Director, may call a           bei Nahrungsgetreide, so kann der Vorsitzende des Ausschusses,\nsession of the Committee to consider the seriousness of the            nachdem er sich mit den vom Exekutivdirektor erhaltenen Aus-\nproduction shortfall. The Committee may recommend that mem-             künften befaßt hat, eine Tagung des Ausschusses einberufen, um\nbers should respond to the situation by increasing the amount of        die Bedenklichkeit des Produktionsdefizits zu prüfen. Der Aus-\nfood aid available.                                                     schuß kann empfehlen, daß die Mitglieder auf die Situation reagie-\nren, indem sie die verfügbare Nahrungsmittelhilfe erhöhen.\nArtlcle IX                                                          Artikel IX\nFood Ald Commlttee                                             Nahrungsmittelhilfe-Ausschuß\nThere shall be established a Food Aid Committee whose mem-             Es wird ein Nahrungsmittelhilfe-Ausschuß eingesetzt, dem alle\nbership shall consist of all parties to this Convention. The Com-       Vertragsparteien dieses Übereinkommens angehören. Der Aus-\nmittee shall appoint a Chairman and a Vice-Chairman.                   schuß bestimmt einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden\nVorsitzenden.\nArtlcle X                                                           Artikel X\nPowers and functlons of the Commlttee                               Befugnisse und Aufgaben des Ausschusses\n(1) The Committee shall:                                               (1 ) Der Ausschuß\n(a)      receive from members, and members shall provide, regular       a) erhält von den Mitgliedern regelmäßig Berichte über Höhe,\nreports on the amount, content, channelling and terms of            Zusammensetzung, Verteilung und Bedingungen ihrer Bei-\ntheir contributions under this Convention;                           träge nach diesem übereinkommen, und die Mitglieder liefern\nregelmäßig solche Berichte;\n(b)     keep under review the purchase of grains financed by cash      b) überprüft laufend die mit Geldbeiträgen finanzierten Getreide-\ncontributions with particular reference to purchases of grain        käufe unter besonderer Berücksichtigung der Verkäufe von\nfrom developing countries under paragragh (7) of Article III;        Getreide aus Entwicklungsländern nach Artikel III Absatz 7;\n(c)     examine the way in which the obligations undertaken under      c) prüft, wie die im Rahmen des Übereinkommens eingegange-\nthis Convention have been fulfilled; and                            nen Verpflichtungen erfüllt worden sind, und\n(d) exchange information on a regular basis on the functioning of      d) tauscht regelmäßig Auskünfte aus über die Wirkungsweise\nthe food arrangements under this Convention.                        der aufgrund des Übereinkommens getroffenen Maßnahmen\nauf dem Gebiet der Nahrungsmittelhilfe.\n(2) (a) The Committee shall seek from the Secretariats of the          (2) a) Der Ausschuß fordert von den Sekretariaten des Interna-\nInternational Wheat Council and other appropriate organizations        tionalen Weizenrats und anderer geeigneter Organisationen die\nthe information required to enable members to discharge their           Auskünfte an, die erforderlich sind, damit die Mitglieder ihre\nobligations in the most effective way. The information shall cover,     Verpflichtungen möglichst wirksam erfüllen können. Die Aus-\nin particular:                                                         künfte umfassen insbesondere\n(i)     details of production and requirements in low-income de-       i)   die für die Zwecke des Artikels VIII benötigten Einzelheiten der\nveloping countries needed for the purposes of Article VIII;         Produktion und des Einfuhrbedarfs in den in der Entwicklung\nbefindlichen Niedrigeinkommensländern;\n(ii)    possibilities of usi11g grain surpluses in developing countries ii) Möglichkeiten der Verwendung von Getreideüberschüssen in\nfor transactions under paragraph (7) of Article 111, and             Entwicklungsländern für Geschäfte nach Artikel III Absatz 7\nund","692                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 11\n(iii) possible effects of food aid on grain production and con-          iii) mögliche Auswirkungen der Nahrungsmittelhilfe auf die\nsumption in recipient countries.                                       Getreideerzeugung und den Getreideverbrauch in den Emp-\nfängerländern.\n(b) The Committee may also receive information from reci-              b) Der Ausschuß kann auch Auskünfte von den Empfänger-\npient countries and consult with them.                                  ländern entgegennehmen und mit ihnen Konsultationen führen\n(3) The Committee shall issue reports as necessary.                     (3) Der Ausschuß gibt erforderlichenfalls Berichte heraus.\n(4) The Committee shall establishe such rules of procedure as           (4) Der Ausschuß legt die Verfahrensregeln fest, die zur Durch-\nare necessary to carry out the provisions of this Convention.           führung dieses Übereinkommens notwendig sind.\n(5) In addition to the powers and functions specified in this           (5) Außer den in diesem Artikel genannten Befugnissen und\nArticle, the Committee shall have such other powers and perform         Aufgaben hat der Ausschuß die Befugnisse und nimmt die Aufga-\nsuch other functions as are necessary to carry out the provisions       ben wahr, die zur Durchführung dieses Übereinkommens notwen-\nof this Convention.                                                     dig sind.\nArticle XI                                                              Artikel XI\nSeat, sesslons and quorum                                        Sitz, Tagungen und Beschlußfähigkeit\n(1) The seat of the Committee shall be in London.                       ( 1) Der Sitz des Ausschusses ist London.\n(2) The Committee shall meet at least twice a year in conjunc-          (2) Der Ausschuß tritt mindestens zweimal jährlich in Verbin-\ntion with the statutory sessions of the International Wheat Council.    dung mit den satzungsgemäßen Tagungen des Internationalen\nThe Committee shall meet also at such other times as the Chair-         Weizenrats zusammen. Der Ausschuß tritt außerdem zu jedem\nman shall decide; or at the request of three members; or as             anderen vom Vorsitzenden bestimmten Zeitpunkt oder auf Antrag\notherwise required by this Convention.                                  von drei Mitgliedern oder wenn es sonst aufgrund dieses Überein-\nkommens erforderlich ist, zusammen.\n(3) The presence of delegates representing two thirds of the            (3) Der Ausschuß ist beschlußfähig, wenn bei einer Tagung\nmembership of the Committee shall be necessary to constitute a          Delegierte anwesend sind, die zwei Drittel der Mitglieder des\nquorum at any session of the Committee.                                  Ausschusses vertreten.\nArtlcle XII                                                            Artikel XII\nDeclsions                                                             Beschlüsse\nThe decisions of the Committee shall be reached by consensus.           Die Beschlüsse des Ausschusses werden durch Konsens\ngefaßt.\nArticle XIII                                                           Artikel XIII\nAdmission of observers                                               Zulassung von Beobachtern\nThe Committee may, when appropiate, invite representatives              Der Ausschuß kann gegebenenfalls Vertreter anderer interna-\nfrom other international organizations, whose membership is li-         tionaler Organisationen, denen als Mitglieder nur Regierungen\nmited to governments that are members of the United Nations, or         angehören, die Mitglieder der Vereinten Nationen oder ihrer Son-\nits specialized agencies, to attend its open meetings as observers.     derorganisationen sind, zur Teilnahme an seinen öffentlichen\nSitzungen als Beobachter einladen.\nArtlcle XIV                                                            Artikel XIV\nAdministrative provlslons                                              Verwaltungsbestimmungen\nThe Committee shall use the services of the Secretariat for the         Der Ausschuß bedient sich des Sekretariats für die Erledigung\nperformance of such administrative duties as the Comrhittee may          aller Verwaltungsaufgaben, die er verlangt, einschließlich der\nrequest, including the processing and distribution of documenta-        Erarbeitung und Verteilung von Unterlagen und Berichten.\ntion and reports.\nArtlcle XV                                                             Artikel XV\nDefaults and dlsputes                                            Versäumnisse und Streitigkeiten\nIn the case of a dispute concerning the interpretation or applica-     Im Fall von Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung\ntion of this Convention, or of a default in obligations under this      dieses Übereinkommens oder von Versäumnissen gegenüber\nConvention, the Committee shall meet and take appropriate               den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen tritt der Ausschuß\naction.                                                                 zusammen und trifft geeignete Maßnahmen.\nPart III                                                               Teil III\nFinal Provisions                                                    Schlußbestimmungen\nArtlcle XVI                                                            Artikel XVI\nDeposltary                                                              Verwahrer\nThe Secretary-General of the United Nations is hereby desig-            Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird hiermit zum\nnated as the depositary of this Convention.                             