{"id":"bgbl2-1987-26-6","kind":"bgbl2","year":1987,"number":26,"date":"1987-10-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1987/26#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1987-26-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1987/bgbl2_1987_26.pdf#page=31","order":6,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Europäischen Schule und des Protokolls über die Gründung Europäischer Schulen sowie des Zusatzprotokolls hierzu","law_date":"1987-10-08T00:00:00Z","page":667,"pdf_page":31,"num_pages":2,"content":["Nr. 26 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Oktober 1987                                         667\nmit Sitz im deutschen Geltungsbereich dieses Abkommens aus-                                      Artikel 6\nschließen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die für eine\nMit Ausnahme der Bestimmungen des Artikels 4 hinsichtlich\nBeteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen Geneh-\ndes Luftverkehrs gilt dieses Abkommen auch für das Land Berlin,\nmigungen.\nsofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\ngegenüber der Regierung der Republik Simbabwe innerhalb von\nArtikel 5                                  drei Monaten nach lnkraftreten des Abkommens eine gegenteilige\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt besonde-         Erklärung abgibt.\nren Wert darauf, daß bei den sich aus der Darlehensgewährung\nArtikel 7\nergebenden Lieferungen und Leistungen die wirtschaftlichen\nMöglichkeiten des Landes Berlin bevorzugt genutzt werden.              Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.\nGeschehen zu Harare am 14. August 1987 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut\ngleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nFranz Freiherr von Mentzingen\nFür die Regierung der Republik Simbabwe\nS. Mahlahla\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich der Satzung der Europäischen Schule\nund des Protokolls über die Gründung Europäischer Schulen\nsowie des Zusatzprotokolls hierzu\nVom 8. Oktober 1987\n1. Die Satzung der Europäischen Schule vom 12. April\n1957 nebst Anhang (Prüfungsordnung der Europäi-\nschen Reifeprüfung) - BGBI. 1965 II S. 1041, 1060 - ist\nnach ihrem Artikel 31 Abs. 3,\n2. das Protokoll vom 13. April 1962 über die Gründung\nEuropäischer Schulen (BGBI. 1969 II S. 1301) und\n3. das Zusatzprotokoll vom 15. Dezember 1975 zum Pro-\ntokoll vom 13. April 1962 über die Gründung Euro-\npäischer Schulen (BGBI. 1978 II S. 993) sind\nfür folgende weitere Staaten in Kraft getreten:\nGriechenland                          am 1. September 1987\nPortugal                              am 1. September 1987.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachungen vom 3. Juni 1981 (BGBI. II S. 331)\nund vom 15. Januar 1987 (BGBI. II S. 115).\nBonn, den 8. Oktober 1987\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Oeste rh e I t","668                                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften\nsowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement.\nAbbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie\nBestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach\n13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - 0.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 62,80 DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Seiten 1,97 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt\nauch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1987 ausgegeben worden\nsind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto\nBundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 4,74 DM (3,94 DM zuzüglich 0,80 DM Versand-\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,54 DM.\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuer-\nsatz beträgt 7 % .                                                                           Postvertriebsstück · Z 1998 A · Gebühr bezahlt\nÜbersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 440. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 30. September 1987,\nist im Bundesanzeiger Nr. 192 vom 14. Oktober 1987 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie die Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 192 vom 14. Oktober 1987 kann zum Preis von 5,20 DM\n(4,30 DM + 0,90 DM Versandkosten einschl. 7 % Mehrwertsteuer)\ngegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postgirokonto „Bundesanzeiger\" Köln 834 00-502 (BLZ 370 100 50)\nbezogen werden."]}