{"id":"bgbl2-1987-20-10","kind":"bgbl2","year":1987,"number":20,"date":"1987-08-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1987/20#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1987-20-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1987/bgbl2_1987_20.pdf#page=15","order":10,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte","law_date":"1987-07-31T00:00:00Z","page":451,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. 20 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. August 1987                              451\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte\nVom 31. Juli 1987\nNach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 1986 zur Einheitlichen\nEuropäischen Akte vom 28. Februar 1986 (BGBI. II S. 1102) wird bekanntge-\nmacht, daß die Einheitliche Europäische Akte nach ihrem Artikel 33 Abs. 2 für die\nBundesrepublik Deutschland                                                am    1. Juli 1987\nin Kraft getreten ist; die Ratifikationsurkunde ist am 29. Dezember 1986 bei der\nRegierung der Italienischen Republik hinterlegt worden.\nDie Einheitliche Europäische Akte ist ferner am gleichen Tag für folgende\nStaaten in Kraft getreten:\nBelgien\nDänemark\nFrankreich\nGriechenland\nIrland\nnach Maßgabe der nachstehenden, bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde\nabgegebenen Erklärung:\n(Übersetzung)\n\"The Gouvernment of lreland note that             „Die Regierung von Irland stellt fest, daß\nthe completion of the internal market will         die Vollendung des Binnenmarktes den In-\nhave full regard to the terms of Protocol 30,      halt des zum Zeitpunkt des Beitritts verein-\nagreed at the time of accession, which rec-        barten Protokolls 30 voll berücksichtigen\nognises that there are certain special prob-       wird, in dem anerkannt wird, daß es einige\nlems of concern to lreland, and that there is      besondere Probleme gibt, die für Irland von\na common Community interest in the attain-        Belang sind, und daß die Gemeinschaft ein\nment of the objectives of lreland's policy of     gemeinsames Interesse an der Verwirk-\nindustrialisation and economic development        lichung der Ziele der irischen Politik der\ndesigned to align the standards of living in       Industrialisierung und wirtschaftlichen Ent-\nlreland with those of the other European          wicklung hat, die darauf gerichtet ist, den\nnations and to eliminate underemployment          Lebensstandard in Irland dem der anderen\nwhile progressively evening out regional           europäischen Völker anzugleichen und die\ndifferences in levels of development.              Unterbeschäftigung bei gleichzeitigem all-\nmählichem Ausgleich regionaler Unter-\nschiede des Entwicklungsstandes zu besei-\ntigen.\nThe Gouvernment of lreland note that the          Die Regierung von Irland stellt fest, daß\nprovisions of Title III do not affect lreland's   die Bestimmungen des Titels III Irlands alt-\nlong established policy of military neutrality    hergebrachte Politik der militärischen Neu-\nand that co-ordination of positions on the        tralität nicht beeinträchtigen und daß die\npolitical and economic aspects of security        Koordinierung der Standpunkte hinsichtlich\ndoes not include the military aspects of sec-      der politischen und wirtschaftlichen Aspekte\nurity or procurement for military purposes        der Sicherheit die militärischen Aspekte der\nand does not affect lreland's right to act or     Sicherheit oder die Beschaffung für militäri-\nrefrain from acting in any way which might        sche Zwecke nicht einschließt und Irlands\naffect lrland's international status of military  Rechte auf Handlungen oder Unterlassun-\nneutrality.\"                                      gen nicht in einer Weise beeinträchtigt,\ndurch die Irlands internationaler Status der\nmilitärischen Neutralität berührt werden\nkönnte.\"\nItalien\nLuxemburg\nNiederlande\nPortugal\nSpanien\nVereinigtes Königreich\nBonn, den 31. Juli 1987\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Kroneck","452                                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften\nsowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb)   Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement.\nAbbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie\nBestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach\n13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - 0.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 62,80 DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Seiten 1,97 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt\nauch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1987 ausgegeben WOfden\nsind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto\nBundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 2,    n   DM (1,97 DM zuzüglich 0,80 DM Versand-\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,57 DM.\nBundesanzeiger Verlagsgea.m.b.H. • Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuer-\nsatz beträgt 7 % .                                                                              Postvertriebsstück • Z 1998 A • Gebühr bezahlt\nBundesgesetzblatt-Einbanddecken 1986\nTeil 1: 17,70 DM                                         (2 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung\nTeil II: 8,85 DM                                         (1 Einbanddecke) einschließlich Porto und Verpackung\n7 % MwSt sind enthalten\nAusführung: Halbleinen, Rücken mit Goldschrift, wie in den vergangenen Jahren.\nHinweis:            Einbanddecken für Teil I und Teil II können jetzt auch zur Fortsetzung bestellt werden.\nAchtung:           Zur Vermeidung von Doppellieferungen bitten wir vor Bestellaufgabe zu prüfen, ob\nSie nicht schon einen Fortsetzungsauftrag auf Einbanddecken erteilt haben.\nBundesanzeiger Verlagsges. m. b. H.\nVertriebsabteilung Bundesgesetzblatt · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1"]}