Verwahrer dieses Übereinkommens bestimmt.","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987                                             693\nArtlcle XVII                                                           Artikel XVII\nSlgnature                                                          Unterzeichnung\nThis Convention shall be open for signature at United Nations         Dieses Übereinkommen liegt vom 1. Mai 1986 bis zum 30. Juni\nHeadquarters from 1 May 1986 until and including 30 June 1986          1986 am Sitz der Vereinten Nationen für die in Artikel III Absatz 3\nby the Governments referred to in paragraph (3) of Article III.       bezeichneten Regierungen zur Unterzeichnung auf.\nArtlcle XVIII                                                         Artikel XVIII\nRatlflcation, acceptance or approval                              Ratifikation, Annahme oder Genehmigung\nThis Convention shall be subject to ratification, acceptance or       Dieses Übereinkommen bedarf der Ratifikation, Annahme oder\napproval by each signatory Government in accordance with its           Genehmigung durch jede Unterzeichnerregierung nach Maßgabe\nconstitutional procedures. Instruments of ratification, acceptance    ihrer verfassungsrechtlichen Verfahren. Die Ratifikations-,\nor approval shall be deposited with the depositary not later than     Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden bis zum 30. Juni\n30 June 1986, except that the Committee may grant one or more          1986 beim Verwahrer hinterlegt; jedoch kann der Ausschuß einer\nextensions of time to any signatory Government that has not            Unterzeichnerregierung, die ihre Ratifikations-, Annahme- oder\ndeposited its instrument of ratification, acceptance or approval by   Genehmigungsurkunde nicht bis zu diesem Zeitpunkt hinterlegt\nthat date.                                                            hat, eine oder mehrere Fristverlängerungen gewähren.\nArtlcle XIX                                                            Artikel XIX\nProvlslonal appllcatlon                                               Vorläufige Anwendung\nAny signatory Government may deposit with the depositary a            Jede Unterzeichnerregierung kann beim Verwahrer eine Erklä-\ndeclaration of provisional application of this Convention. Any such   rung über die vorläufige Anwendung dieses Übereinkommens\nGovernment shall provisionally apply this Convention and be           hinterlegen. Diese Regierung wendet das Übereinkommen vor-\nprovisionally regarded as a party thereto.                            läufig an und gilt als vorläufige Vertragspartei desselben.\nArtlcle XX                                                            Artikel XX\nAccesslon                                                               Beitritt\n(1) This Convention shall be open for accession by any Govern-        (1) Dieses Übereinkommen liegt für jede in Artikel III Absatz 3\nment referred to in paragraph (3) of Article III that has not signed  bezeichnete Regierung, die das Übereinkommen nicht unter-\nthis Convention. Instruments of accession shall be desposited         zeichnet hat, zum Beitritt auf. Die Beitrittsurkunden werden bis\nwith the depositary not later than 30 June 1986, except that the      zum 30. Juni 1986 beim Verwahrer hinterlegt; jedoch kann der\nCommittee may grant one or more extensions of time to any             Ausschuß einer Regierung, die ihre Beitrittsurkunde nicht bis zu\nGovernment that has not deposited its instrument of accession by      diesem Zeitpunkt hinterlegt hat, eine oder mehrere Fristverlänge-\nthat date.                                                            rungen gewähren.\n(2) Once this Convention has entered into force in accordance         (2) Sobald dieses Übereinkommen nach Artikel XXI in Kraft\nwith Article XXI, it shall be open for accession by any Government    getreten ist, liegt es für jede andere Regierung als die in Artikel III\nother than those referred to in paragraph (3) of Article 111, upon    Absatz 3 bezeichneten Regierungen zu Bedingungen zum Beitritt\nsuch conditions as the Committee considers appropriate. Instru-       auf, die der Ausschuß für angemessen hält. Die Beitrittsurkunden\nments of accession shall be deposited with the depositary.            werden beim Verwahrer hinterlegt.