{"id":"bgbl2-1987-17-21","kind":"bgbl2","year":1987,"number":17,"date":"1987-07-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1987/17#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1987-17-21/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1987/bgbl2_1987_17.pdf#page=16","order":21,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 142 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Berufsberatung und die Berufsbildung im Rahmen der Erschließung des Arbeitskräftepotentials","law_date":"1987-07-09T00:00:00Z","page":396,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["396                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften\nsowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement.\nAbbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie\nBestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach\n13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - 0.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 62,80 DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Seiten 1,97 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt\nauch für Bundesgesetzblätter. die vor dem 1. Juli 1987 ausgegeben worden\nsind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto\nBundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 2,77 DM (1,97 DM zuzüglich 0,80 DM Versand-\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,57 DM.\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten: der angewandte Steuer-\nsatz beträgt 7 % .                                                                                    Postvertriebsstück • Z 1998 A • Gebühr bezahlt\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 142\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber die Berufsberatung und die Berufsbildung\nim Rahmen der Erschließung des Arbeitskräftepotentials\nVom 9. Juli 1987\nDas Übereinkommen Nr. 142 der Internationalen\nArbeitsorganisation vom 23. Juni 1975 über die Berufs-\nberatung und die Berufsbildung im Rahmen der Erschlie-\nßung des Arbeitskräftepotentials (BGBI. 1980 II S. 1370)\nist nach seinem Artikel 7 Abs. 3 für\nAustralien                               am 10. September 1986\nin Kraft getreten.\nFerner ist die Anwendung dieses Übereinkommens\n- ohne Abänderungen - auf Grund einer vom General-\ndirektor des Internationalen Arbeitsamtes am 9. Mai 1986\nregistrierten Erklärung Frankreichs mit Wirkung von\ndiesem Tage auf\ndie Übersee-Departements Französisch-Guayana, Gua-\ndeloupe, Martinique und Reunion, die Gebietskörper-\nschaft St. Pierre und Miquelon sowie die Übersee-Terri-\ntorien Französisch-Polynesien und Neukaledonien\nerstreckt worden.\nWeiterhin ist die Anwendung dieses Übereinkommens\n- ohne Abänderungen - auf Grund einer am 6. August\n1986 registrierten Erklärung der N i e der I an de mit Wir-\nkung von diesem Tage auf Aruba erstreckt worden.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 26. Februar 1986 (BGBI. II S. 505).\nBonn, den 9. Juli 1987\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. 0 es t er h e I t"]}