{"id":"bgbl2-1987-13-12","kind":"bgbl2","year":1987,"number":13,"date":"1987-06-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1987/13#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1987-13-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1987/bgbl2_1987_13.pdf#page=12","order":12,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1987-05-18T00:00:00Z","page":304,"pdf_page":12,"num_pages":1,"content":["304                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Islamischen Republik Pakistan\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 18. Mal 1987\nIn Islamabad ist durch Notenwechsel vom 2. April/\n15. April 1987 zwischen der Regierung der Bundesrepu-\nblik Deutschland und der Regierung der Islamischen\nRepublik Pakistan eine Vereinbarung über Finanzielle\nZusammenarbeit getroffen worden. Die Vereinbarung ist\nam 15. April 1987\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 18. Mai 1987\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Ehmann\nDer Botschafter der\nBundesrepublik Deutschland\nEZ 444.00                                                                                                   Islamabad, den 2. April 1987\nHerr Staatssekretär,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundes-                   (9) Ein Finanzierungsbeitrag bis zu 4 000 000,- DM (in Wor-\nrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf das Abkommen                      ten: vier Millionen Deutsche Mark) wird zur Bildung eines\nzwischen unseren beiden Regierungen vom 29. Mai 1984 über                   Studien- und Expertenfonds verwendet, der zur Vorbereitung\nFinanzielle Zusammenarbeit sowie unter Bezugnahme auf das                   und für notwendige Begleitmaßnahmen bei der Durchführung\nProtokoll der pakistanisch-deutschen Verhandlungen 1984 in Isla-            und Betreuung von Vorhaben der Finanziellen Zusammen-\nmabad vom 29. Mai 1984 und auf das Protokoll der pakistanisch-              arbeit bestimmt ist, wenn nach Prüfung die Förderungswürdig-\ndeutschen Verhandlungen 1985 in Bonn vom 15. Mai 1985 fol-                  keit festgestellt worden ist.\"\ngende Vereinbarung vorzuschlagen:\n1. Artikel 1 Absatz 7 des zwischen unseren beiden Regierungen           2. Artikel 1 Absatz 8 wird zu Artikel 1 Absatz 10.\ngeschlossenen Abkommens vom 29. Mai 1984 wird durch die\nfolgenden Absätze 7 bis 9 ersetzt:                                 3. Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten\nAbkommens vom 29. Mai 1984 einschließlich der Berlin-Klau-\n,,(7) Ein Finanzierungsbeitrag bis zu 10 000 000,- DM (in            sel (Artikel 6) auch für diese Vereinbarung.\nWorten: zehn Millionen Deutsche Mark) wird für das Vorhaben\ndes UNHCR (United Nations High Commissioner for Refu-                Falls sich die Regierung der Islamischen Republik Pakistan mit\ngees) (Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flücht-           den in Nummern 1 bis 3 enthaltenen Vorschlägen einverstanden\nlingsfragen) ,,lncome-generating programme for refugee             erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer\nareas\" verwendet.                                                  Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote eine Vereinba-\n(8) Ein Finanzierungsbeitrag bis zu 6 000 000,- DM (in Wor-    rung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die mit dem\nten: sechs Millionen Deutsche Mark) wird für das Vorhaben          Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\n,,Entwicklung von Grundwasservorkommen in flüchtlings-\nbetroffenen Gebieten Belutschistans\" verwendet, wenn nach            Genehmigen Sie, Herr Staatssekretär, die Versicherung meiner\nPrüfung die Förderungswürdigkeit festgestellt worden ist.         ausgezeichnetsten Hochachtung.\nBerendonck\nHerrn Staatssekretär\nM.A.G.M. Akhtar\nEconomic Affairs Division\nIslamabad"]}