{"id":"bgbl2-1987-16-5","kind":"bgbl2","year":1987,"number":16,"date":"1987-07-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1987/16#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1987-16-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1987/bgbl2_1987_16.pdf#page=8","order":5,"title":"Bekanntmachung des Protokolls über den Austausch von Landwirtschaftspraktikanten mit der Deutschen Demokratischen Republik","law_date":"1987-06-16T00:00:00Z","page":372,"pdf_page":8,"num_pages":2,"content":["372                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II\nVerfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der Kre-        ren, und erteilt gegebenenfalls die für eine Beteiligung dieser\nditanstalt für Wiederaufbau und dem Empfänger des Darlehens          Verkehrsunternehmen erforderlichen Genehmigungen.\nund Finanzierungsbeitrages zu schließenden Verträge, die den in\nder Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften\nArtikel 5\nunterliegen.\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt besonde-\nArtikel 3                                 ren Wert darauf, daß bei den sich aus der Darlehensgewährung\nDie Regierung der Republik Honduras stellt die Kreditanstalt für  und der Gewährung des Finanzierungsbeitrages ergebenden Lie-\nWiederaufbau von sämtlichen Steuern und sonstigen öffentlichen       ferungen und Leistungen die wirtschaftlichen Möglichkeiten des\nAbgaben frei, die im Zusammenhang mit dem Abschluß und der           Landes Berlin bevorzugt genutzt werden.\nDurchführung der in Artikel 2 erwähnten Verträge in Honduras\nerhoben werden.                                                                                  Artikel 6\nArtikel 4                                    Mit Ausnahme der Bestimmungen des Artikels 4 hinsichtlich\ndes Luftverkehrs gilt dieses Abkommen auch für das Land Berlin,\nDie Regierung der Republik Honduras überläßt bei den sich aus     sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nder Darlehensgewährung und der Gewährung des Finanzierungs-          gegenüber der Regierung der Republik Honduras innerhalb von\nbeitrages ergebenden Transporten von Personen und Gütern im          drei Monaten nach Inkrafttreten des Abkommens eine gegen-\nSee- und Luftverkehr den Passagieren und Lieferanten die freie       teilige Erklärung abgibt.\nWahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine Maßnahmen, welche\nArtikel 7\ndie Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz im deutschen\nGeltungsbereich dieses Abkommens ausschließen oder erschwe-             Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.\nGeschehen zu Tegucigalpa, D.C., den 25. März 1987 in zwei\nUrschriften, jede in deutscher und spanischer Sprache, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nDr. Eckehard Schober\nBotschafter der Bundesrepublik Deutschland\nFür die Regierung der Republik Honduras\nGuillermo Caceres Pineda\nStellvertretender Außenminister\nBekanntmachung\ndes Protokolls über den Austausch von Landwirtschaftspraktikanten\nmit der Deutschen Demokratischen Republik\nVom 16. Juni 1987\nIn Bonn ist am 12. Mai 1987 von Beauftragten des\nBundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und\nForsten der Bundesrepublik Deutschland und des Ministe-\nriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft der\nDeutschen Demokratischen Republik ein Protokoll über\ndie Gespräche von Experten zur Vorbereitung und Durch-\nführung des Praktikantenaustausches auf dem Gebiet der\nLandwirtschaft unterzeichnet worden. Das Protokoll wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 16. Juni 1987\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nIm Auftrag\nDr. Sc h u I z e - E g g e r t","Nr. 16 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. Juli 1987                                              373\nProtokoll\nüber die Gespräche zwischen Experten des\nBundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nder Bundesrepublik Deutschland\nund des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft\nder Deutschen Demokratischen Republik\nzur Vorbereitung und Durchführung des Praktikantenaustausches\nauf dem Gebiet der Landwirtschaft\nEntsprechend den zwischen dem Bundesminister für Ernäh-                     Unterstützung zu leisten (Unfallberichte, Arztberichte und\nrung, Landwirtschaft und Forsten, Herrn lgnaz Kiechle, und dem                 ähnliches).\nMinister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, Herrn               - Kosten für den Abschluß einer Diebstahlversicherung bis\nBruno Lietz, geführten Gesprächen und ihren Schreiben haben                    zu 5000,- DM bzw. M.