\n(3) Any Government acceding to this Convention under para-            (3) Jede Regierung, die diesem Übereinkommen nach Absatz 1\ngraph (1) or paragraph (2) of this Article may deposit with the       oder Absatz 2 beitritt, kann beim Verwahrer eine Erklärung über\ndepositary a declaration of provisional application of this Conven-   die vorläufige Anwendung des Übereinkommens bis zur Hinterle-\ntion pending the deposit of its instrument of accession. Any such     gung ihrer Beitrittsurkunde hinterlegen. Diese Regierung wendet\nGovernment shall provisionally apply this Convention and be           das Übereinkommen vorläufig an und gilt als vorläufige Vertrags-\nprovisionally regarded as a party thereto.                            partei desselben.\nArtlcle XXI                                                          Artikel XXI\nEntry lnto force                                                       Inkrafttreten\n( 1) This Convention shall enter into force on 1 July 1986 if by    ( 1) Dieses Übereinkommen tritt am 1. Juli 1986 in Kraft, wenn\n30 June 1986 the Governmerits referred to in paragraph (3) of       die in Artikel III Absatz 3 bezeichneten Regierungen bis zum\nArticle III have deposited instruments of ratification, acceptance, 30. Juni 1986 Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder\napproval or accession, or declarations of provisional application,  Beitrittsurkunden oder Erklärungen über die vorläufige Anwen-\nand provided that the Wheat Trade Convention, 1986 is in force.      dung hinterlegt haben und sofern das Weizenhandels-überein-\nkommen von 1986 in Kraft ist.\n(2) lf this Convention does not enter into force in accordance      (2) Tritt dieses Übereinkommen nicht nach Absatz 1 in Kraft, so\nwith paragraph (1) of this Article, the Governments which have      können die Regierungen, die Ratifikations-, Annahme-, Genehmi-\ndeposited instruments of ratification, acceptance, approval or      gungs- oder Beitrittsurkunden oder Erklärungen über die vorläu-\naccession, or declarations of provisional application, may decide   fige Anwendung hinterlegt haben, einstimmig beschließen, daß es\nby unanimous consent that it shall enter into force among them-     zwischen ihnen in Kraft treten soll, sofern das Weizenhandels-\nselves provided that the Wheat Trade Convention, 1986 is in         Übereinkommen von 1986 in Kraft ist, oder sie können andere .\nforce, or may take whatever other action they consider the situ-     Maßnahmen treffen, die sie aufgrund der Lage für erforderlich\nation requires.                                                      halten.\nArtlcle XXII                                                          Artikel XXII\nDuratlon, extenslon and termlnatlon                       Geltungsdauer, Verlängerung und Außerkraftsetzung\n(1) This Convention shall remain in force until and including        (1) Dieses übereinkommen bleibt bis zum 30. Juni 1989 in\n30 June 1989, unless extended under paragraph (2) of this Article    Kraft, sofern es nicht nach Absatz 2 verlängert oder nach","694                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II\nor terminated earlier under paragraph (4) of this Article, provided   Absatz 4 früher außer Kraft gesetzt wird, vorausgesetzt, daß das\nthat the Wheat Trade Convention, 1986, or a new Wheat Trade             Weizenhandels-übereinkommen von 1986 oder ein neues Wei-\nConvention replacing it, remains in force until and including that      zenhandels-übereinkommen, das an dessen Stelle tritt, bis zu\ndate.                                                                   diesem Zeitpunkt in Kraft bleibt.\n(2) The Committee may extend the Convention beyond 30 June             (2) Der Ausschuß kann dieses übereinkommen über den\n1989 for successive periods not exceeding two years on each             30. Juni 1989 hinaus um Zeitabschnitte von jeweils höchstens\noccasion, provided always that the Wheat Trade Convention,              zwei Jahren verlängern, vorausgesetzt, daß das Weizenhandels-\n1986, or a new Wheat Trade Convention replacing it, remains in          Übereinkommen von 1986 oder ein neues Weizenhandels-über-\nforce during the period of the extension.                               einkommen, das an dessen Stelle tritt, während der Verlänge-\nrungsfrist in Kraft bleibt.\n(3) lf the Convention is extended under paragraph (2) of this          (3) Wird das Übereinkommen nach Absatz 2 verlängert, so\nArticle, the annual contributions of members under paragraph (3)        können die Jahresbeiträge der Mitglieder nach Artikel III Absatz 3\nof Article III may be subject to review by members before the entry     einer Überprüfung durch die Mitglieder unterzogen werden, bevor\ninto force of each extension. Their respective obligations, as          jede Verlängerung in Kraft tritt. Ihre jeweiligen Verpflichtungen\nreviewed, shall remain unchanged for the duration of each exten-        aufgrund der Überprüfung bleiben während der Dauer jeder Ver-\nsion.                                                                   längerung unverändert.\n(4) In the event of this Convention being terminated, the Com-         (4) Bei Außerkrafttreten dieses Übereinkommens bleibt der\nmittee shall continue in being for such time as may be required to      Ausschuß so lange weiter bestehen, wie es zu seiner Auflösung\ncarry out its liquidation, and shall have such powers, and exercise     notwendig ist; er hat alle Befugnisse und nimmt alle Aufgaben\nsuch functions, as may be necessary for that purpose.                   wahr, die für diesen Zweck erforderlich sind.\nArtlcle XXIII                                                         Artikel XXIII\nWithdrawal and rejolning                                            Rücktritt und Wiederzulassung\n(1) Any member may withdraw from this Convention at the end            (1) Ein Mitglied kann am Ende jeden Jahres durch eine minde-\nof any year by giving written notice of withdrawal to the depositary    stens neunzig Tage vor Ablauf dieses Jahres an den Verwahrer\nat least ninety days prior to the end of that year, but shall not       gerichtete schriftliche Rücktrittsanzeige von diesem Übereinkom-\nthereby be released from any obligations incurred under this            men zurücktreten; es wird dadurch nicht von den Verpflichtungen\nConvention which have not been discharged by the end of that            aus dem Übereinkommen befreit, die bis zum Ende des betreffen-\nyear. The member shall simultaneously inform the Comittee of the        den Jahres noch nicht erfüllt sind. Das Mitglied unterrichtet den\naction it has taken.                                                    Ausschuß gleichzeitig von der von ihm getroffenen Maßnahme.\n(2) Any member which withdraws from this Convention may                (2) Ein Mitglied, das von diesem Übereinkommen zurücktritt,\nthereafter rejoin by giving notice to the Committee. lt shall be a      kann später durch eine Anzeige an den Ausschuß wieder Ver-\ncondition of rejoining the Convention that the member shall be          tragspartei werden. Voraussetzung dafür ist, daß das Mitglied sich\nresponsible for fulfilling its full annual obligations with effect from verpflichtet, seine vollen jährlichen Verpflichtungen mit Wirkung\nthe year in which it rejoins.                                           von dem Jahr, in dem es wieder Vertragspartei wird, zu erfüllen.\nArtlcle XXIV                                                          Artikel XXIV\nRelatlonshlp of this Conventlon to the                               Verhältnis dieses Übereinkommens zu der\nInternational Wheat Agreement, 1986                                Internationalen Weizen-Übereinkunft von 1986\nThis Convention shall replace the Food Aid Convention, 1980,           Dieses übereinkommen tritt an die Stelle des verlängerten\nas extended, and shall be one of the constituent instruments of the      Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1980 und ist eine der\nInternational Wheat Agreement, 1986.                                     Urkunden, welche die Internationale Weizen-Übereinkunft von\n1986 bilden.\nArticle XXV                                                           Artikel XXV\nNotlflcatlon by depositary                                            Notifikation des Verwahrers\nThe Secretary-General of the United Nations as depositary              Der Generalsekretär der Vereinten Nationen als Verwahrer\nshall notify all signatory and acceding Governments of each             notifiziert allen Unterzeichnerregierungen und beitretenden\nsignature, ratification, acceptance, approval, provisional applica-     Regierungen jede Unterzeichnung, Ratifik~!ion, Annahme,\ntion of, and accession to, this Convention.                             Genehmigung und vorläufige Anwendung des Ubereinkommens\nund jeden Beitritt zu demselben.\nArticle XXVI                                                           Artikel XXVI\nAuthentie texts                                                   verbindliche Wortlaute\nThe texts of this Convention in the English, French, Russian            Der englische, französische, russische und spanische Wortlaut\nand Spanish languages shall all be equally authentic.                   dieses Übereinkommens ist gleichermaßen verbindlich.\nIn witness whereof the undesigned, having been duly au-                Zu Urkund dessen haben die von ihren Regierungen oder\nthorized to this effect by their respective Governments or au-          Behörden hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Über-\nthorities, have signed this Convention on the dates appearing           einkommen an dem jeweils neben ihrer Unterschrift vermerkten\nopposite their signatures.                                              Tag unterschrieben.\nDone at London, this thirteenth day of March, One Thousand             Geschehen zu London am 13. März 1986.\nNine Hundrect and Eighty-Six."]}