\ndie Experten beider Seiten vom 21. bis 23. Januar 1987 in Bonn\nund vom 11. bis 13. Februar 1987 in Berlin Einzelheiten zur\n4. Die Kosten für die An- und Abreise werden durch die ent-\nVorbereitung und Durchführung des Praktikantenaustausches auf\nsendende Seite übernommen.\ndem Gebiet der Landwirtschaft erörtert.\nDabei wurden einige der vorgesehenen Einsatzbetriebe besich-          5. Für die gesundheitliche Betreuung der Praktikanten findet\ntigt. Zur Durchführung des Austausches von Landwirtschaftsprak-             das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\ntikanten wurden folgende Punkte festgelegt:                                 Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik auf dem Gebiet des Gesundheitswesens\n1. Vom Jahre 1987 an wird ein Austausch von jeweils fünf                  vom 25. April 1974 Anwendung.\nPraktikanten für die Dauer von drei Monaten durchgeführt.\nDer erste Austausch beginnt am 15. Juni 1987 und endet am          6. Die Praktikanten werden in den Einsatzbetrieben mitarbei-\n15. September 1987.                                                   ten. Ihre wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den am\nDie Namen der Praktikanten einschließlich der erforderlichen          Einsatzort geltenden Regelungen.\nAngaben für die Einreise werden jeweils bis Ende März über            Sie sind mit den einschlägigen Rechtsvorschriften über den\ndie Ständigen Vertretungen übermittelt.                               Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz aktenkundig zu\nbelehren.\n2. Der Einsatz der Praktikanten erfolgt in landwirtschaftlichen\nBetrieben und überbetrieblichen Einrichtungen. Mit der Über-       7. Beide Seiten benennen zur Betreuung der von ihnen auf-\ngabe der Namen der Praktikanten erfolgt die gegenseitige              genommenen Praktikanten und zur Lösung auftretender Pro-\nInformation über die gewünschten Einsatzbetriebe bzw.                 bleme einen Ansprechpartner. Beide Seiten gewährleisten,\nüberbetrieblichen Einrichtungen.                                      daß die Ständige Vertretung des Entsendestaates im\nBedarfsfall jederzeit informiert wird.\n3. Die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt entstehenden\nKosten werden durch die gastgebende Seite übernommen.             8. Beide Seiten werden zu Beginn des Einsatzes der Praktikan-\nDazu gehören im einzelnen:                                            ten ein Vorbereitungsseminar durchführen.\n- Kosten für die Unterbringung.                                       Zum Abschluß des Praktikantenaustausches wird wechsel-\nDie Praktikanten können in Betrieben, Gästehäusern,                seitig ein Seminar mit den Praktikanten beider Seiten durch-\nWohnheimen oder vergleichbaren Einrichtungen unter-                geführt. 1987 wird das Abschlußseminar in der Deutschen\ngebracht werden.                                                   Demokratischen Republik stattfinden.\n- Kosten für Verpflegung und persönliche Ausgaben.                9. Der Austausch wird nach den mit den ersten Praktikanten\nDazu wird den Praktikanten ein Tagegeld in Höhe von                gemachten Erfahrungen überprüft. Er wird nur fortgesetzt,\n35,- DM bzw. M zur Verfügung gestellt. Bei Gewährung               wenn beiderseitiges Einvernehmen über die Bedingungen\nvon Vollverpflegung reduziert sich der Betrag auf 10,- DM          festgestellt worden ist. Beide Seiten können jeweils zum\nbzw. M.                                                            Jahresende der anderen Seite mitteilen, daß sie eine Ände-\n- Fahrtkosten     im Zusammenhang        mit  dem    Einsatz-         rung der Bedingungen für den Austausch von Landwirt-\nprogramm.                                                          schaftspraktikanten wünschen.\n- Kosten für die allgemeine Haftpflichtversicherung.             10. Entsprechend dem Viermächte-Abkommen vom 3. Septem-\nBeide Seiten erklären ihre Bereitschaft, bei der Beschaf-          ber 1971 wird dieses Protokoll in Übereinstimmung mit den\nfung von Unterlagen über eingetretene Versicherungsfälle           festgelegten Verfahren auf Berlin (West) ausgedehnt.\nBonn, den 12. Mai 1987\nDr. Schulze- Egge rt\nBundesministerium\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nder Bundesrepublik Deutschland\nSperlich\nMinisterium\nfür Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft\nder Deutschen Demokratischen Republik"]}